Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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Low Performance und fähigke... / 1.4 Fazit

Geschuldete Arbeit ist dem Arbeitsvertrag zu entnehmen, letztlich erfolgt die Konkretisierung im Zuge des Direktionsrechts des Arbeitgebers. Eine Minderleistung (Low Performance) kann personenbedingte, verhaltensbedingte und arbeitgeberbezogene Ursachen haben. Auch altersbedingte Leistungsdefizite können zur Minderleistung führen. Behinderung, Erkrankungen und Arbeitsunfähigke...mehr

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Low Performance und fähigke... / 1 Arbeitsanforderungen und Leistungserbringung

Die Anforderungen seitens des Arbeitgebers an seine Beschäftigten ergeben sich primär aus dem Arbeitsvertrag, in dem die Bedingungen der Zusammenarbeit definiert sind, so z. B. die Arbeitszeit und das Tätigkeitsfeld. Für gewisse Unternehmen ergeben sich aber auch tarifliche Vereinbarungen, die Einfluss auf die Ausgestaltung der Zusammenarbeit nehmen. Geht es um die Erfüllung ...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.1 Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat bei der Einstellungsverhandlung vor allem die Pflicht, den potenziellen Arbeitnehmer über alle Anforderungen des zu besetzenden Arbeitsplatzes zu unterrichten. Das gilt nicht für Umstände, die sich von selbst verstehen, sondern insbesondere für von der Regel abweichende Gegebenheiten, wie etwa überdurchschnittliche Anforderungen. Eine allgemeine Aufklärung...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.2 Pflichten des Bewerbers

Mit der Aufnahme von Einstellungsverhandlungen und bereits in deren Vorfeld bei den ersten Anbahnungsmaßnahmen treffen auch den Bewerber gemäß § 311 Abs. 2 BGB rechtliche Pflichten. Auch hier spielt es keine Rolle, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht. Selbst wenn die Gespräche mit dem Bewerber nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt haben, kann d...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3.1 Frage nach Schwangerschaft

Gemäß § 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und § 7 AGG dürfen Bewerber beim Zugang zur selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nicht wegen des Geschlechts benachteiligt werden. Eine unmittelbare Benachteiligung gemäß § 3 Abs. 1 AGG wegen des Geschlechts liegt auch im Fall einer ungünstigen Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor. In Anbetracht der um...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.3 Allgemein unzulässige Fragen des Arbeitgebers

Fragen des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch, die sein Fragerecht überschreiten, also unzulässig sind, braucht der Bewerber nicht zu beantworten. Der Arbeitgeber kann aber aus dem Schweigen eines Bewerbers negative Schlüsse ziehen. Daher ist es anerkannt, dass dem Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen das Recht zur Lüge zusteht. Der Arbeitgeber kann nur bei einer falschen A...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3 Offenbarungspflichten des Arbeitnehmers

Macht der Arbeitgeber von seinem ohnehin begrenzten Fragerecht bei Einstellungen keinen Gebrauch, so trifft den Bewerber nur in Ausnahmesituationen eine Rechtspflicht, bestimmte Umstände auch ungefragt offenzulegen. Eine arglistige Täuschung durch Unterlassen, die eine Anfechtung des Arbeitsvertrags gemäß § 123 BGB rechtfertigen kann, liegt dann vor, wenn der Bewerber elemen...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 3.1 Offenbarung der Schwangerschaft

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass erst nach Einstellung einer Arbeitnehmerin bekannt wird, dass diese bei Abschluss des Arbeitsvertrags bereits schwanger war und dies auch wusste, diese Tatsache also bewusst verschwiegen hat. Nach § 15 Abs. 1 MuSchG soll eine werdende Mutter ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zwar anzeigen. Selbst im bestehenden Arbeitsverhältni...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.1 Fragerecht nach früherem Gehalt

Entgegen einer verbreiteten Meinung darf im Bewerbergespräch nach dem Gehalt beim bisherigen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen gefragt werden. Das Bundesarbeitsgericht zählt die Einkommensverhältnisse eines Bewerbers, so sehr sie auch den künftigen Arbeitgeber interessieren mögen, grundsätzlich zur geschützten Privatsphäre. Jedenfalls ist die Frage an einen St...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1 Die gegenseitigen Pflichten aus Vertragsvorverhandlungen

Bereits bei der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses entstehen gegenseitige Rechte und Pflichten. Die Pflichten des Arbeitgebers beginnen schon bei der Aufgabe einer Stellenanzeige oder bei der Stellenausschreibung im Betrieb. Das Anbahnungsverhältnis ist dadurch charakterisiert, dass zwischen den Parteien keine Hauptleistungspflichten (Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt) besteh...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.4 Ersatz der Vorstellungskosten

Infographic Fordert ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Vorstellung auf, muss er ihm gemäß § 670 BGB in der Regel alle Aufwendungen ersetzen, die der Bewerber den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Zu den notwendigen Kosten gehören Fahrtkosten, falls erforderlich auch Kosten für Verpflegung und Übernachtung, gegebenenfalls auch der Verdienstausfall. Es kommt nicht...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.2 Fragerecht nach beruflichem Werdegang

Der Arbeitgeber kann selbstverständlich alle Angaben zur fachlichen Qualifikation des Bewerbers verlangen. Hierzu gehört auch der vollständige berufliche Werdegang. Insbesondere hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie häufig und in welchen Abständen der Bewerber seine bisherigen Stellen gewechselt hat. Zu den Qualifikationen im engeren Sinne zäh...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persön...mehr

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Bewerbungsverfahren: Frager... / 1.3 Aufbewahrung/Löschung von Bewerberdaten

Wird ein Bewerber eingestellt, dürfen dessen Daten aus dem Bewerbungsprozess in die nunmehr zu führende Personalakte in dem zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlichen Umfang übernommen werden, soweit sie für das begründete Beschäftigungsverhältnis benötigt werden. Führt das Bewerbungsverfahren dagegen nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrags, sind die B...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2 Vertragliche Mankoabrede

Unter einer Mankoabrede wird der ausdrückliche Abschluss einer Vereinbarung (meist als Klausel im Arbeitsvertrag) verstanden, wonach der Arbeitnehmer für einen Fehlbestand einzustehen hat. Einerseits ist eine Mankoabrede wegen des auch im Arbeitsrecht herrschenden Grundsatzes der Vertragsfreiheit[1] grundsätzlich zulässig. Andererseits muss die Mankoabrede mit den von der Rec...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.3.2 Darlegungs- und Beweislast

Nach § 619a BGB muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Pflichtverletzungen und das Verschulden hieran nachweisen, wenn er Schadensersatzansprüche geltend macht. Diese spezielle arbeitsrechtliche Regelung weicht von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ab, wonach der Schuldner allgemein sein fehlendes Verschulden an einer Pflichtverletzung nachweisen muss. Der Gesetzgeber hat durch § 619a ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.2 Versicherungspflicht des Arbeitgebers

Bei der Konkretisierung der Ersatzpflicht des Arbeitnehmers im Einzelfall spielt die Frage, ob der Arbeitgeber für das konkrete Risiko eine Versicherung abgeschlossen hat oder das Risiko zumindest versicherbar gewesen wäre, eine wichtige Rolle. Klar ist zunächst, dass der Arbeitgeber bestehende Versicherungen, also z. B. Betriebshaftpflicht-, Kasko- oder Feuerversicherung vo...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 2 Änderungen der bisherigen Rechtslage im Überblick

Bisher wurden "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" definiert als Tatsachen, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehen, nicht offenkundig und nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind, nach dem bekundeten Willen des "Betriebsinhabers" geheim gehalten werden sollen und an deren Geheimhaltung der "Betriebsinhaber" ein berechtigtes wirtschaftliches Interess...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.2 Anpassungsbedarf bei arbeitsrechtlichen Verträgen und Kooperationsvereinbarungen?

Wesentliche Auswirkungen hat das GeschGehG im Bereich vertraglicher Verschwiegenheitsverpflichtungen, und zwar unter einer Reihe von Aspekten: Wirksame vertragliche Verschwiegenheitsverpflichtungen sind ein wesentlicher Baustein jedes Geheimnisschutzsystems (näher Abschn. 3.3). Daher sind – wirksame – Verschwiegenheits-/Geheimhaltungsklauseln, die vorher wegen eines großzügig...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.1 Verhältnis Arbeitsrecht / Geschäftsgeheimnisgesetz

Nach § 1 Abs. 3 Nr. 4 GeschGehG lässt dieses die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ebenso wie die Rechte der Arbeitnehmervertretungen unberührt. Ebenfalls unberührt bleiben nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GeschGehG die Autonomie der Sozialpartner und ihr Recht, Kollektivverträge abzuschließen. Damit gilt: GeschGehG und Arbeitsrecht stehen grundsätzlich nebeneinander. Was n...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.3 Geheimnisschutzsystem im Unternehmen: Umsetzung angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen

Damit in einem Unternehmen Informationen als Geschäftsgeheimnisse eingestuft werden können und um die Schutzansprüche des GeschGehG geltend machen zu können, müssen die Informationen angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen unterzogen werden. Bislang ist die Rechtsprechung uneinheitlich hinsichtlich der im Einzelfall erforderlichen Geheimhaltungsmaßnahmen. Das Kammergericht Berli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 58 Tragung... / 2.2 Kompensation der Belastungen (Abs. 2, 3 und 4)

Rz. 6 Die Abs. 2 bis 4 sollen die Belastungen der Arbeitgeber durch die mit der hälftigen Beitragstragung erhöhten Lohnnebenkosten kompensieren. Abs. 2 sieht zunächst die Aufhebung eines landesweiten Feiertags, der stets auf einen Werktag fällt, vor (sog. "Pflegekompromiss"). Mit Ausnahme des Bundeslandes Sachsen haben daraufhin alle Bundesländer einen Feiertag, konkret den ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
AGG: Die Merkmale Geschlech... / 3.2.2 Bewerbungsgespräch

Verhaltensweisen im Bewerbungsgespräch, die für eine Benachteiligung Indizien begründen können, sollten Arbeitgeber vermeiden. Ein einleuchtendes (und reales) Beispiel ist das eines Abteilungsleiters, der im Bewerbungsgespräch mit einer transsexuellen Frau dieser mitteilt, er habe eine Frau erwartet und keinen Mann (hierzu s. Praxisbeispiele.). Arbeitgeber sollten nur Fragen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Auswahlrelevanter Personenkreis

Umfang der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer In der betrieblichen Praxis bereitet die Ermittlung des in die soziale Auswahl einzubeziehenden Personenkreises besondere Schwierigkeiten. Während die Weiterbeschäftigungspflicht auf anderen freien Arbeitsplätzen unternehmensbezogen ausgestaltet ist, beschränkt sich die soziale Auswahl auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.[1] W...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2. Beabsichtigte Maßnahme

Maßnahmen i. S. d. § 77 BPersVG sind Handlungen und Entscheidungen des Dienststellenleiters, die einen der gesetzlich vorgesehenen Mitbestimmungstatbestände betreffen und den Rechtsstand des oder der Beschäftigten berühren, §§ 78-80 BPersVG [1] Dies ist z. B. nicht gegeben bei einer Anordnung einer Wiederbesetzungssperre durch die Direktion eines Klinikums[2] oder aber bei ei...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 4. Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung des Mitbestimmungsrechts

Verletzung des Mitbestimmungsrechts Eine Verletzung des Mitbestimmungsrechts liegt vor, wenn der Dienststellenleiter bei einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme den Personalrat überhaupt nicht beteiligt, den Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt, nicht den zuständigen Personalrat beteiligt, sich über die Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinwegsetzt oder gegen wesentli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 4 Anfechtungsfrist

Die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] und auch wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft muss gegenüber dem Vertragspartner unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern[2], nach Kenntnis der Anfechtungsgründe erfolgen. Dabei ist auch die direkte Übermittlungsart und nicht eine über einen Dritten (z. B. das Arbeitsgericht in einem anhängi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 1 Verhältnis von Anfechtung und Kündigung

Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wie jedes andere Rechtsgeschäft angefochten und damit beendet werden. Das bedeutet, dass eine Anfechtung sowohl wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums [1] als auch wegen arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung [2] unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Die rechtswirksame Anfechtung führt wie eine Kündigung zur Beendigung d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Wirkung der Anfechtung

§ 142 Abs. 1 BGB enthält als gesetzliche Grundentscheidung die Wertung, dass die erfolgreich angefochtene Willenserklärung als nicht abgegeben gilt und die Rechtslage insoweit korrigiert wird. Das gilt auch im Arbeitsverhältnis.[1] Das heißt: Während die Kündigung das Arbeitsverhältnis frühestens mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beenden kann, wirkt die A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.4 Fortwirken der Täuschung

Besondere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Anfechtung eines Arbeitsvertrags ist jedoch, dass der Grund für die Anfechtung bei Abgabe der Anfechtungserklärung noch besteht und vor allem sich noch auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Im Rahmen des § 123 Abs. 1 BGB ist zwar keine Interessenabwägung vorzunehmen, es ist aber zu prüfen, ob die Rechtslage des Getäuschten durch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beendigung des Arbeitsverhä... / Arbeitsrecht

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag endet nicht automatisch bei Erreichen der (Regel-)Altersgrenze. Hierzu bedarf es einer Altersgrenzenregelung[1], etwa im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Arbeitsverhältnisse können zudem auf verschiedene Weise beendet werden. Eine Beendigung ist insbesondere durch Kündigung möglich, aber auch durch den Tod des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.3 Irrtum und Kausalzusammenhang

Der Tatbestand der arglistigen Täuschung gemäß § 123 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass durch die Täuschungshandlung beim Erklärungsgegner ein Irrtum über den wahren Sachverhalt hervorgerufen wird. Zwischen Täuschungshandlung und Irrtum muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Irrtum ist die Abweichung der Vorstellung von der Wirklichkeit. Auch wenn der Anfechtende die Täuschung nic...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2 Voraussetzungen der Anfechtung

Der Grund für die Anfechtung des Arbeitsverhältnisses muss im Gegensatz zur Anfechtung anderer Rechtsgeschäfte bei Zugang der Anfechtungserklärung noch bestehen und sich noch auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Praxis-Beispiel Anfechtungsgrund fällt später weg Hat ein Bewerber im Einstellungsgespräch eine zulässige Frage des Arbeitgebers über eine Erkrankung, die ihn daran ge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.1 Anfechtung des Arbeitsverhältnisses wegen Inhalts-, Erklärungs- oder Eigenschaftsirrtums

Irrtum Zur Anfechtung des Arbeitsvertrags ist nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt, wer bei Abgabe seiner Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (sog. Inhaltsirrtum, z. B. Einstellung als Hausmeister statt als Bote; Arbeitnehmer irrt sich über die Person des Arbeitgebers) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (sog. Erklärungsirrtum, z. B. Ver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.5 Anfechtung binnen Jahresfrist

Die Täuschungsanfechtung muss zu ihrer Wirksamkeit binnen Jahresfrist nach Entdeckung der Täuschung (oder Beendigung der durch Drohung entstandenen Zwangslage) erfolgen.[1] Der Arbeitgeber ist also bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nicht wie bei der Irrtumsanfechtung[2] auf die Einhaltung der 2-Wochenfrist[3] angewiesen. Die Anfechtung ist nach § 124 Abs. 3 BGB a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenfitnessverträge in de... / 2.2.2 Aufwendung anteiliger Arbeitskraft – "Vergütung für geleistete Dienste"

Falls der Arbeitgeber die Mitgliedschaftsrechte arbeitsvertraglich als Vergütung für geleistete Dienste einräumt, dürfte nach der Auffassung der Verwaltung ein tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vorliegen.[1] Ein solcher liegt vor, wenn die Gegenleistung für eine sonstige Leistung in einer sonstigen Leistung (oder Lieferung) besteht. Vorliegend steht der Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Begriff Die erfolgreiche Anfechtung vernichtet einen Vertrag. Dieser besteht aus 2 sich deckenden Willenserklärungen, Angebot und Annahme. Die eigene Willenserklärung, die zum Abschluss eines Arbeitsvertrags geführt hat (also das Angebot oder die Annahme), kann ggf. wegen Irrtums, arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung angefochten werden. Die erfolgreiche Anfech...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Arglist

Der täuschende Bewerber/Arbeitnehmer muss schließlich arglistig gehandelt haben. Arglistig ist die Täuschung, die zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigen kann, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen oder mangels Offenbarung bestimmter Tatsachen irrige Vorstellungen beim (künftigen) Arbeitgeber ents...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Vorschrif...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / Zusammenfassung

Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter täglicher oder wöchentl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.5 Zusätzliche soziale Leistungen

Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf alle zusätzlichen sozialen Leistungen, die auch Vollzeitbeschäftigten aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung gewährt werden. Sinn und Zweck solcher Leistungen ist nicht die besondere Zuwendung aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung oder der Erhöhung des Arbeitsentgelts. Sie knüpft vielmehr an soziale und familiär...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeit auf Abruf – Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Leitsatz Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Parteien bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Parkettleger (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse der Gefährdungen und Belastungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit unter dem Aspekt möglicher Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten, Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs sowie zum Arbeitsrhythmus einschließlich Pausengestaltung, Beratung zum gesundheitsgerechten, hygienischen Verhalten der Beschäft...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bäcker/Konditoren (Professi... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen; Beratung zur Gestaltung des Arbeitsablaufs und der Arbeitsaufgaben sowie zum Arbeitsrhythmus und zur Pausenregelung; Mitwirkung und Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungs- und Belastungsanalyse); Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Bera...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kraftfahrzeug-Handwerk (Pro... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung von Unternehmen und Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen; Mitwirkung bei der Durchführung und Beurteilung von Gefährdungs- und Belastungsanalysen; allgemeine medizinische Untersuchungen bei Arbeitsaufnahme; Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen; Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln; Erarbeitung eines Hautschutzplanes; Beratung bei...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Friseur (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der Arbeitsstätten und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), aktive Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen, Beratung zum aktuellen Hautschutzkonzept (5-Säulen-Modell: Hautschutzmittel, schonende Hautreinigung, Hautpflege, Handschuhe, gesundheitspädagogisch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Koch (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Der Betriebsarzt sollte folgende Aufgaben wahrnehmen: Beratung des Arbeitgebers zu Arbeitsräumen, Arbeitsmitteln, Körperschutzmitteln bzw. Arbeitsstoffen, Hinweise zu Schutzabständen gegen elektromagnetische Strahlung insbesondere von Kleinkindern an Induktionskochherden,[1] Beratung zur stressfreien Einsatzplanung durch gleichmäßige Verteilung der ungünstigen Arbeitsschichten ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zusammenarbeit von Arbeitss... / 1 Rollenverteilung und gemeinsame Schnittmenge

Geht es um Arbeitsschutz und die Verantwortlichkeiten, werden zunächst die Unternehmensführung, die Führungskräfte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt. HR taucht in der Liste eher selten auf und wenn, dann meist ganz weit hinten; dabei hat der Bereich die meisten Schnittstellen mit der Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Arbeitsschutz und Gesundheit sind ...mehr