Rz. 987

 

Haftungsmilderung

Für Schäden, die dem Arbeitgeber aufgrund einer Verletzung der in § (…) (Ziffer) genannten Verpflichtungen entstehen, haftet der Arbeitnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Variante

Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit haftet der Arbeitnehmer bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung für den gesamten verursachten Schaden. Für grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Arbeitnehmer maximal in Höhe von (…) (Anzahl) Monatsgehältern, bei normaler Fahrlässigkeit maximal in Höhe von (…) (Anzahl) Monatsgehältern. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht.

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