Rz. 1447
Von der Zweckübertragungsregel erfasst werden nur während der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses geschaffene Werke; vor oder nach dem Arbeitsverhältnis geschaffene Werke werden nicht mit umfasst.[3260] Ansichten, die die Nutzungsdauer auf den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses beschränken,[3261] sind abzulehnen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen