Rz. 729

Muster 1a.37: Arbeitgeberdarlehen

 

Muster 1a.37: Arbeitgeberdarlehen

Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis ein verzinsliches Darlehen in Höhe von _________________________ EUR. Das Darlehen ist mit _________________________ % p.a. zu verzinsen. Der dadurch entstehende Zinsvorteil ist von dem Arbeitnehmer als Sachbezug zu versteuern; die auf den Sachbezug entfallende Lohnsteuer wird von der monatlichen Vergütung des Arbeitnehmers in Abzug gebracht.

 

Rz. 730

Muster 1a.38: Darlehensrückzahlung

 

Muster 1a.38: Darlehensrückzahlung

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Raten von _________________________ EUR, beginnend mit dem _________________________. Die Zinsen werden monatlich berechnet und sind jeweils in dem folgenden Monat zu zahlen. Zins- und Tilgungsleistungen werden im jeweiligen Fälligkeitsmonat gleichzeitig mit dem Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers zur Zahlung fällig. Die Forderungen des Arbeitgebers aus dem Darlehensvertrag werden unter Berücksichtigung der §§ 805 ff. ZPO gegen die jeweils fälligen Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers aufgerechnet. Führt die Aufrechnung nicht oder nicht vollständig zu einer Erfüllung des Anspruchs aus dem Darlehensvertrag, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen anderweitig zu erfüllen.

Variante 1

Wird das Arbeitsverhältnis vor der vollständigen Tilgung der Darlehenssumme durch Kündigung des Arbeitnehmers oder durch Kündigung des Arbeitgebers aus Gründen, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, beendet, so wird die zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgte Darlehenssumme mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur sofortigen und vollständigen Rückzahlung fällig. Im Falle der Kündigung durch den Arbeitnehmer entfällt die Pflicht zur vorzeitigen Rückzahlung, wenn die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des Arbeitgebers veranlasst wurde.

 

Rz. 731

Muster 1a.39: Darlehenszinsen

 

Muster 1a.39: Darlehenszinsen

Das Darlehen ist mit einem Zinssatz von _________________________ % p.a. zu verzinsen. Dieser Zinssatz liegt unter dem derzeit marktüblichen Zinssatz von _________________________ % p.a. Endet das Arbeitsverhältnis vor der vollständigen Tilgung der Darlehenssumme, so ist das Darlehen ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft mit einem Zinssatz von _________________________ % p.a. zu verzinsen. Die übrigen Bestimmungen der Darlehensvereinbarung bleiben unberührt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge