Rz. 1278

 
Praxis-Beispiel

§ (…) ( Ziffer ) Höhe der Ausbildungskosten

Die Kosten für (…) (Bezeichnung der Maßnahme) werden insgesamt voraussichtlich ca. (…) EUR betragen und sich aus den folgenden Positionen zusammensetzen:

(…) (einzelne Positionen nach Art und Höhe spezifizieren)

§ (…) ( Ziffer ) Rückzahlung der Ausbildungskosten

Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die tatsächlich angefallenen Ausbildungskosten, höchstens jedoch den in § (…) (Ziffer) genannten Betrag zu erstatten, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von (…) (12) Monaten nach dem Abschluss der Ausbildungsmaßnahme durch Eigenkündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber durch eigenes vertragswidriges Verhalten die Eigenkündigung des Arbeitnehmers veranlasst hat bzw. trotz Aufforderung durch den Arbeitnehmer diesen nicht entsprechend seiner Ausbildung beschäftigt. Der Arbeitnehmer hat die Ausbildungskosten ferner zurückzuzahlen, wenn ihm aus verhaltensbedingten oder wichtigen, von ihm zu vertretenden Gründen, gekündigt wird und er daraufhin innerhalb des vorgenannten Zeitraums aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Der Rückzahlungsbetrag mindert sich für jeden vollen Monat der Beschäftigung nach Abschluss der Ausbildungsmaßnahme um (…) (1/12) des Gesamtbetrages.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge