Rz. 907

Muster 1a.55: Gehaltsanpassungsklauseln

 

Muster 1a.55: Gehaltsanpassungsklauseln

Gehaltsüberprüfung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das vereinbarte Arbeitsentgelt jährlich daraufhin zu überprüfen, ob eine Gehaltsanpassung vorgenommen wird.

Gehaltsanpassung

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das vereinbarte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers jährlich auf seine Angemessenheit hin zu überprüfen. Die Entscheidung über eine Anpassung der Vergütung liegt im Ermessen des Arbeitgebers; bei dieser Entscheidung werden die wirtschaftliche Situation des Unternehmens, die Entwicklung der Tarifgehälter innerhalb der Branche sowie die Leistungen des Arbeitnehmers angemessen berücksichtigt.

Variante 1

Das Arbeitsentgelt wird zukünftig mindestens entsprechend der Entwicklung der in der Branche des Arbeitgebers geltenden tariflichen Vergütung angepasst.

Variante 2

Das Arbeitsentgelt wird mindestens alle zwei Jahre an die allgemeine Inflationsrate angepasst, sofern die Leistungen des Arbeitnehmers eine Gehaltsanpassung rechtfertigen.

Variante 3

Das Gehalt des Arbeitnehmers wird in jährlichem Abstand unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungen des Arbeitnehmers und der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens angepasst. Eine Absenkung der Vergütung ist dabei ausgeschlossen.

Variante 4

Das Jahresgehalt des Arbeitnehmers wird zukünftig entsprechend der Gehaltsentwicklung in der höchsten tariflichen Entgeltgruppe angepasst.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge