Rz. 229
Formulierungsbeispiel: Zustimmungserfordernis und Kostentragung bei Verfügungen über Vergütungsansprüche
(1) Ansprüche auf Lohn/Gehalt sowie auf sonstige Vergütungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers abgetreten oder verpfändet werden. Eine ohne vorherige schriftliche Zustimmung vorgenommene Abtretung oder Verpfändung ist ein Arbeitsvertragsverstoß.
(2) Im Falle von Verpfändungen oder Abtretungen ist der Arbeitgeber berechtigt, für jede einzelne Verpfändung oder Abtretung dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin pauschal 10 EUR in Rechnung zu stellen und von der nächsten Lohn-/Gehaltszahlung in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens behält sich der Arbeitgeber ausdrücklich vor. Dem Arbeitnehmer/Der Arbeitnehmerin bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand nicht entstanden ist oder lediglich in deutlich geringerem Umfang als dem des Pauschalbetrags.
(3) Im Falle von Pfändungen ist der Arbeitgeber berechtigt, für jede einzelne Pfändung dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin pauschal 10 EUR in Rechnung zu stellen und von der nächsten Lohn-/Gehaltszahlung in Abzug zu bringen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich der Arbeitgeber ausdrücklich vor. Dem Arbeitnehmer/Der Arbeitnehmerin bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder Aufwand nicht entstanden ist oder lediglich in deutlich geringerem Umfang als dem des Pauschalbetrags.
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