Rz. 758

 

Formulierungsbeispiel

Der Verpflichtete wurde heute darüber belehrt, dass es den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Er/Sie wurde auf die Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach § 43 BDSG mit Bußgeld und nach § 44 BDSG mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Verletzung des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen.

Unterschrift der verantwortlichen Stelle

Ich bestätige diese Verpflichtung. Ein Exemplar der Verpflichtung sowie ein Merkblatt mit Erläuterungen und dem Text der §§ 5, 43 und 44 BDSG habe ich erhalten.

Unterschrift des Verpflichteten

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge