Rz. 706

Als Bezugsgröße des Prämienlohns kann jeder Umstand herangezogen werden, der von dem Arbeitnehmer beeinflusst werden kann. Typische Bezugsgrößen sind dabei wie auch bei der Akkordvergütung die Arbeitsmenge (Mengenprämie) und die für deren Bewältigung aufgewandte Zeit; auch die Qualität der Arbeitsleistung (Qualitätsprämie), die Optimierung der Arbeitsabläufe und Maschinenlaufzeiten, die Einsparung von Rohstoff- oder Energiekosten (Ersparnisprämie), die Verringerung der Ausschussquote, die Einhaltung von Terminvorgaben oder die Kundenzufriedenheit können als Grundlage für eine Prämienvereinbarung herangezogen werden.[1581] Um eine einseitige Leistungsausrichtung zu vermeiden, können sich auch Mischformen anbieten, indem etwa eine Mengenprämie mit Aspekten der Arbeitsqualität verbunden wird, um eine Steigerung der Arbeitsquote zu Lasten der Ausschussquote zu vermeiden.[1582] Ebenso kann der Prämienlohn als Einzel- oder Gruppenprämie ausgestaltet werden, indem die Leistung entweder des einzelnen Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmergruppe bewertet wird.

[1581] Lindemann, S. 320 f.
[1582] Tschöpe/Straube/Rasche, Teil 2 A Rn 410.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge