Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vermögensverwaltung

I. Definition und Arten der Vermögensverwaltung Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) gibt vor, dass eine Vermögensverwaltung in der Regel dann vorliegt, wenn Vermögen genutzt, z. B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Dem Bereich der Vermögensverwaltung können deshalb regelmäßig die Tätigkeite... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatgedanken

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Heimat ist die Umwelt, mit der der Einzelne durch Geburt oder Lebensumstände verwachsen ist. Der Heimatgedanke umfasst Heimatpflege und Heimatkunde und ist damit als gemeinnütziger Zweck steuerlich anerkannt (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b). Zur Förderung des Heimatgedankens rechnen alle Bestrebungen, die Heimat in ihrer natürlichen oder gesch... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flugrettungsdienst

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Flugrettungsdienste gehören zu dem gemeinnützigen Zweck der Rettung aus Lebensgefahr i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO (Anhang 1b), vgl. Hüttemann "Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht", Tz. 3.107. 1. Ertragssteuerliche Beurteilung Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Flugrettungsdienste hat bereits der BFH im Urteil vom 15.10.1997 (BStBl II 19... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verpachtung eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wenn ein Verein ein Clubhaus errichtet und in diesem auch eine Vereinsgaststätte vorgesehen hat, die der Verein von Anfang an verpachtet, ist diese Tätigkeit der Vermögensverwaltung zuzuordnen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Verein zunächst eine Vereinsgaststätte selbst betreibt und z. B. aufgrund eines Personalmangels den Gaststättenbe... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufwandsentschädigungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Häufig erhalten die im Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder für getätigte Auslagen, ihren Verdienstausfall und/oder Zeitverlust eine Aufwandsentschädigung. Steuerlich führen Aufwandsentschädigungen, insbesondere wenn es sich nicht um einen echten Kostenersatz handelt, sondern um einen Verdienstausfall, oft zu steuerpflichtigen... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportunterricht

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wird Sportunterricht an Mitglieder und Nichtmitglieder erteilt, handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b und AEAO zu § 67a AO TZ 5, Anhang 2). Für die Beurteilung der Zweckbetriebseigenschaft sind aber die in § 67a AO (Anhang 1b) vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen zu beachten. Für die Zweckbetriebseigensch... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportschulleiter

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach Ansicht des BFH gehört jede unterrichtende Tätigkeit grundsätzlich zu den freien Berufen i. S. v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, es liegen insoweit keine gewerblichen Einkünfte vor (BFH vom 01.04.1982, BStBl II 1982, 589). Voraussetzung ist jedoch, dass der Leiter einer Sportschule einen nicht unerheblichen Teil des gesamten in seiner Schule a... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Sportvereine fördern den Sport (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) und sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anzuerkennen, wenn sie die Voraussetzungen des § 52 AO (Anhang 1b) erfüllen. Die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen setzt insbesondere auch voraus, dass deren Tätigkeit der Allgemeinheit und nicht nur e... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 19 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei einem Verein, der nach § 67a Abs. 2 AO zur Anwendung des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) optiert hat, begründen sportliche Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 51b). Erhält ein Verein Ablösezahlungen für Spieler des steuerpflichtigen Sp... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abmahnvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Körperschaften, die ausschließlich das Abmahngeschäft betreiben, sind nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Sie fördern nicht die Allgemeinheit (s. § 52 AO, Anhang 1b) und sind auch nicht selbstlos tätig; ebenso s. Vfg. der OFD Rostock vom 10.05.2001, S 0171 – 03/01 – St 242/24a und s. Vfg. der OFD Köln vom 02.07.1982, S 0171 – 40 – St. 131. Bekäm... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wettkämpfe

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die sportlichen Veranstaltungen eines Sportvereins sind ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoeinnahmen) aus allen sportlichen Veranstaltungen eines Kalenderjahres den Betrag von 50 000 EUR nicht überschreiten. Einnahmen sind insbesondere auch die Start- und Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder, etc., § 67a Abs. 1 AO... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerbegünstigung (Steuerbefreiung)

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wird die Steuerbefreiung einer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaft rückwirkend durch das Finanzamt aufgehoben, so hat diese Aufhebung im Regelfall keinen Einfluss auf geleisteten Zuwendungen beim Zuwendenden, solange dieser in gutem Glauben gehandelt hat und auf die Steuerbegünstigung der Empfängerkörperschaf... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haushaltsplan

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Haushaltsplan ist eine Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Einnahmen und Ausgaben eines Verbandes/Vereins. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes/Vereines im laufenden Jahr voraussichtlich notwendig ist. Als Planungs- und Steuerungsinstrument ist er insbesonder... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendheime

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung der Jugendpflege ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Zu den begünstigten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Jugendpflege zählt auch der Betrieb eines "Jugendheims". Der Begriff "Jugendheim" wird für verschiedene Einrichtungen verwendet. So kann es sich bei einem Jugendheim um ein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsausflug

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsausflüge sind grundsätzlich dem steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen. Sie dienen zwar in der Regel nicht unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, rechnen aber – wenn sie im Vergleich zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sin... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Mehrfachwechsel eines Sportlers des Vereins

Tz. 35 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Schleder (DB 1983, 2387 f.), vertritt die Auffassung, dass auch bei einem Mehrfachwechsel (also bei jedem Vereinswechsel) die Pauschalierungsregelung angewendet werden kann. M.E. muss dann beim Mehrfachwechsel eines Sportlers auch jeder Einzelnachweis bei höheren Kostenerstattungen für die Ausbildungskosten von der Finanzverwaltung akzeptiert... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einzelfälle zur Vermögensverwaltung

Tz. 50 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die nachfolgenden Beispiele sollen helfen, Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Vermögensverwaltung und einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1 b) zu vermeiden. Beschränkt sich ein Verein auf die Überlassung von Grundstücken an Mieter und die Einziehung der Mieten, liegt noch Vermög... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung von Kunst und Kultur ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b). Die Förderung von Kunst und Kultur umfasst die Bereiche der Musik, der Literatur, der darstellenden und bildenden Kunst und schließt die Förderung von kulturellen Einrichtungen, wie Theater und Museen, s... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundezuchtvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Hundezucht gehört zur Tierzucht, da diese entgegen einem ersten Gesetzesentwurf nicht auf Nutztierarten beschränkt ist (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim, 99). Dazu gehören deshalb neben der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen, auch zum Beispiel Vogelzuchtvereine, Kaninchenzuchtverein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Verpachtung von Werberechten

Tz. 12 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Viele Vereine sind bemüht mit ihrem guten Namen und ihren Werbemöglichkeiten zusätzliche Einnahmen (Sponsoringeinnahmen oder Einnahmen aus Anzeigenwerbung) zu generieren. Je nach Ausgestaltung sind diese Werbemaßnahmen der nicht ertragsteuerbaren Vermögensverwaltung oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen (vgl... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kulturfördervereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Mitgliedsbeiträge an Kulturfördervereine sind als Sonderausgaben abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 Satz 2 EStG, Anhang 10). Die Mitgliedsbeiträge dieser Vereinstypen sind auch dann abziehbar, wenn den Mitgliedern gemäß Satzung oder tatsächlicher Geschäftsführung Vorteile wie z. B. ein verbilligter Eintritt gewährt werden. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind die Einnahmen anlässlich derart... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Säumniszuschläge

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Entrichtet ein Steuerpflichtiger (beispielsweise ein steuerbegünstigter Verein mit einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) festgesetzte Steuern (Körperschaft-, Umsatz-, Gewerbesteuer usw.) nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags, entstehen von Gesetzes wegen und ohne gesonderte Festsetzung gem. § 240 AO (Anhang 1b) Säumniszuschläge. Pro angefange... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinskassierer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Vereinskassierer (auch Kassenwart oder Schatzmeister) verwaltet die Finanzen, führt die Buchhaltung, wickelt Zahlungen ab und erstellt den Jahresabschluss. Die Aufgaben können insbesondere umfassen: Vereinskasse verwalten Kassenprüfung durchführen und den Kassenbericht erstellen Betriebsmittel und Vereinsartikel beschaffen Spendenbescheinigungen au... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jagdvereine, Jägervereine, Jagdschulen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Hinsichtlich der Steuerbegünstigung stellt sich im Jagdbereich stets die Frage, ob eigenwirtschaftliche Interessen gefördert werden und ob von diesen Organisationen auch dem Grunde nach steuerbegünstigte Maßnahmen getroffen werden. Soweit Jagd- oder Jägervereine selbst unmittelbar die Jagd ausüben, werden regelmäßig auch die eigenwirtschaftlichen B... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vergnügungssteuer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Gemeinden sind berechtigt, auf die im Gemeindegebiet veranstalteten Vergnügungen Steuern zu erheben. Näheres regeln die einzelnen Bundesländer in Kommunalabgabengesetzen und auf dieser Grundlage die Gemeinden, etwa in eigenen Vergnügungssteuersatzungen. Vergnügungen können z. B. folgende Veranstaltungen sein: Tanzbelustigungen gewerblicher Art, Ko... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anzeigengeschäft verpachtet

Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wird das Anzeigengeschäft einer Vereinszeitschrift durch den Verein auf einen Verlag/ein Werbeunternehmen übertragen, trägt dieser das Unternehmerrisiko bezüglich des Anzeigenteils. Da der Verein ein Recht an einen Dritten (Verlag/Werbeunternehmen) überlassen hat, ist zu prüfen, ob aus ertragsteuerlicher Sicht "Vermögensverwaltung" gegeben i... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Annahmeerklärung einer (Durchlauf-)Sachspende

Tz. 27 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer (Durchlauf-)Sachzuwendung/-spende durch einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) anerkannten Verband/Verein: mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wettbewerb

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Treten Vereine in größeren Wettbewerb zu anderen Unternehmern als es zur Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke notwendig ist, sind erzielte Einnahmen nicht mehr dem steuerbegünstigten/steuerfreien Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb" zuzuordnen, weil die Bedingungen, die der Gesetzgeber in § 65 Nr. 1–3 AO ( Anhang 1b) fordert, nicht m... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundesportvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung des Hundesports erfüllt nach der Rechtsprechung des BFH (BFH vom 13.12.1978, BStBl II 1979, 495) nicht die Merkmale des Sports, da das wesentliche Merkmal des Sports, die körperliche Ertüchtigung (des Menschen), fehlt (vgl. AEAO zu § 52 AO TZ 6 Satz 1, Anhang 1b). Die Förderung des Hundesports ist aber ein gemeinnütziger Zweck außerhal... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Bundesligavereine

Tz. 24 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Ablösezahlungen, die (Fußball-)Bundesligavereine für die Freigabe von Sportlern vereinnahmen, sind im Rahmen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Profifußball" i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) zu erfassen. Tz. 25 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Verausgabte Beträge stellen Betriebsausgaben des steuerpflichtigen wirtschaftlichen... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Startgelder

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Startgelder und Meldegebühren sind Entgelte, die gezahlt werden, um an Veranstaltungen (kulturellen und sportlichen Veranstaltungen) aktiv teilnehmen zu können. Startgelder bzw. Meldegebühren sind z. B. zu entrichten: anlässlich von kulturellen Veranstaltungen (Musikwettbewerben, Trachtenfesten und dgl.), anlässlich von sportlichen Veranstaltungen des... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Vorsteuerabzug

Tz. 12 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Den Vorsteuerabzug kann der aufnehmende Verein (zahlender Verein) in Anspruch nehmen, weil die Unternehmereigenschaft (§ 2 UStG, Anhang 5) sowohl im Zweckbetrieb als auch im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gegeben ist. Sind auch die übrigen Voraussetzungen, die § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) fordert, erfüllt, können di... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Vorsteuerabzug

Tz. 18 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ablösezahlungen werden im Regelfall mit Umsatzsteuer belastet. Die vom abgebenden Verein in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann vom aufnehmenden Verein ggf. als Vorsteuer abgezogen werden, weil Zweckbetriebe dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen sind. Die Rechnung muss dabei jedoch den Anforderungen des § 14 UStG (Anhang 5) entsprechen. I... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.3 Vorliegen von Organschaftsverhältnissen

Tz. 32 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Einfluss auf die tatsächliche Geschäftsführung kann auch unterstellt werden, wenn zwischen dem Verein und der Kapitalgesellschaft ein Organschaftsverhältnis vorliegt, da die Begründung von Organschaftsverhältnissen die Eingliederung in ein Unternehmen voraussetzt. Tz. 33 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der BFH hat im Urteil vom 25.08.2010 BFH/... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Beispiele zur Anwendung

Tz. 32 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Beispiel 1 Ein Platzwart erhält von seinem Verein für seine Tätigkeit pro Monat 40 EUR. Ergebnis 1 Im Kalenderjahr 2024 erhält er 12 × 40 EUR = 480 EUR von dem Verein. Nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG (Anhang 10) bleibt dieser Betrag unter dem für 2025 noch geltenden Freibetrag von 840 EUR. Beispiel 2 Max Müller ist für einen steuerbegünstigten Mah... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Muster einer Erklärung über eine Sachzuwendung/-spende

Tz. 24 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Textentwurf für die Erklärung eines Zuwendungsgebers über eine Sachzuwendung/-spende, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) mit der Auflage zugewendet wird, die Sachzuwendung/-spende an einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) anerkannten Verband/Verein wei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Muster einer Erklärung der Körperschaft des öffentlichen Rechts

Tz. 26 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Textentwurf für die Erklärung der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) über die Übertragung des Eigentums an Wirtschaftsgütern (Sachzuwendungen/-spenden) auf einen von der zuständigen Finanzbehörde als Verband/Verein (der Textentwurf ist dem Verband/Verein von der Gebietskörperschaft zu übersenden): mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hobby- und Freizeitvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Hobby- und Freizeitvereine sind im Grundsatz keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, weil von ihnen lediglich eine Freizeitbetätigung gefördert wird. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine ausschließliche und selbstlose Förderung der Allgemeinheit. Von der Nichtanerkennung steuerbegünstigter und somit auch eige... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinseinnahmen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Einnahmenquellen eines Vereins sind: Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren, Zuwendungen (Geld- und Sachzuwendungen), Zuschüsse des Bundes, der Länder, der Kommunen oder aus Lotto- und Totomitteln, von Dachverbänden, Erbschaften, Schenkungen. Es handelt sich bei diesen Einnahmen um steuerneutrale Posten, weil keine Vermögensmehrungen vorliegen (ideeller Ber... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Wie sind entgeltliche Tätigkeiten steuerbegünstigter Körperschaften (zum Beispiel gemeinnütziger Vereine oder gemeinnütziger Stiftungen) zu behandeln, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine ausgeübt werden?

Unabhängig davon, ob die Körperschaft tatsächlich einen entsprechenden steuerbegünstigten Zweck, wie beispielsweise die Förderung mildtätiger Zwecke in ihre Satzung aufgenommen hat, können entgeltliche Betätigungen zur Bewältigung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich bis zum 31. Dezember 2023 dem steuerbegünstigten Zwe... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 50 000 EUR (bis einschl. VZ 2025: 45 000 EUR) nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen V... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuer

Tz. 44 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wie bereits ausgeführt schränkt § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) die Körperschaftsteuerbefreiung nur für eventuell erhaltene steuerpflichtige Geschäftsbetriebe ein. § 14 Satz 3 AO (Anhang 1b) definiert jedoch wirtschaftliche Tätigkeiten dahingehend, dass diese über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinaus gehen (§ 14 Satz 1 AO, Anhang 1b). ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeveranstaltungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wirkt ein früherer bekannter Berufssportler bei industriellen Werbeveranstaltungen mit, liegt eine selbständig ausgeübte, gewerbliche Tätigkeit vor (s. § 2 Abs. 1 GewStG, Anhang 7). Es kommt nach dem Urteil des BFH vom 03.11.1982, BStBl II 1983, 182, DB 1983, 1077, für die gewerbliche Tätigkeit nicht darauf an, ob ein Steuerpflichtiger seine Leistun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wettkampfteilnehmer

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Werden Wettkampfteilnehmer (Sportler, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter des DRK u. a.) anlässlich einer sportlichen Veranstaltung durch einen gemeinnützigen Zwecken dienenden Sportverein beköstigt, ist die Beköstigung Bestandteil des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. (s. AEAO zu § 67a AO TZ 6, Anhang 2). Nach § 64 Abs. 2 A... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Muster einer Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende

Tz. 25 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) als Durchlaufspende: mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Tz. 22 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 In Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, die die gemeinnützige Körperschaft an andere veräußert, sind die Grundsätze maßgebend, die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelt worden sind (Schauhoff, 2023, § 7 Tz 151). Nach der dort geltenden Drei-Objektgrenze ist der Weg zum gewerblichen Grundstückshandel dann ü... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunstdenkmäler

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Kunstdenkmäler können einzelne Gegenstände, aber auch ein Inbegriff von Gegenständen (z. B. Burg- oder Klosteranlagen) sein. Bei den Denkmälern der Gartenbaukunst handelt es sich um gärtnerisch gestaltete Anlagen von historischem Interesse, insbesondere in Parks bestimmter Kulturepochen. Naturdenkmäler gehören nicht dazu (es mangelt hierbei am Merk... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investmentclubs

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Begriff des Investmentclubs beschreibt Vereinigungen von natürlichen Personen, die sich in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter Führung eines oder mehrerer Geschäftsführer für die gemeinsame Anlage ihres Privatvermögens in Aktien, Schuldtiteln und anderen Finanzinstrumenten zusammenschließen. Charakteristisch ist, das... mehr