Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.4 Persönlich steuerbefreite Körperschaften mit partieller Steuerpflicht als Organträger

Tz. 131 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die OT-Kö darf nicht stbefreit sein. StBefreiungen idS sind nur pers (volle) Befreiungen von der KSt (s § 5 KStG). Sachliche StBefreiungen einzelner Eink oder eine beschr pers Befreiung sind hingegen unschädlich. Hierzu s den zur GewSt ergangenen Beschl des BFH v 10.03.2010 (BStBl II 2011, 181), wonach eine GmbH, die ein Alten- und Pflegehe...mehr

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Übungsleiter / Arbeitsrecht

Übungsleiter können entweder selbstständig als freie Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein. Abgegrenzt zwischen diesen beiden Formen wird im Wesentlichen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit.[1] Hinweis § 611a BGB – Definition des Arbeitnehmers Wichtig für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Arbeitsformen ist der ab dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebsvermögenseigenschaft der Beteiligung

Rn. 74 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Beteiligung an der Kooperation (an einer Genossenschaft sowie Mitunternehmerschaft, nicht dagegen die Mitgliedschaft an einem Verein, s Kreckl in Leingärtner, Besteuerung der Landwirte, Kap 7 Rz 8 (07/2024)) stellt beim einzelnen beteiligten Landwirt nur dann notwendiges BV dar, wenn zwischen der Tierhaltungsgemeinschaft und dem Einzelbe...mehr

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Aufwandsentschädigung / 3 Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten

Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren Tätigkeiten sowie aus nebenberuflichen künstlerischen oder pflegerischen Tätigkeiten bleiben bis zu einem jährlichen Betrag von 3.300 EUR [1] (2025: 3.000 EUR) steuerfrei.[2] Dies gilt nur dann, wenn diese Tätigkeiten im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 16 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche nach § 51 Abs. 1a BewG zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Buchnachweis (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 22 [Autor/Stand] Das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen ist nach § 51a Abs. 1 Satz 2 BewG durch besondere, laufend zu führende Verzeichnisse nachzuweisen. Aus den Verzeichnissen muss sich ergeben, in welchem Umfang die Mitglieder der Gemeinschaft die sich nach § 51 Abs. 1 BewG für sie ergebende Möglichkeit zur Tierhaltung auf die Kooperation übertragen haben, die Sum...mehr

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Entwicklungshelfer / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger des Entwicklungsdienstes und dem Entwicklungshelfer sind im Entwicklungshelfergesetz (EhfG). Geregelt. Zwischen ihnen wird ein Vertrag über die Erbringung des Entwicklungsdienstes geschlossen. Gemäß § 4 EhfG handelt es sich hierbei um einen Dienstvertrag. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich aufgeführt, dass das Rechtsverhältn...mehr

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Geschenke / 4 Schenkung von aufgrund von Sponsoring-Verträgen erhaltenen Eintrittskarten zu VIP-Logen etc.

Beim Abschluss von Sponsoring-Verträgen erhält der sponsernde Unternehmer von dem Werbung betreibenden Unternehmer (z. B. Verein) neben den üblichen Werbeleistungen häufig auch Eintrittskarten für VIP-Logen, z. B. in Sportstätten. Hier kann die Paketzahlung des Sponsors wie folgt aufgeteilt werden[1]: 40 % für die erhaltene Werbeleistung und jeweils 30 % für die erhaltene Bewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 4.1 Personenkreis

Die Abzugsbeschränkung gilt für Geschenke an "Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind". Keine Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind z. B. Personen, zu denen ein Auftrags-, Geschäftsbesorgungs- oder Werkvertragsverhältnis besteht. Auch Personen, zu denen ständige Geschäftsbeziehungen bestehen, z. B. selbständige Handelsvertreter, sind keine Arbeitnehmer....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht und Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde und -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind und der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b und 42 ff) oder bodenabhängig si...mehr

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§ 1 Berufsrecht / V. Bewusstsein entwickeln

Rz. 12 Hin und wieder sollten Kanzleiabläufe überdacht werden, insbes., ob diese dem Erfordernis der Verschwiegenheit genügen. So ist es durchaus problematisch, wenn sich der Wartebereich direkt vor dem Schreibtisch der Rechtsanwaltsfachangestellten befindet und der wartende Mandant bei Telefonaten Teile des Gesprächs mit anderen Mandanten mithören kann. Auch sollte man Ausk...mehr

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Gesellschafter / 8.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die eine regelmäßige Vergütung erhalten, sind grundsätzlich als Arbeitnehmer anzusehen.[1] Steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt aber nicht vor, soweit Vorstandsmitglieder bei gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich tätig werden und hierfür nur Ersatz ihrer Auslagen erhalten. Darüber hinaus ist noch der Ehrenamtsfreibetrag i....mehr

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Ehrenamt / Zusammenfassung

Begriff Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Gelegentlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Tätigkeit von Übungsleitern und die damit verbundene lohnsteuer- un...mehr

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Tauschring / 1 Arbeitgebereigenschaft der Tauschring-Organisation

Für die Prüfung der steuerlichen Pflichten ist nach den allgemeinen steuerlichen Regelungen zu entscheiden, ob eine Eigenschaft als Arbeitgeber vorliegt, und ob in dieser Eigenschaft Personen als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Hierbei sind die Rechtsbeziehungen des Vereins zu der Person zu prüfen, die ihm ihre Arbeitskraft schuldet. Auch Personenvereinigungen ohne eigene R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.5 Personen mit kostenaufwendiger Ernährung

Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn der Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und die Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und in mehr als geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen (ernährungsbedingter Mehrbedarf). Der Mehrbedarf kann auch für aus medizinischen Gründen e...mehr

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Gesellschafter / 8.1 Sozialversicherung

Für Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die von diesen gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemeinen Grundsätze. Soweit sie für ihre Tätigkeit Arbeitsentgelt erhalten, sind sie versicherungspflichtig. Die für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften geltenden besonderen Regelungen[1] können nicht auf andere Gesellschaftsformen übertra...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.6.1 Rechtsprechung zur mehrtägigen Veranstaltung

Das BSG hat im Falle eines Western- und Country-Vereins festgestellt, dass bei mehrtägigen Veranstaltungen jede Veranstaltung gesondert gewertet werden muss. Das gilt dann nicht, wenn ein innerer Zusammenhang zwischen den Veranstaltungen besteht. So entschied das BSG im Falle des Western- und Country-Vereins, dass es sich bei der streitigen Wochenendveranstaltung über 3 Tage...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer / 1.2 Arbeitnehmer nach Rechtsprechung des BAG

Das BAG hat zahlreiche Entscheidungen zum Grad der persönlichen Abhängigkeit und damit zum Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft gefällt. Trotz Inkrafttreten des § 611a BGB mit der Legaldefinition eines Arbeitnehmers ist die hierzu ergangene Rechtsprechung weiterhin wichtig für die Abgrenzung zwischen angestellter Tätigkeit und freier Mitarbeit. Neben Urteilen, die bereits u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufwandsentschädigung / 4 Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften

Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Vormundschaften, Betreuer und Pflegschaften[1] sind steuerfrei, soweit sie zusammen mit den steuerfreien Einnahmen aus bestimmten nebenberuflichen Tätigkeiten den Freibetrag von jährlich 3.300 EUR [2] (2025: 3.000 EUR) nicht überschreiten.[3] Nach der neuen Gesetzessystematik verweist das Vormundschaftsrecht auf das Betreuungsrecht, ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geschäftsführer / 6.1 Überversorgung prüfen

Für die betriebliche Altersvorsorge von Gesellschafter-Geschäftsführern stehen grundsätzlich alle Durchführungswege zur Verfügung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage).[1] Das gilt unabhängig davon, ob der Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist oder nicht.[2] § 3 Nrn. 63 und 66 EStG si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.3 Betroffene Rechtsträger

Tz. 106 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG ist auf alle von der Zinsschranke betroffenen Kö (s Tz 45 ff) und nicht nur auf Kap-Ges anzuwenden. Die Regelungen zur Gesellschafterfremdfinanzierung gelten demnach ebenfalls für eine optierende Gesellschaft iSd § 1a KStG (s Tz 4). Denn § 8a Abs 3 KStG spricht – ebenso wie § 8a Abs 2 KStG aF – zutr vo...mehr

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Ehrenamt / 2.1.3 Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bleiben bis zu einem Freibetrag von jährlich 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) steuerfrei. Mit diesem Freibetrag soll den nebenberuflich tätigen Personen, z. B. Vorsitzenden und Platzwarten in Sportvereinen, der durch ihre Beschäftigung entstehende Aufwand pauschal abgegolten werden. ...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.2 Ehrenamtspauschale bis zu 960 EUR jährlich

Die Übungsleiterpauschale erfasst nicht alle ehrenamtlichen oder gemeinnützigen Tätigkeiten. Ergänzend wurde deshalb ab 2007 ein allgemeiner Freibetrag i. H. v. 720 EUR[1] eingeführt, für Einnahmen aus sonstigen nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Entsprechend der Erhöhung der Übungsleiterpauschale[2] wurde auch der Ehrenamtsfrei...mehr

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Pauschalbesteuerung von Sac... / 1 Pauschalierung unabhängig von der Rechtsform

Die Pauschalierung kann unabhängig von der Rechtsform von allen Steuerpflichtigen (natürliche Personen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Betriebe gewerblicher Art) durchgeführt werden. Sie kann nur vom Zuwendenden selbst vorgenommen werden. Dagegen ist bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts jeder Betrieb gewerblicher Art ein eigenes Steuersubjekt, so...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsformen für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 10 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[2], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S. des § 22 BGB betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der drei Rechtsformen nicht generell, dass eine geme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Örtliche Zuständigkeit bei der Ersatzerbschaftsteuer (Abs. 4)

Rz. 35 [Autor/Stand] § 35 Abs. 4 ErbStG wurde mit dem JStG 2020[2] für Erwerbe ab dem 19.12.2020 neu eingefügt. Die Vorschrift stellt klar, welches Finanzamt in den Fällen der Ersatzerbschaftsteuer bei Familienstiftungen oder Familienvereinen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG örtlich zuständig ist. Maßgeblich ist der Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO). Befindet sich dieser nicht ...mehr

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Tauschring / Zusammenfassung

Begriff Tauschringe sind Organisationen, deren Mitglieder eigene Waren oder Dienstleistungen auf Basis einer Verrechnungseinheit (Punkte o. Ä.) austauschen. Teilnehmer sind Privatpersonen, zunehmend aber auch Gewerbetreibende. Die Verrechnungseinheiten werden bargeldlos auf Guthabenkonten geführt. Angebote und Nachfragen werden durch Listen, Inserate oder persönliche Treffen...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.25 Fussballtrainer mit Lizenz

Ein Trainer mit Lizenz, der einem Weisungsrecht seines Vertragspartners (Arbeitgeber) unterliegt, welches Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen, ist derart in die Arbeitsorganisation des Vereins eingegliedert, dass ein abhängiges Arbeitsverhältnis vorliegt.[1]mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Rz. 403 Das Kündigungsschutzgesetz findet keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine arbeitnehmerseitige Kündigung, durch Befristung, infolge einer Anfechtung des Arbeitsvertrages oder infolge eines Aufhebungsvertrages beendet wird.[700] Nach § 1 Abs. 1 KSchG ist das Kündigungsschutzgesetz erst anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Untern...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Steuerfreiheit bei nebenberuflicher Ausbildungstätigkeit

Erfolgt die Ausbildungs- oder Lehrtätigkeit nebenberuflich, kann unter weiteren Voraussetzungen eine Aufwandsentschädigung vorliegen, die bis zu einem Betrag von 3.300 EUR (2025: 3.000 EUR) im Jahr steuerfrei bleibt[1]. Entscheidend ist zunächst die pädagogische Ausrichtung der Tätigkeit als solche. Für die Steuerfreiheit ist weiter erforderlich, dass es sich um eine Tätigke...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Handelsregister

Rz. 97 Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Gemeindebezirk enthält. Es ist immer beim jeweiligen AG angesiedelt, wobei mehrere Bezirke bei einem AG konzentriert sein können. So ist z.B. beim AG Charlottenburg das Handelsregister für alle Berliner Bezirke angesiedelt. Rz. 98 In Abteilung B werden die Kapitalg...mehr

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Vermögensbildung: Förderung... / 1.2 Nicht begünstigte Personen

Die folgenden Personen sind von der Begünstigung nach dem 5. VermBG ausgeschlossen, weil sie nicht Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne sind oder ihr Arbeitsverhältnis nicht deutschem Arbeitsrecht unterliegt: Freiwillig Wehrdienstleistende, wenn sie nicht in einem ruhenden Arbeitsverhältnis stehen; Helferinnen und Helfer, die bestimmte Freiwilligendienste leisten (z. B. ei...mehr

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Geschenke / 2 Unternehmerisch (betrieblich) veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden etc.

Unternehmerisch veranlasste (Werbe-)Geschenke[1] erfolgen an Geschäftsfreunde, Kunden [2] , Lieferanten, Vertreter, Vereine, bei denen der Schenkende nicht Mitglied ist. Insoweit kommt es darauf an, ob ein Geschenk von geringem Wert vorliegt oder nicht: 2.1 Geschenke von geringem Wert (bis zu 50 EUR) Unter folgenden Voraussetzungen ist der Vorsteuerabzug bei betrieblich veranlas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Tz. 7 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger muss es sich um eine nach dem Recht eines EU- oder EWR-Staats gegründete Gesellschaft iSd Art 54 AEUV oder des Art 34 EWR-Abkommen handeln und die Gesellschaft muss Sitz und Geschäftsführung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der EU oder des EWR haben (s § 1 Abs 2 S 1 Nr 1 UmwStG), ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnten, obwohl sie unbes...mehr

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Jugendarbeitsschutz: Besond... / 3.3 Ausnahmen vom generellen Verbot der Kinderarbeit

Das JArbSchG regelt Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Kinderarbeit [1] bzw. der Beschäftigung von Jugendlichen in Vollzeitschulpflicht[2] in § 5 Abs. 2 ff. bis § 7 JArbSchG. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot des § 5 Abs. 1 JArbSchG, die in § 5 Abs. 2–4 JArbSchG vorgesehen sind, und die von einer behördlichen Entscheidung abhängi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Lohmar, Ertrgstliche Konsequenzen der Veräußerung entbehrlichen AV bei Verschmelzung von Gen gem § 93a GenG, DB 1975, 2148; App, Grundsätze für die Geltendmachung der Sicherstellung der Besteuerung beim Vermögensübergang auf eine andere Kö, GmbHR 1991, 474; Schmitt, Die Verschmelzung zweier Schwester-GmbH, INF 1994, 462; Dreissig, Stliche Zweifelsfragen bei der Verschmelzung ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Wegfall der Voraussetzungen

Rn. 61 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Ändern sich die (persönlichen und/oder sachlichen) Verhältnisse bei den Mitgliedern oder Gesellschaftern der Tierhaltungskooperation nach deren Gründung dergestalt, dass die Voraussetzungen des § 13b Abs 1 Nr 1 Buchst a–d EStG nicht mehr erfüllt sind, erzielt die Tierhaltungskooperation keine Einkünfte aus LuF mehr, sondern solche aus Gewerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zweck der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] § 51a bezweckte die Förderung der bäuerlichen Veredelungswirtschaft durch landwirtschaftliche Tierhaltungsgemeinschaften und stellte sicher, dass Zusammenschlüsse von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Gewerbebetriebe, sondern als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft behandelt wurden. Rz. 5 [Autor/Sta...mehr

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Ehrenamt / 2 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Häufig engagieren sich Arbeitnehmer neben ihrer Haupttätigkeit, die als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird, ehrenamtlich. Dabei kann es zu Fehlzeiten beim Arbeitgeber kommen, wenn die Einsatzzeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Arbeitszeit kollidieren. Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehalts, wenn er für eine verhältnismäß...mehr

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§ 2 Kanzleiorganisation / IX. Englisch am Telefon

Rz. 19 Europa wächst zusammen mit der Folge, dass in den letzten Jahren immer mehr fremdsprachige Mandanten auch in den kleinen und mittleren Kanzleien betreut werden und nicht nur in den großen international agierenden Wirtschaftskanzleien. Rz. 20 Die nachstehende Liste soll nur einen kleinen Überblick über häufige Sätze am Telefon geben. In den letzten Jahren werden speziel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 In Betracht kommende Gesellschaften

Tz. 75 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 OG kann nach § 14 Abs 1 S 1 KStG nur eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Europäische Gesellschaft ist sowohl die SE, die der AG vergleichbar ist, als auch die SCE (Europäische Genossenschaft). Da als OG nur eine Kap-Ges in Betracht kommt, kann mit der Erwähnung des § 14 Abs 1 S 1 KStG nur die SE gemeint sein (glA s Frotsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Allgemeines zum steuerlichen Rückbezug

Tz. 22 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 § 2 Abs 1 UmwStG regelt in Durchbrechung des Grundsatzes, dass ein einmal verwirklichter stlicher Sachverhalt nicht rückwirkend verändert werden kann, die stliche Rückwirkung der Umw von Kö nach den §§ 3–19 UmwStG (s UmwSt-Erl 2025, Rn 02.09). Wegen der in § 2 Abs 3 UmwStG enthaltenen Sonderregelung für grenzüberschreitende Umwandlungen s Tz...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Sommer, SGB XI § 9 Aufgaben... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 68 Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, S. 55. Eicher, Verhältnis einer landesbehördlichen Zustimmung zur Höhe der umlagefähigen Investitionskosten einer Pflegeeinrichtung zu einer Investitionskostenvereinbarung mit dem Sozialhilfeträger – Anmerkung zu: LSG Stuttgart 2. Senat, Urteil ...mehr

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Sommer, SGB XI § 8 Gemeinsa... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 115 Bockler, Die Digitalisierung in der PflegeRahmenbedingungen und die Herausforderungen des Transformationsprozesses, WzS 2023, 315. Brose, Qualitätssicherung bei der Pflege durch Angehörige, NZS 2025, 681. Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Beirat empfiehlt neues Familienpflegegeld, SozSelbstverwalt 2023, Nr. 9, 55. Deutscher Verein für Öffentliche und ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 11 Rechte ... / 2.2.3 Freigemeinnützige und private Träger

Rz. 44 Freigemeinnützige und private Träger haben Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern, Satz 3. Rz. 45 Zu den freigemeinnützigen Träger zählen Wohlfahrtsverbände, Kirchen, karitative Vereine wie AWO, Caritas, Diakonie, DRK, etc., die nicht gewinnorientiert arbeiten. Rz. 46 Zu den privaten Träger zählen gewerbliche Unternehmen wie große Ketten oder auch Einzelbetreiber, deren...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 7. Inhalt der W-IdNr.-Datenbank

Zur Vergabe und Verwaltung der W-IdNrn. wird beim BZSt eine neue Datenbank errichtet. Dort werden folgende Daten gespeichert: W-IdNr., IdNr. bei natürlichen Personen, Identifikationsmerkmale der gesetzlichen Vertreter bei nicht natürlichen Personen, Identifikationsmerkmale der Beteiligten bei Personenvereinigungen, Firma (§§ 17 ff. HGB) bzw. Name des Unternehmens, frühere Firmenna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 2. Nutzen und Vorteile

Wirtschaftlich Tätige: Analog zur IdNr. für natürliche Personen dient die W-IdNr. der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich Tätigen. Wirtschaftlich Tätige sind gem. § 139a Abs. 3 AO: natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen sowie Personenvereinigungen. Somit gelten juristische Personen und Personenvereinigungen stets als wirtschaftlich Tä...mehr