Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Veranstaltungen mit Künstlern

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Umsätze der Veranstalter nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG ( Anhang 5) gibt es kein gesondertes Bescheinigungsverfahren, da die Eigenschaft der entsprechenden Orchester oder Künstler (entweder öffentlich-rechtlich oder mit entsprechender Bescheinigung) auf den Veranstalter durchschlägt. Wie der oder die Künstler besitzt der Veranstalter ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 300 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Rechtsprechung zur Haftung

Tz. 41 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Steuerehrlichkeit als Voraussetzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit BFH vom 27.09.2001, BStBl II 2002, 169; Haftung für Umsatzsteuerbeträge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen) BFH vom 05.03.1991, BStBl II 1991, 678; Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung OFD Han...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen

Tz. 21 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Steuerbegünstigte Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen sind in der Regel ausschließlich wegen der Förderung der "Volksbildung" (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO, Anhang 1b) begünstigt. Soweit die betreffenden Vereinigungen nach ihrer Satzung "kulturelle Zwecke" fördern, ist die Förderung der "Volksbildung" nur dann möglich, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachliche Voraussetzungen

Rz. 145 [Autor/Stand] Der Zweck des Zusammenschlusses von Landwirten zur gemeinschaftlichen Tierhaltung erfordert, dass die Mitglieder der Gemeinschaft die ihnen je nach dem Umfang ihrer regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Fläche nach § 241 Abs. 1 BewG zustehende Möglichkeit zur Tiererzeugung oder Tierhaltung ganz oder teilweise auf die Gemeinschaft, Gesellschaft oder de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zum Begriff Theater

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Theater, die nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) bei entsprechendem Träger (öffentliche Hand oder gemäß Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, siehe Rz. 9–13) umsatzsteuerbefreite Theaterleistungen erbringen können, sind Einrichtungen der unmittelbar darstellenden Kunst einschließlich der Musiktheater, die einer unbestimmten Zahl von Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Nebenberuflichkeit

Tz. 18 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nebenberuflich ist jede Tätigkeit, aus der nicht hauptsächlich der Lebensunterhalt bestritten wird. Maßgebend soll hierbei die allgemeine Verkehrsanschauung sein. Für die Beurteilung der 1/3-Grenze sind folglich mehrere Tätigkeiten zusammenzufassen, wenn sie nach der Verkehrsanschauung eine Ausübung eines einheitlichen Hauptberufs darstellen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der zutreffende Umgang mit den vorhandenen Mitteln ist für die Vorstände/Geschäftsführer von steuerbegünstigten Einrichtungen eine der Anforderungen, die eine steuerbegünstigte Einrichtung im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) zu erfüllen hat. So müssen die Mittel ausschließlich und unmittelbar für die satzungsmäßi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In den Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheiden der steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgt neben der Festsetzung der jeweiligen Steuer regelmäßig auch eine Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen (§ 31 Abs. 1 KStG (Anhang 3) i. V. m. § 36 Abs. 2 EStG (Anhang 10), § 18 Abs. 4 UStG (Anhang 5), § 20 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mittelverwendungsrechnung

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei größeren steuerbegünstigten Einrichtungen kann der Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung nur noch durch eine separate Mittelverwendungsrechnung geführt werden, da darin die vorhandenen Mittel aufgeschlüsselt und zugeordnet und deren Verwendung nachvollziehbar dargestellt wird. Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Als ein Modell einer Mitte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG

Tz. 32 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuermäßigung für Leistungen auf kulturellem Gebiet wird in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) geregelt. Ebenso wie die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) ist die Steuermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) auch auf die Leistungen der Kammermusikensembles und Chöre sowie für Veranstaltungen von ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Höhe der Pauschale

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zur Abgeltung der entstandenen Aufwendungen kann für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. Während in den Jahren 2021–2025 die Entfernungspauschale nur gestaffelt gewährt w...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Struktur und Aufgaben der LSt-Hilfevereine

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 LSt-Hilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von ArbN zur Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder (§ 13 Abs 1 StBerG). Sie sollen ihre Mitglieder in einem Massenverfahren preiswert beraten (> Rz 3). Damit treten sie gelegentlich in Wettbewerb mit den Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die ihre Mandanten allerdings regelmäßig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Neuer gemeinnütziger Zweck "E-Sport" (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO)

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Rahmen einer Ergänzung der gemeinnützigen Zwecke wurde E-Sport als ein neuer, dem gemeinnützigen Sport gleichgestellter, gemeinnütziger Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Ein E-Sportverein muss sich – nach der Gesetzesbegründung – jedoch an die Vorgaben des Jugendschutzes halten. Spiele ohne Alterskennzeichnung der Unte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Tatbestandsmerkmale des § 3 Nr 65 Buchst a EStG

Rn. 2828 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Träger der Insolvenzsicherung (PSVaG) Träger der Insolvenzsicherung iSd § 14 BetrAVG ist der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Der PSV ist eine Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft und wurde durch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eV, den Bundesverband der deutschen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ersatzerbschaftsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verrentung der Steuerschuld nach § 24 ErbStG ist nur möglich in den Fällen, in denen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (s. § 1 ErbStG Rz. 27 ff.) eine Ersatzerbschaftsteuer für Familienstiftungen und -vereine alle 30 Jahre seit dem Zeitpunkt des ersten Übergangs von Vermögen auf die Stiftung oder auf den Verein erhoben wird. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Familien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Buchnachweis

Rz. 160 [Autor/Stand] Das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen ist nach § 13b Abs. 1 Satz 3 EStG durch besondere, laufend zu führende Verzeichnisse nachzuweisen. Aus den Verzeichnissen muss sich ergeben, in welchem Umfang die Mitglieder der Gemeinschaft die sich nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EStG für sie ergebende Möglichkeit zur Tierhaltung auf die Kooperation übertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im > Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Sätze 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Organisation der Beratungsstelle

Rz. 5 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Das Personal, mit dem der Verein in Steuersachen Hilfe leistet (> Rz 9 ff zum Beratungsumfang), muss einer bestimmten Beratungsstelle angehören (§ 23 Abs 1 StBerG). Als Berater kommen Angestellte und solche Mitglieder in Betracht, die nicht ArbN sind. Nicht beraten darf ein Steuerbeamter (BVerwG 60, 254 vom 26.06.1980 – 2 C 37/78, BStBl 1980 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 1. Anhebung der Haftungsbeschränkung und Freistellungsansprüche nach BGB (§§ 31a, 31b BGB)

Tz. 26 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Vergütungsgrenze für Haftungsbeschränkungen und Freistellungsansprüche nach den §§ 31a und 31b BGB für Organmitglieder von Vereinen, besondere Vertreter sowie für Vereinsmitglieder von bisher 840 EUR/Jahr wurde (ab VZ 2026) auf jeweils 3 300 EUR/Jahr angehoben.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Keine Pflicht zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des § 3 Nr 12 EStG

Rn. 421 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 1993, 726 hielt zu Recht den Gesetzgeber nicht aufgrund Art 3 Abs 1 GG für verpflichtet, Vorstandsmitgliedern von Vereinen über § 3 Nr 50 EStG eine steuerfreie Aufwandsentschädigung wie Abgeordneten (§ 3 Nr 12 EStG) einzuräumen. Genauso wenig sah FG MV EFG 1996, 66 rkr darin einen Verfassungsverstoß (Art 3 Abs 1 GG), wenn einem B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbc) Bsp aus der Rspr

Rn. 374b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BFH/NV 2005, 22 verneint daher die Steuerfreiheit von Krankheitsbeihilfen eines mit öffentlichen Mitteln geförderten Vereins, wenn diese Beihilfen für andere Zwecke bestimmt sind oder nicht haushaltsrechtlicher Kontrolle unterliegen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 111. Neuregelung des Spendenrechts durch die Verordnung zur Änderung der EStDV, BGBl I 1999, 2413

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch die Verordnung ist das sog Durchlaufspendenverfahren abgeschafft worden, dh alle steuerbegünstigten Körperschaften sind berechtigt, selbst Spendenbescheinigungen für Spenden ab dem Jahr 2000 auszustellen. Gem § 48 Abs 4 S 1 EStDV sind Zuwendungen (umfassend) zur Förderung der in Abschn A der Anlage 1 EStDV zu § 48 EStDV bezeichneten Zw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Stand] Wie bereits einleitend ausgeführt, wurden die bisher in § 51a BewG enthaltenen Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung und die damit verbundene Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft von einer gewerblichen Tätigkeit nicht mehr in das Bewertungsgesetz aufgenommen. Die entsprechenden Regelungen sind jetzt mit einer leichten Modifizierung in § 13b ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Grenzen der zulässigen Vieheinheiten

Rz. 150 [Autor/Stand] Die Anzahl der von der Tierhaltungsgemeinschaft im Wirtschaftsjahr erzeugten oder gehaltenen Vieheinheiten ist in zweifacher Hinsicht begrenzt. So darf nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 BewG die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aus ihrem Betrieb übertragenen Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Tiererzeugung oder Tie...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonderausgaben

Rz. 70 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nur beschränkt zu beantragen ist ferner ein > Freibetrag für SA iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG (> Kirchensteuer Rz 70 ff), § 10 Abs 1 Nr 5 EStG (> Kinderbetreuung Rz 11 ff), § 10 Abs 1 Nr 7 EStG (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff), § 10 Abs 1 Nr 9 EStG (> Schulgeld ), § 10 Abs 1a Nr 1 EStG (zum Realsplitting > Unterhaltsleistungen Rz 5 ff), § 10 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / II. Historische Entwicklung/Allgemeine Grundsätze

Bereits im Jahre 1955 wurde für die Fälle der Unfallflucht der "Fahrerfluchtfonds" gegründet, der eine unverbindliche Entschädigung von verletzten bzw. getöteten Unfallopfern nach Verkehrsunfällen regelte. Zu einer Erweiterung um die Schädigung durch nicht versicherte Fahrzeuge kam es 1963 mit Gründung des rechtsfähigen Vereins "Verkehrsopferhilfe e.V" durch die deutschen Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 114. Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (StSenkG) v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433

Rn. 134 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach der Verabschiedung des StEntlG 1999/2000/2002 im April 1999 und dem Reparaturgesetz, dem StBereinG 1999 im Dezember 1999, ist es der Bundesregierung gelungen, das StSenkG rechtzeitig vor Inkrafttreten im Jahr 2001 zu verabschieden. Nachdem bereits im Frühjahr 1999 mit den Brühler Empfehlungen das Konzept der geplanten Unternehmenssteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 1 Einführung in die Europ... / 3 EFRAG als fachliche Instanz zur Ausarbeitung der ESRS

Rz. 31 Mittels der CSRD wird der EFRAG eine neue, nunmehr gesetzlich verankerte Aufgabe zugewiesen. Sie hat die ESRS zu entwickeln und diese als fachlichen Ratschlag der EU-Kommission zu unterbreiten. Rz. 32 Zuvor betätigte sich die EFRAG als EU-Expertengremium ausschl. im Bereich der Finanzberichterstattung, das die EU-Kommission insbes. bei der Übernahme der International F...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 1.4 Abschreibungsdarlehen

Geht z. B. ein Verein gegenüber einer Brauerei eine Getränkelieferungsverpflichtung gegen ein Abschreibungsdarlehen ein und verpachtet das Vereinslokal an einen Gastwirt, ist der Darlehensbetrag beim Verein steuerpflichtiges Entgelt für die sonstige Leistung "Getränkelieferungsrecht"[1]. Betreibt der Verein diese Gaststätte selbst, handelt es sich bei der jährlichen Abschreib...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gaststätten, Imbiss, Cateri... / 2.12 Gemeinnützige Einrichtungen: Mahlzeitendienst und Restaurationsumsätze

Liefert eine gemeinnützige Wohlfahrtseinrichtung Mahlzeiten (sog. Essen auf Rädern) an Alte, Kranke und Behinderte ist dies umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 18 UStG bzw. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Dagegen sind Verpflegungsleistungen an nicht hilfsbedürftige Personen steuerpflichtig. Es greift jedoch nach derzeitiger Verwaltungsauffassung der ermäßigte Steuersatz nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Genossenschaften / Zusammenfassung

Begriff Nach der Legaldefinition in § 1 Abs. 1 GenG handelt es sich bei Genossenschaften um Gesellschaften mit einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken. Die Genossenschaft ist damit eine Sonderform des wirtschaftlichen Vereins. Die Besonderheit der Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.3 Rechtswirkung des Rahmenvertrages für Apotheken

Rz. 24 Der Rahmenvertrag hat Rechtswirkung für die nach Abs. 3 der Vorschrift bestimmten Apotheken. Für öffentliche Apotheken, die einem regionalen Mitgliedsverband des DAV angehören, tritt die Rechtswirkung des Rahmenvertrages zwangsläufig aufgrund ihrer Mitgliedschaft ein. Unter Mitgliedsverbänden in diesem Sinne sind die regionalen Apothekerverbände e. V. oder Apothekerver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1.1 Handelsrecht

Rz. 1 Grundsätzlich ist jeder Kaufmann i. S. d. HGB verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen (§ 238 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Befreiung von der Buchführungspflicht ist gem. § 241a HGB dann möglich, wenn Einzelkaufleute an den Abschlussstichtage...mehr