Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Verein

Rz. 51 Beim Verein ist zu berücksichtigen, dass häufig individuelle Beschränkungen der Vertretungsmacht in der Satzung vorhanden sind, die gerade bei Immobiliengeschäften (ggf. mit Wertlimit) die Vertretungsmacht des Vorstands an die Zustimmung der Mitgliederversammlung binden. Dies ist beim Verein zulässig im Gegensatz zu einer GmbH oder einer AG. Dann (§ 70 BGB) muss der B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der nicht rechtsfähige Verein, Vorgesellschaften und ausländische Gesellschaften

Rz. 59 Dem nicht eingetragenen Verein (§ 54 BGB) wurde seitens der Rechtsprechung die Grundbuchfähigkeit verweigert,[125] seitens der Literatur zugebilligt.[126] Allerdings billigte die Rechtsprechung dem nicht rechtsfähigen Verein im Übrigen weitgehend Rechtsfähigkeit zu.[127] Nach § 54 BGB in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung erlangt der nicht wirtschaftlich tätige Verei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Vereine, Stiftungen

Rz. 34 Für Vereine, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, und bürgerlich-rechtliche Stiftungen gelten ebenfalls die selben Grundsätze wie bei den Kapitalgesellschaften; für Vereine deren Zeck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, gelten die selben Grundsätze wie für die GbR.[59] Eine Auflassung ist erforderlich bei:...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

I. Regelungszweck Rz. 1 Die Vorschrift regelt für Briefgrundpfandrechte aus der Zeit vor 1939 vereinfachte Verfahren zur Neuerteilung eines Briefes sowie zur Briefvorlage bei Umwandlung des Grundpfandrechtes oder Löschung. Der Gesetzgeber trägt damit dem möglichen Umstand Rechnung, dass der Grundpfandrechtsbrief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Im Beitrittsgebiet k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift gilt für Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden (§ 26 Abs. 4 GBMaßnG), die vor 1939 in das Grundbuch eingetragen worden sind. In diesen Fällen können die genannten Fälle des Abhandenkommens auftreten. Die Vorschrift gilt für das gesamte Bundesgebiet, für die neuen Bundesländer (Beitrittsgebiet) sogar mit dem weiteren Anwendungsbereich für besatzung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Abhandenkommen des Briefes

1. Kriegseinwirkungen Rz. 5 Von der Vorlage eines rechtskräftige Ausschließungsbeschlusses im Aufgebotsverfahren nach §§ 433 ff., 466 ff. FamFG ist abzusehen, wenn der Brief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Der Begriff des Abhandenkommens ist eher jenem aus § 799 BGB als mit § 935 BGB vergleichbar.[2] Maßgebend ist, dass ausreichend festgestellt wird, dass aufgrun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Eintragungen und Voraussetzungen der Erleichterung

I. Erteilung eines neuen Briefes; Eintragungen Rz. 3 Die Vorschrift gilt für folgende Fälle von Eintragungen oder Maßnahmen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Verfahren des Grundbuchamtes

I. Ermittlungen von Amts wegen Rz. 7 Das Grundbuchamt hat von Amts wegen zu ermitteln, ob der Brief aufgrund der genannten Fälle abhandengekommen ist (§ 26 Abs. 3 S. 1 GBMaßnG). Die Ermittlungen setzen eine Anregung eines Antragsberechtigten nach § 13 GBO im Zusammenhang mit der konkreten Antragstellung, für die der Brief vorgelegt werden müsste, voraus. Welche Ermittlungen da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Erteilung eines neuen Briefes; Eintragungen

Rz. 3 Die Vorschrift gilt für folgende Fälle von Eintragungen oder Maßnahmen: In all diesen Fällen ist nach § 41...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Enteignung

Rz. 6 Im Beitrittsgebiet kann daneben eine Enteignungsmaßnahme bei Banken oder Versicherungen das Abhandenkommen des Briefes begründen. Beschränkt ist der Anwendungsbereich aber auf besatzungsrechtliche und besatzungshoheitliche Maßnahmen. Diese konnten rechtlich nur bis zur Gründung der DDR am 7.10.1949 durchgeführt werden.[3] Spätere Maßnahmen sind keine solchen aufgrund b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Erteilung eines neuen Briefes oder Absehen von Briefvorlage

Rz. 4 Je nach Antrag erfolgt die Feststellung im Rahmen der Erteilung eines neuen Briefes nach §§ 67, 68 GBO, der Eintragung eines nachträglichen Briefausschlusses oder der Löschung des Rechtes. In den letztgenannten Fällen wird der noch existierende, aber eben abhandengekommene Brief mit der Grundbucheintragung kraftlos (§ 26 Abs. 2 S. 3 GBMaßnG).mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Entscheidung

Rz. 10 Die Feststellung des Abhandenkommens des Briefes muss nicht durch förmlichen Beschluss ausgesprochen werden, sie ergeht im Zusammenhang mit der beantragten Eintragung. Das Grundbuchamt sollte aber in der Grundakte aktenkundig machen, dass es die Voraussetzungen des § 26 GBMaßnG als erfüllt ansieht. Der alte Brief wird mit Erteilung eines neuen Briefes oder Eintragung d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Einem Antrag des Berechtigten auf Erteilung eines neuen Hypothekenbriefs ist außer in den Fällen des § 67 der Grundbuchordnung auch stattzugeben, wenn der Brief durch Kriegseinwirkung oder im Zusammenhang mit besatzungsrechtlichen oder besatzungshoheitlichen Enteignungen von Banken oder Versicherungen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vernichte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Regelungszweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt für Briefgrundpfandrechte aus der Zeit vor 1939 vereinfachte Verfahren zur Neuerteilung eines Briefes sowie zur Briefvorlage bei Umwandlung des Grundpfandrechtes oder Löschung. Der Gesetzgeber trägt damit dem möglichen Umstand Rechnung, dass der Grundpfandrechtsbrief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Im Beitrittsgebiet können auch besatz...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Kriegseinwirkungen

Rz. 5 Von der Vorlage eines rechtskräftige Ausschließungsbeschlusses im Aufgebotsverfahren nach §§ 433 ff., 466 ff. FamFG ist abzusehen, wenn der Brief durch Kriegseinwirkung abhandengekommen ist. Der Begriff des Abhandenkommens ist eher jenem aus § 799 BGB als mit § 935 BGB vergleichbar.[2] Maßgebend ist, dass ausreichend festgestellt wird, dass aufgrund besonderer Umstände...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 15 Insolvenzsicherung

Versorgungsempfänger und ihre Hinterbliebenen, deren Ansprüche aus einer unmittelbaren Zusage ihres Arbeitgebers, gegen eine Direktversicherung aufgrund arbeitgeberseitiger Verwertung des Versicherungsanspruchs, gegen eine Unterstützungskasse, eine Pensionskasse[1] oder gegen einen Pensionsfonds nicht oder teilweise nicht erfüllt werden können, weil über das Vermögen des Arb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ermittlungen von Amts wegen

Rz. 7 Das Grundbuchamt hat von Amts wegen zu ermitteln, ob der Brief aufgrund der genannten Fälle abhandengekommen ist (§ 26 Abs. 3 S. 1 GBMaßnG). Die Ermittlungen setzen eine Anregung eines Antragsberechtigten nach § 13 GBO im Zusammenhang mit der konkreten Antragstellung, für die der Brief vorgelegt werden müsste, voraus. Welche Ermittlungen das Grundbuchamt anstellt, um zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 14 Bei der Gesamthandsgemeinschaft steht das Recht den mehreren Berechtigten zur gesamten Hand zu; der einzelne Gesamthänder kann weder ganz noch teilweise allein über das Grundstücksrecht verfügen. Verfügungen können nur mit Zustimmung aller Berechtigten getroffen werden, der Umfang der Berechtigung des Einzelnen ist nur für das Innenverhältnis relevant. Daher werden in...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Juristische Personen

Rz. 9 Für die Eintragung der juristischen Person gilt das zur Handelsgesellschaft Gesagte entsprechend. Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, aber auch e.G. oder KGaA) sind unter ihrer Firma und dem Sitz einzutragen; der gesetzliche Vertreter wird nicht namentlich genannt.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Erfasste Personenvereinigungen und Vermögensmassen

Rz. 43 Das Gesellschaftsstatut erfasst neben den Personengesellschaften die juristischen Personen. Seine Grundsätze treffen damit auch auf Vereine und Stiftungen zu.[168] Der Geltungsanspruch des Gesellschaftsstatuts erstreckt sich auch auf handelsrechtliche Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit sowie allgemein auf Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit eigener Organisat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / 3 Selbstständige Übungsleiter

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung der Übungsleiter ist der Grad der Abhängigkeit vom Verein zu beachten. Findet die Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung statt, handelt es sich nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Merkmale dazu sind: Der Übungsleiter legt überwiegend selbst Dauer, Lage und Inhalte des Trainings fest, und stimmt sich wegen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 5.5.2 Musikvereine

Aus der Gesetzesbegründung zum KSVG ergibt sich, dass die Generalklausel eine Abgabepflicht von Musikvereinen wegen der Tätigkeit vereinseigener Chorleiter und Dirigenten nicht begründet. Gespräche zwischen KSK, Bundesversicherungsamt (BVA) und BMAS am 25.8.2010 haben für die Abgrenzung der Abgabepflicht von (Laien-)Musikvereinen folgende Regelung ergeben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Eintragungsfähigkeit

Rz. 32 Eintragungsfähig sind nur die vom Gesetz zugelassenen Gesamthandsgemeinschaften. Es sind dies der nichtrechtsfähige Verein,[62] die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gütergemeinschaft, die fortgesetzte Gütergemeinschaft und die Erbengemeinschaft. Eine vertragliche Begründung anderer Gesamthandsgemeinschaften ist nicht zulässig. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Der private Wille nach Diskretion

Rz. 17 Gerade der Gedanke, hinter jeder Transaktion einer juristischen Person müsse auch eine natürliche Person als wirtschaftlich Berechtigter stehen, ist Ausdruck aktuellen gesellschaftlichen und politischen Zeitgeistes, der das Immobilieneigentum juristischer Personen als mindestens verdächtig empfindet. Noch schlimmer ist es, wenn die juristische Person als "anonymer Kon...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Analoge Anwendung der Vorschrift

Rz. 171 Der Erbfolge nach einer Person wird der Fall gleich behandelt, dass ein Verein oder eine Stiftung aufgelöst wird[332] oder die Rechtsfähigkeit verliert und das Vermögen aufgrund gesetzlicher Vorschrift (§ 45 Abs. 3 BGB) oder der Stiftungsverfassung (§ 87c BGB) anfällt oder nach dem Landesrecht an näher bestimmte Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Umfang) / 2.4 Kostenaufwendige Ernährung

Wie in der Sozialhilfe wird auch bei kostenaufwendiger Ernährung ein Mehrbedarf in angemessener Höhe gezahlt. Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Mehrbedarf aus medizinischen Gründen erforderlich ist. Für die Höhe dieses Mehrbedarfs wird in der Regel auf die vom "Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge" entwickelten Empfehlungen verwiesen. Im Einzelfall ist d...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 1. Akquisitionsbereich

Rz. 5 Dem Akquisitionsbereich zuzuordnen waren nach der Rechtsprechung etwa:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.4 Ehrenamtliche, auch Freiwilligendienste (§ 22 Abs. 3)

Rz. 24 Voraussetzung für die Nichtanwendbarkeit des MiLoG ist, dass es sich wirklich um eine ehrenamtliche Tätigkeit und nicht um ein verstecktes Arbeitsverhältnis handelt. Wer im Ehrenamt tätig ist, ist im Rahmen eines Auftragsverhältnisses [1] tätig. Dieses ist geprägt durch Unentgeltlichkeit, Aufwendungsersatz und jederzeitige Kündigungsmöglichkeit. Beim Ehrenamt besteht g...mehr

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§ 5 Schiedsklausel / IV. Schiedsklausel als Auflage

Rz. 6 Es stellt sich die Frage nach der Rechtsnatur der Schiedsgerichtsklausel. Diese Frage ist nicht nur akademischer Natur. Von Bedeutung wird das Problem bei der Frage, ob eine Schiedsklausel mit bindender Wirkung nach § 2278 Abs. 2 BGB angeordnet werden kann. Dies wäre nur als Auflage möglich. J. Mayer [9] und Nieder [10] bejahen die Möglichkeit eine Schiedsklausel als Auf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 4 Die reine Beitragszusage

Die Zusage des Arbeitgebers ist herkömmlich auf die Erbringung einer bestimmten Leistung im Versorgungsfall gerichtet (sog. "leistungsorientierte Zusage"). Kommt es dabei zu Versorgungslücken im gewählten Durchführungsweg, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Lücke zu schließen.[1] Seit dem 1.1.2018 genügt es jedoch, wenn der Arbeitgeber lediglich einen bestimmten Beitrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Künstlersozialversicherung ... / 5.4.2 Definition von "nicht nur gelegentlich"

Wann das Tatbestandsmerkmal nicht nur gelegentlich erfüllt wird, ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt. Sowohl für Unternehmen, die Eigenwerbung und/oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben als auch für Unternehmen, die nach der "Generalklausel" der Abgabepflicht unterliegen, gilt: Aufträge werden nur "gelegentlich" an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilt, wenn die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übergangsregelung für vor dem 14.12.2011 vereinbarte Übernahmen (§ 52 Abs 14a S 3 EStG aF)

Rn. 354 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Für Schuldübertragungen, Schuldbeitritte und Erfüllungsübernahmen, die vor dem 14.12.2011 stattfanden, griff eine besondere Übergangsregelung für den verteilungsfähigen Übernahmegewinn (s Rn 324) aus § 5 Abs 7 EStG. Sie besagte, dass für diesen Gewinn statt der Fünfzehntelung eine Verteilung auf zwanzig Jahre greifen konnte (§ 52 Abs 14a S ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 10 Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung

Nach § 1b Abs. 5 1. Halbsatz BetrAVG sind Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung mittels arbeitnehmerfinanzierter Entgeltumwandlung bereits ab dem Zeitpunkt der Zusage gesetzlich unverfallbar. Diese unverfallbaren Anwartschaften sind damit sofort ab Erteilung der Zusage insolvenzgeschützt, d. h. bei Insolvenz des Arbeitgebers übernimmt der Pensions-Sicherungs-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entwicklungshelfer / 1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Träger des Entwicklungsdienstes und dem Entwicklungshelfer sind im Entwicklungshelfergesetz (EhfG). Geregelt. Zwischen ihnen wird ein Vertrag über die Erbringung des Entwicklungsdienstes geschlossen. Gemäß § 4 EhfG handelt es sich hierbei um einen Dienstvertrag. In der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich aufgeführt, dass das Rechtsverhältn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiter / Arbeitsrecht

Übungsleiter können entweder selbstständig als freie Mitarbeiter oder als Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sein. Abgegrenzt zwischen diesen beiden Formen wird im Wesentlichen nach dem Grad der persönlichen Abhängigkeit.[1] Hinweis § 611a BGB – Definition des Arbeitnehmers Wichtig für die Abgrenzung zwischen den verschiedenen Arbeitsformen ist der ab dem ...mehr

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ZErb 01/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bornewasser/Klinger/Roth Testamentsvollstreckung Richtig anordnen, durchführen und kontrollieren 4. Auflage, 2023 Beck im dtv, ISBN 978-3-406-78110-0...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mehrbedarf (Sozialhilfe) / 2.5 Personen mit kostenaufwendiger Ernährung

Der Mehrbedarf wird anerkannt, wenn der Ernährungsbedarf aus medizinischen Gründen von allgemeinen Ernährungsempfehlungen abweicht und die Aufwendungen für die Ernährung deshalb unausweichlich und in mehr als geringem Umfang oberhalb eines durchschnittlichen Bedarfs für Ernährung liegen (ernährungsbedingter Mehrbedarf). Der Mehrbedarf kann auch für aus medizinischen Gründen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Ermäßigungen wegen Wohnraumförderung und Denkmalschutz (Abs. 2)

Rz. 128 [Autor/Stand] Die Regelung des § 1 Abs. 2 GrSt-Saar dient der gesetzlichen Klarstellung, dass Bezugsgröße für die bundesgesetzlichen Ermäßigungstatbestände im § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG die landesspezifischen Grundsteuermesszahlen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die bundesgesetzliche Förderung im gleichen Verhältnis auch im Saarland gilt. Folglich sind für ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Länderübersicht

Rz. 377 Die Rechtslage bezüglich des Echtheitsnachweises von Urkunden ist ständigen Änderungen unterworfen und nicht selten unklar. Die nachfolgenden Angaben erfolgen daher unter entsprechendem Vorbehalt. Soweit in der folgenden Übersicht[1119] von Zwischen- bzw. Endbeglaubigung die Rede ist, geht es um die Anerkennung deutscher notarieller Urkunden im Ausland. Die Zwischenb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Eintragungen mit unerlaubtem Inhalt

Rz. 48 Zur inhaltlichen Unzulässigkeit eintragungsfähiger Rechte führt es ebenfalls, wenn diese mit einem gesetzlich nicht zugelassenen Inhalt eingetragen werden.[165] Die Zulässigkeit ist dabei nach den allgemeinen Vorgaben zu beurteilen, die das materielle Recht für jedes einzelne dingliche Recht aufstellt (siehe § 19 GBO Rdn 21 ff.). Rz. 49 Inhaltlich unzulässig sind bspw....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Anzeigepflicht

Rz. 154 [Autor/Stand] Da das Saarländische Grundsteuergesetz eng an das Bundesmodell angelehnt ist, gelten neben den dortigen Erklärungspflichten auch die allgemeinen Anzeigepflichten des § 228 Abs. 2 – 6 BewG, denen die Steuerpflichtigen ohne Aufforderung des zuständigen Finanzamtes nachkommen müssen. Rz. 154.1 [Autor/Stand] Danach ist bspw. eine Änderung der tatsächlichen V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Notarbescheinigung

Rz. 61 Im Übrigen wird dann aber die Auffassung vertreten, dass auch die von einem deutschen Notar erstellte Existenz- bzw. Vertretungsbescheinigung aufgrund Einsichtnahme in ein ausländisches Register dann ausreicht, wenn das ausländische Register seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Register entspricht.[74] Außerhalb des § 32 GBO (i.V.m. § 21 BNotO) soll die Bes...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Die einzelnen Fälle der Buchungsfreiheit

Rz. 5 Als Ausnahme vom Grundsatz des Abs. 1 S. 1 bestimmt Abs. 2, dass bestimmte Grundstücke zwar buchungsfähig, aber nicht buchungspflichtig sind; ein Grundbuchblatt wird für solche Grundstücke nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag angelegt.[8] Buchungsfrei sind: [9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Rechtsfähigkeit

Rz. 45 Das Gesellschaftsstatut ist seiner Reichweite nach umfassend und gilt grundsätzlich für alle gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse.[176] Neben der Rechtsnatur, der Gründung, der Firma, der Vertretungsmacht der Organe, der Verfassung und inneren Organisation regelt es daher auch den Beginn und den Umfang der Rechtsfähigkeit.[177] Nach einem ausländischen Gesellschaftss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gcc) Beispiele

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