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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 4 Spaltung gemeinnütziger Körperschaften

Prof. Dr. Matthias Alber
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Tz. 99

Stand: EL 122 – ET: 03/2026

An einer Aufspaltung (s § 123 Abs 1 UmwG) und an einer Abspaltung (s § 123 Abs 2 UmwG) können gem § 124 Abs 1 UmwG als übertragende, übernehmende oder neue Rechtsträger die in § 3 Abs 1 UmwG genannten Rechtsträger teilnehmen (sowie als übertragende Rechtsträger auch wirtsch Vereine).

An einer Ausgliederung (s § 123 Abs 3 UmwG) können zusätzlich als übertragende Rechtsträger Stiftungen teilnehmen, außerdem ua Gebiets-Kö und Zusammenschlüsse von Gebietskö, die nicht selbst Gebietskö sind (s § 124 Abs 1 UmwG).

Damit kommt im Bereich der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreien Kö eine Aufspaltung oder Abspaltung in Betracht für Kap-Ges, Gen und eV, also für den gleichen Pers-Kreis wie bei der Verschmelzung (s Tz 28).

Die Ausgliederung kommt für die oa Kö sowie zusätzlich für nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG stfreie Stiftungen und BgA in Betracht.

Gegenstand der Aufspaltung, Abspaltung und Ausgliederung sind Vermögensteile (s §§ 123 Abs 1–3, 126 Abs 1 Nr 2, 135 UmwG). Dies können, müssen aber nicht Betriebe oder "Betriebsteile" (s § 126 Abs 1 Nr 9 UmwG) sein (s Kallmeyer, in Kallmeyer/Sickinger, § 126 UmwG Tz 19, 20, 34). Vermögensteil kann umwandlungsrechtlich im Extremfall auch ein einzelner Gegenstand sein (s Hörtnagl, in S/H, 10. Aufl, § 123 UmwG Rn 22 und Tz 23).

Die Vorschriften des UmwStG (s §§ 15, 16 UmwStG für Auf- und Abspaltungen bzw §§ 20, 24 UmwStG für Ausgliederungen) sind dagegen auf diese Spaltungen nur anwendbar, wenn Teilbetriebe übertragen werden (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.01 und 15.02).

4.1 Gemeinnützige GmbH als übertragender Rechtsträger

 

Tz. 100

Stand: EL 122 – ET: 03/2026

Für die gGmbH kommen nach dem UmwG Spaltungen in Betracht auf Pers-Ges, Kap-Ges und Gen.

4.1.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung der Spaltungen

4.1.1.1 Überblick

 

Tz. 101

Stand: EL 122 – ET: 03/2026

Gemeinnützigkeitsrechtlich dürfte die gem § 131 Abs 1 Nr 2 UmwG zum Erlöschen der übertragenden gGmbH füh...

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