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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 5.3.2 Umwandlungsteuerrechtliche Beurteilung der Einbringung von Betriebsvermögen

Prof. Dr. Matthias Alber
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Tz. 181

Stand: EL 122 – ET: 03/2026

Für die Einbringung von BV durch gemeinnützige Vereine und Stiftungen in eine Kap-Ges bestehen auch umwandlungsstlich – bis auf die in Tz 182 angesprochenen Fragen – keine Besonderheiten. Daher gelten die Tz 167–177 entspr.

 

Tz. 182

Stand: EL 122 – ET: 03/2026

Zunächst stellt sich die Frage, ob gemeinnützige Vereine und Stiftungen, die bisher nicht bilanzieren, zur Anwendbarkeit des § 20 UmwStG verpflichtet sind, dh die Gewinnermittlung zum stlichen Übertragungsstichtag – und damit einmalig – auf den BV-Vergleich umstellen müssen.

Dies ist uE zu bejahen. Zum einen folgt dies aus § 1 Abs 5 Nr 4 UmwStG, wonach der Bw der Wert ist, "der sich nach den stlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den stlichen Übertragungsstichtag aufzustellenden St-Bilanz ergibt oder ergäbe" (s UmwSt-Erl 2025 Rn 01.57). Zum anderen folgt dies aus allg Grundsätzen. Denn die Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung (s UmwSt-Erl 2011 Rn 00.02) und erfüllt damit den Tatbestand des § 16 Abs 1 S 1 EStG iVm § 16 Abs 2 S 2 EStG. Danach ist der Wert des BV oder des Anteils für den Zeitpunkt der Veräußerung nach § 4 Abs 1 oder nach § 5 EStG zu ermitteln. Dies erfordert eine Umstellung der Gewinnermittlungsart, wenn der Einbringende bisher seinen Gewinn gem § 4 Abs 3 EStG berechnet hat (s § 20 UmwStG Tz 241 und s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 403).

 

Tz. 183

Stand: EL 122 – ET: 03/2026

Beim Fall der Einbringung des stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" (s Tz 180) stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Einbringung eines Betriebs iSd § 20 Abs 1 UmwStG erfüllt ist. Dabei ist davon auszugehen, dass der ZwB "Amateur-Fußball" und der stpfl wG "Fußball-Lizenzspielbetrieb" jeweils ein Betrieb iSd § 20 Ab...

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