Tz. 75

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Minijobber sind zwischenzeitlich in das reguläre Meldeverfahren integriert. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind.

Folgende Meldungen sind bspw. elektronisch zu übermitteln:

  • Sofortmeldung,
  • Kontrollmeldung,
  • Unterbrechungsmeldung,
  • Jahresmeldung,
  • Listenmeldung,
  • Änderungsmeldung,
  • Erstattung einer Meldung an die zuständige Krankenkasse,
  • maschinelles Meldeverfahren.

Dazu s. § 28a SGB IV.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge