Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Politische Betätigung gemeinnütziger Vereine/Stiftungen

Beabsichtigte "politische Betätigungen" können insb. i.R.d. Förderung der Religion, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens oder Förderung des demokratischen Staatswesens verwirklicht werden. Insoweit ist die Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung mit etwa... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht sind Vorschriften zur Befreiung von steuerbegünstigten Erwerben vor allem in § 13 Nr. 16 und 17 ErbStG und ergänzend in § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG angesiedelt (s. dazu Erbschaftsteuerkommentare z.B. v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG3); Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG). Dazu kommen spezielle Befreiungen in § 13 ErbStG, z.B. für den E... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 2. Befreiung für Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 bis 54 AO gewidmet sind, sofern ihre Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist, können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG; BFH v. 16.1.2002 – II R 82/99, BStBl. II 2002, 303 = FR 2002, 797; BFH v. 30.7.2025 – II R 12/24, BStBl. II 2026, 153 = ErbStB 2026, 61 [Hartmann]... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Neuere begünstigte Satzungszwecke

Der Katalog der steuerlich unschädlichen Betätigungen wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert bzw. konkretisiert: Klimaschutz, Heimatkunde, Ortsverschönerung, Beerdigung von Föten, Hilfe für rassistisch Verfolgte und Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Zuwendungen für Personen, deren wirtscha... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 10 Ehrenamt/Politische Betätigung

Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen mit karitativer, religiöser, künstlerischer oder sportlicher Zielsetzung kann eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich nicht rechtfertigen. Gleiches gilt für die politische Betätigung des Arbeitnehmers. Zudem werden Parlamentarier nach Art. 48 Abs. 2 GG und Bundes-[1] bzw. Landesgesetzen[2] besonders gegen Kündigungen geschützt. En... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Leistung der Vorsorgeaufwendungen an bestimmte Empfänger (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a bis d EStG)

Rz. 176 Die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen setzt weiter voraus, dass sie an bestimmte Empfänger geleistet werden. Das sind Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, oder denen... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.3.3 Beiträge zur Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. b EStG)

Rz. 73 Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) können neben den Beiträgen zur Krankenversicherung nach Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses (§ 3 Nr. 62 EStG) bzw. des an Stelle des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses gezahlten Betrags, z. B. von der Künstlersozialkasse, in voller Höhe abgezogen w... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Versicherungsschutz durch den Verein

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Das FG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 08.05.2017 (6 K 1221/15 K) Mitgliedsbeiträge in einem Förderkreis als unechte Mitgliedsbeiträge behandelt, da die Möglichkeit bestand, einen vergünstigten Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen. Dabei hat das Finanzgericht sich allerdings bezüglich des Aufteilungsmaßstabes nicht an der Vereinfachun... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ukraine-Krieg

Zusammenfassung Mit dem Beginn des Ukraine-Kriegs am 24.02.2022 wurden neben den Sanktionen gegenüber Russland auch eine Vielzahl von Hilfsmaßnahmen gestartet, um den Staat Ukraine, die von den Kriegsfolgen betroffenen Menschen in der Ukraine und die Kriegsflüchtlinge zu unterstützen. So können beispielsweise ab dem 01.06.2022 registrierte, hilfsbedürftige Geflüchtete aus der ... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aufwandspauschale für ehrenamtliche Tätigkeit; Ehrenamtsfreibetrag und Übungsleiterpauschale

I. Ehrenamtliche Tätigkeit Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der BFH hat im Urteil vom 23.10.1992 (BStBl II 1993, 303) eine ehrenamtliche Tätigkeit dann angenommen, wenn die Zahlungen nicht nur unwesentlich höher sind als die dem Empfänger in Ausübung seines Ehrenamtes entstandenen Aufwendungen. Tz. 2 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nach Ansicht des BFH ist eine unwesentliche Übersc... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verschmelzung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eingetragene Vereine können nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwG grundsätzlich als übertragende, aufnehmende oder neue Rechtsträger an Verschmelzungen beteiligt sein, sofern die Vereinssatzung oder Vorschriften des Landesrechts dem nicht entgegenstehen, § 99 Abs. 1 UmwG. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn für den Fall der A... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Flüchtlingshilfe

I. Flüchtlingshilfe als steuerbegünstigter Zweck Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge ist als gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO (Anhang 1b) anerkannt. Daher können die wegen Förderung der Flüchtlingshilfe als gemeinnützig anerkannten Flüchtlingshilfevereine für erhaltene Zuwendungen Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Darf jede steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Stiftung) unabhängig von ihrem eigentlichen Satzungszweck Spenden im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine einwerben?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften können Spendenaktionen für die Hilfe der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten durchführen. Seitens der Finanzämter wird es nicht beanstandet, wenn in der Zeit bis zum 31. Dezember 2026 Spenden für diesen nicht in der Satzung genannten Zweck eingeworben, mit einer Zuwendungsbestätigung bestätigt und für diesen Zweck verwendet werden. Di... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsschulden

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Muss der Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins für Schulden des Vereins einstehen, die diesem im Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu Gunsten einer förderungswürdigen Einrichtung erwachsen, kann er diese Aufwendungen mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen. Die Haftung des Vorstands kann sich au... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Holdinggesellschaften, gemeinnützige

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft muss ihre Zwecke grundsätzlich unmittelbar selbst verwirklichen (§ 57 Abs. 1 AO). Neben der für diesen Grundsatz schon lange bestehenden Ausnahme für Förderkörperschaften (§ 58 Nr. 1 AO; Anhang 1b) wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 (BGBl I 2020, 3096) auch das ausschließliche Hal... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsgaststätte

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei Vereinsgaststätten ist zunächst zu unterscheiden, ob der Verein diese selbst betreibt oder verpachtet. Betreibt der Verein die Gaststätte selbst, wird hierdurch ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer 50 000 EUR, unterliegen die dem steuerlichen Geschäftsbetrieb zu... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbegeschenke

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Werden an einen nicht eingetragenen Verein Werbegeschenke von Firmen gegeben, so ist Empfänger i. S. d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG (Anhang 10) der Verein und nicht jedes einzelne, dem Verein angehörende Mitglied. D.h., die Freigrenze von 50 EUR (bis 31.12.2023 galt die Freigrenze von 35 EUR) inklusive der nicht abziehbaren Umsatzsteuer für Werbegeschenk... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eingetragene Vereine können nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 UmwG grundsätzlich als übertragende, aufnehmende oder neue Rechtsträger an Verschmelzungen beteiligt sein, sofern die Vereinssatzung oder Vorschriften des Landesrechts dem nicht entgegenstehen, § 99 Abs. 1 UmwG. Letzteres kann beispielsweise der Fall sein, wenn für den Fall der Auflösung des V... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jubiläumsveranstaltungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine haben eine sehr lange Geschichte und begehen in diesem Zusammenhang Vereinsjubiläen (wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen zum 25-, 50-, 75- oder 100-jährigen Bestehen des Vereins). Häufig erfolgen diese Jubiläumsveranstaltungen im Rahmen einer Festveranstaltung, innerhalb derer die Vereinsgeschichte vorg... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsfahrten/-reisen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsfahrten/-reisen, die ein Verein mit seinen Mitgliedern durchführt, können dem ideellen Bereich, Tätigkeitsbereich Zweckbetriebe zugeordnet werden. Voraussetzung für diese Einordnungskriterien ist, dass am Zielort der Reise ausschließlich Veranstaltungen stattfinden, die den kulturellen Zwecken oder sportlichen Zwecken dienen und den eigentlichen st... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) außerhalb ihrer Satzungszwecke zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine tätig werden (zum Beispiel durch Unterstützung der Kriegsflüchtlinge)?

Alle steuerbegünstigten Körperschaften dürfen sich bis zum 31. Dezember 2026 unabhängig von ihren Satzungszwecken zur Bewältigung der humanitären Folgen des Krieges in der Ukraine engagieren. Dieses Engagement ist keine Gefahr für die eigene Steuerbegünstigung. Das Finanzamt wird aus diesen satzungsfremden Aktivitäten keine negativen Konsequenzen für die Steuerbegünstigung z... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Haus- und Grundeigentümerrvereine sind regelmäßig als Berufsverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG steuerbefreit. Sie werden jedoch mit ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie z. B. Rechtsberatung etc., partiell steuerpflichtig. Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen (sowie zu Mietervereinen) enthalten in der Regel Entgelte für die... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Standplatzvermietungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vermieten gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienende Körperschaften anlässlich von Festveranstaltungen (Kirmes, Schützenfesten, Volksfesten und dgl.) an Schausteller und andere Gewerbetreibende Standplätze (Einzelvergabe durch den jeweiligen Verein), sind diese Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu er... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatabende

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereine, deren Satzungszweck die Förderung der Heimatpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 AO, Anhang 1b) und/oder des Brauchtums (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b) ist, führen häufig Heimatabende durch. Bei den Heimatabenden werden regelmäßig traditionelle volkstümliche Musik, Tänze oder Redebeiträge vorgeführt. So treten bei den Heimatabenden Blaskapellen, Musi... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vertriebenenverbände

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vertriebenenverbände können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10, Anhang 1b). Einem Verband/Verein kann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit jedoch nicht gewährt werden, wenn er laut Satzung das Ziel verfolgt, dass Gebiete außerhalb des Staatsgebietes Teil von Deutschland werden sollen (s. FG Hamburg v... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Stadionwerbung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Führt ein Verein für andere Wirtschaftsunternehmen (Sponsoren) in eigener Regie Stadionreklame/-werbung durch, sind die Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu erfassen und unterliegen damit der Ertragsteuer. Werden die Werberechte hingegen an einen Dritten verpachtet, der die Werbemaßnahmen im eigenen Namen umsetzt, lie... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunsteisbahn

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Verein, der eine öffentliche Kunsteisbahn betreibt, kann steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke verfolgen, Förderung des Sports, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst keine "sportlic... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zivilrecht (Umwandlungsrecht)

Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für die Verschmelzung gelten grundsätzlich zunächst die umwandlungsrechtlichen Vorschriften der §§ 4 bis 38 UmwG sowie im Übrigen die §§ 99ff. UmwG. Eine auch aus Praktikabilitätsgründen oft hilfreiche rückwirkende Verschmelzung auf einen bis zu acht Monate zurückliegenden Stichtag ist möglich. Der umwandlungsrechtliche als auch steuerliche R... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen Berufsverband oder auf einen steuerpflichtigen Verein ist in besonderem Maße auf die Einhaltung des Gebots der Vermögensbindung zu achten, um nicht den rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins zu riskieren. Vermögensempfänger dürfen nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 Sat... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Homosexuellenverein

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die gemeinnützigen Zwecke in § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO (Anhang 1b) wurden im Rahmen des JStG 2020 um die "Förderung der Hilfe für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden" ergänzt. Damit können Organisationen, die sich mit den Problemen homosexueller Menschen befassen, nun ein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sternenkinder

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) wurde die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten (sog. Sternenkinder) mit Wirkung ab dem 29.12.2020 als weiterer steuerbegünstigter Zweck in § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) aufgenommen. Als Sternenkinder bezeichnet man Kinder, die vor, währ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbeleistungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Leistungen eines Vereins, die dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder dienen, sind steuerbar. Die Werbung für ein von den Mitgliedern verkauftes Produkt dient nur dem konkreten Individualinteresse der Vereinsmitglieder. Leistungen eines Vereins erfolgen auch dann gegen Entgelt, wenn nicht für alle Mitglieder ein einheitlicher Beitra... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportreisen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Unter den Begriff "sportliche Veranstaltungen" i. S. v. § 67a AO (Anhang 1b) sind auch Sportreisen einzuordnen. Sportreisen sind als "sportliche Veranstaltungen" anzusehen, wenn die sportliche Betätigung wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise ist (z. B. Reisen zum Wettkampfort, Reisen zum Skikurs, Reisen zur Trainingsstätte), AEAO zu § ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die entgeltliche Werbetätigkeit, die ein Verein für Wirtschaftsunternehmen und sonstige Auftraggeber ausführt, ist immer dann ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nach § 14 AO (Anhang 1b), wenn vom Verein die Werbung in eigener Regie betrieben wird. Typische Werbetätigkeiten sind: das Anzeigen- und Inseratgeschäft in Vereinszeitsch... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrssicherheitsvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Verkehrssicherheitsvereine können wegen der Förderung der Verkehrssicherheit den Status der Gemeinnützigkeit erhalten, sie fördern die Verkehrserziehung, Unfallverhütung und Sicherheit im Straßenverkehr (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Dies kann insbesondere durch Schulungen, Vorträge und Praxisseminare erfolgen, insbesondere auch für Kinder/... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimatfeste

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung der Heimatpflege und der Heimatkunde ist ein gemeinnütziger Zweck nach § 52 Abs. 2 Nr. 22 AO (Anhang 1b). Zur begünstigten Heimatpflege und Heimatkunde gehört beispielsweise die Erhaltung der Gebirgstracht, des Volksgesanges und des Volkstanzes sowie alter Sitten und Gebräuche. Veranstaltet ein wegen Förderung der Heimatpflege und Hei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinszeitschriften

I. Vereinspublikationen als Mitteilungsblatt Derartige Publikationen enthalten nur Berichte und Illustrationen über das Vereinsleben und wichtige Information für die Mitglieder. 1. Unentgeltliche Abgabe Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Soweit die Zeitschrift unentgeltlich abgegeben wird, ist diese dem ideellen Tätigkeitsbereich zu zuordnen. Überlässt ein Verein die im freien Ha... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wettbewerbsverein

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereine, die die Interessen der Verbraucher wahrnehmen, können wegen Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs grundsätzlich gemeinnützig sein wegen Förderung der Verbraucherberatung und des Verbraucherschutzes, § 52 Abs. 2 Nr. 16 AO (Anhang 1b). Ein Verein zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ist aber dann nicht gemeinnützig, wenn seine Satzung nicht... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Steuerbarkeit/Steuerpflicht

Tz. 8 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ablösezahlungen für Sportler sind als Gegenleistung für die Freigabe zum Spielbetrieb bei einem anderen Verein anzusehen, d. h., der freigebende Verein verzichtet auf die Ausübung des vertraglichen Rechts, den Amateursportler bei sportlichen Veranstaltungen einzusetzen. Es handelt sich dabei insbesondere nicht um nicht steuerbare Entschädigun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kulturelle Zwecke

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung kultureller Zwecke ist gemeinnützig (s. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, Anhang 1b). Vereine, die kulturelle Zwecke fördern, sind zur Entgegennahme von Zuwendungen/Spenden berechtigt, wenn sie nicht in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (§ 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG). Ist dies der Fall, können nur Spenden, aber nich... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kunst

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Körperschaften, die die Kunst fördern, können gemäß. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) durch die zuständigen Finanzbehörden als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. Derartige steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften (Vereine) sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) von de... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sachzuwendungen/-spenden

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zu den im Rahmen des Spendenabzugs begünstigten Zuwendungen gehören alle Wertabgaben, die aus dem geldwerten Vermögen des Zuwendenden/Spenders zur Förderung der in § 10b EStG (Anhang 10) genannten steuerbegünstigten Zwecke abfließen. Dazu gehört neben den Geldspenden auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern (= Sachzuwendungen/Sa... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jahrbücher

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Wegen Jahrbüchern s. "Vereinszeitschriften" und s. "Festzeitschriften". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Vereinsvorsitzender, d. h. Vorstand gemäß § 26 BGB, hat nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (s. § 27 Abs. 3 BGB, Anhang 12a und s. §§ 664ff. BGB, Anhang 12a) keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine geleisteten Dienste. § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB (s. Anhang 12a) sieht ausdrücklich vor, dass die Mitglieder des Vorstands unentgeltlich tätig ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ablösezahlungen

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die... mehr