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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Übungsleiter / X. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von selbständigen Übungsleitern

Prof. Dr. Matthias Alber
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Tz. 75

Stand: EL 148 – ET: 04/2026

Das Bundesarbeitsministerium hat die Zustimmung erteilt, dass die selbständigen Übungsleiter künftig bis zu einem Betrag von monatlich 878 EUR sozialversicherungsfrei beschäftigt werden können.

 

Tz. 76

Stand: EL 148 – ET: 04/2026

Voraussetzungen für die Annahme der Selbständigkeit sind:

  • Durchführung des Trainings in eigener Verantwortung;
  • dass sich bereits nach der Vertragsgestaltung, aber auch bei der tatsächlichen Durchführung keinerlei Hinweise auf arbeitnehmerrechtliche Regelungen ergeben, wie z. B. Weisungsrecht, Eingliederung in die Organisation eines Verbandes/Vereines, Gehaltsfortzahlungsansprüche bei Krankheit oder Urlaub etc.;
  • die Höhe der Vergütung darf monatlich nicht mehr als 878 EUR betragen, d. h., 603 EUR im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zzgl. 275 EUR aus der Übungsleiterpauschale von 3 300 EUR nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10).

Die grundsätzliche Aufgabe der bisherigen Rechtsauffassung durch die Sozialversicherungsträger spricht folglich dafür, dass Übungsleiter als Selbständige angesehen werden.

Strittig ist jedoch, ob der Übungsleiter als Selbständiger selbst eigenständig rentenversicherungspflichtig ist.

 

Tz. 77

Stand: EL 148 – ET: 04/2026

Wichtig:

  • Vereine sind nicht mehr verpflichtet, die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder die pauschalen Beträge (15 % Renten-, 13 % Krankenversicherung) zu übernehmen, wenn die Vergütungen an die Übungsleiter 878 EUR monatlich nicht überschreiten;
  • Werden aber mehrere selbständige Tätigkeiten ausgeübt, die jeweils versicherungspflichtig wären, so erfolgt eine Zusammenrechnung. Wird die Grenze von 878 EUR monatlich überschritten, ergibt sich für alle Tätigkeiten die Beitragspflicht in der Sozialversicherung;
  • Steuerrechtlich tritt keine Änderung ein. D.h., eine Beschäftigung von b...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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