Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 5. Übertragbarkeit auf andere Vereine?

Ob und inwieweit die neuen Grundsätze aus dem Besprechungsurteil auf Vereine, die keine Sportvereine sind, übertragbar sind, bleibt ebenfalls klärungsbedürftig. Der BFH wird in einem anhängigen Revisionsverfahren zu einem Mieterverein vermutlich weitere Klarheit bringen.[14]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / I. Sachverhalt und Streitfragen

Das Besprechungsurteil erging zu einer typischen Fallkonstellation: Betroffen ist ein gemeinnütziger Breitensportverein zur Förderung des Sports und der Jugend mit den Sportarten Fußball, Schwimmen, Tischtennis, Gymnastik, Turnen, Völkerball, Laufen, Leichtathletik, Tanzen und Zumba. Für die Heimspiele der 1. Herren-Fußballmannschaft werden umsatzsteuerpflichtige Eintrittsge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 1. Unmut über die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit

Der BFH äußert zunächst deutliche Kritik an der Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung, die auch nach über 15 Jahren die ständige Rechtsprechung zur Steuerbarkeit ignoriert. Die Finanzverwaltung verneint einen steuerbaren Leistungsaustausch bei "echten" Mitgliedsbeiträgen, die von Vereinen im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Zwecke gleichmäßig erhoben werden, auch wenn der Verei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 3. Bedeutung von Zuschüssen

Klar dürfte m.E. im Einklang mit der Entscheidung der Vorinstanz sein, auch wenn der BFH sich hierzu im Besprechungsurteil ebenfalls nicht äußerte: Zuschüsse der öffentlichen Hand, z.B. für die Errichtung von Sportanlagen sowie Betriebskostenzuschüsse, können m.E. auch bei Steuerpflichtigkeit der Mitgliedsbeiträge "echte" nichtsteuerbare Zuschüsse sein.[11] Der BFH geht auch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 2. Einschränkung der Umsatzsteuerbefreiung

Ferner setzt das Besprechungsurteil neue Maßstäbe für die Steuerbefreiung: Denn sofern ein Sportverein gegen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags ein Leistungsbündel anbietet, d.h. ein Gesamtpaket mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, tendiert der BFH im Besprechungsurteil ausdrücklich dazu, von einer einheitlichen, aus mehreren gleichwertigen Elementen bestehenden Leistung a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 2. Vorsteuerabzug im erhöhten Umfang?

Steuerfreie, durch Mitgliedsbeiträge abgegoltene Leistungen können nach dem Besprechungsurteil – vorbehaltlich einer stets obligatorischen Einzelfallprüfung – häufiger als bisher zu verneinen sein. Demzufolge kann dies in erhöhtem Umfang zu einer anteiligen oder im Einzelfall gar einer vollen Vorsteuerabzugsberechtigung von Sportvereinen führen. In der Literatur wird dazu be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / 1. Wahlrechte bleiben bestehen

Das Besprechungsurteil ändert Stand heute (noch) nichts an der bisherigen Verwaltungspraxis der Finanzverwaltung, aus politischen Gründen, "echte" Mitgliedsbeträge zu Sportvereinen als nichtsteuerbar anzusehen. Vereine können sich daher weiterhin darauf berufen. Ohne eine Gesetzesänderung ist es kaum vorstellbar, dass die Finanzverwaltung dies ändern wird. Dies führt in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kritik und neue Grundsätze ... / IV. Fazit

Die Umsatzbesteuerung von Mitgliedsbeiträgen zu Sportvereinen hat durch das Besprechungsurteil weitere Klarheit erfahren, ohne dass die Rechtslage abschließend geklärt wäre. Die Komplexität der Besteuerung nimmt danach zu. Sportvereine erhalten zugleich größere Gestaltungsmöglichkeiten für einen Vorsteuerabzug. Diese sind für alle offenen Steuerjahre zu beachten und können i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.1 Bescheinigung nach § 44a Abs. 4 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge eine von der Körperschaftsteuer befreite inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, z. B. steuerbefreiter Verein, Pensionskasse usw. oder eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, z. B. Städte, Gemeinden, Kirchen, wird für Zinsen, Investmenterträge, ausländische Dividenden, Stillhalter- und Termi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.2 Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit, z. B. gemeinnütziger Verein, oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, wird auch auf weitere Kapitalerträge grds. kein Steuerabzug einbeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nichtveranlagungsbescheinigung / 2 Übersicht

Die beigefügte Übersicht fasst die wichtigsten Informationen zu NV-Bescheinigungen zusammen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Unbeschränkter BA-Abzug von Sponsoringaufwendungen

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Sponsoring-Aufwendungen. Eine GmbH schloss mit einem als gemeinnützig anerkannten Verein einen Sponsoringvertrag. Sie verpflichtete sich darin, den Verein u.a. durch einen Mindestbetrag pro veräußertem Produkt zu unterstützen. Im Gegenzug gestattete der Verein der GmbH die Nutzung des Vereinsnamens sowie der Vereinsembleme/-l...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 79 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Rz. 87 Unternehmer, die auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] statt zutreffend den ermäßigten Steuersatz fälschlicherweise den allgemeinen Steuersatz angewendet haben, schulden lediglich die USt zum ermäßigten Steuersatz. Voll zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern steht allerdings der Vorsteuerabzug der Erwerbsteuer[2] in gleicher Höhe wie die geschuldete Erwerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Bedeutung der Steuersätze

Rz. 2 Steuersätze sind Berechnungsfaktoren zur Ermittlung der Steuer. Sie werden ausgedrückt in Prozentsätzen. Durch Anwendung dieser Sätze auf die vom Gesetz jeweils bestimmte Bemessungsgrundlage errechnet sich die Steuer. Rz. 3 Als Steuersätze in diesem technischen Sinne kennen das UStG und seine Nebengesetze außer den Steuersätzen des § 12 UStG eine Reihe weiterer Steuersä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet

Rz. 77 Für bestimmte, in § 13b Abs. 2 UStG im Einzelnen aufgeführte Umsätze schuldet nicht – wie es den Grundsätzen des UStG entspricht – der leistende Unternehmer die USt, sondern der Leistungsempfänger.[1] Berechnen zur Übernahme der Steuerschuld nach § 13b UStG verpflichtete Leistungsempfänger die USt für an sie ausgeführte (Werk-)Lieferungen oder sonstige Leistungen stat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Haftung des Verwalters / 1.4.4 Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für den Verwalter

Da der Verwalter als Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer fungiert und hinsichtlich der Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft gemäß § 9b Abs. 1 WEG als deren gesetzlicher Vertreter, kann die Eigentümergemeinschaft im Fall der Fälle eine Haftung für den Verwalter entsprechend § 31 BGB treffen. Diese Vorschrift regelt die Haftung des Vereins für seinen Vorstand und wird mi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwalter von Wohnungseigentum / 1.4 Juristische Person

Selbstverständlich können Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG und schließlich auch die eingetragene Genossenschaft oder der eingetragene Verein zum Verwalter bestellt werden. Grundsätzlich möglich ist auch die Bestellung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) zum Verwalter. Zum Verwalter darf jedoch unabhängig von der Rechtsform nur bestellt werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Haftungsbegrenzung für Vereins- und Stiftungsvorstände

Tz. 39 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Bundesrat hat am 18.09.2009 das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen beschlossen. Das Gesetz beinhaltet angemessene Haftungserleichterungen für Vereins- und Stiftungsvorstände, die unentgeltlich tätig sind oder für ihre Tätigkeit ein geringfügiges Honorar von maximal (jetzt) 3 300 EUR (seit dem 01.01.202...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Weitere Beispielsfälle

Tz. 63 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: Übungsleiter C vom Ruderverein "Gut Schlag" erhält im Jahr 01 ein monatliches Honorar von 500 EUR. C hat mit dem Ruderverein einen Arbeitsvertrag abgeschlossen und ist Arbeitnehmer des Vereins. Er erzielt Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit i. S. v. § 19 EStG (Anhang 10). Im Hauptberuf ist er Gewerbetreibender und erzielt Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 148. Ergänzungslieferung

Die 148. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Aktuelles: Steueränderungsgesetz 2025, Abgeltungsteuer, Anrechnungsverfügung Entfernungspauschale, Entwicklungsgesellschaften, Entwicklungshilfe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tischfußball

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Frage, ob ein Verein wegen Förderung des Tischfußballspiels als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung anerkannt werden kann, ist vorab zu Frage zu klären, welche Art von Tischfußball betrieben wird. So gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Tischfußballvarianten. Neben dem sog. Drehstangentischfußball fällt auch das Tipp-Kick-Spiel...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tonträger

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Verkauf von Tonträgern durch einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein begründet bei diesem einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO; Anhang 1b), der, soweit er nicht ausnahmsweise als Zweckbetrieb (§§ 65–68 AO; Anhang 1b) eingestuft werden kann, regelmäßig zur Annahme eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs (§...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Haftungsbegrenzung für Vereinsmitglieder

Tz. 40a Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Vorschrift des § 31b BGB (Anhang 12a) enthält eine Begrenzung der Haftung von Vereinsmitgliedern. Sind diese unentgeltlich für den Verein tätig oder erhalten sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die 3 300 EUR (seit dem 01.01.2026, bis zum 31.12.2025: 840 EUR, bis zum 07.04.2021: 720 EUR) jährlich nicht übersteigt, haften sie dem Verei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ersthelfer

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 S. "Rettungssanitäter".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XI. Minijob und Übungsleiterpauschale

Tz. 78 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wer sich nebenberuflich in Verbänden/Vereinen als/in einer Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer etc. nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit, nebenberuflichen Tätigkeit zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen betätigt, hat die Möglichkeit,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schonfristen

I. Übersicht Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 II. Schonfristen 1. Schonfrist für Steueranmeldungen Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit 2004 sind etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens am 10. Tag des Folgemonats – bei Quartalsanmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals – beim Finanzamt einzureichen. Wurde für die Abgabe ein Antrag auf Dauerfristverlänger...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tierheime

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Tierheime sind Einrichtungen, die i. d. R. herrenlose Haustiere, wie Hunde und Katzen, aufnehmen, versorgen und versuchen, die Tiere an neue Halter abzugeben. Tierheime werden entweder von der öffentlichen Hand oder in privater Trägerschaft betrieben. Wird ein Tierheim von einem Verein betrieben, kann dieser wegen der mit dem Betrieb eines Tierheims...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Theatervereine

I. Zum Begriff Theater Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Theater, die nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) bei entsprechendem Träger (öffentliche Hand oder gemäß Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, siehe Rz. 9–13) umsatzsteuerbefreite Theaterleistungen erbringen können, sind Einrichtungen der unmittelbar darstellenden Kunst einschließlich der Musiktheater, die einer u...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mittelverwendungsrechnung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der zutreffende Umgang mit den vorhandenen Mitteln ist für die Vorstände/Geschäftsführer von steuerbegünstigten Einrichtungen eine der Anforderungen, die eine steuerbegünstigte Einrichtung im Rahmen der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b) zu erfüllen hat. So müssen die Mittel ausschließlich und unmittelbar für di...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Entfernungspauschale

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können durch den Ansatz einer Entfernungspauschale im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Anhang 10) steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ergänzend wird dazu auf das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (BStBl I 2014, 1412) hinge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schul(förder)vereine

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 "Elternspenden" zur Förderung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) an öffentlichen Schulen können an einen entsprechenden Schulverein (oder Schulförderverein) oder unmittelbar an die Schule als juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet werden (dazu OFD Frankfurt, Verfügung vom 29.01.2018, S 2223 A – 34 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haftung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbständige Tätigkeit

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bei der Tätigkeit einer Person für einen Verein ist von besonderer Bedeutung, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV ist eine Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Die Unterscheidung ist für einen Verein entscheidend, da bei abhängig Beschä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Totalisatorbetrieb

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Totalisatorbetriebe werden im Rahmen von Pferderennveranstaltungen unterhalten. Mit den Einnahmen aus dem Totalisatorbetrieb sollen die Veranstaltungskosten und die Preise im Pferderennsport gedeckt sowie die Mittel für den eigentlichen Zweck der Pferderennsportvereine, die Tierzucht, beschafft werden. Insbesondere bei Galopp- und Trabrennen werden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Beispielsfälle zur steuerfreien Aufwandsentschädigung

Tz. 54 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Beispiel 1: X ist ledig. Er erzielt im Hauptberuf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und übt eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Trainer aus. Für 07 hat er vom Verein Y eine pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1 000 EUR erhalten. Ergebnis 1:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tiergartenvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Es gibt eine Vielzahl von Bezeichnungen für Einrichtungen, in denen Tiere gehalten werden, wie Zoologische Gärten, Tierparks, Wildparks, Aquarien, Vogel- und Safariparks oder Tiergärten. In der Vergangenheit bezeichneten sich viele zoologische Gärten auch als "Tiergartenverein". Auch heute noch führen eine Vielzahl zoologischer Gärten die Bezeichnun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sekten

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Sekten und Weltanschauungsgemeinschaften können gemeinnützig sein, wenn die Förderung der Religion im Vordergrund steht (s. BFH vom 06.06.1951, BStBl III 1951, 148 und BFH vom 23.09.1999, BStBl II 2000, 533). Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit können auch Vereine erhalten, die die Förderung religionsähnlicher Weltanschauungen verfolgen (z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schwimmvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Schwimmvereine sind gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften, wenn sie den Schwimmsport fördern, § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b). Sie dienen auch der öffentlichen Gesundheitspflege, § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO (Anhang 1b). Die steuerbegünstigten Zwecke können auch von juristischen Personen des öffentlichen Rechts in Form eines Betriebes gewerblich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis durch die Vermögensaufstellung

Tz. 10 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Erstellung einer besonderen Nebenrechnung (Mittelverwendungsrechnung) ist für die meisten kleineren steuerbegünstigten Vereine – soweit sie ab dem VZ 2020 überhaupt noch dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen (s. Tz. III) – jedoch nicht erforderlich. Bei diesen reicht regelmäßig ein Blick auf die Einnahmen-Überschussrechnung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anrechnungsverfügung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In den Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerbescheiden der steuerbegünstigten Einrichtungen erfolgt neben der Festsetzung der jeweiligen Steuer regelmäßig auch eine Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen (§ 31 Abs. 1 KStG (Anhang 3) i. V. m. § 36 Abs. 2 EStG (Anhang 10), § 18 Abs. 4 UStG (Anhang 5...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Übungsleiter

I. Die Besteuerung der Übungsleiter 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG ( Anhang 10) hat zum Ziel, die in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen nebenberuflich tätigen Personen von steuerlichen Belastungen vollkommen freizustellen, soweit für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Freibetrag für Aufwandsentschä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ermäßigter Steuersatz

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen ist das Entgelt (Nettoentgelt). Hierzu zählt alles, was der Leistungsempfänger aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage (s. § 10 UStG, Anhang 5). Insbesondere beim Tausch und bei tauschäh...mehr