Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sitzverlegung

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Zu unterscheiden ist zwischen der Verlegung der durch den Verein/die Körperschaft genutzten (Geschäfts-)Anschrift, der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes sowie der Verlegung des tatsächlich zu bestimmenden Orts der Geschäftsleitung (Verwaltungssitz). Die Anschriftsverlegung verlangt lediglich die Anmeldung der neuen Anschrift zum zuständigen Vere... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Optionen im Umsatzsteuerrecht

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Steuerpflichtige haben bei einigen Steuergesetzen die Möglichkeit, durch die Ausübung einer "Option" ein Wahlrecht auszuüben, um zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerungsfolgen zu wählen. So können beispielsweise Sportvereine durch die Möglichkeit der Option nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) entscheiden, nach welchen ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Steuerpflichtige Vereine und Stiftungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4–5 KStG)

Tz. 6 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Andere steuerpflichtige Körperschaften wie beispielsweise Stiftungen und Vereine können sämtliche Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10), wie z. B. gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG, Anhang 10), Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG, Anhang 10) oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG), erzielen. Soweit steuerpflichti... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Senderechte, Überlassung von

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Überlässt ein Verband/Verein einem Berichterstatter die Rechte zur Herstellung und Übertragung von Sportveranstaltungen (Sportaufnahmen), unterliegen diese Umsätze dem Regelsteuersatz von 19 % (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5), die Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG (Anhang 5) ist nicht anwendbar. Werden aber die Sportaufnahmen anlässlich v... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 151. Ergänzungslieferung

Die 151. Aktualisierung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Kapitalertragsteuer, Karnevalsvereine Mindestlohn, Minigolf, Mitglieder, > Mitgliederversammlung, Mitgliederwerbung Nichtabzugsfähige Aufwendunge... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Skat

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Beim Skat stellt sich die Frage, ob es sich um Sport i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) handelt. Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO, Anhang 1b) ist die körperliche Ertüchtigung. Dieses Merkmal ist nicht erfüllt beim Skat. Mit Urteil vom 17.02.2000, BFH/NV 2000, 1071 hat der BFH entschieden, dass das Skatspiel ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitglieder

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ein Verein ist ohne seine Mitglieder nicht existent. Für die Gründung eines rechtsfähigen Vereins braucht es mindestens sieben Mitglieder (§ 56 BGB, Anhang 12a). Sinkt später die Zahl der Mitglieder unter drei herab, ist dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen (§ 73 BGB, Anhang 12a). Die Mitglieder bestimmen über die Angelegenheiten des Vereins... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungen (allgemeine Ausführungen)

Tz. 13 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) fordert, dass kein Sportler des Vereins (Sportler brauchen keine Mitglieder des Vereins zu sein) an den sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken vom Ve... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 5 KStG)

Rn. 732 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der nichtrechtsfähige Verein unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein, dass dieser weder in das Vereinsregister eingetragen ist noch eine Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung erlangt hat. Der nichtrechtsfähigen Stiftung fehlt es an der staatlichen Anerkennung iSv § 80 Abs 1 BGB. Der Stifter überträgt im Rahmen einer Schenkung, durc... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Zahlungen an den vereinsfremden Sportler

Tz. 144 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Der vereinsfremde andere Sportler gilt als unbezahlt, wenn er für die Teilnahme an der Veranstaltung von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gilt nicht die Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwands anl... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nutzungswert eigener Räume

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ein rechtsfähiger Verein i. S. v. von § 21 BGB (eingetragener Verein; Anhang 12a), der ihm zugehörige Räume in Erfüllung seines steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zweckes zur Abhaltung von Versammlungen (im Urteilsfall einer "Freimaurerloge") gebraucht, hat den Nutzungswert dieser Räume nicht nach § 21 Abs. 2 EStG zu versteuern. S. BFH vom 06.03.19... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Karnevalsumzüge

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Förderung des Karnevals ("Karnevalsvereine") ist als Teil der Brauchtumspflege ein gemeinnütziger Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Die Durchführung von Karnevalsumzügen durch einen steuerbegünstigten Karnevalsverein ist originärer Teil des traditionellen karnevalistischen Brauchtums und dient unmittelbar den satzungsmäßigen ste... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) kommt zur Anwendung, wenn die Verzichtserklärung nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) abgegeben wurde. Sportliche Veranstaltungen können bei ausgeübtem Optionsrecht dann dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, wenn anlässlich derartiger Veranstaltungen keine bezahlten Sportler zum Einsatz kommen. D.h., gerechtfertigt ist... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kapitalertragsteuer

I. Allgemeines zur Kapitalertragsteuer Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Während Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften (wie Dividendenbezüge) schon seit Jahrzehnten einem Kapitalertragsteuerabzug unterlagen, erfolgte seit 1989 eine immer stärkere Ausweitung des Kapitalertragsteuerabzugs auf immer mehr Kapitaleinkünfte. Nachdem im Rahmen der "Zinsabschlagsteuer" zunächst auc... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mini-GmbH

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Zur Mini-GmbH s. "Unternehmergesellschaft". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mini-Job

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ausführlich hierzu s. "Aushilfskräfte". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Einsatz ausländischer Profi-Sportler

Tz. 101 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Werden von Vereinen anlässlich von Veranstaltungen ausländische Profi-Sportler eingesetzt und erhalten sie vom Verein für die Teilnahme Vergütungen (Handgelder, Erfolgsprämien, Preisgelder etc.), so haftet der Verein für die Einkommen- und Umsatzsteuer dieser Profi-Sportler (Berufssportler), § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG. 9.1 Einkommensteuer Tz. 1... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten

Tz. 3 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Vereine und Verbände können für ihre Arbeitnehmer den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen z. B. eines Hotels anlässlich einer Auswärtstätigkeit dann in Anspruch nehmen, wenn eine unternehmerisch bedingte Auswärtstätigkeit des Vertreters oder des Arbeitnehmers des Vereins gegeben ist, der Unternehmer (Verein) als Empfänger der Übernachtungslei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orchester

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Als Orchester, Kammermusikensembles und Chöre versteht die Finanzverwaltung für Zwecke der Auslegung der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG Musiker- oder Gesangsgruppen, die aus mindestens zwei Personen bestehen (Abschn. 4.20.1 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Tz. 2 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Veranstaltungen, die Vereine mit Orc... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Karnevalsvereine

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Förderung des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings zählt (seit 1990) zu den steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO; Anhang 1b). Daher können Karnevalsvereine und Karnevalsgesellschaften, die über eine den formellen Vorschriften entsprechende Satzung ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Skiclub

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ein Skiclub dient steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken, wenn er der Förderung des Breitensports (Skisports) dient (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen sind nicht als Zuwendungen/Spenden abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10), im Übrigen können Zuwendungen nach den a... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorstandstätigkeit

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Zu Fragen der Vorstandstätigkeit s. "Ehrenamtliche Helfer" und s. "Ehrenamtliche Tätigkeit". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nichtabzugsfähige Aufwendungen

I. Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat bei all ihren Ausgaben das Mittelverwendungsgebot des § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) zu beachten. Danach darf sie ihre Mittel nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden, kein Mitglied darf Gewinnausschüttungen oder in seiner Eigenschaft als Mitglied Zuwendungen aus Mitteln des Vereins ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbstlosigkeit

I. Grundsatz Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Selbstlosigkeit gehört zu den Grundvoraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) definiert die Selbstlosigkeit dahingehend, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder Erwerbszwecke – verfolgt werden dürfen. Des Weiteren bestimmt die Vorschrift des § 5... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten des Unternehmers

Tz. 7 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Der Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten des Unternehmers ist grundsätzlich möglich, wenn ein unternehmerischer Anlass gegeben ist und eine auf den Unternehmer (Empfänger der Leistung) ausgestellte Rechnung vorliegt, auch Kleinbetragsrechnung i. S. v. § 33 UStDV (s. Anhang 6); die Rechnung muss – außer bei Kleinbetragsrechnungen – den vollstän... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mindestlohn

I. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Zum 01.01.2015 wurde erstmalig für Arbeitnehmer deutschlandweit ein flächendeckender gesetzlich geregelter Mindestlohn i. H. v. ursprünglich 8,50 EUR eingeführt (s. Mindestlohngesetz – MiLoG – vom 11.08.2014, BGBl I 2014, 1348). Die laufende Anpassung des Mindestlohns erfolgt durch die Mindestlohnanpassung... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vorsteuerabzug aus Fahrtkosten

Tz. 9 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Voraussetzung für den Vorsteuerabzug für Verbände/Vereine aus den nachgewiesenen Fahrtkosten, die ihren Arbeitnehmern anlässlich einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit entstanden sind, ist, dass der Arbeitnehmer die ihm entstandenen Aufwendungen durch Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis, lautend auf den Namen des Verbandes... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorsteuerabzug bei Reisekosten

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Grundsätzlich gelten für einen Verein/Verband beim geltend zu machenden Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Reiseleistungen seiner Vertreter oder Angestellten die allgemeinen Grundsätze zum Vorsteuerabzug. Es muss somit zunächst eine Unternehmereigenschaft des Vereins vorliegen, d. h., er muss gewerblich oder beruflich tätig sein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 17 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Skiclubs (Skivereine) unterhalten teilweise Skiheime und Skihütten. Gegen Zahlung einer Gebühr (für Lager oder Zimmer) bieten die Vereine ihren Mitgliedern und auch anderen Personen (Nichtmitgliedern) Übernachtungsmöglichkeiten an. Betreibt der Verein im Ausland eine Hütte, sind die Einnahmen grundsätzlich nicht in Deutschland zu besteuern, ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zahlungen an den vereinseigenen Sportler

Tz. 136 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ein Sportler des Vereins gilt als unbezahlt, wenn er vom Verein oder einem Dritten nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gelten nicht, wenn dem Sportler vom Verein oder einem Dritten der von ihm durch Einzelnachweis nachgewiesene Aufwand erstattet wird. In diesem Fall kann die mona... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorläufige Bescheinigung

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ab dem 29.03.2013 wird über die Ordnungsmäßigkeit der Satzung einer steuerbegünstigten ("gemeinnützigen") Einrichtung ein formelles Feststellungsverfahren nach § 60a AO (Anhang 1b) durchgeführt. Wegen der Einzelheiten wird auf "Feststellung der Satzungsmäßigkeit" hingewiesen. Bis zum 28.03.2013 wurde einer neu gegründeten Körperschaft (wie z. B. ein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorstandsmitglieder

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Gemäß § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB (Anhang 12a) sind Vorstandsmitglieder eines Vereins unentgeltlich tätig. Tätigkeitsvergütungen an Vorstandsmitglieder, die von steuerbegünstigten Vereinen gezahlt werden, sind gemeinnützigkeitsrechtlich nur zulässig, wenn eine entsprechende Satzungsregelung vorhanden ist. Hiervon abzugrenzen ist Auslagenersatz, auf den ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Grundsätzlich gelten für einen Verein/Verband beim geltend zu machenden Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Reiseleistungen seiner Vertreter oder Angestellten die allgemeinen Grundsätze zum Vorsteuerabzug. Es muss somit zunächst eine Unternehmereigenschaft des Vereins vorliegen, d. h., er muss gewerblich oder beruflich tätig sein. Das ist rege... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiungen

Tz. 2 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Umsatzsteuerbefreiungen sind in § 4 UStG (Anhang 5) geregelt. Danach sind eine Vielzahl von steuerbegünstigen Tätigkeiten, wie beispielsweise Krankenhausleistungen (§ 4 Nr. 14b UStG); Leistungen von Wohlfahrtsverbänden (§ 4 Nr. 18 UStG); Bildungstätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. a UStG); kulturelle und sportliche Tätigkeiten (§ 4 Nr. 22 Buchst. ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / a) Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 23 UStG

Tz. 26 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Grundvoraussetzung ist, dass der Verein als Unternehmer die Jugendlichen zum Zwecke der Erziehung aufgenommen hat. Der Verein muss die Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zwar nicht allein verfolgen; es reicht aber auch nicht aus, dass sie lediglich von einem Dritten verfolgt werden S. hierzu auch das Urteil des BFH vom 28.09.2... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportliche Veranstaltungen

I. Begriff sportliche Veranstaltung 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Z... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Bindungsdauer

Tz. 14 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Der Verein als Unternehmer ist an die Verzichterklärung (Option) mindestens für fünf Kalenderjahre gebunden (§ 19 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). Die Berechnung der Fünfjahresfrist hat von dem Beginn des ersten Kalenderjahres, für das die Erklärung Gültigkeit hat, zu erfolgen (Abschn. 19.2 Abs. 3 UStAE). Beispiel: Ein Verein hat in 2025 auf di... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Widerruf des Verzichts

Tz. 15 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Der Widerruf der Option kann frühestens nach Ablauf der Fünfjahresfrist erfolgen. Die Optionserklärung muss dann mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden (§ 19 Abs. 2 Satz 3 UStG, Anhang 5). Die Widerrufserklärung ist spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das es gelten soll,... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mitgliederversammlung

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ eines Vereins. Im Rahmen der Mitgliederversammlung werden über die Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht durch die Satzung dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zugeordnet sind, Beschlüsse gefasst. Die Willensbildung ist grundsätzlich nur in einer ordnungsgemäß einberufenen Mitglied... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Soldatenbünde

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Soldatenbünde sind nicht gemeinnützig (s. BFH vom 31.10.1963, BStBl III 1964, 20), weil die Pflege der Kameradschaft im Vordergrund steht. Soldatenbünde verfolgen nach ihrer Satzung zwar gemeinnützige Zwecke, sie befassen sich aber auch mit der Vertretung berufsständischer Interessen ihrer Mitglieder (Interessenvertretung). Insoweit dienen sie nicht... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minigolf

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Aufgrund der Nähe des Minigolfs zum reinen Freizeitvergnügen setzt die Anerkennung eines Minigolfvereins als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung voraus, dass dieser lt. Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar das sportmäßig ausgeübte Minigolfen betreibt, um wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Andere Sportler

Tz. 33 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Regelung über die Unschädlichkeit pauschaler Aufwandsentschädigungen gilt nur für Sportler des Vereins, nicht aber für Zahlungen an andere Sportler. Einem anderen Sportler kann also nicht während der Teilnahme an nur einer Veranstaltung im Jahr ein Betrag i. H. v. 6 240 EUR pauschal ausgezahlt werden. Alle Zahlungen, die dieser andere Sp... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 106 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ein Sportverein wird in verschiedenen Bereichen tätig und hatte im Jahre 01 folgende Einnahmen und Ausgaben: mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten der Arbeitnehmer

Tz. 8 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Verbände/Vereine können auch aus den nachgewiesenen Verpflegungskosten, die ihren Arbeitnehmern anlässlich einer unternehmerisch bedingten Auswärtstätigkeit entstanden sind, den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitnehmer die ihm entstandenen Aufwendungen durch Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis, lautend auf den Namen d... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorauszahlungen

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Vereine, die partiell steuerpflichtig sind (also einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten), müssen u. U. Körperschaft-, Gewerbe- und Grundsteuer-Vorauszahlungen leisten. Die Vorauszahlungen bemessen sich bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer nach der Höhe der durch die zuständige Finanzbehörde festgesetzten Steuerschu... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Solidaritätszuschlag

Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Organisationen müssen, soweit sie körperschaftsteuerpflichtig sind (Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb), nach dem Solidaritätszuschlagsgesetz vom 23.06.1993 (BStBl I 1993, 523, Art. 31 FKPG) für Veranlagungszeiträume einen Solidaritätszuschlag entrichten. Der Solidaritätszuschlag beträgt... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo... mehr