Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Gewerbesteuerbescheid

Tz. 56 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf der Grundlage des vom Finanzamt festgestellten und festgesetzten Gewerbesteuermessbetrages setzt die zuständige Gemeinde die Gewerbesteuer fest und erteilt den Gewerbesteuerbescheid. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich dabei nach dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde (§ 16 Abs. 1 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 127 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Mindestlohn für Vertragsamateure und ehrenamtlich tätige Personen

1. Vertragsamateure Tz. 5 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 In Vereinen bestand nach Einführung des Mindestlohngesetzes eine erhebliche Unsicherheit, ob der Mindestlohn auch für Vertragsamateure Gültigkeit hat. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für die Frage, mit welchem Wert eine Sachzuwendung/Sachspende im Rahmen des Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) steuerlich geltend gemacht werden kann bzw. welchen Wert die Empfängerorganisation auf der Zuwendungsbestätigung bescheinigen darf, ist zu unterscheiden, ob die Sache aus dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen des Zuwend...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Grunderwerbsteuer

Tz. 63 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Wird aufgrund des Stiftungsgeschäfts ein Grundstück auf die Stiftung übertragen, stellt dies einen grunderwerbsteuerbaren Vorgang dar. Bei der Übertragung handelt es sich wie ausgeführt um eine unentgeltliche Übertragung, welche gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit ist.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Stiftungsregister

Tz. 48 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ab dem 01.01.2026 tritt das Stiftungsregistergesetz in Kraft. Zentrale Regelung hierfür ist der neu eingeführte § 82b Abs. 1 BGB. Er normiert, dass für Stiftungen ein Stiftungsregister geführt wird und verweist für nähere Regelungen auf das Stiftungsregistergesetz. Damit soll Transparenz im Stiftungswesen und Vertrauensschutz im Rechtsverkeh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Öffentlich-rechtliche Stiftungen

Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Kennzeichnend für eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist, dass der Stifter (regelmäßig) nicht eine Privatperson, sondern eine Person des öffentlichen Rechts ist. Dies kann der Bund selbst, das einzelne Bundesland, eine Kommune oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden in das staatliche...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Beurteilung der Sachzuwendungen/-spenden

1. Unentgeltliche Wertabgabe Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sachspende aus einem Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) unterliegt als sog. "unentgeltliche Wertabgabe" nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern die Anschaffung oder die Herstellung des (später gespendeten) Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die unentgeltliche Wert...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Krankenversicherung und Pflegeversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 7 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Einsichtsrechte

Tz. 53 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 15 StiftRG ist die Einsichtnahme in das Register selbst sowie den eingereichten Dokumenten jedermann gestattet. Bei berechtigtem Interesse kann die Einsicht in die Dokumente beschränkt oder ausgeschlossen werden. Ist dies gewünscht, so muss der betroffene Stifter sein schutzwürdiges Interesse darlegen und entsprechend tätig werden. Die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Beitragsnachweis für geringfügig Beschäftigte

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Namenszusatz

Tz. 51 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gemäß § 82c BGB hat die Stiftung nach Eintragung in das Stiftungsregister ihren Namen mit dem Zusatz "eingetragene Stiftung", abgekürzt "e.S.", zu führen. Eine Verbrauchsstiftung hat den Zusatz "eingetragene Verbrauchsstiftung", abgekürzt "e.VS." zu führen. Der Namenszusatz ist zu führen, jedoch müssen bereits bestehende Stiftungen ihre Satz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Besteuerungsgrundlagen

Tz. 18 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag (§ 6 GewStG, Anhang 7).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuerliche Gesichtspunkte bei Errichtung einer steuerbegünstigten Stiftung

1. Besteuerung der Stiftung 1.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Tz. 61 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Gründet ein Stifter eine Stiftung und wendet dieser als Ausstattung die im Stiftungsgeschäft vorgesehenen Mittel zu, handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung von Vermögen, d. h. es liegt eine Schenkung vor, § 7 Abs, 1 Nr. 8 ErbStG. Dies gilt entsprechend für Zustiftungen. Die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Versicherungspflicht der geringfügig oder kurzzeitig tätigen Arbeitnehmer

1. Allgemeines Tz. 16 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Steuerbefreiung für Bildungseinrichtungen

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen sind nach § 3 Nr. 13 GewStG (Anhang 7) befreit, soweit ihre Leistungen nach § 4 Nr. 21 UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit sind. Nicht erforderlich ist, dass diese Einrichtungen auch als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtungen anerkannt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.2 Rechtsstellung der kirchlichen Stiftung

Eine kirchliche Stiftung kann unterschiedliche Rechtsstellungen haben, da sie rechtsfähig oder auch nicht rechtsfähig und privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich sein kann. Zur Abgrenzung der unterschiedlichen Erscheinungsformen kommt es auf die Errichtung und den Stiftungszweck an. Nach dem Kirchenrecht können die Kirchen selbst den Rechtsstatus einer ihr zugeordneten Stif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Daten zur technischen Kommunikation

Tz. 109 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Der Aufbau und der Inhalt der Datensätze für die Kommunikationsdaten sind künftig in gesonderten "Gemeinsamen Grundsätzen für Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Nr. 4 SGB IV" in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung festgelegt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Pflichten des Arbeitgebers

Tz. 14 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Arbeitnehmeranteile für die Versicherungspflichtigen sind vom Arbeitgeber bei den jeweiligen Lohnzahlungen einzubehalten und gemeinsam mit den Arbeitgeberanteilen bei den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung anzumelden und an diese abzuführen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs)

2.1 Entgeltgrenze Tz. 19 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze monatlich (2024) von 538 EUR nicht überschreitet. Bei der Ermittlung des monatlichen Arbeitsentgelts sind auch einmalige Einnahmen aus der Beschäftigung (z. B. Weihnachtsgeld, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3.2 Von der Rentenversicherungspflicht befreite Personen

Tz. 69 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ferner sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für Personen zu zahlen, die nach § 6 SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreit worden sind oder die bereits am 31.12.1991 von der Rentenversicherungspflicht befreit waren und dies auch über diesen Zeitpunkt hinaus nach den §§ 231 un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schätzung der Beitragsschuld

Tz. 111 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bislang sind gegenüber dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum eingetretene Änderungen, die sich auf die Beitragsschuld auswirken, wie z. B. variable Entgeltbestandteile, unvorhergesehene Arbeitsstunden, Fehlzeiten oder die Änderung der Beschäftigtenzahl, zu berücksichtigen und die voraussichtliche Beitragsschuld so genau wie möglich zu ermitteln...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung des Stifters

2.1 Ertragssteuern Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Kürzung von Beteiligungseinkünften

Tz. 35 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personenhandelsgesellschaft sind nach § 9 Nr. 2 GewStG (Anhang 7) zu kürzen, soweit diese einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Auf die Ausführungen zu der Hinzurechnung von Beteiligungseinkünften (TZ 26ff.) wird ergänzend hingewiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zwingende Neueinreichung eines Dauer-Beitragsnachweises

Tz. 114 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Seit 2009 ist es zwingend erforderlich, der Einzugstelle "Minijob-Zentrale" bzw. der Einzugstelle "Knappschaft" einen Dauer-Beitragsnachweis mit den für Entgeltabrechnungszeiträume zu berücksichtigenden Abgaben zu übermitteln.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach § 6 Abs. 1b SGB VI

Tz. 23 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Mustertexte im Durchlaufspendenverfahren für Sachzuwendungen/-spenden

2.1 Muster einer Erklärung über eine Sachzuwendung/-spende Tz. 24 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf für die Erklärung eines Zuwendungsgebers über eine Sachzuwendung/-spende, die der Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) mit der Auflage zugewendet wird, die Sachzuwendung/-spende an einen von der zuständigen Finanzbehörde als steuerbegünstigt (gemeinnü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8.1 Rentenversicherungsbeiträge seit 2013 (Regelfall)

Tz. 72 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausüben, sind seit 2013 grundsätzlich versicherungspflichtig. Der Beitragssatz beträgt seit 2018 18,6 % (2015–2017: 18,7 %, 2014: 18,9 %). Von diesem hat der Arbeitgeber 15 % und der Arbeitnehmer den übersteigenden Anteil zu tragen. Auf schriftlichen Antrag kann der geringfügig Besch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen, sonstige Entgeltmeldungen

3.4.1 Jahresmeldung Tz. 119 Stand: EL 135 – ET: 02/2024mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Erscheinungsformen der Stiftung

2.1 Einführung/Rechtsfähige Stiftungen Tz. 2 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Rechtsfähige Stiftungen sind Stiftungen, die gemäß § 80 Abs. 2 BGB von der jeweiligen zuständigen Landesbehörde als solche anerkannt wurden. Sie können damit als juristische Person am Rechtsverkehr teilnehmen und sind selbst Träger von Rechten und Pflichten. 2.2 Gemeinnützige Stiftungen Tz. 3 Stand: EL 135 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Amtliche Muster für Zuwendungs-/Spendenbestätigungen

Tz. 23 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die amtlichen Muster für Zuwendungs-/Spendenbestätigungen wurden mit BMF-Schreiben vom 07.11.2013 (BStBl I 2013, 1333, Anhang 14) ergänzt durch BMF-Schreiben vom 26.03.2014 (BStBl I 2024, 791; Anhang 14) veröffentlicht.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Stiftungszweck

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Bestimmung der Stiftungszwecke ist das Kernelement der Stiftungssatzung. In der Gesetzesbegründung wurde dies wie folgt festgehalten: Als Zweck ist bei der Stiftung wie beim Verein der oberste Leitsatz der Stiftungstätigkeit anzusehen, der das Handeln der Stiftung nach dem Willen des Stifters bestimmen soll. Der Zweck der Stiftung, den de...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben gesetzlicher Dienstpflicht, Elternzeit sowie von Studenten

Tz. 34 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine neben gesetzlicher Dienstpflicht ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei. Ggf. sind aber auch in diesen Fällen Pauschalbeiträge zur Renten-, Krankenversicherung, pauschale Lohnsteuerabzugsbeträge i. H. v. 2 % bzw. Umlagen von Seiten des Arbeitgebers zu entrichten. Es spielt keine Rolle, ob die geringfügig ent...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Hinzurechnung von Finanzierungskosten

Tz. 21 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Nach § 8 Nr. 1 GewStG (Anhang 7) sind hinzuzurechnen: Entgelte für Schulden Renten und dauernde Lasten Gewinnanteile des stillen Gesellschafters Miet- und Pachtzinsen (einschließlich Leasingraten) für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, müssen bei der Ermittlung des Gewinns m...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Vorauszahlungen

Tz. 60 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unterhält eine steuerbegünstigte Einrichtung einen gewerbesteuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, setzt die zuständige Gemeinde auf der Grundlage des zuletzt ergangenen Gewerbesteuerbescheides Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer fest. Die festgesetzten Vorauszahlungen sind vierteljährlich zu entrichten, und zwar am 15.02., 15....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Tz. 37 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze kann auch durch Zusammenrechnung einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung mit einer bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübten zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung erfolgen. Arbeitnehmer, die neben einer nicht geringfügig entlohnten versicher...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Tz. 96 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte beträgt seit Oktober 2022 520 EUR. Zum 01.01.2024 wird sie erhöht auf 538 EUR. Entrichtet der Arbeitgeber für derartige geringfügig Beschäftigte pauschale Sozialabgaben (Rentenversicherung 15 %; Krankenversicherung 13 %), kann er für das Arbeitsentgelt unter Verzicht auf die Vorlage der Lohnst...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Tz. 44 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinander folgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen. Erfüllt eine Beschäftigung gleichzeitig die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, so wird diese Beschäftigung nicht angerechnet. Di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Änderungsmeldungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Schaubild für die Berechnung der Gewerbesteuer

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beherrschender Gesellschafter

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Im Verhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft (gGmbH) und ihrem beherrschenden Gesellschafter sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Ein Gesellschafter beherrscht seine Gesellschaft, wenn er in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschaft durchzusetzen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Gesellschafter die Mehrheit der Stimmrech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2.5 Datenbaustein Unfallversicherung (Meldungen von kurzfristig Beschäftigten – Personengruppe 110)

Tz. 82 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Für Meldezeiträume seit 2008 sind auch hier die unfallversicherungspezifischen Daten zwingend anzugeben. Das bedeutet, dass nunmehr auch für kurzfristig Beschäftigte Entgeltmeldungen zu erstatten sind. Der Datenbaustein Unfallversicherung (DBUV), der die unter den Punkten eins bis vier genannten Felder beinhaltet, ist bei Entgeltmeldungen in ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einführung, Zweck und Anwendungsbereich

Tz. 13 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde am 22.07.2021 verkündet (BGBl I 2021, 2947ff.) und ist am 01.07.2023 in Kraft getreten. Die Regelungen zum neu eingeführten Stiftungsregister finden ab dem 01.01.2026 Anwendung. Durch die Neuregelung wird das Stiftungszivilrecht, das bislang im BGB und in den einzelnen Landesstiftung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stiftungsbegriff

Tz. 1 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Eine Stiftung ist ein selbstständiger, nicht auf einem Personenverband beruhender Rechtsträger, welcher die in einem Stiftungsgeschäft festgelegten Zwecke mit Hilfe eines dieser Zwecke gewidmeten Vermögens dauerhaft verfolgt (BVerwG 12.02.1998, 3 C 55/96, NJW 1998, 2545, 2546). Es handelt sich um eine verselbstständigte Vermögensmasse ohne Ge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Krankenversicherung

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Besonderheiten bei steuerverstrickten Wirtschaftsgütern

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei einem steuerverstrickten Wirtschaftsgut des Privatvermögens erfolgt eine Deckelung des gemeinen Werts auf die (ggf. fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 10b Abs. 3 Satz 3 EStG; Anhang 10). D.h. wenn bei einer (gedachten) Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen ein dabei erzielter Veräu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Unternehmensverbundene Stiftung

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Unternehmensverbundene Stiftungen sind Stiftungen, die selbst ein Unternehmen betreiben (Unternehmensträgerstiftungen) oder deren Vermögen aus der Mehrheit der Anteile eines Unternehmens (Beteiligungsträgerstiftungen) besteht. Die Einstufung der Stiftung als unternehmensverbundene Stiftung wird entsprechend anhand der Art des Vermögens vorgen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Formel für die Berechnung des Gleitzonenentgelts und Übergangsregelungen

Tz. 97 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die sog. Gleitzone wurde ab 01.10.2022 auf 1600 EUR angehoben und neu ausgerichtet. Zum 01.01.2024 wird sie auf 2000 EUR erhöht. Dies zeigt sich auch in einer veränderten Begrifflichkeit. Das Gesetz spricht nun von einem Übergangsbereich von 538,01 bis 2000,00 EUR. Es wird sichergestellt, dass die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge nich...mehr