Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Doppelter Haushalt

Tz. 3 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand (Hauptwohnung) unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt (Zweitwohnung), die Anzahl der Übernachtungen ist dabei unerheblich. Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Notwendige Aufwendungen für die Unterkunft

Tz. 13 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung im Inland werden die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstandenen Aufwendungen für die Nutzung der Wohnung oder Unterkunft höchstens bis zu einem nachgewiesenen Betrag von 1 000 EUR im Monat anerkannt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG, Anhang 10). Es erfolgt insoweit keine Prüfung der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Besonderheiten bei ausländischen Zuwendungsempfängern

Tz. 91 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Zuwendungen an eine nicht im Inland ansässige (ausländische) steuerbegünstigte EU/EWR-Körperschaft können ab 2025 nur noch dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn diese über die erhaltene Zuwendung (Spende) eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausgestellt hat (§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStDV, Anhang 11). Das setzt v...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Richten an die Allgemeinheit

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Erforderlich ist, dass die dem allg Besten nutzende Tätigkeit sich auch an die "Allgemeinheit" richtet. Der Begriff Allgemeinheit ist zwischen den Extremen Gesamtheit der Bürger der BRep D einerseits und bestimmten Pers oder dauernd nur kleinem Pers-Kreis andererseits (s § 52 Abs 1 S 2 AO) angesiedelt – wo, ist in jedem Einzelfall nach den jewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Rn. 730 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Als Rechtsformen für Versicherungsunternehmen kommen AG, SE, öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen (öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten) oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) in Betracht (§ 8 Abs 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), BGBl I 2015, 434). Ein VVaG ist ein Verein, der die Versicherung seiner M...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.1 Allgemeines

Tz. 198 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Unter Sponsoring wird die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen und sozialen Bereichen verstanden, die dem Empfänger – beispielsweise einem Verein oder einer öff-rechtlichen Kö – helfen soll, seine/ihre Aufgaben besser erfüllen zu können. Gleichzeitig verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Nutzen zum allgemeinen Besten

Tz. 17 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Nutzen zum allg Besten kann auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet liegen. Zu beurteilen ist dies nach objektiven Kriterien (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1979, 482, "Schnellbahntrassen"-Urt). Dabei ist an eine Vielzahl von Kriterien anzuknüpfen, insbes an die herrschende Staatsverfassung, die geistige und kulturelle Or...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauhoff, Verlust der Gemeinnützigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gem § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Personenvereinigunge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2023. Rn. 127 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH vom 19....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.6 Geschäfte, die nur mit Gesellschaftern abgeschlossen werden können

Tz. 138 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der Fremdvergleich ist nicht bei allen Geschäften eines AE mit "seiner" Kö ein geeigneter Abgrenzungsmaßstab für die Prüfung einer vGA. Auf ihn kann es nämlich naturgemäß bei Geschäften nicht ankommen, die nur mit den Gesellschaftern abgeschlossen werden können. Bei Rechtsverhältnissen, die iRd Erstausstattung einer Kap-Ges zustande gekommen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet manmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.15 Gesellige Zusammenkünfte von untergeordneter Bedeutung (§ 58 Nr 7 AO)

Tz. 122 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 58 Nr 7 AO enthält (ebenso wie die Nr 6, 8 und 9) eine Regelung über eine Mittelverwendung außerhalb des st-begünstigten Bereichs. Danach ist die Durchführung geselliger Zusammenkünfte, die im Vergleich zur st-begünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind, zulässig. Hierzu gehören die Pflege der vereinsinternen Geselligkeit, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.1 Grundsatz

Tz. 21 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Zuwendung des Vermögensvorteils muss durch den Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Pers erfolgen. Nur dann kann eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis vorliegen (Näheres dazu s Tz 50). Die Rechtsform des Gesellschafters ist nicht entsch; es kann sich bei ihm also um eine natürliche Pers, eine Pers-Ges, eine Kap-Ges od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen

Rn. 742 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Zusatz in § 20 Abs 1 Nr 9 EStG, dass die Leistungen "Gewinnausschüttungen iSd Nr 1 wirtschaftlich vergleichbar" sein müssen, ist erst durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) eingeführt worden. Die ursprüngliche Fassung durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) sah diese Einschränkung noch nicht vor. Nach der Gesetzes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Aufwendungen

Tz. 17 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Aufwendungen iSd Vorschrift sind die bei der Stpfl eingetretenen Einkommens- oder Vermögensminderungen. Bei einem Verzicht auf Einnahmen liegen Aufwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG grds nur vor, wenn die entgangenen Einnahmen durch Fiktion zu stlichen Eink führen. Das ergibt sich aus dem Beschl (s Beschl des GrS des BFH v 20.08.1986, BStBl II 198...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinskassierer

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Kassierer Rz 2, > Vereine. Zum ‚Schatzmeister’ vgl ergänzend > Vereinsvorsitzende.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.1 Betroffene Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Einlagen sind grds bei allen Arten von Kö denkbar. Vorrangig kommen sie natürlich bei Kap-Ges vor, sie sind aber auch bei anderen Rechtsformen denkbar. Bei Kö, die nicht unter § 8 Abs 2 KStG fallen (zB Vereine oder Stiftungen) kann sich eine Einlage aber auch innerhalb desselben St-Subjekts ergeben. Ebenso kann eine Kö des öff Rechts eine Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 726 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt auf eine nicht von der KSt befreite Körperschaft iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Befreiung von der Körperschaftsteuer

Rn. 733 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG müssen von "einem nicht von der KSt befreiten" Rechtssubjekt stammen. Der Gesetzgeber wollte auf der Ebene der Leistungsempfänger nur dann eine Nachbesteuerung vornehmen, wenn das Rechtssubjekt selber körperschaftsteuerpflichtig ist, oder umgekehrt eben keine Nachbesteuerung auf Ebene des Leistungsemp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5.4 Kartelle und Syndikate

Tz. 22 Stand: EL 113 – ET: 03/2024 Kartelle sind Zusammenschlüsse selbständig bleibender Unternehmer zur Regelung des wirtsch Wettbewerbs. Kartellaufgaben sind im Wes Vereinbarungen über Preis- und Absatzbedingungen, über Produktionseinschränkungen, Auftragsverteilung ua (Preiskartell, Gebietskartell). Es gehört idR nicht zu den Aufgaben eines Kartells, als Zentralstelle für ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis:

Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts bei Förderung der Entwicklungsarbeit, FR 2012, 616...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausschüttende Person iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG

Rn. 729 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG kommen als ausschüttende Personen Rechtssubjekte iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG, also Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG), sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG) sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1388 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insb Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725 ff) erfasst.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.7.3.1 Kein Korrespondenzprinzip

Tz. 200 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Vorteil beim Sponsor – also sein BA-Abzug – kann jedoch beim Empfänger mit stlichen Nachteilen verbunden sein, da es sich bei den Sponsoringeinnahmen grds um stpfl Entgelt handelt. Dieses Entgelt ist als Einnahme im stpfl wG nach § 64 AO eines gemeinnützigen Vereins oder im stpfl BgA nach § 4 KStG einer öff-rechtlichen Kö zu erfassen un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Gesellschaftsvertrag

Tz. 269 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Hinsichtlich des Gesellschaftsvertrags für die gGmbH bestehen hinsichtlich der erforderlichen – und möglichst genau vorzunehmenden – Festlegung des gemeinnützigen Zwecks und der hierzu beabsichtigten Zweckverwirklichungsmaßnahmen, der Selbstlosigkeit, der Ausschließlichkeit und der Unmittelbarkeit keine Besonderheiten. Es gelten hierzu also...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeiner Begriff

Rn. 282 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Diese Regelung wurde durch das StRefG 1990 neu eingefügt. Der Begriff der vGA ist weder im EStG noch im KStG definiert. Vielmehr ergeben sich die Tatbestandsvoraussetzungen aus der bis heute umfangreichen Rspr. Aufgrund der unveränderten gesetzlichen Formulierung in § 8...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Herzig/Kessler, Die begrenzte St-Rechtsfähigkeit von Pers-Mehrheiten nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984, DB 1985, 2476; Streck, Zwischenbil der Rechtsentwicklung nach dem Geprägebeschl des GrS, DStR 1986, 3; Küting, Grundlagen der unternehmerischen Zusammenarbeit, DStR 1990 Beil zu Heft 4. Boin, Die Rechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft – eine never ending Story? GmbHR...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Mittelpunkt der Lebensinteressen

Rz. 27 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Einen eigenen Hausstand unterhält, wer dort den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen (kurz: Lebensmittelpunkt) hat. Zur ("Zweit"-)Wohnung am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt > Rz 86 ff. Es muss sich um eine Wohnung handeln, in der sich der ArbN im Allgemeinen – im Wesentlichen nur unterbrochen durch die arbeits- und urlaubsbedingte Abw...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hinweise zur 147. Aktualisierung der 4. Auflage

Die Bearbeitung der 147. Ergänzungslieferung des ABC-Führer Lohnsteuer entspricht dem Rechtsstand vom 23.04.2026. Folgende vier Stichworte und Themen lassen sich aus diesem umfassenden Update besonders hervorheben: Doppelte Haushaltsführung (ausführliche Betrachtung und Stellungnahme zu den Vorgaben des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG mit strukturierter Darstellung der im einzel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 250 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 27 Abs 7 KStG gelten die Abs 1–6 sinngem für andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen, die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1, 9 und 10 EStG gewähren können. Die Worte "unbeschr stpfl" sind durch das ÄndG zum SEStEG v 24.01.2007 (BStBl I 2007, 68) eingefügt worden. Tz. 251 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 ES...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Tz. 11 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Es ergibt sich aus dem Gebot der Besteuerung nach der wirtsch Leistungsfähigkeit und fand seinen Vorläufer deshalb schon in § 8 Nr 1 KStG 1920 (RGBl 1920, 393), dass eine stlich irrelevante Einkommensverwendung auch die stliche BMG nicht mindern darf. Zuwendungen iSd § 10 Nr 1 KStG sind bereits von ihrem Charakter her keine (die wirtsch Leist...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der St-Befreiung für die Kö insges führen. UE kann vielm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 GbR § 705 Abs 1 BGB: Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammen und betreiben sie ein nicht vollkaufmännisch tätiges Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 Hs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Geme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 141 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kap-Ges lösen im Teil-Eink-Verfahren (bis VZ 2008: Halb-Eink-Verfahren), weil nach der Philosophie des StSenkG die Realisierung der Reserven einer Kap-Ges über die Veräußerung der Beteiligung im wirtsch Ergebnis der Realisierung dieser Reserven durch eine GA gleichkommt, grds auch die gleiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Zur Führung eines Einlagekto verpflichtete Körperschaften (§ 27 Abs 1 S 1 KStG)

Tz. 29 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat "die unbeschr stpfl Kap-Ges" die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen zum Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto, nämlich auf dem stlichen Einlagekto, auszuweisen. Durch § 27 Abs 7 KStG wird der pers Anwendungsbereich der Vorschrift auf andere unbeschr stpfl Kö und Pers-Vereinigungen ausgedehnt, die Leis...mehr