Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung

Rn. 20 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Entsprechend dem Regelungsgefüge des § 13 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und § 13 Abs 1 Nr 2 EStG gehört die Zucht und Haltung von Tieren nur dann zur Landwirtschaft, wenn die Tiere dort entweder als Arbeitstiere (zB Zugpferde und -ochsen) gehalten bzw bodenunabhängig sind und der menschlichen Ernährung dienen (s Rn 20b und 42 ff) oder bodenabhängig si... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG)

Rn. 730 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Als Rechtsformen für Versicherungsunternehmen kommen AG, SE, öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen (öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Anstalten) oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) in Betracht (§ 8 Abs 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), BGBl I 2015, 434). Ein VVaG ist ein Verein, der die Versicherung seiner M... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)/Accounting Standards Committee of Germany (ASCG)

Tz. 135 Stand: EL 61 – ET: 10/2026 In Verbindung mit dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde 1998 eine für die damalige deutsche Rechnungslegung wesentliche Neuerung verabschiedet: § 342 Abs. 1 HGB sah bereits die Möglichkeit zur Schaffung eines privaten Rechnungslegungsgremiums vor. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DR... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Gegenstand der einheitlichen und gesonderten Feststellung

Rn. 114 Stand: EL 192 – ET: 10/2026 Nach ständiger Rspr kann ein Feststellungsbescheid eine Vielzahl selbstständiger und damit auch selbstständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können: s BFH v 19.03... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kruse, Die Grundprobleme der PersGes im Steuerrecht, Köln 1979, 41; Messmer, Die Gesellschafter und Mitunternehmer des § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FS Döllerer, 1988, 429; Messmer, Rechtssubjekte iRd Besteuerung gem § 15 Abs 1 Nr 2 EStG, FR 1990, 205; Martini, Das Verhältnis des persönlichen KSt-Tatbestandes zur Mitunternehmerschaft – Die steuerliche Zuordnung von Personenvereinigunge... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr

Verwaltungsanweisungen: BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 4 (Private Vermögensverwaltung und gewerblicher Grundstückshandel: Abgrenzung; Beteiligung am allg wirtschaftlichen Verkehr); BMF v 01.04.2009, BStBl I 2009, 515 Tz 2 (Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit, Ein-Objekt-Gesellschaften; Zuordnung der Einkünfte); H 15.4 EStH 2023. Rn. 127 Stand... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet man mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen

Rn. 742 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Zusatz in § 20 Abs 1 Nr 9 EStG, dass die Leistungen "Gewinnausschüttungen iSd Nr 1 wirtschaftlich vergleichbar" sein müssen, ist erst durch das UntStFG v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3858) eingeführt worden. Die ursprüngliche Fassung durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) sah diese Einschränkung noch nicht vor. Nach der Gesetzes... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeiner Begriff

Rn. 282 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG gehören zu den sonstigen Bezügen auch vGA. Diese Regelung wurde durch das StRefG 1990 neu eingefügt. Der Begriff der vGA ist weder im EStG noch im KStG definiert. Vielmehr ergeben sich die Tatbestandsvoraussetzungen aus der bis heute umfangreichen Rspr. Aufgrund der unveränderten gesetzlichen Formulierung in § 8... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 726 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Durch das StSenkG v 23.10.2000 (BGBl 2000, 1433) wurde die KSt auf eine nicht von der KSt befreite Körperschaft iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG (Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Befreiung von der Körperschaftsteuer

Rn. 733 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Leistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG müssen von "einem nicht von der KSt befreiten" Rechtssubjekt stammen. Der Gesetzgeber wollte auf der Ebene der Leistungsempfänger nur dann eine Nachbesteuerung vornehmen, wenn das Rechtssubjekt selber körperschaftsteuerpflichtig ist, oder umgekehrt eben keine Nachbesteuerung auf Ebene des Leistungsemp... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Einnahme aus Leistungen

Rn. 741 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Das Merkmal Leistung ist wie in § 22 Nr 3 EStG, also als ein Tun, Dulden oder Unterlassen zu verstehen. Somit fallen alle Arten von Vermögentransfers unter dem Leistungsbegriff, somit sowohl Geldleistungen als auch Sach- und Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen. Dabei muss die Leistung zurückzuführen sein auf das Verhältnis des Leistu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausschüttende Person iSv § 20 Abs 1 Nr 9 EStG

Rn. 729 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 9 S 1 EStG kommen als ausschüttende Personen Rechtssubjekte iSv § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG, also Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit (§ 1 Abs 1 Nr 3 KStG), sonstige juristische Personen des privaten Rechts (§ 1 Abs 1 Nr 4 KStG) sowie nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1388 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 In sachlicher Hinsicht wird die Übertragung und Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit den in § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG genannten Körperschaften (insb Vereine, Stiftungen VVaG; auch s Rn 725 ff) erfasst. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Merkmale einer (nur) typisch stillen Gesellschaft gem §§ 230ff HGB

Rn. 50c Stand: EL 192 – ET: 10/2026 Hinsichtlich der Rechte des stillen Gesellschafters hat sich, insb unter ertrag- und erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten, die Unterscheidung in typisch und atypisch stille Beteiligungen eingebürgert. Zur Abgrenzung von der atypischen Gestaltung eingangs die Merkmale der vom Gesetzgeber im HGB initiierten typischen stillen Gesellschaft. Die... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Atteslander/Hallauer, Das IASC im Spannungsfeld internationaler Kapitalmärkte – IOSCO Endorsement für grenzüberschreitende Börsengänge und erfolgreiche Reorganisation des IASC, Schw. Treuh. 2000, S. 1353–1360; Alexander/Nobes, Financial Accounting, An International Introduction, 4th Edition, Harlow et. al. 2010; Baetge, Harmonisierung der Rechnungslegung – haben die deutschen ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Kapitalgesellschaft

Rn. 174 Stand: EL 192 – ET: 10/2026 KapGes iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG sind die AG, die GmbH, die KGaA, die kraft Rechtsform gewerbliche Einkünfte beziehen (§ 8 Abs 2 KStG iVm § 1 Abs 1 Nr 1 KStG) und ein gewstpfl Unternehmen sind (§ 2 Abs 2 GewStG), nicht hingegen sonstige juristische Person iSv § 1 Abs 1 Nr 4 KStG, die der KSt unterliegen, insb nicht Erwerbs- und Wirtschaftsge... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) GbR, ARGE, sonstige Gesellschaften

Rn. 54 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 GbR § 705 Abs 1 BGB: Schließen sich mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammen und betreiben sie ein nicht vollkaufmännisch tätiges Kleingewerbe iSv § 1 Abs 2 Hs 2 HGB (nicht also Freiberufler-Gemeinschaften zum Zweck gemeinsamer Berufsausübung, Gesellschaften zur gemeinsamen privaten Vermögensverwaltung, Bauherren-Geme... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 3 Freiwillige Versicherung – gemeinnützige Organisationen

Eine freiwillige Versicherung ist für gewählte Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen möglich.[1] Ist ein Verein als gemeinnützig anerkannt, kann er alle Personen zur freiwilligen Versicherung anmelden, die durch ihre Wahl ein durch Satzung vorgesehenes offizielles Amt bekleiden und daher in besonderer Weise Verantwortung übernehmen. Die freiwillige Versicherung st... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 2 Pflichtversicherung – öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Ebenso sind folgende Personen versicherungspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung: ehrenamtlich tätige Personen für öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen oder ehrenamtlich tätige Personen für privatrechtliche Organisationen (Vereine oder Verbände) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung, in besonderen Fällen mit schriftlicher Gene... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Ehrenamtliche Tätigkeit (Un... / 7 Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege

Unentgeltlich im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätige Personen sind gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören auch Einrichtungen, Verbände oder Vereine aus diesen beiden Bereichen. Zu den ehrenamtlich Tätigen gehören Personen, die in dem Unternehmen bzw. der Institution ein Ehrenamt ausüben, welches in der Satzung oder den Statuten geregelt ist. Hierzu gehöre... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst die steuerlichen Tatbestände, die typischerweise bei Arbeitnehmern verwirklicht werden. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stammen oder im Zusammenhang mit einem früheren Beschäftigungsverhältnis stehen. Leistunge... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.3.3 Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26a EStG

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter das KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke[1] bis zur Höhe von insgesamt 960 EUR im Jahr erzielen. Prax... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.9 Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

Rz. 38 In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge gem. § 1b UStG [1] durch Erwerber, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts – z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft –, juristische Personen des öffentlichen Rechts – z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlichen Bereich), muss ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 1 Entwicklung der Beratungstätigkeit

Die Rahmenbedingungen für die Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine bei Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG zulässig und den Lohnsteuerhilfevereinen wurde die Hilfeleistung bei der Erledigung von Arbeitgeberaufgaben... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.8 Einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren

Die Beratungsbefugnis wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Mitglied Überschusseinkünfte bezieht, die einheitlich und gesondert festgestellt werden, z. B. aus der Beteiligung an einer Grundstücksgemeinschaft oder aus einem Gemeinschaftsdepot. Die Höhe der anteiligen Einnahmen oder Einkünfte sind seit dem 1.9.2026 für die Beratungsbefugnis nicht mehr maßgeblich. Dies gi... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.16 Zweifelsfragen

Nach § 10 Abs. 1 StBerG übermitteln Gerichte und Behörden einschließlich der Berufskammern der zuständigen Stelle diejenigen Informationen, die aus der Sicht der übermittelnden Stelle für die Anerkennung, für die Rücknahme oder für den Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, die Einleitung oder Durchführung eines berufsaufsichtlichen Verfahrens oder die Überprüfu... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Leistungsempfänger ist Steuerschuldner (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 2 Tätigt ein regelversteuernder Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, schuldet er die Steuer als Leistungsempfänger (§ 13b Abs. 5 UStG) in den Fällen des Wechsels der Steuerschuldnerschaft i. S. d. § 13b UStG oder als letzter Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft nach § 25b Abs. 2 UStG, so hat er seine Erklärun... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.1 Angaben zum Verein

Der Werbende muss seine Identität preisgeben. Das bedeutet, er muss den Namen des Lohnsteuerhilfevereins nennen und dabei die Verpflichtung des § 18 StBerG beachten, wonach jeder Lohnsteuerhilfeverein die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" oder die Abkürzung "LStHV" in seinen Vereinsnamen mitaufnehmen muss. Zulässig sind insbesondere folgende Angaben: Kommunikationsdaten (Ans... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Digitale-Dienste-Gesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. DDG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verf... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Vorausgefüllte Steuererklär... / 5.2.2 Abläufe und Prozesse

Das ELSTER-Berechtigungsmanagement für Lohnsteuerhilfevereine basiert analog zum Berufsregister der Steuerberaterkammern auf einer Verwaltungsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine. Die Daten der 700 anerkannten Lohnsteuerhilfevereine inklusive ihrer etwa 12.000 Beratungsstellen sind in der ADLER-Datenbank (ADLER-DB = Aufsichtsführende Stellen der Länder – Datenbank) erfasst, ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.2 Zertifizierungsordnung

Die Zertifizierungsordnung regelt das Verfahren zur Zertifizierung, einschließlich der allgemeinen Voraussetzungen, der Durchführung des Verfahrens, der Laufzeit des Zertifikats und der Überwachung. Sie legt fest, wie die Zulassung zur Zertifizierung zu beantragen ist und welche Nachweise erforderlich sind. Die Prüfungen umfassen schriftliche und mündliche Fragen zu den Gebi... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.5 Internetauktionen

"Die Versteigerung von anwaltlichen Beratungsleistungen auf einer Internetplattform ist nicht berufsrechtswidrig." Dieser Leitsatz des Beschlusses des BVerfG[1] lässt die Frage zu, wie es mit Zulässigkeit der Versteigerung von Beratungsleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins aussieht. Denn: Eine auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtete und damit nach § 8 Abs... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Zertifizierung nach DIN 77700 / 3.2 Anforderungen an die Dienstleistungserbringung des Beratungsstellenleiters und die technische sowie sonstige Ausstattung der Beratungsstelle

Die Abschnitte 6 und 7 der Norm richten sich ausschließlich an Beratungsstellenleiter. Der Bereich "Dienstleistungserbringung" (Abschnitt 6) benennt 19 Kategorien: gesetzliche Vorgaben, sachgemäße und gewissenhafte Hilfeleistung in Steuer­sachen, Bekanntgabevollmacht, Prüfung, Einspruch, Klageverfahren, Fristenüberwachung, Fortbildung, Fachliteratur, Posteingang, elektronische Datenvera... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.1 Medienauftritte

Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen oder ihrer Organe dürfen sich in Wort und Bild unter Angabe von Name und Berufsbezeichnung, Name und Anschrift des Vereins und/oder der Beratungsstelle und eigener Funktion im Verein in den Medien äußern (z. B. Presseinterviews, Diskussionen in Rundfunk und Fernsehen). Die Schaltung eines sachlich gestalteten Werbefilms ist erlaubt.[1]... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.2 Verzeichnisse

Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechbücher, Branchenverzeichnisse) aufnehmen lassen.[1] Zulässig ist die Teilnahme an einem Suchservice.[2] Die Eintragung in Verzeichnisse muss den Grundsätzen zur formalen und inhaltlichen Sachlichkeit entsprechen. Sie ist auf folgende Angaben beschränkt: Verein... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 1 Rechtliche Grundlagen

§ 8 Abs. 1 StBerG enthält Regelungen über die zulässige Werbung sowohl für Steuerberater als auch für Lohnsteuerhilfevereine. Auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen darf in Form und Inhalt sachlich hingewiesen werden. Die Überschrift zu § 8 StBerG lautet "Werbung" (früher: "Verbot der Werbung"). Die Generalklauel räumt den Vereinen das Recht auf Wer... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.4 Unzulässige Inhalte

Hinweise auf einzelne Mitglieder und andere berufliche Erfolge sind nur auf Unterseiten, nicht auf der Eingangsseite (Homepage) zulässig. Einrichtung eines Gästebuchs im Internet, in das Dritte Eintragungen vornehmen können, die wiederum von Dritten gelesen werden können.[1] Bei positiven Stellungnahmen über den Verein käme es sonst zu unzulässiger Qualitätswerbung durch Drit... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.3 E-Mail-Werbung

Werbung mittels Telefon und E-Mail ist nur zulässig, wenn eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt.[1] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sind, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.2 Domainname

Der Domainname muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Er muss inhaltlich und formal sachlich informieren und darf nicht irreführen. Das OLG Nürnberg[1] hat seine Entscheidung auf das Irreführungsverbot gestützt. Die Benutzung der Domain "www.steuererklaerung.de" durch einen Lohnsteuerhilfeverein sei wettbewerbswidrig, weil die Benutzung der Domain durch einen Verein, der... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Zertifizierung nach DIN 77700 / 1 DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin, der 1917 gegründet wurde. Das DIN ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution in Deutschland und vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen (u. a. Internationale Organisation für Normung – ISO; Europäisches K... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.2 Erfordernis der Mitgliedschaft

Lohnsteuerhilfevereine erbringen ihre Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Nach §§ 4, 13 StBerG besteht die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins in der Hilfeleistung in Steuersachen. Eine Beratung erfolgt ausschließlich für Mitglieder. Auf diese Beschränkung muss in der Werbung hingewiesen werden. Es darf nicht der irrige Eindruck entstehen, die Leistungen würden gegenüb... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.1 Grundsätze

Es ist zulässig, dass sich Lohnsteuerhilfevereine im Internet präsentieren.[1] Neben der eigenen Homepage gewinnen soziale ­Netzwerke [2] zunehmend an Bedeutung. Dort präsentieren sich häufig auch die Mitarbeiter von Lohnsteuerhilfevereinen. Diese übernehmen eine (wettbewerbs)rechtliche Verantwortung, wenn sie z. B. auf ihrer Facebook-Seite, auf X, auf LinkedIn oder auf ihrer ... mehr

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Zertifizierung nach DIN 77700 / 3.1 Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Beraters

Unter Beratern versteht die Norm natürliche Personen, derer sich der Lohnsteuerhilfeverein gesetzmäßig zur Durchführung der Hilfe in Steuersachen für seine Mitglieder (Beratung) bedient. Beratungsstellenleiter sind Berater, die vom Verein als Leiter einer Beratungsstelle bestellt und von der zuständigen Behörde als solche im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine eingetragen... mehr

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Zertifizierung nach DIN 77700 / 5.6 Online-Zertifizierungssystem

Der ZVL führt Zertifizierungen nach DIN 77700 weitgehend elektronisch durch. Das Online-Zertifizierungssystem ermöglicht eine effiziente Verwaltung der Zertifizierungsanträge, einschließlich der Prüfung der Fragebögen und der Dokumentation. Die Nutzung elektronischer Medien trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Zertifizierungsprozesses bei. Der ZVL trägt die Vereinsd... mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.1 Form und Inhalt

Werbung, die "in Form und Inhalt sachlich über die Tätigkeit unterrichtet" (formales und inhaltliches Sachlichkeitsgebot), ist zulässig. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen hinweisen. Lohnsteuerhilfevereine verfügen über eine eingeschränkte Beratungsbefugnis. Durch den Inhalt der Werbung darf nicht der Eindruck erw... mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.3 Zulässige Inhalte

Daten, die auch für andere Werbemaßnahmen zulässig sind, einschließlich Slogans und Mottos. Gründungs-, Vereinsregisterdaten; bezüglich der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, Datum, anerkennende Behörde und Aktenzeichen. Art und Umfang der gebotenen Dienstleistungen (Beratungsbefugnis nach StBerG). Größe und Organisation des Vereins, Mitarbeiterstab sowie Kooperationen mit ... mehr