Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / b) Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde (BFH v. 17.11.2022 – V R 12/20)

Mittels Konkurrentenklage wandte sich ein gewerblicher Mitbewerber gegen einen gemeinnützigen Verein, dessen Zweck die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung und der medizinischen Versorgung von blinden und sehbehinderten Menschen ist. Beide vertreiben Waren für blinde und sehbehinderte Menschen. Der Verein vertreibt die Waren i.R. eines Zweckbetriebs und verlangt ...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / e) Zweckbetrieb Jagdprüfungen (BFH v. 21.4.2022 – V R 26/20)

Die Organisation und Durchführungen von Jagdprüfungen kann als Zweckbetrieb i.S.v. § 65 AO angesehen werden. Der BFH bejahte die Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann als begünstigter Zweckbetrieb angesehen werden kann, wenn die Körperschaft den Zweckbetrieb zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt (BFH v. 21.4.202...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / c) Transport von Blut, ermäßigter Umsatzsteuersatz (BFH v. 5.4.2023 – V R 14/22)

Die Versagung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes war auch Gegenstand des BFH-Urteils v. 5.4.2023 – V R 14/22, UR 2023, 678 [Hummel], im Bereich des Blut- und Transportgewerbes. Kläger war ein gemeinnütziger Verein, der über die Anwendung auf seine Umsätze aus den Jahren 2014 bis 2016 stritt. Wie schon oben (s. unter III. 2.) ausgeführt, fordert der BFH, dass gem. § 12 Abs. 2 ...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / IV. Exkurs: Personengesellschaftsrechtsreformgesetz MoPeG

Gemeinnützige Personengesellschaften sind von der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts betroffen. Nach seiner Verabschiedung im Jahr 2021 ist das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) am 1.1.2024 im Wege des Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten. Ursprünglich sollte es im WtCG umgesetzt werden. Dieses Vorhaben wurde aufgrund der Anrufung des V...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / a) Beschäftigungsgesellschaft mit hohen Gewinnen (BFH v. 18.8.2022 – V R 49/19)

Dem Urteil des BFH v. 18.8.2022 – V R 49/19, BStBl. II 2023, 298 = AOStB 2023 64 [Marfels], lag eine Klage einer Dienstleistungsgesellschaft zugrunde, die textile Vollversorgung von Krankenhäusern und Seniorenheimen mit Mietwäsche betreibt. Beigeladene war die wegen Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO als gemeinnützig anerkannte GmbH, deren allein...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 2. Ermäßigter Steuersatz nur bei Leistungen durch Zweckbetriebe i.S.d. §§ 66–68 AO

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG für Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Satz 3 sieht vor: Für Leistungen, die i.R. eines Zweckbetriebs gem. §§ 66 bis 68 AO ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 6.5 Hoch-/Schulmarketing

Mit Blick auf Absolventen und Schulabgänger bietet sich eine Kontaktaufnahme direkt an den Institutionen an, an denen die Zielgruppe zu finden ist. Um das persönliche Kennenlernen zu intensivieren, kann die Zusammenarbeit mit Schulen und Hochschulen vielfältig gestaltet werden. Neben Vorträgen an (ausgewählten) Schulen oder Hochschulen können Betriebsbesichtigungen und Works...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) An- und Vermietung von Ausstellungsflächen kongressbegleitend an Industrie durch gemeinnützigen Verein

Rn. 139b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Lt FG Ha v 15.06.2006, EFG 2007, 218 ist die kurzfristige An- und Vermietung von Ausstellungsflächen durch einen gemeinnützigen (Forschungs-)Verein selbst Zitat "unter Wahrnehmung von das übliche Maß überschreitenden verdichteten Marktchancen" (im Urteilsfall geschah die An- und Vermietung während eines zeitgleich stattfindenden Kongresses de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler)

Tz. 29 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang 2). Eine Mitgliedschaft der betreffenden Person im Verein selbst ist nicht e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorwort zur 138. Ergänzungslieferung

Die 138. Ergänzungslieferung berücksichtigt die Änderungen der Gesetzgebung, die aktuelle Finanzrechtsprechung sowie wichtige Verwaltungsanweisungen. Wesentlicher Inhalt der Lieferung sind u. a. die nachfolgenden Stichworte/Themenbereiche: Körperschaftsteuerpflicht Sportanlagen, -kurse, -lehrer und Sportliche Veranstaltungen Völkerverständigung, Volkshochschulen, Vollstreckung,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Vereine/Verbände zur Abgabe von Lohnsteueranmeldungen verpflichtet?

Tz. 25 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beschäftigen Verbände/Vereine Arbeitnehmer bzw. Aushilfskräfte, die nicht in einem Mini-Job (s. "Aushilfskräfte") beschäftigt werden, sind sie als Arbeitgeber verpflichtet, den Lohnsteuerabzug vorzunehmen, die einbehaltenen Lohnsteuerabzugsbeträge anzumelden und diese entsprechend an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Lohnsteueranm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wann sind Verbände/Vereine zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet?

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Verbände/Vereine sind zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet, wenn die Umsätze, die in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung, Ertragsteuerfreie Zweckbetriebe, Ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe anfallen, nach den Vorschriften des UStG zu versteuern sind; sie ihre gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im Laufe des Kal...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungen (allgemeine Ausführungen)

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) fordert, dass kein Sportler des Vereins (Sportler brauchen keine Mitglieder des Vereins zu sein) an den sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken vom Ve...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Zahlungen an den vereinsfremden Sportler

Tz. 144 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vereinsfremde andere Sportler gilt als unbezahlt, wenn er für die Teilnahme an der Veranstaltung von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gilt nicht die Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwands anl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voranmeldungszeiträume

Tz. 4 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Voranmeldungszeitraum kann der/das Kalendermonat, Kalendervierteljahr, Kalenderjahr sein. Tz. 5 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Kalendermonat ist Voranmeldungszeitraum, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 EUR beträgt (s. § 18 Abs. 2 Satz 2 UStG, Anhang 5). "Mehr als" bedeutet, dass die Umsatzsteuer mindestens 7 500,01...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Völkerverständigung

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Förderung des Völkerverständigungsgedankens gehört zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken. Der Begriff der Völkerverständigung meint das Anbahnen oder Verstärken freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern mit dem Ziel, Frieden und Entspannung zu sichern, s. Urteil des FG Düsseldorf vom 09.02.2010 (6 K 1908/02), EFG 2010, 1287....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 133 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) kommt zur Anwendung, wenn die Verzichtserklärung nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) abgegeben wurde. Sportliche Veranstaltungen können bei ausgeübtem Optionsrecht dann dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, wenn anlässlich derartiger Veranstaltungen keine bezahlten Sportler zum Einsatz kommen. D.h., gerechtfertigt ist...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Einsatz ausländischer Profi-Sportler

Tz. 101 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden von Vereinen anlässlich von Veranstaltungen ausländische Profi-Sportler eingesetzt und erhalten sie vom Verein für die Teilnahme Vergütungen (Handgelder, Erfolgsprämien, Preisgelder etc.), so haftet der Verein für die Einkommen- und Umsatzsteuer dieser Profi-Sportler (Berufssportler), § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG. 9.1 Einkommensteuer Tz. 1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sport

I. Begriff des Sports Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die körperliche Ertüchtigung ein wesentliches Element des Sports ist (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Erforderlich ist eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch eine dem persönlichen K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Körperschaftsteuerpflicht

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sofern feststeht, dass rechtsfähige (eingetragene) oder nichtrechtsfähige (nicht eingetragene) Verbände/Vereine wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger bzw. kirchlicher Zwecke die Vorteile der Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen können, wird von Seiten der Finanzämter das steuerliche Einkommen (zu versteuerndes Einkommen)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Voranmeldungsverfahren

I. Umsatzsteuervoranmeldungen 1. Wann sind Verbände/Vereine zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet? Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Verbände/Vereine sind zur Abgabe von Voranmeldungen verpflichtet, wenn die Umsätze, die in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung, Ertragsteuerfreie Zweckbetriebe, Ertragsteuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe anfallen,...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2.2 Steuerfreiheit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 41 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Mitgliedsbeiträge bleiben bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, wenn sie aufgrund der Satzung von den Mitgliedern in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Sie dürfen der Körperschaft nicht für die Wahrnehmung besonderer geschäftlicher Interessen oder für Leistungen zugunsten ihrer Mitglieder zufließen (s. § 8 Abs. 5 KS...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Zahlungen an den vereinseigenen Sportler

Tz. 136 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportler des Vereins gilt als unbezahlt, wenn er vom Verein oder einem Dritten nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gelten nicht, wenn dem Sportler vom Verein oder einem Dritten der von ihm durch Einzelnachweis nachgewiesene Aufwand erstattet wird. In diesem Fall kann die mona...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Sitz

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Sitz ist bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von Bedeutung. Das Steuerrecht lehnt sich hierbei an den zivilrechtlichen Begriff an. Wo sich der Sitz befindet, wird entweder durch Gesetz oder den Gesellschaftsvertrag, die Satzung oder das Stiftungsgeschäft bestimmt (s. § 11 AO, Anhang 1b). Da die Verbände/Vereine i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vollstreckung

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wird eine nach den Steuergesetzen von Verbänden/Vereinen geschuldete Leistung bis zum angegebenen Fälligkeitstag in den Steuerbescheiden nicht entrichtet, kann die Leistung von den Vollstreckungsbehörden der Finanzämter beigetrieben werden. In der Regel erfolgt eine zusätzliche Mahnung, diese ist jedoch nicht Voraussetzung der Vollstreckung (§ 259 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Zu versteuerndes Einkommen und Steuer bei Nichtvorliegen der Steuerbegünstigung bzw. bei Vereinen, die keinen Status der Steuerbegünstigung besitzen

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hinweis: Zu den Steuersätzen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportliche Veranstaltungen

I. Begriff sportliche Veranstaltung 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.5 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "Vereinsgaststätte"

Tz. 94 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die vom Verein X unterhaltene Vereinsgaststätte ist ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Für diesen Betrieb ist die Steuerbefreiung insoweit ausgeschlossen (s. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, Anhang 3). Der Verein ist mit diesen gewerblichen Einkünften i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10) partiell körperschaftsteuerpflichtig. Tz. 95 Stan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranlagung

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuer wird nach Ablauf des Veranlagungszeitraums 2021 durch das zuständige Finanzamt ermittelt und festgesetzt. Der Verein X erhält nach erfolgter Festsetzung der Steuer den Körperschaftsteuerbescheid für die steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe ("gesellige Veranstaltungen", "Vereinsgaststätte", wenn steuerb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Sparer-Pauschbetrag

Tz. 44 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielt ein rechtsfähiger oder nicht rechtsfähiger Verein, der keine steuerbegünstigten Zwecke verfolgt, Einnahmen aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG (s. Anhang 10), ist bei der Ermittlung der Einkünfte aus dieser Einkunftsart der Sparer-Pauschbetrag (s. § 20 Abs. 9 EStG, Anhang 19) von 1 000 EUR (801 EUR bis zum VZ 2022) abzusetzen. Tz....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Beginn der Körperschaftsteuerpflicht

Tz. 9 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Körperschaftsteuerpflicht beginnt bei rechtsfähigen Verbänden/Vereinen mit deren Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht, d. h. durch die Eintragung in das Vereinsregister erhält der Verband/Verein die Rechtsfähigkeit (s. R 1.1 Abs. 4 KStR 2022, Anhang 4). Durch die Eintragung erhält er den Zusatz "e. V.". Bei einer ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sachverhalt

Tz. 106 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein Sportverein wird in verschiedenen Bereichen tätig und hatte im Jahre 01 folgende Einnahmen und Ausgaben:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kolpingvereine

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Kolpingvereine sind rechtlich selbständige Organisationen innerhalb der Diözesanverbände der Katholischen Kirche, Dachorganisation ist das Kolpingwerk Deutschland (katholischer Sozialverband) in Form des nicht eingetragenen Vereins. Teil des Kolpingwerks sind auch die Kolpingfamilien. Diese sind ebenfalls als e. V. organisiert und in der Regel steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportkurse

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportkurse für Mitglieder und Nichtmitglieder sind sportliche Veranstaltungen. Für Einnahmen, die aus derartigen Kursen erzielt werden, gelten die Einordnungskriterien des § 67a AO (Anhang 1b), die Einnahmen fallen im Zweckbetrieb an. Dies gilt nur, wenn kein Sportler als Auszubildender teilnimmt, der wegen seiner Betätigung in dieser Sportart als ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2.1 Allgemeines

Tz. 126 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fünf Kalenderjahre (...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Persönliche Steuerbefreiung

Tz. 85 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die persönliche Steuerbefreiung für Zwecke der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Sie kann von dem Verein X in Anspruch genommen werden, weil er die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit, §§ 51ff. AO (Anhang 1b), erfüllt. Die Förderung des Sports is...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen")

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb "Sport" ist ein Zweckbetrieb, weil die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) – Zweckbetriebsgrenze kleiner als 45 000 EUR (hier: 17 300 EUR) – erfüllt sind. Der Verein hat auch nicht optiert – Verzicht auf die Anwendung der gesetzlichen Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (s. § 67a Abs. 2 und 3 AO, A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Veranlagungs-/Ermittlungszeitraum

Tz. 97 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Veranlagungs- und Ermittlungszeitraum ist für den Verein X das Kalenderjahr 2021, weil die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht während des gesamten Kalenderjahres 2021 bestanden hat (s. § 7 Abs. 3 KStG, Anhang 3) und die vom Gesetzgeber geforderten Bedingungen, die für eine ordnungsmäßige Satzung gegeben sein müssen, erfüllt sind (s. §§ ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9.2 Umsatzsteuer

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Treten ausländische Sportler im Inland auf, erbringen sie im Regelfall auch eine sonstige Leistung i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2, 3 Abs. 9 UStG (Anhang 5). Steuerschuldner sind aber nicht die ausländischen Sportler, vielmehr schuldet der Verband/Verein als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (s. § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 und 6 UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "gesellige Veranstaltungen"

Tz. 92 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vom Verein unterhaltene steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb "Geselligkeit" erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs, weil der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund steht und § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b) nicht mehr erfüllt ist. Für diesen Betrieb kann auch § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) nicht eingreifen, weil diese g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Bruttoeinnahmefreigrenze von 45 000 EUR

Tz. 108 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze ist eine Bruttoeinnahmefreigrenze. D.h., es sind bei der Ermittlung der Zweckbetriebsfreigrenze die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Für die Zweckbetriebsgrenze sind alle Einnahmen (brutto) aus allen sportlichen Veranstaltungen und aus allen Abteilungen eines Vereins innerhalb eines Jahres...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Ausnahmefälle

Tz. 75 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel: Ein Verein wurde im Juni 06 neu gegründet. Ein Amateurspieler hat im Juli 08 mit dem Training begonnen. Er nimmt erst im August 08 an der Spielsaison 08/09 teil. Im Kalenderjahr 08 erhält er folgende pauschale Aufwandsentschädigungen:mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Vermietung von Sportstätten – Beispielsfälle

Tz. 99 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Eine Sportstätte wird ohne Betriebsvorrichtung auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) an einen Verein vermietet. Ergebnis 1: Ertragsteuerlich sind die Einnahmen im Tätigkeitsbereich "steuerfreie Vermögensverwaltung" zu erfassen. Körperschaftsteuer ist auf Grund der Ertragsteuerfreiheit nicht zu entrichten (s. AEAO zu § 67a AO TZ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige steuerbegünstigte Körperschaften, die nicht zur Führung von Büchern nach den Vorschriften des HGB verpflichtet sind, können grundsätzlich Bezieher sämtlicher Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10) sein. Regelmäßig besteht für Verbände/Vereine keine Pflicht zur Führung von Büchern nach handels...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volksmusiker

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erzielen nebenberufliche Musiker Einnahmen aus ihrer Betätigung, können sie 25 % ihrer Einnahmen, höchstens jedoch 900 EUR (vor VZ 2023: 614 EUR) (s. H 18.2 EStH "Betriebsausgabenpauschale") im Jahr pauschal als Betriebsausgaben in Abzug bringen. Mit der Pauschale sind sämtliche entstandenen Aufwendungen abgegolten. Werden höhere Betriebsausgaben be...mehr