Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Pflichtverletzungen der Lohnsteuerhilfevereine und unzulässige Hilfstätigkeit in Steuersachen (§§ 162, 163 StBerG)

Rz. 231 [Autor/Stand] Den Lohnsteuerhilfevereinen obliegen diverse Anzeige- und Mitwirkungspflichten gegenüber ihren Mitgliedern und der Aufsichtsbehörde. Verstöße gegen die abschließend aufgezählten Pflichten werden gem. § 162 StBerG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Je nachdem, um welche Pflichtverletzung es sich handelt, wird die Ordnungswidrigkeit entweder mit einem Bußge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Unbefugte Berufsbezeichnungen (§ 161 StBerG)

Rz. 224 [Autor/Stand] Gemäß § 132a Abs. 1 Nr. 2 StGB wird als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet, wer unbefugt u.a. die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt. Demgegenüber ahndet § 161 StBerG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 EUR, wer unbefugt di...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 4. Muster: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe

Rz. 27 Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe Muster 14.2: Klage auf Feststellung der Rechtsstellung als Vollerbe An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________[31] Klage der Frau _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen den eingetragenen Verein _________________________, ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen (§ 30 OWiG)

a) Allgemeines Rz. 109 [Autor/Stand] Nach § 30 OWiG kann gegen juristische Personen (im Folgenden: JP) und Personenvereinigungen (im Folgenden: PV) eine Geldbuße verhängt werden, obwohl diese nicht selbst, sondern nur durch ihre Vertreter und Organe handeln können. Dies setzt voraus, dass eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen wurde, eine JP oder PV i.S.d. § 30 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Transparenzregister (§§ 18–26a GwG)

Rz. 369 [Autor/Stand] Der vierte Abschnitt des GwG regelt die Vorschriften zum Transparenzregister.[2] Die Einrichtung eines Transparenzregisters war eine wesentliche Neuerung im GwG im Jahr 2017. Mit den §§ 18 ff. GwG wurden die Voraussetzungen für das zentrale elektronische Transparenzregister geschaffen. Hierüber werden bestimmte Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / (1) Rheinische Tabelle

Rz. 355 Im Jahre 1925 wurde durch den Verein für das Notariat in Rheinpreußen die sog. Rheinische Tabelle entwickelt. Sie ist die, welche von der Rechtsprechung und Teilen der Literatur überwiegend bevorzugt wurde.[435] Die in dieser Tabelle mit RM angegebenen Beträge wurden früher in DM angenommen. Sie können im Verhältnis 2:1 in Euro umgerechnet werden.[436] Man ist sich j...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Der anwaltliche Vorsorgebevollmächtigte

Rz. 58 Findet sich im näheren Umfeld keine geeignete Vertrauensperson zu Ausübung der Vorsorgevollmacht, kann ein anwaltlicher Vorsorgebevollmächtigter[108] gewählt werden. Dieser ist berufsrechtlich zur Unabhängigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet, darf nur die Interessen seines Mandanten und damit des Vollmachtgebers wahrnehmen. Von Gesetzes wegen darf er sich in keine...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 13 Testamentsvollstreckung / e) Muster: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB

Rz. 101 Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Muster 13.20: Nachlassverzeichnis des Testamentsvollstreckers nach § 2215 BGB Nachlassverzeichnis Ausweislich der sich bei den Akten des Amtsgericht _________________________ – Nachlassgericht – befindlichen Sterbeurkunde/Todesanzeige (Standesamt _________________________ Nr. ________________...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 2. Auswahl des Betreuers

Rz. 200 Bei der Auswahl des Betreuers kann der Betroffene verschiedene Personen für jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche benennen, so beispielsweise eine Person für die Besorgung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten und eine weitere Person für die Gesundheitssorge. Des Weiteren ist es möglich, mehrere Alternativvorschläge bezüglich einer Betreuerbestellung zu machen...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VIII. Ersatzformen

Rz. 162 Aus unterschiedlichsten Gründen kommen für manche potenziellen Stifter die klassischen Rechtsformen der rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung nicht in Betracht. Sie wählen stattdessen z.B. die Rechtsform des Vereins oder der gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Nicht selten wird in der Praxis dann aber die Bezeichnung "Stiftung" nicht nur für Stiftungen im eigentlic...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / aa) Bindung an den Betreuervorschlag

Rz. 171 Das Betreuungsgericht ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an die Wünsche des Verfügenden bezüglich des Vorschlags zum Betreuer nur gebunden, sofern der vorgeschlagene Betreuer zur Führung der Betreuung gem. § 1816 Abs. 1 BGB geeignet ist (zuvor: geeignet gem. § 1897 Abs. 1 BGB a.F. und gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB a.F. dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlä...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / I. Die Stiftung: Eine besondere juristische Person

Rz. 8 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts,[14] um die es hier hauptsächlich geht, ist nach § 80 Abs. 1 S. 1 BGB eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Diese im Zuge der Stiftungsrechtsreform 2023 in das BGB aufgenommene Legaldefinition entspricht im Wesent...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr

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Wohnungseigentümerversammlu... / 1.5.9 Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften

Bei juristischen Personen sind stets deren Organe zu laden. Bei der GmbH deren Geschäftsführer, bei der AG die Vorstände und beim Verein der Vorsitzende. Bei Personenhandelsgesellschaften sind die Gesellschafter zu laden, wobei die Ladung an einen von ihnen genügt, was selbstverständlich auch bei mehreren Geschäftsführern der GmbH oder mehreren Vorständen der AG gilt.mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 7.4.5 Zustellbevollmächtigter und Stimmrechtsvertreter bei Mit- bzw. Bruchteilseigentum

Textbaustein Versammlungsprotokoll: Zustellbevollmächtigter und Stimmrechtsvertreter bei Mit- bzw. Bruchteilseigentum TOP Sonstiges: Zustellbevollmächtigter und Stimmrechtsvertreter bei Mit- bzw. Bruchteilseigentum Steht Wohnungs- oder Teileigentum im Eigentum mehrerer Berechtigter, bittet die Verwaltung um Angabe eines Zustellungsvertreters unter Mitteilung des vollständigen...mehr

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Eigentümerversammlung (WEMoG) / 2.2.9 Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften

Bei juristischen Personen sind stets deren Organe zu laden. Bei der GmbH deren Geschäftsführer, bei der AG die Vorstände und beim Verein der Vorsitzende. Bei Personenhandelsgesellschaften sind die Geschäftsführer zu laden, wobei die Ladung an einen von ihnen genügt, was selbstverständlich auch bei mehreren Geschäftsführern der GmbH und mehreren Vorständen der AG oder mehrere...mehr

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PV-Anlage: Förderung und Fö... / 1 Kfw: Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard"

Über das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard" bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit ab 4,10 % effektivem Jahreszins für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden an. Auch Stromspeicher können über den KfW-Kredit finanziert werden. Förderfähig sind die Kosten für Planung, Projektierung und Installation oder Erweiterung der PV-Anlage...mehr

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Hinweisgeberschutzgesetz – Vermittlungsausschuss erzielt Einigung beim Whistleblowerschutz

Zusammenfassung Nun ist es offiziell: Beschäftigungsgeber müssen in Kürze interne Meldestellen einrichten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), welches bald verkündet und voraussichtlich Mitte Juni 2023 in Kraft treten wird. Im Dezember 2022 hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Im Bundesrat erzielte der z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 1.1 Überblick

Rz. 2 Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (in offizieller Kurzform ASV genannt) ist ein Angebot für in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Sie stellt eine besondere fachärztliche Versorgungsform außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung dar, die sich auf die Diagnostik und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.3 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaften und Vereine (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 32 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 3 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Genossenschaft oder einem Verein bewertungsrechtlich zugerechnet wird, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Steuermesszahlen für Grundstücke Die Vorschrift bestimmt die Steuermesszahlen, die bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages gem. § 13 GrStG (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) für Grundstücke (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 2 GrStG Rz. 29 ff.) heranzuziehen sind. Ausgehend von den bewertungsrechtlichen Grundstücksarten werden in Abs. 1 der Vorschrift für Grundstücke folgende St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3 Ermäßigung der Steuermesszahl für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 15 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurden in § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG Grundsteuervergünstigungen (Ermäßigung der Steuermesszahlen) für Grundstücke, die der sozialen Wohnraumförderung dienen, eingeführt (Rz. 3 und 7).[1] Für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG wird die Steuermesszahl um 25 % ermäßigt, soweit für die Grundstücke eine Förderung nach den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unternehmensziele / 3 Gewinn als Unternehmensziel – nicht immer geeignet

Würde man die Mitarbeiter fragen, was das oberste Ziel eines Unternehmens ist, würden viele sicher mit Gewinn bzw. Profit antworten. Schließlich spricht das Management oft genug davon, dass mehr Profit gemacht werden muss. Der Kapitalgeber eines Unternehmens möchte eine angemessene Verzinsung seines eingesetzten Kapitals erreichen, sonst könnte er sein Geld auch zur Bank bri...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltiges Bauen: Was bed... / 3 DGNB: Netzwerk für nachhaltiges Bauen

All die angesprochenen Themen sind Teil der Arbeit der DGNB. 2007 als Non-Profit-Organisation gegründet, vereint sie heute mehr als 2.000 Mitgliedsorganisationen unter einem Dach. Seit knapp 15 Jahren zeichnet sie Bauprojekte nach den Regeln der DGNB Zertifizierung aus. Entwickelt wurden die Kriterienkataloge, um Nachhaltigkeit im Baubereich plan- und messbar zu machen, weg ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freie Mitarbeiter beschäftigen / 2.2 Wichtige Entscheidungen ohne Bezug auf bestimmte Berufe

Ehrenamtliche Tätigkeit Durch die Ausübung unentgeltlicher ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet.[1] Angewiesensein auf Hilfskräfte (Franchisenehmer) Ist ein Franchisenehmer nach den tatsächlichen Umständen nicht in der Lage, seine vertraglichen Leistungspflichten alleine zu erfüllen, sondern ist er auf Hilfskräfte angewiesen, und zugleich vertraglich b...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sponsoring: Problem- und Zw... / 3.2 Empfängerin ist steuerbegünstigte Körperschaft

Ist die Empfängerin eine steuerbegünstigte Körperschaft, können die im Zusammenhang mit dem Sponsoring erhaltenen Leistungen steuerfreie Einnahmen im ideellen Bereich, steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung oder steuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein.[1] Für die Abgrenzung, welchem Bereich die Einnahmen zuzuordnen sind, gelten die allgeme...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Repräsentationsaufwendungen... / Golfturnier

Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung im Rahmen einer Abendveranstaltung sind nicht abziehbare Betriebsausgaben. Ein Golfturnier stellt einen "ähnlichen Zweck" i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dar.[1] Anders beurteilte der BFH Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Golfturnierreihe (20 Veranstaltungen) mit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Verein.

Rn 231 Bei Klage gegen den Ausschluss aus einem Idealverein gilt § 48 II GKG (Frankf JurBüro 85, 1083); für ZuS und GeS sowie für den ReS des klagenden Mitglieds sind wirtschaftliches und ideelles Interesse zu berücksichtigen (Frankf JurBüro 03, 644; vgl auch BGH NJW-RR 10, 1582 Rz 8, 9; § 3 Rn 9). Mangels Anhaltspunkten ist eine Anlehnung an § 23 III 2 RVG angezeigt (BGH NJ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Nichtrechtsfähiger Verein

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Ein nicht im Vereinsregister eingetragener Idealverein (s. § 21 BGB, Anhang 12a) und ein wirtschaftlicher Verein, dem die Rechtsfähigkeit (Träger von Rechten und Pflichten) staatlich nicht verliehen ist (s. § 22 BGB, Anhang 12a), werden als nicht rechtsfähige Vereine bezeichnet. Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der nicht rechtsfä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unternehmerischer Verein.

Rn 4 Bei einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Rn 3) ist der Verein unternehmerisch, wenn er als Anbieter (und nicht nur als Nachfrager) von Waren und/oder Dienstleistungen an einem äußeren Markt tätig wird. Gewinnerzielungsabsicht oder kaufmännische Tätigkeit werden dabei nicht vorausgesetzt (KG NZG 16, 1155; BRHP/Schöpflin Rz 108) Der BGH rechnet dem Verein die wirtscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verein mit Binnenmarkttätigkeit.

Rn 6 Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit in einem Binnenmarkt sind planmäßig, entgeltlich und anbietend an einem vereinsinternen Markt ggü ihren Mitgliedern tätig (Reichert/Wagner Kap 2 Rz 88; BRHP/Schöpflin Rz 112 f). Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, das Entgelt kann auch im Mitgliedsbeitrag oder der Aufnahmegebühr enthalten sein (BRHP/Schöpflin Rz 112). ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichtrechtsfähiger Verein.

Rn 27 Die Unterscheidung zwischen dem eingetragenen, rechtsfähigen Verein (§§ 21, 55 BGB) und dem nicht eingetragenen nichtrechtsfähigen Verein (§ 54 S 1 BGB) fand ihre Fortsetzung idF des früheren § 50 II, der den letztgenannten Vereinigungen lediglich die passive Parteifähigkeit zuerkannte. Durch die zum 30.9.09 in Kraft getretene Neufassung des § 50 II wird dem nichtrecht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Idealverein und wirtschaftlicher Verein.

Rn 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Idealverein mit nichtwirtschaftlichem Zweck (altruistischer Zweck ist also nicht erforderlich) und wirtschaftlichem Verein. Der Verein mit ideellem Zweck wird zur juristischen Person durch Eintragung in das Vereinsregister, die erfolgt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (Normativsystem). Ein wirtschaftlicher Verein e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckung für den Verein.

Rn 10 Durch die gesetzliche Erweiterung des § 50 II kann der Verein als solcher klagen (aktive Parteifähigkeit). Aus einem solchen Titel des Vereins kann dieser nunmehr auch die Zwangsvollstreckung gegen den im Titel genannten Vollstreckungsschuldner betreiben.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verein.

I. Begriff und Wesen. Rn 10 Da das Gesetz den nichtrechtsfähigen Verein kennt (§ 54, ab 1.1.24 nach MoPeG Bezeichnung: Vereine ohne Rechtspersönlichkeit), setzt die Vereinseigenschaft weder Rechtsfähigkeit noch juristische Persönlichkeit voraus. Der Verein ist eine Vereinigung, die einen Gesamtnamen führt, einen bestimmten Zweck verfolgt, eine größere Mitgliederzahl aufweist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Genossenschaftlicher Verein.

Rn 8 Wenn Unternehmer zwecks genossenschaftlicher Kooperation einen Teil ihrer Unternehmenstätigkeit auf einen Verein übertragen, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Verein, einerlei ob er die Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich anbietet (BGHZ 45, 395, 397 f; Reichert/Wagner Kap 2 Rz 95). Entsprechend dem genossenschaftlichen Prinzip muss der genossenschaftliche V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 39 BGB – Austritt aus dem Verein.

Gesetzestext (1) Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. (2) Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen. A. Voraussetzungen. Rn 1 Das Austrittsrecht ist durch die Satzung unabdingbar (§ 40 1) ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 22 BGB – Wirtschaftlicher Verein.

Gesetzestext 1Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. 2Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. A. Subsidiaritätsprinzip. Rn 1 Für wirtschaftliche Betätigung von privatrechtlichen Körper...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 21 BGB – Nicht wirtschaftlicher Verein.

Gesetzestext Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. A. Idealverein und wirtschaftlicher Verein. Rn 1 Das Gesetz unterscheidet zwischen Idealverein mit nichtwirtschaftlichem Zweck (altruistischer Zweck ist also nicht erforderlich) und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 735 ZPO – Zwangsvollstreckung gegen nichtrechtsfähigen Verein.

Gesetzestext Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen eines nicht rechtsfähigen Vereins genügt ein gegen den Verein ergangenes Urteil. (aufgehoben) A. Grundlagen und Bedeutung der Norm. I. Ausgangspunkt. Rn 1 Der Text der Norm ist seit 1898 unverändert (damals § 670a CPO), der Sinngehalt hat sich jedoch grundlegend verändert. Ausgangspunkt ist der Grundsatz des § 750 I 1, dass ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Besonderheiten beim wirtschaftlichen Verein.

Rn 22 Der kaufmännisch tätige nV bleibt Verein und wird nicht zur OHG (aA die hM, BGHZ 22, 240, 244; Soergel/Hadding § 54 Rz 3). Allerdings ist kraft der Verweisung des § 54 1 (ab 1.1.24 § 54 I 2, s Rn 1) das Recht der OHG anwendbar. Der nV, der ein Handelsgewerbe betreibt, muss sich analog § 33 HGB in das Handelsregister mit sämtlichen Mitgliedern und Vorstandsmitgliedern e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abgrenzung des Idealvereins vom wirtschaftlichen Verein.

I. Vereinszweck. Rn 2 Der Vereinszweck wird durch die Mitglieder in der Vereinssatzung (§ 57 I) kraft ihrer Vereinigungsfreiheit (Art 9 I GG) bestimmt. Die Grenzen zulässiger Vereinszwecke ergeben sich aus Art 9 II GG, dem VereinsG (s Vor § 21 Rn 11) und aus §§ 134, 138. Ein Verein zur Förderung des Tabakkonsums verstößt aber nicht gegen ein gesetzliches Verbot, auch wenn er ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Optionen im Umsatzsteuerrecht

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 In einigen Steuergesetzen erhalten Steuerpflichtige die Möglichkeit, durch die Ausübung einer "Option" ein Wahlrecht auszuüben, um zwischen verschiedenen Möglichkeiten der Besteuerungsfolgen zu wählen. So können beispielsweise Sportvereine durch die Möglichkeit der Option nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) entscheiden, nach welche...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Überlassung von Tennisschlägern durch den Verein

Tz. 24 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auch bewegliche Gegenstände (z. B. Tennisschläger) überlassen, stellt die entgeltliche Überlassung dieser Gegenstände ein Hilfsgeschäft dar, das das steuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt (s. BFH vom 30.03.2000, BStBl II 2000, 705). Bei der separaten Ü...mehr