Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Gewerbesteuer

mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Heizungsgesetz: 65-Prozent-Regel wird ausgesetzt

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, den Start der umstrittenen 65-Prozent-Regel im sogenannten Heizungsgesetz zu verschieben. Grund sind Verzögerungen bei der geplanten Reform. Das ist der Stand. Die Bundesregierung will angesichts von Verzögerungen bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, noch bestehende Fristen ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 7. Formulierungsbeispiel

Formulierungsbeispiel zu den notwendigen Beschlussinhaltenmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in die GmbH (GmbHStB 2026, Heft 5, S. 149)

Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung Dr. Martin Lohr, Notar[*] Der Wechsel der Rechtsform eines Vereins in die GmbH dient insbesondere der Vereinfachung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen. Auch das Ziel, bei wachsender wirtschaftlicher Tätigkeit die Rechtsform in eine professionelle Unternehmensform anzupassen, kann Anlass zu einem solchen Schritt se...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Der Wechsel der Rechtsform eines Vereins in die GmbH dient insbesondere der Vereinfachung der Leitungs- und Entscheidungsstrukturen. Auch das Ziel, bei wachsender wirtschaftlicher Tätigkeit die Rechtsform in eine professionelle Unternehmensform anzupassen, kann Anlass zu einem solchen Schritt sein. Der Beitrag fasst die wesentlichen Punkte der Vorber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 4. Aufbringung des Stammkapitals

Der Formwechsel in die GmbH kann nur erfolgen, wenn das Reinvermögen des Vereins zur Deckung des Stammkapitals ausreicht (§§ 277, 264 UmwG, Prinzip der Reinvermögensdeckung, s. hierzu: Weiß in Baumann/Sikora, Hand- und Formularbuch des Vereinsrechts, 3. Aufl. 2022, § 13 Rz. 177). Bei einer gemeinnützigen GmbH kann die Verwendung des Vereinsvermögens dem Prinzip der zeitnahen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 2. Vorbereitung der Mitgliederversammlung

Zur Vorbereitung sind folgende Schritte notwendig: Erstellung eines Umwandlungsberichts durch den Vorstand nach den §§ 192, 8 UmwG. Dieser ist ab dem Zeitpunkt der Einladung in den Geschäftsräumen des Vereins auszulegen (§§ 274 Abs. 1, 230 Abs. 2 S. 1 UmwG); der Bericht ist nur dann entbehrlich, wenn alle Vereinsmitglieder notariell hierauf verzichten (§ 192 Abs. 2 UmwG); Erst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 6. Registeranmeldungen

Die Anmeldung zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister muss durch alle Geschäftsführer (GF) in notariell beglaubigter Form erfolgen (s. §§ 278 Abs. 1, 198 Abs. 2 S. 1, S. 2 Alt. 1 UmwG). Die GF haben nach § 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG zu versichern, dass keine Bestellungshindernisse i.S.d. § 6 Abs. 2 GmbHG bestehen. Zudem ist die sog. Negativerklärung abzugeben, dass keine Kla...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 3. Besonderheiten der Satzung

Mit dem Formwechselbeschluss ist auch die Satzung der GmbH aufzustellen. Für die Satzungsgestaltung gelten die allgemeinen Regelungen des GmbHG. Soll die Gemeinnützigkeit des Vereins fortgeführt werden, muss die Satzung den Anforderungen der §§ 55 ff. AO entsprechen. Auch wenn die dort aufgeführte Mustersatzung nicht wörtlich übernommen werden muss, ist die Übernahme des Wor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 1. Übersicht über die Rechtsgrundlagen

Das UmwG sieht in den §§ 273–282 UmwG besondere Regelungen über den Formwechsel des Vereins vor; ergänzend gelten die allgemeinen Regelungen des UmwG über den Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG). Der Formwechsel erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung (§ 194 UmwG). Nach der Beschlussfassung ist der Formwechsel bei dem für die GmbH zuständigen Handelsregister (§ 278 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 5. Beteiligung der Mitglieder an der GmbH

Jedes Vereinsmitglied muss einen Geschäftsanteil erhalten (§ 273 UmwG). Für die Bildung der Geschäftsanteile gelten die allgemeinen Regelungen des GmbHG (insbesondere müssen die Nennbeträge auf volle Euro lauten, s. § 5 Abs. 1 S. 1 GmbHG). Bei der Beteiligung sind alle Mitglieder in gleicher Höhe am Stammkapital zu beteiligen, sofern nicht einer der in § 276 Abs. 2 UmwG gena...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1 Betriebsbedarf

Rz. 89a Zu unterscheiden ist zwischen den Fällen, in denen die Wohnung schon von Betriebsangehörigen genutzt wird (Werkmiet- oder Werkdienstwohnungen nach §§ 576–576b), und den Wohnungen, die an Betriebsfremde vermietet sind, jetzt aber Betriebsangehörigen zur Verfügung gestellt werden sollen. Nur im letzten Fall spricht man von einer Kündigung wegen Betriebsbedarfs. Die Künd...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 3 Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrag

Im Rahmen eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses kann – anders als im Steuerrecht – in der Sozialversicherung sowohl der Ehrenamtsfreibetrag als auch der Übungsleiterfreibetrag zum Zuge kommen. Praxis-Beispiel Beitrags- und versicherungsrechtliche Wirkung beider Freibeträge Ein im Sportverein tätiger Trainer ist gleichzeitig ehrenamtlicher Kassenwart des Vereins. Er e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / Zusammenfassung

Begriff Ein Ehrenamt ist ein freiwilliges öffentliches Amt, das meist zum Wohl der Allgemeinheit (in Erfüllung staatsbürgerlicher, politischer oder religiöser Pflichten) oder in privaten Vereinen ausgeübt wird und nicht auf Bezahlung ausgerichtet ist. Gelegentlich wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Tätigkeit von Übungsleitern und die damit verbundene lohnsteuer- un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 4 Unfallversicherung

Personen, die eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben, sind auch gesetzlich unfallversichert. Versichert ist dabei nicht nur die eigentliche Tätigkeit, sondern auch der Weg zu oder von der Tätigkeit. Der Unfallversicherungsschutz umfasst u. a. ehrenamtliche Tätigkeiten in Bürgervereinen oder Fördervereinen (z. B. von Schwimmbädern, Kindergärten oder Schulen), sofern diese mit Zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2.1.3 Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bleiben bis zu einem Freibetrag von jährlich 960 EUR [1] (bis 2025: 840 EUR) steuerfrei. Mit diesem Freibetrag soll den nebenberuflich tätigen Personen, z. B. Vorsitzenden und Platzwarten in Sportvereinen, der durch ihre Beschäftigung entstehende Aufwand pauschal abgegolten werden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 2 Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

Häufig engagieren sich Arbeitnehmer neben ihrer Haupttätigkeit, die als Arbeitsverhältnis ausgeübt wird, ehrenamtlich. Dabei kann es zu Fehlzeiten beim Arbeitgeber kommen, wenn die Einsatzzeiten der ehrenamtlichen Tätigkeit mit der Arbeitszeit kollidieren. Nach § 616 BGB hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Lohns oder Gehalts, wenn er für eine verhältnismäß...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 1.2 Spezialfragen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2026, Burhoff, Vereinsrecht - Wegweiser für Vereine und Mitglieder

Von Rechtsanwalt und RiOLG a.D. Detlef Burhoff. 12. Aufl., 2025. NWB Verlag, Herne. XXXIX, 619 S., 84,00 EUR Die Mitgliederzahlen in Vereinen, insbesondere in Sport- und Freizeitvereinen, steigen kontinuierlich. Mehr als die Hälfte aller Bundesbürger sind Mitglied in mindestens einem Verein. Der Nutzen einer solchen Mitgliedschaft hängt, worauf der Verfasser zutreffend hinwei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

Rn 20 Adressat der Insolvenzantragspflicht von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist nach § 15a Abs. 1 Satz 2 der organschaftliche Vertreter des zur Vertretung der Gesellschaft ermächtigten Gesellschafters, z.B. der Geschäftsführer der GmbH, wenn die GmbH vertretungsberechtigte Gesellschafterin der OHG/KG ist. Ist vertretungsberechtigte Gesellschafterin der OHG/KG ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bartle Die Anerkennung nicht-traditioneller Status in der EU 2024 Nomos, ISBN 978-3-7560-1552-8, 159 EUR Die vorliegende Arbeit wurde von der rechts-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Ausgangslage

Rn 1 § 15b regelt rechtformübergreifend die persönliche Haftung von antragspflichtigen Mitgliedern der Vertretungsorganen juristischer Personen und nach § 15b Abs. 6 auch für Geschäftsleiter von Gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter, für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit: § 17, Überschuldung: § 19) vorgenommen werden. Zuvo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Gesetzgebungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift ist durch das MoMiG mit Wirkung zum 01.11.2008 eingeführt worden und regelt – sieht man einmal von vereinzelten Ausnahmen (Rn. 7) ab – die Insolvenzantragspflicht rechtsformübergreifend.[3] Darüber hinaus hat das ESUG mit Wirkung zum 01.03.2012 den Begriff "Insolvenzantrag" in Abs. 1 und 4 durch "Eröffnungsantrag" ersetzt und in Abs. 2 eine Klarstellung d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Ausgenommene Verbände

Rn 6 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind nach Abs. 7 (eingetragene und nicht eingetragene) nichtwirtschaftliche Vereine. Insoweit geht die Sonderbestimmung in § 42 Abs. 2 BGB dem § 15a vor. Gleiches gilt über §§ 86, 42 Abs. 2 BGB für Stiftungen. Ebenfalls ausgenommen vom Anwendungsbereich des § 15a sind insolvenzfähige (siehe § 12) juristische Personen des öffen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 5 Abs. 1 Satz 3 erfasst auch rechtsfähige Personengesellschaften, bei der keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist.[9] Dies trifft etwa auf solche OHG, KG oder BGB-Gesellschaften zu, an denen ausschließlich Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und Personengesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter beteiligt sind. I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2026, Aufhebung der... / 1 Gründe

I. Die am … 1927 in Achersleben geborene Erblasserin B. verstarb am … in Meerbusch. Sie war verheiratet mit … Die Beteiligte zu 2. ist die gemeinsame Tochter der Erblasserin und ihres Ehemannes, die Beteiligte zu 1. die Enkelin. Weitere Abkömmlinge hat die Erblasserin nicht. Die Beteiligte zu 2. bewohnt bis heute eine Wohnung im Zweiparteienhaus der Erblasserin. Die Erblasseri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7 Was schützt der Pensions-Sicherungs-Verein?

7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.1 Insolvenzschutz unverfallbarer Versorgungsanwartschaften

Geschützt werden die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Versorgungsanwartschaften in den Durchführungswegen[1]: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung, wenn dem Arbeitnehmer nur ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde oder der Arbeitgeber sie abgetreten, beliehen oder verpfändet hat. Nicht vom Pensio...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 3.1 Direktzusage

Der Arbeitgeber sagt bei der Direktzusage (Pensionszusage) dem Arbeitnehmer zu, unmittelbar Leistungen der bAV zu erbringen [1], ohne sich eines Versorgungsträgers zur Erfüllung der Zusage zu bedienen. Hat der Arbeitgeber die Pensionszusage schriftlich erteilt, kann er zur Finanzierung seiner Zusage Gewinn mindernde Pensionsrückstellungen bilden[2], die er in seiner Bilanz[3]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 3.2 Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung ohne Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt.[1] Der Arbeitgeber bleibt gegenüber seinem Arbeitnehmer zur Leistung verpflichtet und bedient sich zur Erfüllung seiner Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse. Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 3.3 Direktversicherung

Schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Leben seines Arbeitnehmers ab und sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen dabei bezugsberechtigt, liegt eine Direktversicherung vor.[1] Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen darf. Der Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 3.4 Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtsfähige Versorgungseinrichtungen, die betriebliche Altersversorgung durchführen und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewähren.[1] Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegen der Versicherungsaufsicht. Die Ansprüche der Arbeitnehmer sind im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers unter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 3.5 Pensionsfonds

Der Pensionsfonds ist eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die bAV durchführt und dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen hierauf einen Rechtsanspruch gewährt.[1] Er wird von einem oder mehreren Unternehmen getragen und unterliegt der Versicherungsaufsicht. Der Pensionsfonds unterscheidet sich von der Pensionskasse u. a. durch seine liberaleren Anlagevorschriften. A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 4 Durchführungswege im Überblick

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 6 Insolvenzsicherung

Die Betriebsrenten und die Anwartschaften der Arbeitnehmer sind gegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers gesichert, wenn sie von dessen Zahlungsfähigkeit abhängig sind. In diesem Fall werden sie durch den Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG) geschützt. Der PSVaG unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Rahmen seiner mit der Sicheru...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.7 Insolvenzschutz

Die entsprechende Geltung der Bestimmungen zur Entgeltumwandlung hat zur Folge, dass die neue Anwartschaft sofort gesetzlich unverfallbar ist, und damit Insolvenzschutz genießt. Die einvernehmliche Übertragung des Wertes einer unverfallbaren Anwartschaft ist der Höhe nach unbegrenzt und sofort gesetzlich unverfallbar. Sofortiger Insolvenzschutz besteht aber nur in der Höhe de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 7.2 Verfallbare Anwartschaften

Verfallbare Anwartschaften sind im Insolvenzverfahren zur Insolvenztabelle anzumelden. Nach § 191 Abs. 1, § 198 InsO hat dies zur Folge, dass der auf diese aufschiebend bedingte Forderung nicht auszuzahlen, sondern zu hinterlegen ist. Die Auszahlung hat erst mit Eintritt des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer zu erfolgen. Allerdings hat der PSVaG für diese Anwartschaften d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.1 Grundsätzliches Übertragungsverbot

Die Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften auf bAV und laufende Leistungen ist nicht in das Belieben der Vertragsparteien gestellt. Zum Schutz der Arbeitnehmer und des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG (PSVaG) dürfen unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen nur unter den Voraussetzungen des § 4 BetrAVG übertragen werden. § 4 BetrAVG regelt nur die Übertragun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 25.2 Systematischer Zusammenhang

Rz. 464 Die unentgeltliche Übertragung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. v. § 6 Abs. 3 EStG ist keine Entnahme – im Gegensatz zur unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter als Entnahme beim Schenkenden und Einlage beim Schenkungsempfänger außerhalb des Anwendungsbereichs von § 6 Abs. 5 EStG.[1] Trotz Rechtssubjektwechsels geht die Sachgesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36a Kostene... / 3 Literatur

Rz. 21 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Zur Frage der Legitimation gemeinsamer Einrichtungen i. S. v. § 44b SGB II für Ansprüche nach § 36a SGB II, NDV 2013, 92. ders., Diskussionspapier des Deutschen Vereins zur Finanzierung von Frauenhäusern – Empfehlungen und Stellungnahmen, NDV 2010, 369. ders., Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Hilfeleistungen an...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 11 Bei Personen ohne festen Wohnsitz bzw. ohne gewöhnlichen Aufenthalt, also z. B. bei nichtsesshaften Menschen, kann die örtliche Zuständigkeit nach § 36 mangels eines gewöhnlichen Aufenthalts kaum festgestellt werden (kritisch auch Paulenz, in: Münder/Geiger/Lenze, SGB II, § 36 Rz. 10). Dagegen ist für die Sozialhilfe nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der Träger der Sozi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Nachhaltigkeit / EFRAG

Die Abkürzung steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Ziel des Vereins ist es, die EU-Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. I. R. d. CSRD ist die EFRAG mit der Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (s. ESRS) beauftragt. Außerdem wurde sie von der EU-Kommission...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. Letztere kommen nur bei Körperschaften in Betracht, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben können. Das sind insb. Vereine, nicht jedoch steuerbegünstigte Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge stellen Zuwendungen der Mitglieder an die Körperschaft dar, die nach der Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.2.1 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

Rz. 3 Die Vorschrift des § 9 KStG regelt die Abziehbarkeit bestimmter Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Sowohl § 9 KStG als auch § 10 KStG ergänzen die Kernvorschrift des § 8 KStG zur Ermittlung des Einkommens. Sie unterscheiden sich zwar durch ihre Überschriften (abziehbare Aufwendungen – nichtabziehbare Aufwendungen), nicht aber in ihrem ma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.1.2 Zur Systematik des Abzugs von Zuwendungen im Körperschaftsteuerrecht

Rz. 23 Die in Abs. 1 Nr. 2 enthaltenen Vorschriften zum Abzug von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträgen) im KSt-Recht orientieren sich weitgehend an den Regelungen des § 10b EStG im ESt-Recht. Vor diesem Hintergrund wird § 50 EStDV für Zuwendungen nach dem 31.12.2007 auch im KSt-Recht entsprechend angewendet.[1] Nach R 8.1 Abs. 1 Nr. 2 KStR wird § 50 EStDV von der in §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Abziehbarkeit von Aufwendungen bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften. Vor dem Inkrafttreten des KStG 1977 waren entsprechende Regelungen im Wesentlichen in § 11 KStG 1975 enthalten. Früher enthielt § 11 KStG 1975 auch die Behandlung der versicherungstechnischen Rückstellungen, die nunmehr modifiziert in den §§ 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentümerversammlung / 2.2.10 Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften

Bei juristischen Personen sind stets deren Organe zu laden. Bei der GmbH deren Geschäftsführer, bei der AG die Vorstände und beim Verein der Vorsitzende. Bei Personenhandelsgesellschaften sind die Geschäftsführer zu laden, wobei die Ladung an einen von ihnen genügt, was selbstverständlich auch bei mehreren Geschäftsführern der GmbH und mehreren Vorständen der AG oder mehrere...mehr