Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Vertragsamateure

Tz. 5 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 In Vereinen bestand nach Einführung des Mindestlohngesetzes eine erhebliche Unsicherheit, ob der Mindestlohn auch für Vertragsamateure Gültigkeit hat. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahlen ist. Die Koaliti... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen sind

Tz. 78 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Dem Bereich der "sportlichen Veranstaltungen" (Zweckbetrieb i. S. v. § 67a AO, Anhang 1b) sind folgende Einnahmen zuzuordnen: Eintrittsgelder anlässlich von Sportveranstaltungen (Leichtathletikwettkämpfen, Fußballspielen, Handballspielen, Meisterschaften, Punktspielen, Turnieren usw.); Startgelder, Melde- und Teilnehmergebühren; Einnahmen aus d... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Verkauf von Zugplaketten zur Finanzierung der Karnevalsumzüge

Tz. 14 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Einnahmen, die aus dem Verkauf von Zugplaketten zur Finanzierung der Karnevalsumzüge erzielt werden, sind entweder dem ideellen (steuerneutralen) Bereich des Vereins oder dem Zweckbetrieb "Karnevalsumzug" zuzuordnen. M.E. ist wegen der vorhandenen Einkünfteerzielungsabsicht eine Zuordnung in den Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb vorzunehmen. Er... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Geschenke (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG, Anhang 10)

Tz. 3 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Aufwendungen für Geschenke sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, soweit diese mehr als 50 EUR (bis einschließlich VZ 2023: 35 EUR) im Jahr übersteigen und es sich bei dem Empfänger nicht um einen Arbeitnehmer des Vereins handelt. Es handelt sich um eine Freigrenze, d. h., erhält eine Person im Kalenderjahr mehrere Geschenke, sind die We... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliederpflege

Tz. 11 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Darüber hinaus ist es gemeinnützigen Vereinen auch erlaubt, Mitgliederpflege zu betreiben und hierzu zählen auch Annehmlichkeiten, die im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich sind (AEAO Nr. 10 zu § 55 Abs. 1 AO, Anhang 2). Diese Annehmlichkeiten sind ähnlich (R 19.5, 19.6 LStRL) zu werten. Als zulässige Zuwendungen werden an... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.10 Übungsleiterpauschale

Tz. 59 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Werden an nebenberufliche Trainer, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder an einen vergleichbaren Personenkreis Aufwandsentschädigungen gezahlt, kommt u. U. § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) zur Anwendung. D.h., es kann für diese Tätigkeit ein Freibetrag i. H. v. 3 300 EUR jährlich gewährt werden. Tz. 60 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Tätigkeit als... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ehrenamtlich Tätige

Tz. 6 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ausgenommen vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes sind unter anderem "ehrenamtlich tätige Personen" in Verbänden und Vereinen (s. § 22 Abs. 3 MiLoG). Bei der Beurteilung, ob eine entgeltliche Tätigkeit für steuerbegünstigte Körperschaften als ehrenamtliche Tätigkeit somit nicht erfasst ist, können die Grenzen sowie die Regelungsweite d... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung von Sportgeräten

Tz. 82 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Bei der Überlassung von beweglichen Sportgeräten, die im Zusammenhang mit der Vermietung von Sportstätten oder Betriebsvorrichtungen entgeltlich erfolgen, handelt es sich um ein so genanntes Hilfsgeschäft; dieses teilt als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Die Zweckbetriebseigenschaft bestimmt sich danach, ob die Sportgeräte Mit... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erteilung von Sportunterricht

Tz. 85 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Unter dem Begriff Sportunterricht sind u. a. Sportkurse und -lehrgänge jeglicher Art zu verstehen, an denen Mitglieder und Nichtmitglieder teilnehmen können. Einnahmen, die erzielt werden, sind dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Für die Einordnung in einen Zweckbetrieb ist es unschädlich, dass Vereine mit dem Sportunterricht in Konkurrenz ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einordnung von Geschäftsvorfällen in die Tätigkeitsbereiche

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Erhalt der Steuervergünstigung

Tz. 37 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 § 67a Abs. 3 Satz 3 AO (Anhang 1b) fordert, dass die Vergütungen oder anderen Vorteile für den eingesetzten bezahlten Sportler ausschließlich aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben geleistet werden müssen (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 27, Anhang 2). Die Zahlungen können aber auch durch eine dritte Person (Sponsor) geleist... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an erwachsene Mitglieder und Nichtmitglieder

Tz. 19 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Überlassung einer Skihütte an Mitglieder und Nichtmitglieder kann u. U. noch Vermögensverwaltung (Einkunftsart Vermietung und Verpachtung) sein, wenn der Verein keinen oder einen nur geringen Verwaltungsaufwand hat und es sich nicht um hotelmäßige Leistungen handelt. Tz. 20 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Werden zusätzliche Nebenleistungen erb... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 7 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ein Kleinunternehmer (häufig auch als Miniunternehmer bezeichnet) unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn (ab dem VZ 2025) der von ihm erzielte Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 25 000 EUR nicht überschritten hat und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres 100 000 EUR nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Hat der Ge... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.1 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport"

Tz. 65 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Mittel des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes "bezahlter Sport" sind alle Einnahmen und Einkünfte, die wirtschaftlich (unmittelbar und mittelbar) mit den Veranstaltungen, an denen "bezahlte Sportler" teilnehmen, im Zusammenhang stehen. Hierzu gehören z. B. Eintrittsgelder der Zuschauer, der Verkauf von Speisen und Getränke... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Werbung anlässlich von sportlichen Veranstaltungen

Tz. 113 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Werbung, die anlässlich von sportlichen Veranstaltungen durchgeführt wird, gehört nicht zu den sportlichen Veranstaltungen (s. AEAO zu § 67a AO TZ 9, Anhang 2). Tz. 114 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Folgende Einordnungskriterien sind zu beachten: Die Einnahmen aus der Werbung, die ein Verband/Verein in eigener Regie durchführt, sind dem Täti... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verbot der Parteienförderung

Tz. 12 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Gemeinnützige Körperschaften dürfen auch nicht über Umwege Finanzierungen politische Parteien fördern. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 5b EStG, Anhang 10)

Tz. 8 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen, wie z. B. Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.2 Umsatzsteuer

Tz. 98 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Vermietung von Sportstätten auf kurze Dauer an Mitglieder und Nichtmitglieder s. "Vermietung für sportliche Zwecke". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Abgrenzung "unbezahlter" zum "bezahlten" Sport

Tz. 11 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Hierzu auch s. Tz. 112. 1. Sportliche Veranstaltungen Tz. 12 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Wie bereits oben (s. Tz. 1–2) ausgeführt, wird der Begriff der "sportlichen Veranstaltungen" im AEAO zu § 67a AO TZ 3 (Anhang 2) näher definiert. Auch dann, wenn bei den Veranstaltungen außer Mitgliedern auch Nichtmitglieder teilnehmen und diese sich sportl... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9.1 Einkommensteuer

Tz. 102 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Zur Problematik der Abzugsteuer für beschränkt Steuerpflichtige s. "Beschränkte Steuerpflicht bei Darbietungen". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verzicht auf die Nichterhebung der Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern

1. Allgemeines Tz. 7 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ein Kleinunternehmer (häufig auch als Miniunternehmer bezeichnet) unterliegt nicht der Umsatzsteuer, wenn (ab dem VZ 2025) der von ihm erzielte Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres 25 000 EUR nicht überschritten hat und der Umsatz des laufenden Kalenderjahres 100 000 EUR nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Vorsteuerabzug aus Verpflegungsmehraufwendungen

1. Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten des Unternehmers Tz. 7 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Der Vorsteuerabzug aus Verpflegungskosten des Unternehmers ist grundsätzlich möglich, wenn ein unternehmerischer Anlass gegeben ist und eine auf den Unternehmer (Empfänger der Leistung) ausgestellte Rechnung vorliegt, auch Kleinbetragsrechnung i. S. v. § 33 UStDV (s. Anhang 6); die Rechnu... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Gewinnermittlung für den ideellen Tätigkeitsbereich

Tz. 106b Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Im ideellen Bereich werden durch den Sportverein keine steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünfte aus den dort ermittelten Ergebnissen erzielt. Einer der sieben Einkunftsarten können diese Ergebnisse nicht zugeordnet werden. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Gewinnermittlung für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

2.3.1 Vereinsgaststätte Tz. 106d Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Eine getrennte Gewinnermittlung für die Vereinsgaststätte ist erforderlich, weil für diesen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Steuerpflicht gegeben ist. D.h., beim Überschreiten der Freibeträge bzw. -grenzen (Besteuerungsfreigrenze von 50 000 EUR; s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) kann Ertragsteuerpflic... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ablösezahlungen

Tz. 58 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Hierzu s. die Ausführungen der Verwaltung in AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 39 (Anhang 2). S. "Ablösezahlungen". mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebsgrenze Sport nach § 67a Abs. 1 AO

Tz. 107 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 In § 67a Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber folgende Regelung getroffen: Sportliche Veranstaltungen des unbezahlten und bezahlten Sports sind dann ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (also brutto) insgesamt 50 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. 1.1 Bruttoeinnahmefreigrenze von 50 000 EUR Tz. 108 Stand: EL 151 – ET: 10/2... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Besonderheiten für steuerpflichtige Körperschaften

1. Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG) Tz. 5 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, wie z. B. die GmbH oder AG, Genossenschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit erzielen ausschließlich gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG, Anhang 3). Daher werden die erzielten Kapitalerträge den gewerblichen Einkünften (... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff sportliche Veranstaltung

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Zweckbetrieb 50 000 EUR nicht überst... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Stifterunterhalt

Tz. 9 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Ebenfalls aufgenommen ist die Sondervorschrift des § 58 Nr. 6 AO (Anhang 1b), die einen angemessenen Unterhalt für den Stifter und seine Angehörigen sowie seine Grabpflege ausdrücklich vorsieht. Dies gilt nach den allgemeinen Begriffen der verdeckten Gewinnausschüttung auch für nahestehende Personen (Seer in: Tipke/Kruse, AO, § 55 Rz. 16 zu §... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriffsbestimmungen

2.1 Sport Tz. 3 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Das FG Köln hat im Urteil vom 08.10.2009, EFG 2010, 367 zum Begriff Sport Stellung genommen. Nach den Ausführungen des FG hat sich der Begriff des Sports zu einem umgangssprachlichen Begriff entwickelt, der einem ständigen Wandel unterliegt. Während für den Deutschen Olympischen Sportbund die motorische Aktivität im Vordergrund stehe... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anwendung des § 67a Abs. 3 AO

3.1 Allgemeines Tz. 133 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) kommt zur Anwendung, wenn die Verzichtserklärung nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) abgegeben wurde. Sportliche Veranstaltungen können bei ausgeübtem Optionsrecht dann dem Zweckbetrieb zugeordnet werden, wenn anlässlich derartiger Veranstaltungen keine bezahlten Sportler zum Einsatz kommen. D.h., ger... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sportreisen

Tz. 89 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Sportreisen gelten als "sportliche Veranstaltungen", wenn das Betreiben des Sports wesentlicher und notwendiger Bestandteil der Reise ist (z. B. die Reise dient ausschließlich dem Wettkampfsport oder Trainingszwecken). Reisen, bei denen die Erholung der Teilnehmer im Vordergrund steht (Touristikreisen), zählen demgegenüber nicht dazu, selbst... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Fußballveranstaltungen unter Einsatz von Lizenzspielern nach den Statuten des DFB

Tz. 158 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 § 67a AO (Anhang 1b) gilt uneingeschränkt auch für die Sportvereine, die Fußballveranstaltungen unter Einsatz ihrer Lizenzspieler nach den Statuten des DFB e. V. durchführen. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen für sportliche Zwecke

7.1 Körperschaftsteuer Tz. 93 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Hier ist zwischen der Vermietung auf längere und der Vermietung auf kurze Dauer (z. B. stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt worden sind) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2). Tz. 94 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Vermietung auf längere Dauer ist... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einlagenrückgewähr

Tz. 13 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Stille Reserven und Wertsteigerungen dürfen den Mitgliedern, Gesellschaftern, Trägern beim Ausscheiden oder bei Liquidation der gemeinnützigen Körperschaft nicht zugutekommen. Der BFH hat dies im Urteil vom 12.10.2010 (BStBl II 2012, 226) ausdrücklich auch für den indirekten Weg bestätigt. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 10. Steuerliche Beurteilung einer Sport-GbR

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Einzeltätigkeiten

1. Skigymnastik Tz. 3 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Einnahmen aus Gymnastikkursen gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern, die zur Vorbereitung auf die Wintersaison dienen, sind dem Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen, wenn die Voraussetzungen des § 67a AO (Anhang 1b) erfüllt sind. S. AEAO zu § 67a AO TZ 5, Anhang 2. Die Gewinne sind ertragsteuerfrei, wenn die in § 67a AO (Anhang... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Vergütungen an Sportler

3.1 Sportler des Vereins (erlaubte Höhe der Zahlungen an unbezahlte Sportler) Tz. 29 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Sportler des Vereins i. S. v. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) sind nicht nur die (aktiven) Mitglieder des Vereins, sondern alle Sportler, die für den Verein auftreten (z. B. in einer Mannschaft des Vereins mitwirken, s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 31, Anhang... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ergebnis

Tz. 106a Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Die Gewinne (Überschüsse) aus den einzelnen Tätigkeitsbereichen sind wegen den Anforderungen, die der Gesetzgeber an die tatsächliche Geschäftsführung stellt (s. § 63 Abs. 3 AO, Anhang 1b), getrennt zu ermitteln. 2.1 Gewinnermittlung für den ideellen Tätigkeitsbereich Tz. 106b Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Im ideellen Bereich werden durch den S... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Mindestlohn für Vertragsamateure und ehrenamtlich tätige Personen

1. Vertragsamateure Tz. 5 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 In Vereinen bestand nach Einführung des Mindestlohngesetzes eine erhebliche Unsicherheit, ob der Mindestlohn auch für Vertragsamateure Gültigkeit hat. Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahl... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Sportliche Veranstaltungen im Zweckbetrieb

1. Zweckbetriebsgrenze Sport nach § 67a Abs. 1 AO Tz. 107 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 In § 67a Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber folgende Regelung getroffen: Sportliche Veranstaltungen des unbezahlten und bezahlten Sports sind dann ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (also brutto) insgesamt 50 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. 1.1 Bruttoeinnahmefreigren... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Beispielsfälle

7.1 Allgemeine Fälle Tz. 74 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Beispiel 1: Der Verein oder ein Dritter zahlen einem Spieler eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 300 EUR (jährlich 3 600 EUR). Die übrigen Spieler erhalten keine Aufwandsentschädigungen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) soll erfüllt sein bzw. es wurde vom Recht der Option gem. § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) Gebrauc... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einzelfälle

1. Startgelder und Teilnehmergebühren Tz. 79 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Besteht das Entgelt für die Veranstaltungen in Eintrittsgeldern der Zuschauer, kommen die Umsatzsteuerbefreiungen des § 4 Nr. 22a Buchst. a und Buchst. b UStG, (Anhang 5) nicht in Betracht. Die Entgelte sind vielmehr steuerpflichtig und unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) dem ermä... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Wahlrechtsmöglichkeit

2.1 Allgemeines Tz. 125 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt (s. Tz. 110 und Tz. 111), kann sich die gesetzliche Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) u. U. für Sportvereine nachteilig auswirken. Damit solche Nachteile ausgeschlossen werden, hat der Gesetzgeber in § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) ein Wahlrecht zwischen der Anwendung des § 67a Abs... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verzichterklärungen

2.2.1 Allgemeines Tz. 126 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) kann ein Sportverein bis zur Unanfechtbarkeit des Körperschaftsteuerbescheides dem Finanzamt gegenüber erklären, dass er auf die Anwendung der Besteuerungsfreigrenze im Zweckbetrieb "Sport" (s. § 67a Abs. 1 AO, Anhang 1b) verzichten will. Diese Erklärung bindet den Sportverein mindestens fün... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von Wirtschaftsgütern in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden und wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) v 25.06.2021, BGBl I 2021, 2050 mit Wirkung zum 01.01.2022, sowie durch das JStG 2024 v 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr 387) mWv 01.01.... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 50 000 EUR wird somit ebenfalls übe... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen

Tz. 8 Stand: EL 151 – ET: 10/2026 Einnahmen aus Tanzveranstaltungen, Kostümfesten oder Maskenbällen, die von Karnevalsvereinen öffentlich oder im Rahmen der Geselligkeit durchgeführt werden, sind dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Das gilt auch für die Einnahmen aus dem Verkauf von Speisen und Getränken anlässlich dieser Veranstaltungen und de... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbstlosigkeit und Verluste

Schon bisher regelte der AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO in Nr. 5 bis 9 (Anhang 2), dass Verluste im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und der Vermögensverwaltung die Gemeinnützigkeit beeinträchtigen können. In der Neufassung des AEAO durch das BMF-Schreiben vom 02.07.2026 werden die Regelungen erweitert und klargestellt. Im Wesentlichen werden Fallgruppen geb... mehr