Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.11 Führt die Übernahme von Kosten für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn?

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (Schnelltest, PCR- und Antikörper-Tests), ist es aus Vereinfachungsgründen nicht zu beanstanden, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.13 Stellt eine Corona-Schutzimpfung durch den Arbeitgeber bei seinem Arbeitnehmer, dessen Angehörigen oder Lebenspartner Arbeitslohn dar?

Nein. Diese Leistungen stellen keinen Arbeitslohn dar.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Antrag auf Kurzarbeitergeld (Kug) – Leistungsantrag

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Welche Rahmenbedingungen gelten für Stundungen?

Stundungen von Steuern sind im üblichen Antragsverfahren unter Erbringung der erforderlichen Nachweise, insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, möglich. Es gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze und Nachweispflichten.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Sind auch nicht pflegerisch tätige Personen begünstigt?

Ja. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Steuerbefreiung umfasst nicht nur Pflegekräfte, sondern auch weitere in unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Dienste tätige Arbeitnehmer.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abgestellt. Hinweis...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Fristverlängerungen zur Abgabe der Steuererklärungen

2.2.1 Steuererklärungen 2019 Tz. 23 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen 2019 wurde für die steuerlich beratenen Steuerpflichtigen auf den 31.08.2021 (§ 36 Abs. 1 EGAO) verlängert. Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft verlängert sich die Abgabefrist auf den 31.12.2021. Die Zinsläufe nach § 233a AO beginnen entsprechend später. Für steuerl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.8 Sind tarifvertraglich geregelte Leistungen der Arbeitgeber begünstigt?

Ja. Auch Leistungen der Arbeitgeber aufgrund von Tarifverträgen, zum Beispiel aufgrund des Tarifvertrags der Länder über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29. November 2021, sind begünstigt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.12 Gilt die Steuerbefreiung auch für mehrere Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt?

Ja. Die Steuerbefreiung gilt bis zur Höhe von insgesamt 4.500 Euro auch für mehrere Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.5 Weitere Informationen

Tz. 65 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Wegen weiterer Einzelheiten zu den Überbrückungshilfen I-IV, der Neustarthilfen und den anderen, zur Abmilderung der Folgen aus der Corona-Pandemie dienenden, Förderprogrammen wird auf die Veröffentlichung im Internet (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) verwiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Mehrere Beschäftigungsverhältnisse

2.5.1 Geringfügig entlohnte neben kurzfristiger Beschäftigung Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Zusammenrechnung ist nicht vorzunehmen, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung (s. Tz. 7ff.) zusammentrifft (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien). 2.5.2 Geringfügig entlohnte neben Hauptbeschäftigung Tz. 53 Stand: EL 136...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerrecht

3.1 Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG Tz. 58 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer von 2 % nach § 40a Abs. 2 EStG (Anhang 10) knüpft an die sozialversicherungsrechtliche Beteilung als geringfügige Beschäftigung an und kann daher nur dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Verbraucherdarlehensverträge

Tz. 80 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für Verbraucherdarlehensverträge, die vor dem 15.03.2020 geschlossen wurden, wurden die Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlungs-, Zins oder Tilgungsleistungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 30.06.2020 fällig werden, gestundet. Voraussetzung für die Stundung war, dass der Verbraucher aufgrund der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfäll...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Billigkeitsleistungen (Unterstützungsleistungen) aus den Corona-Hilfsprogrammen

11.1 Sind Unterstützungszahlungen aus den Corona-Hilfsprogrammen, wie zum Beispiel Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder steuerpflichtig? Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich einkommen- oder körperschaft- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Dies ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7.16 Warum wird die Steuerbefreiung bis zu einer Höhe von 4.500 Euro gewährt?

Die Höhe des Betrags ist so gewählt, dass insbesondere Leistungen nach dem Pflegebonusgesetz und zusätzlich Leistungen aufgrund des Tarifvertrags der Länder über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29. November 2021 regelmäßig in voller Höhe begünstigt sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Berücksichtigung von Werbungskosten

Tz. 62 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hierzu ausführlich s. Tz. 35.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2.3 Kurzfristige neben Hauptbeschäftigung

Tz. 17 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Auch wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, ist eine Zusammenrechnung der beiden Beschäftigungen nicht zulässig.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Allgemeiner Hinweis

Bei allen Erklärungen, die vom Steuerpflichtigen abzugeben sind und im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, gilt, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sein müssen. Insofern gilt nichts Anderes als bei anderen steuerlichen Erklärungen. Falsche Angaben sind strafbewehrt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.9 Kann ich die für mein coronabedingtes Arbeiten von zuhause entstandenen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder eine häusliche Arbeitsecke steuerlich absetzen?

Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5. in Abschnitt "V. Lohnsteuer" verwiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Allgemeine verfahrensrechtliche Fragen zu den Steuererleichterungen

2.1 Besteht die Möglichkeit einer Fristverlängerung für die Abgabe von Steuererklärungen? Steuererklärungen für das Jahr 2020: Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes vom 19. Juni 2022 (Bundesgesetzblatt 2022 Teil I Seite 911) die Steuererklärungsfristen (nur) für beratene Steuerpflichtige gegenüber der bisherigen Regelung durch das ATAD-Umsetzungs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Ist bei Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich?

Es soll im konkreten Einzelfall grundsätzlich eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, falls die Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist auf den Folgen der Corona-Krise beruht.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.12 Führt die Zurverfügungstellung von Atemschutzmasken zur beruflichen Nutzung durch den Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zu Arbeitslohn?

Nein. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Schutzmasken zur beruflichen Nutzung zur Verfügung, ist ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers anzunehmen. Dies gilt auch für Zwecke der Umsatzsteuer (vergleiche Abschnitt 1.8 Absatz 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Maßnahmen für Beschäftigte

2.1 Kurzarbeitergeld Tz. 69 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine große Entlastung für die Unternehmen wurde durch die Änderungen der Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erreicht. Für die Beantragung und den Bezug von Kurzarbeitergelt reicht es nun aus, wenn 10 % der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher musste mindestens ein Drittel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen für Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro

6.1 Konnte jede Zahlung des Arbeitgebers in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 als Beihilfe und Unterstützung aufgrund der Corona-Krise angesehen werden? Nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes vom 2. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt 2021 Teil I Seite 1259) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Welche Rahmenbedingungen gelten für Vollstreckungsaufschübe?

Vollstreckungsaufschübe sind im üblichen Antragsverfahren unter Erbringung der erforderlichen Nachweise, insbesondere zu den wirtschaftlichen Verhältnissen, möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Sind auch Personen begünstigt, die vergleichbare Tätigkeiten in anderen Einrichtungen ausführen?

Nein. Begünstigt sind nur Personen, die in den unter VII. 1. genannten Einrichtungen oder Diensten tätig sind.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

1. Allgemeines 1.1 Einheitliche Definition in Steuer- und Sozialversicherungsrecht Tz. 37 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine geringfügige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV vor, wenn das Arbeitsentgelt (s. § 14 SGB IV) aus dieser Beschäftigung monatlich 538 EUR (seit dem 01.01.2024) nicht übersteigt. Auf den zeitlichen Umfang der Tätigkeit wird somit nicht mehr abge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sozialversicherung

2.1 Krankenversicherung Tz. 42 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung fällt nur an, wenn der geringfügig Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dieser Versicherung um eine Pflichtversicherung (z. B. als Rentner oder als Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB III) oder eine f...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Zivilrechtliche Maßnahmen

Tz. 72 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zum 01.04.2020 traten folgende vorübergehenden Regelungen in Kraft (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27.03.2020; BGBl I 2020, 569, nachfolgend: COVID-19-Abmilderungsgesetz): 3.1 Handlungsfähigkeit von Vereinen und Stiftungen Tz. 73 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Vorständ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Neustarthilfen

1.3.1 Neustarthilfe Tz. 61 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Alternativ zu der Überbrückungshilfe III konnten sich über die Neustarthilfe auch Soloselbstständige eine Unterstützung sichern. Die Neustarthilfe war für die Unternehmen interessant, die nur geringe oder gar keine Fixkosten haben, die also kaum oder gar nicht von der Überbrückungshilfe III profitieren konnten, da sich die...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Herabsetzung von Vorauszahlungen

2.3.1 Herabsetzung der Vorauszahlungen 2021/2022 Tz. 25 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Pandemie negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können auf Antrag die Vorauszahlungen für die Jahre 2021 und 2022 für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer nebst Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.7 Sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers begünstigt?

Ja. Begünstigt sind nicht nur Leistungen, die aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Regelungen (insbesondere Pflegebonusgesetz) oder aufgrund von Beschlüssen der Bundes- oder einer Landesregierung gewährt werden, sondern auch freiwillige Leistungen der Arbeitgeber (zum Beispiel freiwillige Aufstockungen der Leistungen nach dem Pflegebonusgesetz).mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Härtefallhilfen

Tz. 64 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Die Härtefallhilfen unterstützten Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind, im besonderen Einzelfall. Sie richteten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht griffen. Die Härtefallhilfen wurden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Übergangsregelungen

Tz. 6 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Hinweise: Die Regelung zur Gleitzone gilt nicht für Auszubildende, für Teilnehmer am freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahr sowie für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst. Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen in der Regel Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.13 Können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern sowohl in 2021 als auch in 2022 je einen steuerfreien Betrag von bis zu 4.500 Euro, insgesamt also 9.000 Euro, steuerfrei gewähren?

Nein. Die Steuerbefreiung kann in den Jahren 2021 und 2022 nur bis zur Höhe von insgesamt 4.500 Euro gewährt werden.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.1 Geringfügig entlohnte neben kurzfristiger Beschäftigung

Tz. 52 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Eine Zusammenrechnung ist nicht vorzunehmen, wenn eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer kurzfristigen Beschäftigung (s. Tz. 7ff.) zusammentrifft (s. Abschn. B 2.2.2.2 Geringfügigkeits-Richtlinien).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wolter, Steuerrechtliche Sonderregelungen für landw Tierhaltungskooperationen, DStZ 1971, 326; Felsmann, Die Abgrenzung der LuF vom Gewerbe, INF 1975, 361; Sommerfeldt, Die bewertungsrechtliche Behandlung der landw Tierhaltungsgemeinschaften, DStZ 1980, 100; Heins, Brennpunkte bei Tierhaltungskooperationen gem § 51 BewG, AgrB 2017, 312. Verwaltungsanweisungen: R 13.2 Abs 4 EStR 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Einbringung von WG in gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs 6 EStG)

Rn. 118 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Vorschrift des § 13 Abs 6 EStG ist durch das BewÄndG 1971 (BGBl I 1971, 1157, BStBl I 1971, 362) in das EStG eingefügt worden. Hier ist der Fall angesprochen, dass WG aus einem luf Betrieb auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb iS des § 34 Abs 6a BewG einer Erwerbs- u Wirtschaftsgenossenschaft o eines Vereins geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945. Rn. 351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Immaterielle WG (zB Pat...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Ist die (nachträgliche) Ausstellung von digitalen Corona-Impfzertifikaten durch Ärzte als gewerbliche Tätigkeit zu klassifizieren, die bei Gemeinschaftspraxen dann zu einer gewerblichen Infektion führt?

Nein. Das Ausstellen von Impfzertifikaten durch Ärzte stellt keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 des Einkommensteuergesetzes dar. Das Ausstellen von digitalen Impfzertifikaten ist lediglich eine (andere) Dokumentationsform (anstelle der/ergänzend zur bisherigen Dokumentation im "gelben" Impfpass) über durchgeführte Covid-19-Impfungen. Sie ist untrennbar mit der eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.15 Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 4.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde? Was gilt bei zwei oder mehr aufeinander folgenden Dienstverhältnissen?

Die Steuerbefreiung im Sinne des § 3 Nummer 11b des Einkommensteuergesetzes kann bis zu dem Betrag von 4.500 Euro in der Regel für jedes Dienstverhältnis, also auch für aufeinander folgende Dienstverhältnisse, gesondert in Anspruch genommen werden. Der Betrag von bis zu 4.500 Euro kann in der Regel pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Dies gilt allerdings nicht bei mehr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 10.20 Werden Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen für einen befristeten Zeitraum von der Umsatzsteuer ausgenommen?

Sachspenden unterliegen als sogenannte "unentgeltliche Wertabgabe" nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand oder seine Bestandteile zum Zeitpunkt des Erwerbs den spendenden Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteue...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11.1 Sind Unterstützungszahlungen aus den Corona-Hilfsprogrammen, wie zum Beispiel Soforthilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Unterstützungsleistungen des Bundes und der Länder steuerpflichtig?

Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich einkommen- oder körperschaft- und gegebenenfalls gewerbesteuerpflichtig. Dies wird in den jeweiligen Förderrichtlinien in der Regel zusätzlich klargestellt. Die Förderrichtlinien regeln unter Umständen auch weitere Einzelheiten.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer-Pauschalierung mit 2 % bzw. 20 %

Tz. 60 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Bemessungsgrundlage für die einheitliche Pauschsteuer von 2 % (§ 40a Abs. 2 EStG, Anhang 10) und den Pauschsteuersatz von 20 % nach § 40a Abs. 2a EStG (Anhang 10) ist das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt, unabhängig davon, ob es steuerpflichtiger oder steuerfreier Arbeitslohn ist. Für Lohnbestandteile, die nicht zum sozialversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.14 Konnte der steuerfreie Höchstbetrag von 1.500 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist gegebenenfalls zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?

Steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes konnten für jedes Dienstverhältnis gesondert geleistet werden. Der Betrag von insgesamt bis zu 1.500 Euro konnte daher pro Dienstverhältnis ausgeschöpft werden. Allerdings ist in den Fällen einer zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge und bei Betriebsübergängen nach § 613a des Bü...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.18 Wie war der Zusammenhang zur Corona-Krise nachzuweisen beziehungsweise im Lohnkonto aufzuzeichnen?

Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung), so dass sie bei der Lohnsteuer-Außenprüfung als solche erkennbar sind und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang der Beihilfen und Unterstützungen mit der Corona-Krise konnte sich aus einzelvertraglichen Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Degressive Abschreibung

Tz. 30 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in 2020, 2021 oder 2022 angeschafft oder hergestellt wurden, kann an Stelle der linearen Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG) eine degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden. Die degressive Abschreibung beträgt bis zu 25 %, höchstens das Zweieinhalbfache der linearen Abschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.6 Kann bei Ärztinnen und Ärzten oder Pflegerinnen und Pflegern, deren Beschäftigungsverhältnis zum Beispiel wegen einer Elternzeit oder eines unbezahlten Urlaubs ruht, und die infolge der Corona-Krise für ein Gesundheitsamt oder ein staatliches oder steuerbegünstigtes Krankenhaus Patientinnen und Patienten versorgen, der sogenannte Übungsleiterfreibetrag in Anspruch genommen werden?

Ob sich Ärztinnen und Ärzte oder Pflegerinnen und Pfleger im Ruhestand befinden oder ob das Beschäftigungsverhältnis lediglich ruht, spielt für die Gewährung des Übungsleiterfreibetrags keine Rolle. Die Ausführungen zu Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand oder Pflegerinnen und Pflegerin im Ruhestand unter V. 5 gelten daher entsprechend.mehr