Fachbeiträge & Kommentare zu Verein

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Leistungen an Mitglieder

Tz. 37 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hierzu s. "Eigenverbrauch/Wertabgabebesteuerung" und s. "Zuwendungen an Vereinsmitglieder". Literatur: Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl., Köln. 2025.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG

Tz. 34 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Steuerermäßigung kann auch für Leistungen, die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder sowie der Verabreichung von Heilbädern erbracht werden, zur Anwendung kommen. Das Gleiche gilt für die Bereitstellung von Kureinrichtungen, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist, hierzu s. Abschn. 12.11 Abs. 9 UStAE.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3 Unselbständige nebenberufliche Tätigkeit

4.3.1 Allgemeines Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins"...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2 Abgrenzungskriterien Nebentätigkeit/Haupttätigkeit und deren Folgen

4.3.2.1 Haupttätigkeit Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnit...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Höhe der Aufwandsentschädigungen

6.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 300 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Schaubild kurzfristige Beschäftigungen

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsätze, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen

1. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Verfolgt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die oben (s. Tz. 2) genannten Zwecke und geschieht dies ausschließlich und unmittelbar, unterliegen diese Leistungen, wenn sie in den Tätigkeitsbereichen Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b) oder den steuerbegünstig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können durch den Ansatz einer Entfernungspauschale im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Anhang 10) steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ergänzend wird dazu auf das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (BStBl I 2014, 1412) hingewiesen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Schonfristen

1. Schonfrist für Steueranmeldungen Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit 2004 sind etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens am 10. Tag des Folgemonats – bei Quartalsanmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals – beim Finanzamt einzureichen. Wurde für die Abgabe ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nach den §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) gestellt, muss die Vor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Die Besteuerung der Übungsleiter

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG ( Anhang 10) hat zum Ziel, die in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen nebenberuflich tätigen Personen von steuerlichen Belastungen vollkommen freizustellen, soweit für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Freibetrag für Aufwandsentschädigungen i. S. von § 3 Nr. 26 EStG ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Begünstigte Tätigkeiten

3.1.1 Allgemeines Tz. 6 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) fordert, dass der Empfänger der Aufwandsentschädigung eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit (z. B. Betreuer, Jugendleiter, Ferienhelfer), eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit. (Hinweis: An den Begriff der "k...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Selbständigkeit oder Unselbständigkeit

4.1 Allgemeines Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR ist es ohne Bedeutung, ob die Tätigkeiten selbständig (freiberuflich oder gewerblich), auch ohne eine entsprechende hauptberufliche Tätigkeit, oder unselbständig (Arbeitnehmertätigkeit), also im Rahmen eines Dienstverhältnisses, ebenfall...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Pauschalversteuerung bei Teilzeit- und Aushilfskräften (§ 40a EStG)

5.1 Schaubild kurzfristige Beschäftigungen Tz. 42 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 5.2 Schaubild geringfügige Beschäftigungen (geringer Umfang, geringer Arbeitslohn) Tz. 43 Stand: EL 148 – ET: 04/2026mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Schaubild geringfügige Beschäftigungen (geringer Umfang, geringer Arbeitslohn)

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird von entsprechenden Theatervereinen oder anderen Körperschaften die darstellende Kunst als Satzungszweck bestimmt, können diese die Steuerbegünstigung als gemeinnützig wegen der Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) erlangen. Wegen der Breite des Spektrums, die die Förderung von Kunst und Kultur umfasst, i...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erste Tätigkeitsstätte

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die erste Tätigkeitsstätte ist nach der Legaldefinition in § 9 Abs. 4 Satz 1 EStG (Anhang 10) die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusam...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem 1.1.2026 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurationsumsätze, d. h. für Restaurant- und für Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken (s. o.). Die Restaurantleistungen werden in der Regel in eigenen Räumlichkeiten des Unternehmers erbracht (Restaurant) während die Verpflegungsdienstleistungen alle anderen Leis...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Bestimmung der Entfernung

Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend. Eine andere wie die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstä...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schonfrist für Steueranmeldungen

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit 2004 sind etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens am 10. Tag des Folgemonats – bei Quartalsanmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals – beim Finanzamt einzureichen. Wurde für die Abgabe ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nach den §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) gestellt, muss die Voranmeldung spätestens am 10. Tag des...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerfreie Aufwandsentschädigung/Begünstigte Tätigkeiten (Übersicht)

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Aufwandsentschädigungen für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten können bis zu einer Höhe von 3 300 EUR pro Jahr steuerfrei an einen bestimmten Personenkreis ausgezahlt werden (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; auch s. R 3.26 LStR, Anhang 8a). Tz. 5 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die nachfolgenden nebenberuflichen Tätigkeiten sind folglich begünstig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG ( Anhang 10) hat zum Ziel, die in gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen nebenberuflich tätigen Personen von steuerlichen Belastungen vollkommen freizustellen, soweit für diese Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Der Freibetrag für Aufwandsentschädigungen i. S. von § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Veranstaltungen mit Künstlern ohne Bescheinigung

Tz. 17 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Legt ein unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ( Anhang 5) fallender Künstler (oder ein Orchester/Ensemble) dem Veranstalter keine Bescheinigung vor, darf der gutgläubige Veranstalter zunächst von Umsatzsteuerpflicht ausgehen. Das für die Umsatzbesteuerung des Veranstalters zuständige Finanzamt kann sich mit dem des ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Förderung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecke

Tz. 24 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Begriffe der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecke ergeben sich aus den §§ 52–54 AO (Anhang 1b). Eine Tätigkeit dient auch dann der selbstlosen Förderung begünstigter Zwecke, wenn sie diesen Zwecken nur mittelbar zugutekommt. Wird die Tätigkeit im Rahmen der Erfüllung der Satzungszwecke einer juristischen Person ausgeübt, die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einspruch gegen die Anrechnungsverfügung

Tz. 9 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Gegen die Anrechnungsverfügung kann Einspruch eingelegt werden. Sind die Einwendungen des Steuerpflichtigen gerechtfertigt, ist die Anrechnungsverfügung zu korrigieren. Für einen Erlass eines Abrechnungsbescheids besteht in diesem Fall keine Veranlassung mehr, da dann kein Streit mehr über die Anrechnung besteht (§ 218 Abs. 2 AO). Kann jedoch ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Einspruch gegen den Abrechnungsbescheid

Tz. 14 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird über einen Einspruch bzw. einen Antrag auf Änderung gegen die Anrechnungsverfügung mit einem Abrechnungsbescheid entschieden, so kann der Steuerpflichtige hiergegen Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht abgeholfen, ist über den Einspruch mit Einspruchsentscheidung gem. § 367 AO zu entscheiden. In diesem Fall steht dem Steuerpflic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.2 Nebentätigkeit

Tz. 36 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Nebentätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt nicht mehr als Drittel einer vergleichbaren hauptberuflichen Tätigkeit; Abgrenzung zum Hauptberuf ist möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Ggf. Lohnsteuer und Sozialversicherungspflicht, Mini-Job ist zu prüfen (geringfügige Beschäftigung); ggf. auch kurzfristi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Verjährung

Tz. 16 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Korrektur der Anrechnungsverfügung ist nur innerhalb der durch die Anrechnungsverfügung in Lauf gebrachten Zahlungsverjährungsfrist zulässig (BFH vom 12.02.2008, VII R 33/06, BStBl II 2008, 504; vom 27.10.2009, VII R 51/08, BStBl II 2010, 382). Die Verjährungsfrist des § 228 AO (Anhang 1b) beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres der Bekan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bemessungsgrundlage für Lieferungen und sonstige Leistungen ist das Entgelt (Nettoentgelt). Hierzu zählt alles, was der Leistungsempfänger aufzuwenden hat, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten. Die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage (s. § 10 UStG, Anhang 5). Insbesondere beim Tausch und bei tauschähnlichen Umsätz...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Berücksichtigung des § 3 Nr. 26 EStG bei Arbeitnehmern, die in einem Dienstverhältnis stehen

Tz. 53 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Liegt ein Dienstverhältnis vor, kann die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bereits beim Lohnsteuerabzug Berücksichtigung finden. Eine zeitnahe Aufteilung des steuerfreien Höchstbetrages beim Lohnsteuerabzug innerhalb des Jahres ist nicht erforderlich. Das gilt auch dann, wenn feststeht, dass das Dienstverhältnis nicht bis zum E...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG

Tz. 27 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG unterwirft die Vermietung der in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Gegenstände dem ermäßigten Steuersatz, nachdem § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG deren Lieferung bereits dem ermäßigten Steuersatz unterwirft. Der maßgebliche Begriff in Nr. 2 ist derjenige der "Vermietung", der sich nach dem zivilrechtlichen Vermietungsbe...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zahlungsschonfrist

Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die in § 240 Abs. 3 Satz 1 AO (Anhang 1b) geregelte Zahlungsschonfrist beträgt drei Tage. Fällige Steuerzahlungen sind spätestens drei Tage nach Fälligkeit der festgesetzten Steuer an die zuständige Finanzkasse zu entrichten, damit keine Säumniszuschläge festgesetzt und erhoben werden. Die Zahlungsschonfrist gilt bei Überweisung des fälligen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Nachweis der zeitnahen Mittelverwendung

Tz. 9 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung gehört zu den Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO, Anhang 1b), das steuerbegünstigte Einrichtungen zu beachten haben, um nicht ihre Steuerbegünstigung zu gefährden. Fließen einer steuerbegünstigten Einrichtung zeitnah zu verwendende Mittel zu, muss sie deren ordnungsgemäße und z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Veranstaltungen mit Künstlern

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für die Umsätze der Veranstalter nach § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG ( Anhang 5) gibt es kein gesondertes Bescheinigungsverfahren, da die Eigenschaft der entsprechenden Orchester oder Künstler (entweder öffentlich-rechtlich oder mit entsprechender Bescheinigung) auf den Veranstalter durchschlägt. Wie der oder die Künstler besitzt der Veranstalter ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitgeber/Auftraggeber

Tz. 23 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Übungsleiterfreibetrag i. H. v. 3 300 EUR wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag eines der in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Personenkreise erfolgt. Als juristische Personen des öffentlichen Rechts kommen beispielsweise in Betracht Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Ha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Rechtsprechung zur Haftung

Tz. 41 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Steuerehrlichkeit als Voraussetzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit BFH vom 27.09.2001, BStBl II 2002, 169; Haftung für Umsatzsteuerbeträge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen) BFH vom 05.03.1991, BStBl II 1991, 678; Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung OFD Han...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen

Tz. 21 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Steuerbegünstigte Vereinigungen zur Förderung staatlicher Theater und Bühnen sind in der Regel ausschließlich wegen der Förderung der "Volksbildung" (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO, Anhang 1b) begünstigt. Soweit die betreffenden Vereinigungen nach ihrer Satzung "kulturelle Zwecke" fördern, ist die Förderung der "Volksbildung" nur dann möglich, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Antrag auf Änderung der Anrechnungsverfügung

Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird gegen die Anrechnungsverfügung kein Einspruch eingelegt, sondern (ggf. nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) ein Antrag auf Änderung gestellt, so gelten die o. g. Ausführungen zum Einspruch entsprechend. Tz. 13 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Geht dieser Antrag nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beim Finanzamt ein, so übt das Finanzamt sein Erm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Hinzuziehung

Tz. 15 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hat eine mögliche Berichtigung der Anrechnungsverfügung Auswirkung auf die Anrechnungsverfügung eines Dritten, so können nach § 218 Abs. 3 AO diesem gegenüber durch Berichtigung seiner Anrechnungsverfügung oder durch Erlass eines Abrechnungsbescheides die entsprechenden steuerlichen Folgen gezogen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Dritt...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Allgemeines

Tz. 44 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vergütungen für die genannten Tätigkeiten bleiben nur insoweit steuerfrei, als sie im Kalenderjahr den Betrag i. H. v. 3 300 EUR nicht übersteigen (s. § 3 Nr. 26 EStG, Anhang 10; s. R 17 Abs. 8 LStR). Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag und kann aus diesem Grund auch nicht zeitanteilig aufgeteilt werden. D.h., er kann auch dann abgezogen wer...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. § 3c EStG i. V. m. § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 49 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) ist auch dann anwendbar, wenn im Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit höhere Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) geltend gemacht werden, die den Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) i. H. v. 3 300 EUR übersteigen. Tz. 50 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Abzugsverbot des § 3c EStG (An...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) ABC der sonstigen immateriellen Wirtschaftsgüter

Rn. 775 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abfindung an ausgeschiedenen Gesellschafter einer PersGes kann teilweise AK seines anteiligen Geschäftswertes sein; s BFH v 16.05.2002, III R 45/98, BStBl II 2003, 10. Ackerprämienberechtigung s BFH v 30.09.2010, IV R 28/08, BStBl II 2011, 406; BFH v 09.08.2011, VIII R 13/08, BStBl II 2011, 875; idR unselbstständiger wertbildender Faktor des G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945; Boorberg, Wann ist eine Marke eine wesentliche Betriebsgru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Beschränkung auf bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten

Rn. 1055 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Während § 3 Nr 26 EStG nur nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Vergleichbares, Künstler oder zur Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen begünstigt, fehlt dieses Tatbestandsmerkmal bei § 3 Nr 26a EStG und ist damit zugleich ein Unterscheidungskriterium zwischen beiden Vorschriften (H 3.2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Zum Begriff Theater

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Theater, die nach § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) bei entsprechendem Träger (öffentliche Hand oder gemäß Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde, siehe Rz. 9–13) umsatzsteuerbefreite Theaterleistungen erbringen können, sind Einrichtungen der unmittelbar darstellenden Kunst einschließlich der Musiktheater, die einer unbestimmten Zahl von Z...mehr