Dipl.-Finanzwirt Karl-Heinz Günther
Der Hauptvordruck GewSt 1 A dient nicht nur zur Ermittlung des Gewerbeertrags, sondern auch zur Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlusts nach § 10a Satz 6 GewStG sowie zur gesonderten Feststellung des Zuwendungsvortrags.
Die in den Zeilen 10–14a einzutragenden Angaben dienen der Identifizierung des Gewerbebetriebs sowie der Feststellung, wer Unternehmer und damit Steuerschuldner und/oder gesetzlicher Vertreter ist und wem der Steuerbescheid zugesandt werden soll.
Zeile 10 ist maßgebend, wenn der Gewerbebetrieb als Einzelunternehmen betrieben wird, Zeile 11, wenn ein Hausgewerbe vorliegt. Zeile 14 betrifft Personengesellschaften und Körperschaften, dort ist im Einzelnen kenntlich zu machen, in welcher Rechtsform die Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft betrieben wird. In Zeile 14a ist kenntlich zu machen, ob eine Personengesellschaft nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert hat und im Weiteren die Zeilen für eine Kapitalgesellschaft ausfüllt.
Die Zeilen 16-17a betreffen einen unterjährigen Rechtsformwechsel eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bzw. einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen, welcher hier anzuzeigen ist. Die in Zeile 17a abgefragte Wirtschafts – Id-Nummer ist nur einzutragen, wenn diese bereits bekannt ist. In Zeile 18 ist zu kennzeichnen, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft i. S. des § 7 Abs. 5 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 KStG handelt (Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar auf juristische Personen des öffentlichen Rechts entfällt und nachweislich ausschließlich diese Gesellschafter die Verluste aus Dauerverlustgesellschaften tragen – Eigengesellschaften juristischer Personen des öffentlichen Rechts). In diesen Fällen ist ...