Tz. 3
Stand: EL 135 – ET: 02/2024
Gemeinnützige Stiftungen sind Stiftungen, die einen steuerbegünstigten Zweck i. S. d. § 52 Abs. 2 AO verfolgen und dadurch nach §§ 51ff. AO steuerbegünstigt sind.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen