Tz. 8

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

 

Beispiel:

Der Verein "Lahme Lunge" hat ab Januar 2024 einen Minijobber (geringfügig Beschäftigten) auf Basis der Höchstgrenze (vor dem 01.01.2024: 450 EUR, vor dem 01.10.2022: 520 EUR) beschäftigt. Wie viele Stunden darf er arbeiten, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt?

Ergebnis:

Der Mindestlohn beträgt ab Januar 2024 12,41 EUR pro Stunde. Der Gesetzgeber geht von zehn Arbeitsstunden pro Woche aus, woraus sich ab Januar 2024 eine wöchentliche Entgeltgrenze von 124,10 EUR ergibt. Dieser Wochenbetrag wird durch die Multiplikation mit 13 Wochen und geteilt durch 3 Monate ermittelt und auf volle Euro aufgerundet. Daraus folgt ab Januar 2024 eine monatliche Entgeltgrenze für die Minijobs von 538 Euro.

Im Gesetz ist die Umrechnung verkürzt: Der Mindestlohn wird mit 130 (10 Stunden in je 13 Wochen) multipliziert. Die Rundung erfolgt nicht kaufmännisch, sondern es wird aufgerundet:

12,41 EUR × 10 Stunden = 124,10 EUR × 13 = 1.613,30 EUR: 3 = 537,77, aufgerundet 538 EUR.

Beachte!

Die Dokumentation der Arbeitszeit ist anzupassen.

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