Tz. 8
Stand: EL 101 – ET: 02/2017
Beispiel:
Der Verein "Lahme Lunge" hat einen Minijobber (geringfügig Beschäftigten) auf der Basis von 450 EUR beschäftigt. Wie viel Stunden darf er arbeiten, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn zahlt?
Ergebnis:
Der Mindestlohn beträgt bis zum 31.12.2016 8,50 EUR pro Stunde. Der Arbeitnehmer darf bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als 52 Stunden (450 EUR : 8,50 EUR = 52,94 Stunden) im Monat arbeiten.
Mit Wirkung vom 01.01.2017 beträgt der Mindestlohn 8,84 EUR pro Stunde. Durch die Erhöhung darf der Arbeitnehmer nicht länger als 50 Stunden beschäftigt werden (450 EUR : 8,84 EUR = 50,90 Stunden).
Beachte!
Die Dokumentation der Arbeitszeit ist anzupassen.
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