Tz. 15

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

 

Beispiel 1:

Unternehmer U spendet dem Fußballverein F seinen gebrauchten Kleinbus. Der Kleinbus hat laut Anlageverzeichnis einen Buchwert i. H. v. 2 000 EUR. Der Teilwert für dieses Fahrzeug beträgt 10 000 EUR.

U hat das Fahrzeug aber (in Abwandlung zum Beispiel oben, Tz. 8) als Gebrauchtfahrzeug ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer erworben.

Ergebnis 1:

Bei der Entnahme des Fahrzeugs fällt keine Umsatzsteuer an, da der Unternehmer bei der Anschaffung des Fahrzeugs nicht in den Genuss des Vorsteuerabzugs gelangte. Die Entnahme kann daher entweder mit dem Entnahmewert/Teilwert von 10 000 EUR oder mit dem Buchwert i. H. v. 2 000 EUR erfolgen.

 

Beispiel 2:

Sachverhalt wie im Beispiel 1, nur dass U das Fahrzeug als Neufahrzeug angeschafft hat und hierfür auch den Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat. Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (= fiktiver Einkaufpreis) entspricht dem Teilwert von 10 000 EUR.

Ergebnis 2:

Die Zuwendungshöhe der Sachzuwendung/-spende kann entweder mit dem Entnahmewert = Teilwert zzgl. Umsatzsteuer oder mit dem Entnahmewert = Buchwert zzgl. Umsatzsteuer erfolgen. Bei Ansatz des Teilwerts beträgt der steuerlich anzusetzende Wert der Zuwendung 11 900 EUR, bei Ansatz des Buchwerts beträgt der anzusetzende Wert 3 900 EUR (2 000 EUR zzgl. 1 900 EUR USt). Der Empfänger der Sachzuwendung/-spende kann über die vorgenannten Werte – je nach Ansatz des Entnahmewerts durch U – die entsprechende Zuwendungs-/Spendenbestätigung ausstellen. Siehe auch das Beispiel in Tz. 8.

 

Tz. 16

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Beachte!

  • Die Unterlagen, die maßgebend für die Bemessung der Zuwendungshöhe sind, müssen dokumentiert werden und sind beim Verband/Verein als Duplikat gemeinsam mit der Zuwendungs-/Spendenbestätigung aufzubewahren.
  • In der Zuwendungs-/Spendenbestätigung selbst ist zu vermerken, ob es sich um einen Gegenstand des Privatvermögens oder des Betriebsvermögens handelt.
  • Ferner muss angegeben werden, ob der Zuwendungswert dem Entnahmewert/Teilwert oder dem Buchwert entspricht.

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