Tz. 138

Stand: EL 135 – ET: 02/2024

Seit 2007 können ehrenamtlich tätige Personen von Verbänden und Vereinen eine Vergütung von derzeit (seit 2021) 840 EUR im Jahr steuerfrei erhalten. Eine steuerfreie Vergütung nach § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist bei der Sozialversicherung beitragsfrei. Die genannten Beträge gelten somit nicht als Arbeitsentgelt bzw. sonstiges Einkommen (s. § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV).

S. "Aufwandspauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten".

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