Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verschlechterungsverbot

Rz. 89 Streitig ist, ob im Beschwerdeverfahren das Verschlechterungsverbot gilt. Das ist zu verneinen.[49] Dagegen spricht der in den §§ 61 S. 2 und 63 Abs. 3 S. 1 GKG (§§ 53 S. 2 und 55 Abs. 3 S. 2; § 77 S. 2 und § 79 Abs. 2 S. 2 GNotKG) festgeschriebene Grundsatz der Streitwertwahrheit. Das Gericht muss den Wert richtig festsetzen. Deshalb kann keine Bindung an den vom Anw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 In den VV 2504 ff. ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) vertretend tätig wird. Mit der gegenüber VV 2503 erhöhten Gebühr wird auch der erhöhte anwaltliche Arbeitsaufwand, der mit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Geltung von § 91 Abs. 2 ZPO

Rz. 575 Im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit kann sich die Frage stellen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu der konkreten Maßnahme notwendig war (z.B. Zahlungsaufforderung, Gerichtsvollzieherauftrag, Hebegebühr). Zutreffend geht die wohl h.M.[616] davon aus, dass die Kosten für einen mit der Durchführung der Zwangsvollstreckung beauftragten Rechtsanwalt gr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Anordnung

Rz. 54 Ist der Unterhaltsanspruch durch eine einstweilige Anordnung tituliert, wird man die künftig fällig werdenden Ansprüche hingegen entsprechend § 41 S. 2 FamGKG nur mit dem sechsfachen Monatsbetrag ansetzen müssen.[76]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Umsatzsteuer

Rz. 336 Die auf die Vollstreckervergütung entfallende Umsatzsteuer kann der Testamentsvollstrecker zusätzlich zur Vergütung geltend machen.[619] Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine vom Testamentsvollstrecker zu bestimmende angemessene Vergütung handelt.[620] Ziffer IV der Empfehlungen des Deutschen Notarvereins zur Neuen Rheinische Tabelle enthalten den Hinweis, d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Rechtliches Gehör

Rz. 218 Der eigene Mandant oder der Verfahrensgegner persönlich kann Streitwertbeschwerde einlegen, um eine Ermäßigung des festgesetzten Wertes zu erreichen. Das macht deutlich, dass in jedem Streitwert-Beschwerdeverfahren eine Interessenkollision zwischen dem Auftraggeber und dem Anwalt besteht.[85] Deshalb muss im Verfahren beiden rechtliches Gehör gewährt werden.[86] Mand...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Billigere Herstellung durch Mandant

Rz. 113 Es kommt für die Entstehung der Dokumentenpauschale nicht darauf an, ob der Mandant die Kopien oder Ausdrucke billiger herstellen könnte. Nr. 1 Buchst. b stellt für die Entstehung der Dokumentenpauschale nur darauf ab, ob die Kopie oder der Ausdruck zur Zustellung oder Mitteilung an den genannten Personenkreis aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung du...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vorzeitige Auftragsbeendigung

Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist hier nicht vorgesehen (arg. e A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 362 Die Verfahrensgebühr des Urkunden- oder Wechselprozesses wird auf die Verfahrensgebühr des Nachverfahrens angerechnet (vgl. Abs. 7), die Verfahrensgebühr kann insgesamt also nur einmal geltend gemacht werden. Unerheblich dabei ist, ob der Kläger nach Erlass eines Vorbehaltsurteils das Nachverfahren weiter betreibt oder bereits während des Rechtsstreits, d.h. vor Erla...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zurückverweisung des Revisionsgerichts an Erstgericht

Rz. 11 Verweist das Revisionsgericht die Sache nicht an das Berufungsgericht zurück, sondern an das Erstgericht, so gilt Abs. 1 nur für das weitere Verfahren vor dem Erstgericht. Wird gegen die erneute Entscheidung des Erstgerichts wiederum Berufung eingelegt, so gilt Abs. 1 nicht auch für das Berufungsverfahren. Insoweit gilt vielmehr § 15 Abs. 2. Daher erhält der Anwalt au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Verfahrenskostenhilfe

Rz. 39 Wird ein Rechtsanwalt in einer Ehescheidungssache beigeordnet, erstreckt sich seine Tätigkeit auch auf eine Aussöhnung, ohne dass es hierfür eines besonderen Beschlusses bedarf.[44] Bei einer Mitwirkung seinerseits erhält er die Gebühr aus der Staatskasse, jedoch ab einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR aus den ermäßigten Beträgen des § 49.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Festsetzung, § 55

Rz. 105 Da die Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nach § 55 vorzunehmen ist, ist in diesem Verfahren auch zu klären, ob und inwieweit Vorschüsse anzurechnen sind. Die Erklärung bedarf keiner besonderen Form; der Anwalt ist auch nicht verpflichtet, die nach § 55 Abs. 5 S. 2 erforderliche Erklärung über (nicht) erhaltene Vorschüsse im Original einzureichen.[91] Ist de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verhältnis von § 55 zu §§ 103 ff., 126 ZPO

Rz. 24 Da im Festsetzungsverfahren gem. § 55 der eigene Vergütungsanspruch des beigeordneten oder gerichtlichen bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse, im Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO, 126 ZPO aber der Erstattungsanspruch der PKH-Partei gegen ihren Gegner geltend gemacht wird, entfalten die in einem Verfahren ergangenen Entscheidungen keine Bindung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass die Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 1 § 55 ist eine zentrale Verfahrensvorschrift, damit die öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisse infolge Beiordnung oder Bestellung des Anwalts nach einheitlichen Grundsätzen überschaubar abgewickelt werden können. § 55 regelt das Verfahren zur Festsetzung des öffentlich rechtlichen Vergütungsanspruchs des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskas...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Partei/Mandant/Gegner

Rz. 5 Nicht erinnerungsberechtigt ist die von dem Anwalt vertretene Partei (der von dem Anwalt vertretene Beteiligte), der erstattungspflichtige Gegner oder in Strafsachen der kostenpflichtig Verurteilte.[11] Sie sind an dem Festsetzungsverfahren nach § 55 und dem Rechtsbehelfsverfahren nach § 56 nicht beteiligt, weil es hier nur um das öffentlich-rechtliche Schuldverhältnis ...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VII. Unterschlagung

Ein Mieter, der ein gemietetes Fahrzeug nicht zurückgibt, begeht keinen versicherten Diebstahl, es liegt vielmehr eine – nicht versicherte – Unterschlagung vor. 1. Die Überlassung eines Kraftfahrzeuges zur Durchführung einer unbegleiteten Probefahrt führt zu einem freiwilligen Besitzverlust, nicht zu einer Besitzlockerung. Es ist daher nicht von einem versicherten Diebstahl a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Eintragungsantrag beim Handelsregister/Antrag auf Löschung einer Marke

Rz. 48 Ebenfalls nicht mehr zur Zwangsvollstreckung gehören der Antrag auf Eintragung in das Handelsregister gemäß § 16 HGB aufgrund eines Urteils des Prozessgerichts,[44] der Antrag auf Löschung einer Marke, wenn der Schuldner zur Einwilligung verurteilt worden ist,[45] sowie die Benachrichtigung des Grundbuchamtes von einem erteilten Erwerbsverbot.[46] Es fallen dafür Gebü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verfahrenseinleitender Antrag

Rz. 37 Diese Alternative betrifft diejenigen Verfahren, die nicht durch eine Klage, sondern durch einen Antrag eingeleitet werden. Nicht vom Anwendungsbereich erfasst werden jedoch die Amtsverfahren, die für ihre Einleitung keines Antrags bedürfen. Hier kann ein dennoch gestellter Antrag auch keine Gebühr auslösen.[29] Verfahrenseinleitende Anträge sind insbesondere:mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / II. Raub

Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Entwendung mit Gewalt durch Überwindung eines Widerstandes des Versicherungsnehmers erfolgt. 1. Es liegt kein versicherter Raub vor bei Überrumpelung ohne Widerstand des Versicherten. Der Täter hatte die Armbanduhr des Versicherten an sich gerissen, ohne dass der Versicherte hiergegen Widerstand geleistet hatte.[85] 2. Wenn der Tä...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 20, 21 / 2. Wechsel des sachlichen Instanzenzugs

Rz. 37 Es sind dies zum einen die Fälle, in denen innerhalb derselben Gerichtsbarkeit der sachliche Instanzenzug wechselt: Rz. 38 Berufungs- oder Beschwerdegericht an Erstgericht:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Gegenstandswerte

Rz. 46 Zu beachten ist, dass eine Anrechnung nur vorzunehmen ist, als eine Gegenstandsidentität zwischen Mahnverfahren und streitigem Verfahren gegeben ist.[40] Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Anrechnung (vgl. Rdn 34). Hieraus folgt, dass bei Gegenstandsverschiedenheit keine Anrechnungspflicht besteht. Insofern können dem Rechtsanwalt zusätzliche Gebührenteile er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 123 Den Gegenstandswert kann der Urkundsbeamte überprüfen, solange insoweit noch keine gerichtliche Festsetzung gem. §§ 32, 33 erfolgt ist. Nach gerichtlicher Festsetzung ist der Urkundsbeamte hieran gebunden. Nachdem der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt worden ist, ist die Festsetzung gem. § 32 Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gebührenrechtliche Angelegenheit – Anzahl der Berechtigungsscheine

Rz. 149 Der Rechtspfleger hat zwar bei Erteilung des Berechtigungsscheins bzw. bei der nachträglichen Bewilligung festgelegt, für welche Angelegenheit die Beratungshilfe gewährt wird. Allerdings obliegt die Bewertung der im Berechtigungsschein als solche bezeichneten Angelegenheit in gebührenrechtlicher Hinsicht nicht dem Rechtspfleger im Bewilligungsverfahren, sondern ist a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Haus- und Vertrauensanwalt

Rz. 100 Dass die Partei grundsätzlich ihre Rechtsangelegenheiten von einem bestimmten Rechtsanwalt bearbeiten lässt, zu dem sie ein besonderes Vertrauensverhältnis hat, ist für sich genommen noch kein Grund, diesen Anwalt als Verkehrsanwalt zu beauftragen, so dass insoweit auch keine Erstattungspflicht in Betracht kommt.[69]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bindungswirkung von Beiordnung und Bestellung

Rz. 165 In einem Verfahren, wo sich die Tätigkeit des hierfür beigeordneten oder bestellten Anwalts auf den Verfahrensgegenstand beschränkt und nur die Regelgebühren anfallen, ergeben sich in der Regel keine Abrechnungsprobleme infolge zweifelhafter Rechtsgrundlage für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Soll jedoch die Vertretung der Partei über diesen Rahmen hi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Festsetzungsverfahren und Glaubhaftmachung (§ 55)

Rz. 15 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[30] Im Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Streitverkündete/Nebenintervention

Rz. 122 Streitverkündete und Nebenintervenienten sind zwar Gegner bzw. Beteiligte (siehe Rdn 115). Allerdings existiert keine Rechtsvorschrift, die eine Herstellung von Kopien und Ausdrucken zur Zustellung oder Mitteilung an diesen Personenkreis vorschreibt. Nach § 73 ZPO reicht die Beschreibung der Lage des Rechtsstreits aus, so dass keine Dokumentenpauschale anfällt, jeden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Vertrauen in die Festsetzung

Rz. 189 Der Zulässigkeit einer Gebührenrückforderung durch die Staatskasse im Wege der Erinnerung oder Beschwerde soll ausnahmsweise ein besonderes Vertrauen des Anwalts auf den unveränderten Fortbestand der zunächst unangefochtenen Vergütungsfestsetzung entgegenstehen,[376] und zwar unabhängig davon, weshalb es zunächst zu der im Ergebnis überhöhten Festsetzung gekommen ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Keine Abänderung von Amts wegen

Rz. 126 Ein in den Geschäftsbetrieb gelangter Festsetzungsbeschluss darf als Hoheitsakt mit Außenwirkung von dem Urkundsbeamten nicht eigenmächtig zum Nachteil des Anwalts oder der Staatskasse von Amts wegen abgeändert (vgl. Rdn 126 ff.),[241] wohl aber gem. § 319 ZPO berichtigt oder (auf Antrag) gem. § 321 ZPO ergänzt werden. Er hat nur die Vergütung selbst zum Gegenstand. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig war. Denn die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendbarkeit von VV 1008

Rz. 21 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber in derselben Beratungshilfe-Angelegenheit, so soll sich – jedenfalls nach h.M., m.E. zu Unrecht (vgl. im Einzelnen VV Vorb. 2.5 Rdn 5 ff., VV 1008 Rdn 75, 77) – auch diese Gebühr nach VV 1008 um 30 % je weiterem Auftraggeber erhöhen,[32] also um jeweils 28,05 EUR je weiteren Auftraggeber. Auf Basis der h.M. ergeben sich die wei...mehr

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AnwaltKommentar RVG / 7. Gesetzlicher Forderungsübergang auf die Staatskasse

Rz. 21 Zahlungen des Anspruchsgegners auf die Rechtsanwaltsvergütung werden gem. § 58 Abs. 1 erst dann auf die aus der Staatskasse zu zahlende Beratungshilfevergütung verrechnet, wenn der dem Rechtsanwalt zustehende Anspruch auf eine Wahlanwaltsvergütung voll befriedigt ist (im Einzelnen vgl. § 58 Rdn 9 ff. und VV 2503 Rdn 37 f.).[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zielrichtung ist entscheidend

Rz. 6 Die Entstehung der Gebühr nach VV 2504 setzt voraus, dass der Anwalt eine Tätigkeit entfaltet, die auf die Erstellung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Grundlage zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gerichtet ist. Für die Entstehung der Gebühr ist nicht erforderlich, dass ein schrif...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Verweisungsantrag

Rz. 43 Nimmt der Rechtsanwalt des Beklagten auf Aufforderung des Gerichts zu einem Verweisungsantrag mit sachlichen Argumenten Stellung und beantragt er eine Verweisung des Rechtsstreits, so hat er eine Verfahrensgebühr nach VV 3100 i.H.v. 1,3 verdient. Denn unstreitig ist der Verweisungsantrag des Prozessbevollmächtigten des Beklagten, der auf eine Entscheidung des Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt als Partei kraft Amtes

Rz. 26 Informiert der Anwalt als Partei kraft Amtes den Verfahrensbevollmächtigten, so fehlt es auch hier an dem für VV 3400 erforderlichen Drei-Personen-Verhältnis. Der Anwalt ist selbst Partei und vermittelt daher nicht für diese den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten. Er selbst führt vielmehr als Partei den Verkehr, so dass auch hier die Anwendung der VV 3400 begr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung stellt eine gegenüber den allgemeinen Vorschriften der §§ 23 ff. vorrangige Sondervorschrift dar, die in ihrem Anwendungsbereich die Vorschriften des allgemeinen Teils verdrängt. Die Wertfestsetzung erfolgt gemäß § 33.[1] Die Vorschrift regelt den Gegenstandswert für die verschiedenen Tätigkeiten des Rechtsanwalts im Insolvenzverfahren. Sie findet entsprech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung

Rz. 477 Entsteht durch die Zustellung des Vollstreckungstitels, der Vollstreckungsklausel oder sonstiger zur Zwangsvollstreckung erforderlicher Urkunden die Verfahrensgebühr VV 3309 (siehe Rdn 96 ff.), ist diese vom Schuldner zu erstatten, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Durchführung der Zustellung erforderlich war. Das ist z.B. dann der Fall, wenn eine einstwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren/Verfahrensgegenstand

Rz. 56 Den Antrag nach § 46 Abs. 2 S. 1 und 3 kann nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Vorschrift nur der Rechtsanwalt stellen. Der Staatskasse steht ein Antragsrecht insoweit nicht zu. Der Antrag auf Feststellung der Erforderlichkeit muss gestellt werden, bevor die Reisekosten anfallen.[96] Zuständig ist das Gericht des Rechtszugs in voller Besetzung; eine Übertragung der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verschiedene Vollstreckungsorte (Wohnung und Geschäftslokal)

Rz. 244 Liegen Geschäftslokal und Wohnung in verschiedenen Gerichtsvollzieherbezirken und soll in beiden gleichzeitig vollstreckt werden, bedarf es zweier Vollstreckungsaufträge an verschiedene Gerichtsvollzieher, sodass zwei Angelegenheiten vorliegen.[241] Rz. 245 Dieselbe Angelegenheit liegt aber vor, wenn die zunächst im Geschäftslokal des Schuldners versuchte Vollstreckun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vorhandene Gläubiger

Rz. 10 Erforderlich ist nicht, dass der Anwalt gegenüber mehreren Gläubigern tätig wird, auch wenn der Gesetzgeber den durch eine Mehrheit von Gläubigern entstehenden erhöhten Arbeitsaufwand als ausgleichswürdig angesehen hat.[23] Die Gebühr VV 2504 fällt bereits an, wenn der Anwalt nur gegenüber einem (möglicherweise dem einzigen) Gläubiger des Schuldners i.S.d. Gebührentat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Sozietät

Rz. 15 Nach der Rechtsprechung des BGH[25] kann bei PKH auch eine Sozietät beigeordnet werden.[26] Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[27] Es reicht aus, wenn der Festsetzungsantrag nebst Zahlungserklärung von einem Rechtsanwalt der beigeordneten Sozietät für diese gestellt wird (Rdn 25). Zur Antragsberechtigung bei Rechtsnachfolge v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beiordnung einer Sozietät

Rz. 13 Bei Prozesskostenhilfe kann auch eine Sozietät beigeordnet werden. Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[19]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 10 Ob eine Maßnahme zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung objektiv erforderlich ist, beurteilt sich allerdings aus der Sicht einer verständigen Partei im Zeitpunkt der kostenauslösenden Handlung.[19] Reisekosten zu Gerichtsterminen sind stets erforderlich.[20] Das Risiko einer Terminsabwesenheit hat weder die Partei noch der beigeordnete Anwalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Abhilfebefugnis/Keine Änderung von Amts wegen

Rz. 16 Soweit der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Erinnerung für begründet hält, muss er ihr abhelfen. Die Abhilfebefugnis ergibt sich aus Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1.[52] Eine Änderung der Festsetzung von Amts wegen durch den Urkundsbeamten kommt nicht in Betracht (vgl. § 55 Rdn 126).[53] Eine Änderung entsprechend § 319 ZPO ist jedoch möglich.[54] Das Verbot einer Ä...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 62 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2) erhält der Anwalt auch hier zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach VV 3100, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 63 Hinsichtlich der Ehesache entsteht für den Antragsteller die volle Gebühr mit Einreichung des Scheidungsantrags. Rz. 64 Für den Versorgungsausgleich bedarf es noch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Festsetzungsverfahren (§ 55)

Rz. 15 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der Beratungshilfeanwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 104 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen, Abs. 5 S. 1.[29] Bei de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Anrechnung

Rz. 70 Eine Anrechnung der vereinbarten Gutachtengebühr auf andere Gebühren, etwa die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits, ist – im Gegensatz zu der Beratungsgebühr – nicht vorgesehen (siehe Rdn 123 ff.). Der Anwalt erhält die Vergütung vielmehr zusätzlich und kann diese auch behalten, wenn er anschließend einen weiter gehenden Auftrag, etwa einen Prozessauftr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Kostenerstattung

Rz. 288 Gemäß § 121 StVollzG hat das Gericht in der das Verfahren abschließenden Entscheidung zu bestimmen, von wem die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen zu tragen sind. Ist der Antragsteller unterlegen oder hat er seinen Antrag zurückgenommen, trägt er die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen. Hat sich die Maßnahme vor einer Entscheidung in an...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Folge einer Beiordnung ohne Einschränkung

Rz. 22 Die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses geht mithin zu Lasten der Staatskasse und schränkt die Rechte des beigeordneten oder bestellten Anwalts nicht ein. Das Verbot des § 121 Abs. 3 ZPO richtet sich an das Gericht,[36] nicht hingegen an den beigeordneten Anwalt. Wird dieser unter Verstoß gegen § 121 Abs. 3 ZPO ohne Einschränkung beigeordnet, kann er sich bei der Abrechn...mehr