Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufgabe des Verkehrsanwalts

Rz. 12 Der Auftrag an den Anwalt muss dahin gehen, den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten zu führen. Die Tätigkeit des Verkehrsanwalts besteht also darin, dem Verfahrensbevollmächtigten, der in der Regel keinen unmittelbaren Kontakt zur Partei hat, mit den zur Verfahrensführung erforderlichen Informationen zu versorgen. Dabei hat der Verkehrsanwalt in eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kein gesetzlicher Forderungsübergang

Rz. 8 Nicht erfasst vom gesetzlichen Forderungsübergang wird hingegen ein Anspruch des beigeordneten Anwalts gegenüber einem Streitgenossen der bedürftigen Partei, den er ebenfalls in der nämlichen Sache vertritt. Dieser haftet zwar auch in voller Höhe (siehe § 7 Rdn 49). Für ihn ist die Staatskasse aber nicht unterstützungspflichtig und sie leistet nicht für ihn. Dem Streit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegner

Rz. 20 Wird der Anwalt für den Beschwerdegegner tätig, so wird es häufiger an einem ausdrücklichen Auftrag fehlen. Der Anwalt nimmt in der Praxis in aller Regel die Beschwerdeschrift entgegen und nimmt sogleich hierzu Stellung. Soweit vielfach in den Kommentaren und Entscheidungen zu lesen ist, bereits mit Entgegennahme der Beschwerdeschrift werde die Vergütung nach VV 3500 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einseitige Erledigungserklärung

Rz. 192 Welchen Einfluss die einseitige Erledigungserklärung auf den Gegenstandswert der Terminsgebühr hat, ist umstritten. Nach einer Meinung[215] bleibt es trotz Erledigungserklärung beim ursprünglichen Hauptsachewert, nach anderer Meinung[216] ist – vergleichbar mit den Fällen der positiven Feststellungsklage – ein Abschlag vom Hauptsachewert von ca. 50 % vorzunehmen. Nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beschwerden gegen Zwangs- und Ordnungsmittel

Rz. 97 Auch im Beschwerdeverfahren gegen die Verhängung eines Zwangs- oder Ordnungsgeldes gilt § 25 Abs. 1 Nr. 3 nicht, sondern der Wert richtet sich nach § 23 Abs. 2 S. 1 bzw. § 23 Abs. 3 S. 2 (vgl. Rdn 95).[145] Rz. 98 Ob auch in einem Beschwerdeverfahren gegen beantragte bzw. festgesetzte Zwangs- und Ordnungsmittel (§§ 888, 890 ZPO) deren Höhe ohne Belang ist (vgl. Rdn 66)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung und Kostenerstattung im Revisionsverfahren

Rz. 12 Über die Kosten des Revisionsverfahrens ist nach § 473 Abs. 1 bis 4 StPO zu entscheiden. Die Kosten einer erfolglosen oder zurückgenommenen Revision treffen denjenigen, der sie eingelegt hat (§ 473 Abs. 1 StPO). Wird der Angeklagte im Revisionsverfahren freigesprochen, so ist nach § 467 StPO zu entscheiden. Rz. 13 Der Umfang der zu erstattenden Kosten richtet sich auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 95 Das Gericht entscheidet über den Bewilligungsantrag durch Beschluss. Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 1). Er hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertragen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 2). Rz. 96 Der Beschluss ist unanfechtbar. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Kostenentscheidung/Kostenerstattung

Rz. 29 Soweit das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 zum Rechtszug gehört, ist eine gesonderte Kostengrundentscheidung zur Festsetzung nicht erforderlich. Die Kosten – auch soweit sie nur die vorläufige Vollstreckbarerklärung betreffen – können vielmehr aufgrund der Hauptsache-Kostenentscheidung festgesetzt werden.[21] Rz. 30 Anders verhält es s...mehr

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Vorbemerkung zu VV 2100 ff.

Rz. 1 In VV Teil 2 Abschnitt 1 sind besondere Beratungstätigkeiten des Anwalts "ausgelagert". Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels war früher in § 20 BRAGO geregelt, und zwar als allgemeine Beratung in § 20 Abs. 1 BRAGO und als Abrategebühr in § 20 Abs. 2 BRAGO. Mit Inkrafttreten des RVG unterscheidet das Gesetz nicht mehr danach, ob der mit der Prüfung der Er...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Schriftsatz mit Sachantrag

Rz. 38 Der bei Gericht einzureichende und vom Anwalt unterschriebene Schriftsatz muss bei dieser Alternative Sachanträge enthalten, um die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen zu lassen. Sachantrag ist derjenige, der den Inhalt der gewünschten Sachentscheidung bestimmt und begrenzt.[37] Der Prozessbevollmächtigte muss also einen Antrag zur Sache selbst stellen, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Änderung der Streitwertfestsetzung

Rz. 143 Darüber hinaus wird der Ablauf der Verjährungsfrist nach Abs. 2 gehemmt, solange die Vergütung wegen eines entgegenstehenden Streitwertbeschlusses gemäß §§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1 nicht geltend gemacht werden kann. Da im Falle einer nachfolgenden Streitwertfestsetzung und eines eventuellen Beschwerdeverfahrens kein rechtskräftiger Abschluss des Verfahrens i.S.d. Abs. 2 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anerkenntnisurteil

Rz. 28 Nach VV 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht eine volle 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ZPO ergeht. Der Anwalt soll keinen Nachteil bei den Gebühren erleiden, wenn seine Schriftsätze das Verfahren so gründlich vorbereitet haben, dass eine mündliche Verhandlung nicht mehr stattzufinden braucht.[20] Während nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Weitere Gebühren

Rz. 32 In Rechtsprechung und Literatur war die Abgrenzung des Abgeltungsbereichs der Grundgebühr zur Verfahrensgebühr[24] umstritten. Rz. 33 Nach einer Auffassung in der Kommentarliteratur[25] sollten sich die Abgeltungsbereiche von Verfahrensgebühr und Grundgebühr gegenseitig ausschließen. Beide Gebühren seien tatbestandlich voneinander abzugrenzen. Zunächst entstehe die Gru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Rechtsbehelfe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Rz. 281 In der ordentlichen Gerichtsbarkeit (auch in Strafsachen, § 464b S. 3 StPO, und in Bußgeldsachen, § 108a i.V.m. § 464b Abs. 3 StPO) ist nach § 104 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegen die Entscheidung des Rechtspflegers dasjenige Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist, also die sofortige Beschwerde. Rz. 282...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 14 regelt in Abs. 1, wie der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt, wenn für seine Tätigkeit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist. Er selbst hat die Höhe der Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in Abs. 1 S. 1 und 2 genannten Kriterien zu bestimmen. Diese Bestimmung ist grundsätzlich verbindlich, und zwar für b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aufrechnung mit Verfahrenskosten

Rz. 61 Ob das nach §§ 458 Abs. 1, 462a Abs. 2 S. 1 StPO zuständige Gericht auch dann zu entscheiden hat, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit Verfahrenskosten aufrechnet, hat der BGH ausdrücklich offen gelassen. Das LG Mannheim[47] ist der Auffassung, dass für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Aufrechnungserklärung zwar das Strafgericht nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Anrechnung im Mahnverfahren

Rz. 89 Anzurechnen ist nach Anm. Abs. 4 die in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits. Da im Mahnverfahren eine Terminsgebühr (nur) unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 S. 3. Nr. 2 entstehen kann, beschränkt sich der Anwendungsbereich der Anrechnung folglich auch nur auf diese Gebühr. Si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Geschäftsgebühr – Prüfung der Erforderlichkeit der Vertretung

Rz. 150 Umstritten ist, ob die Erforderlichkeit der Vertretung (VV 2503) im Verfahren gem. § 55 vom Urkundsbeamten zu prüfen ist (vgl. Rdn 122).[314] Gleiches gilt für die Prüfung, ob eine vergleichsweise Regelung zur Rechtsverfolgung "notwendig" i.S.d. § 91 ZPO war. Die Entscheidung, ob der Anwalt nur beraten oder vertreten soll, und deshalb die Entscheidung darüber, ob ein...mehr

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zfs 06/2021, Einsicht in di... / 2 Aus den Gründen:

"… III. Die Verfahrensrüge, mit der der Betr. eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) beanstandet, greift vorliegend durch und führt zur Aufhebung der angegriffenen Entscheidung." 1. Der Rüge liegt folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde: Nach Erlass des Bußgeldbescheids gegen den Betr. am 2.10.2019, dem Betr. am 9.10.2019 zugestellt, und Eins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 45 Fordert das Gericht vom Antragsgegner zunächst nur eine Anwaltstätigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ein – üblicherweise eine Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers –, erhält der Antragsgegneranwalt dafür nur die Gebühr nach VV 3335.[53] Rz. 46 Ist eine Klage zwar anhängig, wird vom Gericht aber zunächst nur der gleichzeitig eingereichte Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der zu erstattenden Gebühren und Auslagen

Rz. 126 Zu erstatten sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Hierzu zählen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Betragsrahmengebühren prüft das Gericht die Angemessenheit der vom Verteidiger nach § 14 getroffenen Bestimmung in eigener Verantwortung. Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgeltungsbereich

Rz. 16 Der zum Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten bestellte Rechtsanwalt erhält die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Verfahrensgebühr deckt damit die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab, die dieser außerhalb der mündlichen Verhandlung erbringt, und zwar vom Beginn des ihm erteilten Auftrags hinsichtlich des gericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Die Partei führt den Rechtsstreit, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist

Rz. 226 Häufig kommt es vor, dass das Gericht der Partei Prozesskostenhilfe nur für einen Teil der beabsichtigten Prozessführung bewilligt. Soweit die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nämlich nur teilweise Aussicht auf Erfolg bietet, hat das Gericht die Bewilligung auf denjenigen Teil zu beschränken, der hinreichende Erfolgsaussichten bietet. Im Übrigen...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IX. Makler

Die Beratungspflichten des Maklers beschränken sich in der Regel auf das vom Kunden zur Prüfung aufgegebene Risiko bzw. Objekt. Das Verhalten des Maklers ist grundsätzlich dem Versicherungsnehmer und nicht dem Versicherer zuzurechnen. 1. Eine Pflichtverletzung des Maklers bei der Abwicklung eines Versicherungsfalles führt zu einem Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Arten der Beweisaufnahme

Rz. 126 Die Vernehmung von Zeugen ist stets eine Beweisaufnahme. Sie beginnt nach § 395 Abs. 2 ZPO zwar grundsätzlich erst mit der Vernehmung zur Person.[136] Dabei ist aber zu beachten, dass nach der Regelung in Abs. 3 allein das Erscheinen des Prozessbevollmächtigten mit den Zeugen im Beweistermin eine Terminsgebühr begründet, da damit die Partei in einem gerichtlichen Ter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pauschvergütung für das ganze Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte

Rz. 101 Die Pauschvergütung kann für das ganze Verfahren bewilligt werden (Abs. 1 S. 1, 1. Alt.). Möglich ist aber auch, die Pauschvergütung lediglich für einzelne Verfahrensabschnitte zu bewilligen (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.).[105] Rz. 102 Die Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte besteht, soll nach OLG Jena re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kosten des Vertreters

Rz. 78 Soweit der beigeordnete Anwalt selbst einen weiteren Anwalt beauftragt, kann er dessen Kosten nach § 46 als Auslagen gegen die Staatskasse geltend machen. Das bietet sich insbesondere in den Fällen an, in denen eine Beiordnung des weiteren Anwalts nicht möglich ist, wie z.B. bei einem Terminsvertreter.[71] Nach ganz einhelliger Rechtsprechung sind im Rahmen bewilligte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kein Wahlrecht

Rz. 213 Eine frühere Auffassung billigte dem anwaltlichen Betreuer ein Wahlrecht zwischen der Anwaltsvergütung nach dem RVG (§ 4 Abs. 2 S. 2 VBVG und § 1835 Abs. 3 BGB) und der Betreuervergütung nach dem VBVG zu.[387] Der BGH hat sich allerdings der Gegenmeinung angeschlossen, die dem anwaltlichen Betreuer für die Tätigkeit im Rahmen seiner allgemeinen Amtsführung die pausch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einholung der Kostendeckungszusage des Rechtsschutzversicherers

Rz. 14 In der Rechtsprechung wird teilweise vertreten, dass auch die Einholung einer Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers eine vorbereitende Tätigkeit des Rechtsanwalts ist, der mit der Angelegenheit beauftragt ist, für die nunmehr die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers begehrt wird.[11] Es handele sich um einen Annex des jeweiligen Mandats. Genau wie die Kos...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einwendungen gemäß § 732 ZPO

Rz. 412 Gemäß § 732 ZPO kann der Schuldner Einwendungen erheben, welche die Zulässigkeit der Vollstreckungsklausel betreffen. Die Tätigkeit in diesem Verfahren bildet eine besondere Angelegenheit.[410] § 732 ZPO gilt kraft Verweisung u.a. in den Fällen der §§ 733, 738, 742, 744, 749, 795, 797 Abs. 3 und 6, 797a Abs. 2 ZPO. Auch in diesen Verfahren, in denen § 732 ZPO entspre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist

Rz. 138 In Verfahren nach Abs. 1 S. 2, in welchen das GKG anwendbar ist, finden die §§ 184 bis 195 SGG nach dem durch das 6. SGGÄndG eingefügten § 197a Abs. 1 S. 1 SGG keine Anwendung, auch dann nicht, wenn versehentlich die Beigabe bzw. Aushändigung des Entschädigungsantrages erfolgt.[157] Vielmehr sind die §§ 154 bis 162 VwGO entsprechend anzuwenden (§ 197a Abs. 1 S. 1, 2....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Erfasste Beschwerdeverfahren

Rz. 11 VV 3500, 3513 sind aber in folgenden Fällen (Beschwerden gegen Zwischenentscheidungen) anzuwenden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gemäß § 331 Abs. 3 ZPO (Anm. Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 39 Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 entsteht eine reduzierte 0,5-Terminsgebühr auch dann, wenn das Gericht gemäß § 331 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung trifft. Der Grundtatbestand ist in diesem Fall die Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu VV 3104 (Entscheidung im schriftlichen Verfahren). Damit sind zunächst die Fälle gemeint, in denen im schriftlichen Vorverfahren ein Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren

Rz. 18 Der BGH hat entschieden, dass im Falle des Abschlusses eines Vergleichs im Erörterungstermin gem. § 118 Abs. 1 S. 3 ZPO Prozesskostenhilfe nur für den Vergleich, nicht aber für das gesamte Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bewilligt werden kann.[9] Das BVerfG hat diese Auffassung verfassungsrechtlich nicht beanstandet.[10] Auf der Grundlage dieser Auffassung kommt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entschädigung wegen unangemessener Dauer des Festsetzungsverfahrens

Rz. 232 Gem. § 198 Abs. 1 GVG wird derjenige angemessen entschädigt, der infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet. Die Angemessenheit der Verfahrensdauer richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Schwierigkeit und Bedeutung des Verfahrens und nach dem Verhalten der Verfahrensbeteilig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach VV 4100 erhält der Anwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Übernahme des Mandats und Einarbeitung in den Rechtsfall. Abgegolten werden soll hiermit die erstmalige Einarbeitung in den Prozessstoff, die Entgegennahme der Information, rechtliche Prüfungen, Sachverhaltsermittlung, Gespräche mit dem Mandanten etc.[1] Dazu gehört vor allem auch die erste Akteneinsich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 43 Da das Gericht über einen Antrag auf Erlass eines Arrestes ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann (§ 922 Abs. 1 ZPO), wird eine fiktive Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 überwiegend abgelehnt, da es an der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung fehlt.[49] Nach a.A. soll Anm. Abs. 1 Nr. 1 anzuwenden sein, weil auf Widerspruch mündlich verhandelt werden müsse. Zutre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Schwierigkeiten in rechtlicher Hinsicht

Rz. 62 In der Regel wird die besondere Schwierigkeit auf rechtliche Merkmale zu stützen sein. Hier sind folgende Aspekte zu beachten: Rz. 63 – Abgelegene Rechtsgebiete Abgelegene Rechtsgebiete führen in der Regel zu einer besonderen Schwierigkeit der Sache. Dies gilt nicht nur dann, wenn die Sache strafrechtlich schwierig ist, sondern auch dann, wenn Vorfragen aus anderen Rech...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 150 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 auszugehen.[55] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 53 Einzelfälle zum Gegenstandswert in Beschwerdeverfahren:mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 2 Gründe

II. Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts war zurückzuweisen. 1. Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 36 Abs. 2 ZPO wird in Fällen, in denen das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört. Daher ist vorliegend das Ober...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Beschränkter Widerspruch

Rz. 33 Wird der Widerspruch nur beschränkt eingelegt, ändert dies nichts daran, dass die volle 0,5-Verfahrensgebühr aus dem Wert des Mahnbescheids angefallen ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass ausweislich der Formulierung in VV 3307 der Rechtsanwalt die Gebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren insgesamt erhält. Darüber hinaus heißt es in der Ge...mehr

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AGS 06/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten im Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (S. 241 ff.). Einen weiteren Beitrag liefert Stefan Lissner zum elektronischen Beratungshilfeantrag (S. 249 ff.). Mit dem Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens bei Festsetzung der PKH-Vergütung befasst sich Heinz Hansens und erörtert insbesondere, ob hier das Vers...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 139 Die Regelung des Abs. 6 S. 3 hat nur Bedeutung, wenn der Anwalt in einem oder mehreren verbundenen Verfahren bereits bestellt oder beigeordnet war, in einem anderen oder mehreren hinzuverbundenen Verfahren dagegen nicht. Abs. 6 S. 3 gilt daher nicht, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rentenberater und registrierte Erlaubnisinhaber (RDG)

Rz. 150 Nach § 4 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) gilt das RVG für die Vergütung entsprechend. Danach können zunächst Rentenberaterinnen und Rentenberater (vgl. § 10 Abs. 1 ...mehr