Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn die Entwendung mit Gewalt durch Überwindung eines Widerstandes des Versicherungsnehmers erfolgt.

1. Es liegt kein versicherter Raub vor bei Überrumpelung ohne Widerstand des Versicherten. Der Täter hatte die Armbanduhr des Versicherten an sich gerissen, ohne dass der Versicherte hiergegen Widerstand geleistet hatte.[85]

2. Wenn der Täter der versicherten Person eine Halskette abreißt, nutzt er lediglich das Überraschungsmoment und keineswegs einen tatsächlichen oder erwarteten Widerstand.[86]

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