Rz. 218

Der eigene Mandant oder der Verfahrensgegner persönlich kann Streitwertbeschwerde einlegen, um eine Ermäßigung des festgesetzten Wertes zu erreichen. Das macht deutlich, dass in jedem Streitwert-Beschwerdeverfahren eine Interessenkollision zwischen dem Auftraggeber und dem Anwalt besteht.[85] Deshalb muss im Verfahren beiden rechtliches Gehör gewährt werden.[86] Mandant und Anwalt müssen Gelegenheit erhalten, zu allen Ausführungen der Gegenseite Stellung zu nehmen.

[85] So richtungweisend LG Gießen Rpfleger 1952, 510; ebenso E. Schneider, DRiZ 1978, 204; KG KostRsp. GKG § 12 Nr. 88 m. Anm. E. Schneider; OLG Bamberg JurBüro 1991, 1692.
[86] OLG Karlsruhe Justiz 1966, 331.

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