Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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AGS 02/2010, Erhöhung der S... / Aus den Gründen

Die vorgenommene Erhöhung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV um 120 Prozent ist nicht zu beanstanden. a) Für die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Kläger im Widerspruchsverfahren ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV entstanden. Nach dieser Regelung beträgt der Betragsrahmen für die Geschäftsgebühr 40,00 EUR bis 520,00 EUR. Mindest- und Höchstbetrag der Betragsr...mehr

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AGS 08/2010, Erhöhung des S... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Kosten für ein isoliertes Vorverfahren unter Berücksichtigung einer Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu erstatten hat. Die Kläger, die 1974 geborene Klägerin zu 1) und ihr 2005 geborener Sohn, der Kläger zu 2), beziehen seit Januar 2006 Leistungen nach dem SGB II. Im August beantragten sie eine Kostenzusicherung für eine ...mehr

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AGS 02/2010, Erhöhung der S... / Sachverhalt

Die Kläger zu 1) und 2) verlangen von der Beklagten Erstattung der Kosten eines von den Klägern zu 1) bis 5) geführten Widerspruchsverfahrens gegen die Beklagte. Nachdem die Beklagte dem Widerspruch der Kläger abgeholfen hatte, meldeten die Kläger die ihnen von der Beklagten zu erstattenden Kosten an. Dabei machten sie eine Geschäftsgebühr (Nr. 2400 VV) mit 120prozentiger Er...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / X. Unverschuldeter Vermögensverlust nach Zustellung des Scheidungsantrages

Streitig ist, ob ein unverschuldeter Vermögensverlust nach dem Stichtag – z.B. durch die Wirtschaftskrise – eine andere Beurteilung rechtfertigt. Der AK 16 des 18. Deutschen Familiengerichtstages hat folgenden Beschluss gefasst: Änderungen im Vermögensbestand nach dem Stichtag des § 1384 BGB bleiben nach dem System des Gesetzes auch dann unberücksichtigt, wenn sie nicht auf un...mehr

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AGS 06/2010, Unangemessene ... / Anmerkung

Wie es Euch gefällt (Shakespeare, Uraufführung 1599) Sie kommt gewichtig daher, diese auch wahrhaft wichtige Entscheidung des IX. Senats des BGH, gewichtig vom Umfang, aber ebenso gewichtig auch vom Inhalt. Und wie erste Kommentare erkennen lassen, gilt gleichwohl auch hier: Der Vorhang fällt und viele Fragen bleiben offen. Ganz besonders pointiert stellt Luehrig im Anwaltsbla...mehr

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AGS 03/2010, Unwirksamkeit ... / Aus den Gründen

Der noch nicht rechtskräftig entschiedene Teil des Rechtsmittels (Strafverteidigerhonorar) ist teilweise begründet. Der Beklagte schuldet dem Kläger insoweit nur noch 9.170,94 EUR nebst Zinsen. II. Der Auffassung des Klägers, die Überprüfung der Honorarvereinbarung sei dem Senat aufgrund des Revisionsurteils v. 19.5.2009 generell entzogen, ist nicht zu folgen. Denn dieses Ur...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Endvermögen

Schulden werden auch im Endvermögen berücksichtigt (§ 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dies ist die notwendige Konsequenz der Berücksichtigung im Anfangsvermögen, da, wenn eine wirtschaftliche Betrachtung erfolgen soll, dies zu beiden Stichtagen geschehen muss. Der durch Schuldentilgung erwirtschaftete Zugewinn ist somit (trotz § 1378 BGB) auch in Fällen relevant, wo das Endvermögen...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Anfangsvermögen

Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das noch geltende Recht durch Ignorierung von Tilgungsgewinnen das wirtschaftliche Ergebnis der Ehe nicht immer treffend abbildet. Dieser Gesichtspunkt hat seit der Einführung des Zugewinnausgleichs erheblich an Bedeutung gewonnen, weil heute erheblich öfter als früher ein Ehegatte Schulden mit in die Ehe bringt. Durch die Streichung de...mehr

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AGS 03/2010, Gesetzlicher R... / Aus den Gründen

I. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie betrifft die Festsetzung einer nach § 55 RVG zu gewährenden Anwaltsvergütung, richtet sich gegen eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung und wurde in den Gründen des angefochtenen Beschlusses wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ausdrücklich zugelassen. Die weitere Beschwerde ist somit statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1...mehr

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zfs 07/2010, Probleme bei d... / e) Reparatur, Ersatz der Reparaturkosten oder Zahlung einer Wertminderung

Die sich aus einer nicht vertragsgemäßen Beschaffenheit ergebenden Rechtsfolgen sind von Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Es gibt Leasingverträge, deren AGB vorsehen, dass der Leasingnehmer entweder den vereinbarten Zustand herzustellen oder die Kosten dafür zu übernehmen hat. Am häufigsten anzutreffen sind Regelungen, denen zufolge der Leasingnehmer eine Zahlung in Höh...mehr

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Mieterhöhung bei irriger Annahme einer Mietpreisbindung

Leitsatz Erfüllt eine Mietwohnung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für preisgebundenen Wohnraum, so ist die vertragliche Vereinbarung der Wohnungspreisbindung mit der Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete nach § 557 Abs. 4, § 558 Abs. 6 BGB unwirksam. Eine Vereinbarung der Kostenmiete ist nur wirksam, wenn die Einhaltung der Kostenmiete d...mehr

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Zur Verfassungsmäßigkeit der Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte

Leitsatz § 32c EStG i.d.F. des StandOG vom 13.9.1993 (BGBl I 1993, 1569) – § 32c EStG a.F. – war mit dem GG vereinbar, soweit die Tarifbegrenzung nach näherer Maßgabe des § 32c Abs. 2 EStG a.F. nur für gewerbliche Einkünfte gewährt wurde, die beim Bezieher selbst der GewSt. unterlegen haben, und die Tarifbegrenzung des § 32c EStG a.F. für gewerbliche Einkünfte insoweit ausge...mehr

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Mieterhöhung

Leitsatz Höhere Kapitalkosten bei Kappungsgrenze beachtlich Fakten: Die Parteien streiten, ob die Kostenmieterhöhung in die Berechnung der Kappungsgrenze einzubeziehen ist. Nachdem ein öffentlicher Zinszuschuss der preisgebundenen Wohnung infolge planmäßiger Tilgung eines Darlehens entfallen war, erhöhte der Vermieter 2000 die Miete wegen gestiegener Kapitalkosten. Nachfolgen...mehr

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Zur Berechnung der Kappungsgrenze bei Teilinklusivmiete

Leitsatz Bei der Berechnung der Kappungsgrenze bei einer Teilinklusivmiete ist nicht die Nettomiete zugrunde zu legen. Fakten: Der Mietvertrag sieht eine Miete von 800 DM inkl. der Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten vor, für die monatlich 100 DM zusätzlich zu leisten sind. Der Vermieter begehrt vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete und legt bei der Berechnung ...mehr

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Mieterhöhung nach § 2 MHG bei unwirksamer Staffelmietvereinbarung

Leitsatz 1. Eine unwirksame Staffelmietvereinbarung in einem Wohnungsmietvertrag schließt nur ausnahmsweise eine Mieterhöhung gemäß § 2 MHG aus. 2. Der Mieter kann auch teilweise einer Mieterhöhung gemäß § 2 MHG zustimmen. In diesem Fall kann der Vermieter sein Zustimmungsverlangen auf den verbleibenden Rest der begehrten Mieterhöhung beschränken. 3. Hat der Mieter die aufgrun...mehr

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Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen aus verschiedenen Gründen

Leitsatz Bei der Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG bleiben Mieterhöhungen nach §§ 3-5 MHG, die innerhalb des in § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG genannten Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt sind, außer Betracht. Dagegen sind Erhöhungen nach den §§ 3- 5 MHG, die länger als drei Jahre zurückliegen, bei der Berechnung der Kappungsgrenze aus dem Ausgangsmietzins nicht herau...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / 2. Von 20 % auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 BGB

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ZAP 5/2023, Fallstricke bei... / 2. Geltungsbereich der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze gilt auch für das vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB und für alle Modernisierungsankündigungen nach § 555c Abs. 1 S. 1 BGB, die dem Mieter bis spätestens 31.12.2018 zugegangen sind (BGH, Urt. v. 18.3.2021 – VIII ZR 305/19, NZM 2021, 463). Fehlt es an einer (ordnungsgemäßen) Ankündigung durch den Vermieter, kommt es auf den Zugang der Mieterhöhungserklä...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / 1. Kappungsgrenze

Fast 12 Jahre kannte das Miethöherecht für den preisfreien Wohnungsbau keine Kappungsgrenze. Erst ab dem 1. Januar 1983 hat der Gesetzgeber diese weitere Grenze für die Mieterhöhung eingeführt. Dies geschah in unmittelbarem Zusammenhang mit der damals zugleich erfolgten Neufassung des Begriffs der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die ortsübliche V...mehr

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ZAP 24/2022, Fallstricke be... / VII. Die Pflicht zur Einhaltung der Kappungsgrenze

Zentrales Instrument einer verzögerten Mietzinsanpassung in Ballungsräumen mit konstant hohem Anstieg der Marktmieten ist die in § 558 Abs. 3 BGB enthaltene sog. Kappungsgrenze von 20 % bzw. von 15 % in Gebieten mit knapper Wohnraumversorgung, sofern die zuständigen Landesregierungen entsprechende Rechtsverordnungen erlassen haben. Derzeit gilt die 15%-Grenze in ca. 300 Geme...mehr

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ZAP 24/2022, Fallstricke be... / 2. Die Berechnung der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze bedeutet, dass der Vermieter innerhalb des Dreijahreszeitraums die Ausgangsmiete um maximal 20 % bzw. 15 % erhöhen darf, wobei ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Mieterhöhungsverlangens zurückzurechnen ist. Soll eine Mieterhöhung also zum 1.9.2022 wirksam werden, ist die am 1.9.2019 vertraglich geschuldete Miete maßgeblich. Relevant ist immer die nach...mehr

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ZAP 18/2019, Rechtsprechung... / 2. Berechnung der Kappungsgrenze bei Flächenabweichungen

Die Ermittlung von Flächenabweichngen setzt nicht nur das rein tatsächliche Vermessen der Wohnung voraus, sondern auch die Entscheidung, welche Berechnungsvorschrift in Ansatz gebracht wird. Diese unterscheiden sich vor allem danach, wie bestimmte Grundflächen auf die Wohnfläche angerechnet werden, z.B. Balkone. Der Begriff der "Wohnfläche" ist dabei im Wohnraummietrecht auc...mehr

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ZAP 24/2022, Fallstricke be... / 1. Anwendbarkeit der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze gilt bei allen Mieterhöhungen nach § 558 BGB und auch bei Übergang vom preisgebundenen zum preisfreien Wohnraum, wenn die Sozialbindung ausgelaufen ist (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, § 558 BGB Rn 150). Die Kappungsgrenze gilt hingegen nicht bei Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB, bei Erhöhungen der Betriebskosten nach § 560 BGB und bei wirksam v...mehr

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ZAP 5/2023, Fallstricke bei... / VII. Kappungsgrenze des § 559 Abs. 3a BGB

Durch das Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18.12.2018 (BGBl I 2648) wurde erstmals mit Wirkung zum 1.1.2019 eine absolute Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen eingeführt. Bei Erhöhung der jährlichen Miete nach § 559 Abs. 1 BGB darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren, von Erhöhungen nach §§ 558, 560 BGB abgesehen, nicht um mehr als 3 EUR pro qm erh...mehr

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ZAP 2/2019, Das Mietrechtsa... / 2. Einführung einer neuen Kappungsgrenze

Neu ist auch eine eigene Kappungsgrenze für Modernisierungsmieterhöhungen. Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 Abs. 1 BGB darf sich die monatliche Miete innerhalb von sechs Jahren, von Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB oder Betriebskostenerhöhungen gem. § 560 BGB abgesehen, nicht um mehr als 3 EUR/m2 Wohnfläche erhöhen. Beträgt die mona...mehr

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ZAP 12/2022, Zulässigkeit der Kappungsgrenze: Sozialplanabfindungen

(BAG, Urt. v. 8.2.2022 – 1 AZR 252/21) • Ein wegen einer Betriebsschließung durch Einigungsstellenspruch erstellter Sozialplan darf die Sozialplanabfindung auf einen Höchstbetrag deckeln und damit auch ältere Arbeitnehmer mit einer langen Betriebszugehörigkeit benachteiligen. Die Begrenzung von sehr hohen Abfindungen ist angemessen, sie dient der gerechteren Verteilung der b...mehr

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ZAP 3/2021, Änderungen bei ... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV RVG . Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV RVG zugenommen (dazu aus neuerer Zeit Burhoff RVGreport 2019, 82; Klüsener JurBüro 2018, 169). Die Höhe der Gebühren richte...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen – Gesetzliche Grundlagen und Übersicht der Gemeinden mit Mietpreisbeschränkungen

I. Einführung Die heutigen Regelungen über Bestandsmietenerhöhungen in §§ 557– 561 BGB sind das vorläufige Endergebnis einer langen Reihe von gesetzlichen Regelungen zum Mietpreisrecht (Börstinghaus WuM 2018, 610; Herrlein NZM 2016, 1; NJW 2017, 711). Die Geschichte des Miethöherechts in den letzten gut einhundert Jahren ähnelt in weiten Phasen der Quadratur des Kreises. Teil...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / II. Gesetzliche Grundlagen

1. Begrenzung der Wiedervermietungsmiete ("Mietpreisbremse") gem. § 556d Abs. 2 BGBmehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / III. Liste der Gemeinden mit Mietpreisbeschränkungen

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ZAP 18/2023, Rechtsprechung... / I. Einleitung

Die letzten Wochen und Monate wurden bestimmt von der Diskussion über die GEG-Novelle, umgangssprachlich „Heizungsgesetz” genannt. Das ganze Verfahren war ein Lehrstück für parlamentarische Abläufe, wie sie in einem demokratischen Staat nie ablaufen dürfen. Ein unausgegorener Gesetzentwurf wird „durchgestochen” und bekannt, bevor der eigentliche Schritt, nämlich ein Wärmeges...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / 2. Beschränkung der Wiedervermietungsmiete

Während bis zum Jahr 2015 alle Regelungen zur Miethöhe nur Bestandsmietverhältnisse betrafen, hat der Gesetzgeber durch das "Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung – Mietrechtsnovellierungsgesetz" vom 21.4.2015 die Vorschriften der §§ 556d-556g ins BGB eingeführt. Hierdurch wurd...mehr

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ZAP 6/2021, Anwaltliche Ver... / 1. Wertgebühren

Das Kostenrechtsänderungsgesetz passt bei den Wertgebühren linear die Tabellenwerte in den §§ 13, 49 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) an. Bei einer Abrechnung der Gebühren erhöht sich der Gegenstandswert bei einem Wert bis 500 EUR rundungsbedingt von 45 EUR auf 49 EUR. Dies ist eine Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR um 9 %. Im Übrigen werden die Gebühren line...mehr

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ZAP 18/2021, Rechtsprechung... / XI. Modernisierungsmieterhöhung

Werden tatsächlich trennbare Modernisierungsmaßnahmen gem. § 555b BGB durchgeführt, kann der Vermieter mehrere Mieterhöhungserklärungen nach § 559b Abs. 1 BGB bzgl. jeweils abgeschlossener Maßnahmen erklären (BGH WuM 2021, 371 = GE 2021, 754 = MietPrax-AK § 559 BGB Nr. 10 mit Anm. Börstinghaus; Schach jurisPR-MietR 13/2021 Anm. 1; Börstinghaus jurisPR-BGHZivilR 13/2021 Anm. ...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / I. Einführung

Die heutigen Regelungen über Bestandsmietenerhöhungen in §§ 557– 561 BGB sind das vorläufige Endergebnis einer langen Reihe von gesetzlichen Regelungen zum Mietpreisrecht (Börstinghaus WuM 2018, 610; Herrlein NZM 2016, 1; NJW 2017, 711). Die Geschichte des Miethöherechts in den letzten gut einhundert Jahren ähnelt in weiten Phasen der Quadratur des Kreises. Teilweise wird vo...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / 1. Begrenzung der Wiedervermietungsmiete ("Mietpreisbremse") gem. § 556d Abs. 2 BGB

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Koalitionsvertrag 2021 aus Immobiliensicht

Überblick SPD, Grüne und FDP haben sich auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Die endgültige Zustimmung der Parteien steht noch aus. Lesen Sie, was der Ampel-Koalitionsvertrag rund um den Immobiliensektor vorsieht, von Wohnungsbau bis Sachkundenachweis. Nach fünfwöchigen Verhandlungen haben sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Das ...mehr

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ZAP 2/2019, Das Mietrechtsa... / VII. Synopse

Nachfolgende Synopse ermöglicht einen Überblick zu den Änderungen (Hervorhebung durch Fettdruck) durch das "Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache – Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG)" vom 18.12.2018 (veröffentlicht am 21.12.2018 im BGBl I, S. 2648).mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

BAG, Urteil v. 28.5.2020, 8 AZR 170/19 Leitsätze (amtlich) 1. Die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG hat eine Doppelfunktion. Sie dient einerseits der vollen Schadenskompensation und andererseits der Prävention, wobei jeweils der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. 2. Bei der Bestimmung der angemessenen Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden nach § ...mehr

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ZAP 5/2023, Fallstricke bei... / 1. Zeitlicher Anknüpfungspunkt

Maßgeblicher Anknüpfungspunkt für die Anlage der Sechsjahresfrist ist der Wirksamkeitszeitpunkt der Mieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB, da erst zu diesem Zeitpunkt der Erhöhungsbetrag Teil des Mietzinses ist. Nach dem eindeutigen Wortlaut ist daher eine Vorverlegung auf den Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsschreibens nicht möglich (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, a.a.O....mehr

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ZAP 18/2021, Rechtsprechung... / V. Mietendeckel

Der starke Zuzug nach Berlin verbunden mit nicht ausreichendem Wohnungsneubau aufgrund von u.a. langen Bearbeitungszeiten für Baugenehmigungen und nicht ausreichender Bereitstellung von Bauland hat in Berlin zu nicht unerheblichen Mietsteigerungen geführt. Das hat das Land Berlin aufgrund eines Aufsatzes eines Mitarbeiters der Berliner Senatsverwaltung (Weber JZ 2018, 1022) ...mehr

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ZAP 11/2021, Die Unwirksamk... / IV. Rechtsfolgen

Da das Land somit für den Erlass der Regelung nicht zuständig war, ist das gesamte Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin nichtig und zwar von Anfang an. Das gilt auch für den Ordnungswidrigkeitentatbestand, da die tatbestandliche Anknüpfung an ein bußgeldbewehrtes Verhalten entfällt. Alle Mietbeschränkungen aufgrund der Regelungen sind unwirksam. Haben die Part...mehr

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ZAP 12/2023, Der Sozialplan... / b) Sockelbeträge und Höchstgrenzen

Der Sozialplan kann Mindestsummen, sog. Sockelbeträge, sowie Höchstbetrags- bzw. Kappungsgrenzen für Abfindungen vorsehen. Sind von der Betriebsänderung v.a. jüngere Arbeitnehmer mit relativ kurzer Betriebszugehörigkeit betroffen, die nach den vorgenannten Abfindungsformeln tendenziell benachteiligt sind, wird vielfach zum weiteren Ausgleich in Form einer Basissicherung ein s...mehr

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ZAP 20/2018, Anwaltsmagazin / 4 Bundesregierung beschließt Mieterschutzgesetz

Am 4. Oktober hat die Bundesregierung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) erarbeiteten Entwurf eines Mietrechtsanpassungsgesetzes vorgelegt (vgl. zum Referentenentwurf und der Kritik daran zuletzt ZAP Anwaltsmagazin 17/2018, S. 866). Mit dem Gesetz sollen die Regelungen der Mietpreisbremse effektiver handhabbar sein und Mieter vor überzogene...mehr

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Brandenburg: Mietpreisbremse rückwirkend verlängert

Überblick In Brandenburg hat die Landesregierung eine neue Verordnung zur Mietpreisbremse beschlossen. Mietpreisbremse gilt rückwirkend Die Brandenburger Verordnung zur Mietpreisbremse bei neu abgeschlossenen Mietverträgen ist Ende des Jahres 2020 ausgelaufen. Nun hat das Landeskabinett eine neue Verordnung beschlossen, die rückwirkend ab 1.1.2021 für 5 Jahre gelten soll. Die...mehr

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ZAP 5/2023, Fallstricke bei... / I. Vorbemerkung

Die Möglichkeit des Vermieters, nach durchgeführten Modernisierungen den Mietzins um jährlich 8 % der für die jeweilige Wohnung konkret aufgewendeten Kosten zu erhöhen, führt häufig zu Streitigkeiten vor Gericht, da anders als bei der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB eine wesentlich großzügigere Kappungsgrenze einzuhalten ist, sodass es nicht s...mehr

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ZAP 1/2021, Berufsrechtsreport / 1. Gebührenanpassung

Das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) (BT-Drucks 19/23484 i.V.m. BT-Drucks 19/24740; zum RegE Schneider ZAP 2020, 1211 f.) bringt die von der Anwaltschaft lang ersehnte Gebührenanpassung. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1.8.2013, sieht man einmal davon ab, dass sich die Gegen...mehr

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ZAP 3/2015, Sozialplan: Wirksamkeit einer Höchstbegrenzungsregelung für Abfindung

(LAG Nürnberg, Urt. v. 12.11.2014 – 2 Sa 317/14) • Jedenfalls, wenn sich die Abfindung in einem Sozialplan nach Einkommen und Betriebszugehörigkeit bestimmt, stellt die Festlegung eines absoluten Höchstbetrages füreine Abfindung (sog. Kappungsgrenze) keine Benachteiligung wegen des Alters dar. Durch eine Höchstbetragsregelung, die nicht nach dem Alter differenziert, werden A...mehr

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Mietmängel von A-Z

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ZAP 6/2019, Rechtsprechungs... / I. Einleitung

Im Berichtszeitraum wurde das Mietrechtsanpassungsgesetz vom 18.12.2018 (BGBl I, S. 2649; dazu Börstinghaus ZAP F. 4, S. 1777; Artz/Börstinghaus NZM 2019, 12; Selk NJW 2019, 329;) verabschiedet. Es ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und hat politisch eine sog. Nachschärfung der Regelungen über die Mietpreisbremse gebracht sowie die Möglichkeit der Modernisierungsmieterhöhung ...mehr