Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Weitergehende oder schriftliche Beratung

Rz. 101 Berät der Rechtsanwalt nach einer ersten Beratung telefonisch oder persönlich ein oder mehrere Male zusätzlich, beträgt die Kappungsgrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG 250,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß schriftlich berät oder aber das Ergebnis der Beratung nochmals auftragsgemäß schriftlich zusammenfasst. Hat der Rechtsanwalt die erste Bera... mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 114 Ein Gutachten ist im Gegensatz zum Rat, der oft mündlich erteilt wird, eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des Rechtsanwalts über die Sach- und Rechtslage eines bestimmen Sachverhalts. Für die Erstellung eines Gutachtens gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Nrn. 2101 u. 2103 VV RVG regeln jedoch eine Ausnahme... mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Gebührenrahmen und Begrenzung auf eine 1,3 Regelgebühr

Rz. 155 Die reguläre Geschäftsgebühr (außerhalb von Inkassodienstleistungen für unbestrittene Forderungen) nach Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr mit einem Satzrahmen von 0,5 bis 2,5. Innerhalb dieses Rahmens hat der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der in § 14 RVG genannten Kriterien seine Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Natürlich kann der Auftrag auc... mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 116 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzunge... mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Folgen der fehlenden Vereinbarung

Rz. 73 Berät der Rechtsanwalt, ohne eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen zu haben, so hat dies nach § 34 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG Folgen: mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ... mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber... mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 30 Häufig wird in der Praxis nicht zwischen Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 3a ff. RVG und Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG unterschieden. Die reine Beratungstätigkeit des Anwalts wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 31 § 34 Abs. 1 S. 1 RVG fordert in erster Linie den Abschluss einer Gebührenvereinbarung: Zitat "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder ei... mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 75 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[58] Sofern sich ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Zahlungen

Rn. 2046 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Wird der Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Zahlungen oder sonstiger Bezüge beglichen, ist wie folgt zu unterscheiden: Rn. 2047 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei Kaufpreisraten, entsteht der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung, also der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Die Ratenzahlungen sind steuerlich irrelevant... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ermittlung des Freibetrags

Rn. 2044 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag beträgt höchsten EUR 45 000. Er ermäßigt sich, um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR 136 000 übersteigt. Ab einem Gewinn von EUR 181 000 wird kein Freibetrag mehr gewährt, vgl die nachfolgende Grafik: Rn. 2045 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Soweit Teile des Veräußerungsgewinn wegen der Anwendung des Teileinkünfteverfah... mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Grundsatz

Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – anders als na... mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim... mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 13.6 Mietpreisbindung

Energetische Modernisierung ohne Mietpreisbindung Höchstens 7,15 EUR/m2 Ist die Wohnung vor Beginn der Maßnahmen nicht gebunden, so kann eine Mieterhöhung nach § 559 BGB vorgenommen werden. Dabei sind die auf die Modernisierung anteilig entfallenden Zuschüsse abzuziehen.[1] Die Mieterhöhung kann alternativ auch nach den §§ 557 und 558 BGB vereinbart werden. Eine Mietpreisoberg... mehr

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Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige... mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 7.2 Förderobergrenze von 40.000 EUR

Gesamtförderung Da die Bundesregierung sich mit ihrer Förderung an alle privaten Wohnungsnutzer wendet, wurde auch berücksichtigt, dass nicht alle dieser Haushalte sofort über die Mittel verfügen, alle energetischen Maßnahmen zusammen durchzuführen. Diese Tatsache wird dadurch berücksichtigt, dass man neben den jährlichen Förderhöchstgrenzen (14.000 EUR und 12.000 EUR) eine G... mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Übertragung auf Dritten – Abrechnung als Auslagen durch den Insolvenzverwalter

Möglich und denkbar bleibt, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben delegiert, diese dann aber selbst vorfinanziert und dann im Rahmen seiner Vergütung als besondere Auslagen geltend macht. Dieser Abrechnungsmodus ist in der Praxis aber höchst selten vorzufinden und dürfte auch nicht unproblematisch sein. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § ... mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 64 Zuallererst denkt man bei mehreren Auftraggebern an die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. Danach gilt: Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Teilweise wird daher ... mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.4 § 1368b BGB schließe den Zugewinnausgleich nicht kategorisch aus

Braeuer vertritt die Auffassung, dass Haushaltsgegenstände dem Zugewinnausgleich nicht entzogen sind.[15] Er legt dar, weshalb die Einbuchung in die Zugewinnbilanzen keineswegs immer zum gleichen Ergebnis führt wie ohne sie, insbesondere, wenn ohne die Haushaltsgegenstände der Zugewinn negativ würde. Außerdem erhöhen Haushaltsgegenstände im Endvermögen die Kappungsgrenze des... mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 86 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, ist nach herrschender Meinung zuerst die Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen und erst im Anschluss die Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG zu prüfen. Es gilt de... mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Nicht anhängige Ansprüche

Rz. 167 Hat der Anwalt den Auftrag, in einem gerichtlichen Verfahren auch Verhandlungen über nicht anhängige, zwischen den Parteien aber streitige Ansprüche zu führen, wirkt sich dies auch auf die Gebühren aus. Für das Führen der Verhandlungen entsteht neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem anhängigen Wert eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101... mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.9 Beispiel 9

Gestörter Zugewinnausgleich: Im Regelfall wird sich der Weg über den Zugewinnausgleich nicht auszahlen, weil sich die Miteigentumsanteile im Endvermögen meistens rechnerisch neutralisieren. Dennoch muss die anwaltliche Vertretung prüfen, ob das im zu bearbeitenden Einzelfall auch wirklich zutrifft. Die Bewertung als "überperfektionistische … Manier"[50] ist nicht nur unsachl... mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Deckelung bei Verbraucher

Rz. 79 Während man bei einem Unternehmer durch Ansatz eines angemessenen Stundensatzes möglicherweise noch zu einer adäquaten Lösung gelangen kann, stößt dies bei der Vertretung eines Verbrauchers schnell an seine Grenzen. Besonders prägnant sind hier vor allem die Situationen, in denen der Anwalt mehrere Stunden in die Beratung investiert oder es sich um hohe Gegenstandswer... mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Anderweitig anhängige Ansprüche

Rz. 171 Die vorhergehende Abrechnung gilt dem Grunde nach auch, wenn in dem Verfahren Ansprüche mitverhandelt werden, die bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind. Da der Anwalt aus demselben Gegenstand die Gebühren jedoch nicht mehrfach abrechnen kann, sondern insgesamt nur einmal, sind im RVG für den Fall, dass eine Gebühr bereits im anderen Verfahren angefallen ist... mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 67 Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1005 VV geregelt. Rz. 68 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus. Sie ist sowohl im Verwaltungsverfahren möglich als au... mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 12 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[14] auch ber... mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we... mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 4. Bemessungsgrundlage: Bruttonachlasswert

Rz. 17 Ebenso wenig war den Klägerinnen darin zu folgen, auf den Nettonachlass zzgl. eines bei 40 % gekappten Schuldenanteils als Bezugsgröße abzustellen. Hierfür fand sich keine Rechtsgrundlage. Vielmehr ist anerkannt und zutreffend, auf den vollen Bruttonachlass als Bezugsgröße für die Vergütungsberechnung in Prozentsätzen abzustellen, sofern – wie hier – die Abwicklung al... mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / V. Zeithonorare

Rz. 36 Die Nachteile von Pauschalvergütungen, seien sie durch Gegenstandswerte oder durch Festbeträge bestimmt, zeigen sich immer dann, wenn der investierte Zeitaufwand gering und die Pauschalvergütung hoch ist. Aufgewandte Zeit und "verdientes" Honorar haben nach allgemeinem Verständnis in einem angemessenen Verhältnis zu stehen, ansonsten werden sie als ungerecht empfunden... mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / I. Grundsätzliche Positionen von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 5 Zunächst wird der sicherlich in der Praxis erhebliche Einwand erhoben, der Bundesgerichtshof habe die Zeitvergütung ausdrücklich abgelehnt.[7] Tatsächlich hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Jahr 2005 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Frage eines Zeithonorars als Kriterium für die Angemessenheitsbestimmung im Rahmen des § 2221 BGB beschäftigt. Für... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beschränkung auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen – keine Rückwirkung

Rn. 86 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG ist zwar augenscheinlich auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen bezogen; jedoch gilt § 21 Abs 2 EStG auch zwischen fremden Dritten (BFH BStBl II 1997, 605). Rn. 87 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Des Weiteren kann die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass rückwirkend der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ... mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / XI. Bedeutung für die Praxis

1. Höhe der Zustellauslagen geklärt Seit dem 1.1.2021 ist ein Streit darüber entbrannt, ob im Rahmen der übertragenen Zustellungen auf den Insolvenzverwalter bei dessen geltend gemachten Auslagen für die Zustellungen ein Abzug der ersten 10 Zustellungen vorzunehmen ist oder nicht. Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde zwar... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wertgebühren

Rz. 3 Das Kostenrechtsänderungsgesetz passt bei den Wertgebühren linear die Tabellenwerte in den §§ 13, 49 RVG an. Bei einer Abrechnung der Gebühren erhöht sich der Gegenstandswert bei einem Wert bis 500 EUR rundungsbedingt von 45 EUR auf 49 EUR. Dies ist eine Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR um 9 %. Im Übrigen werden die Gebühren linear um 10 % erhöht, was ein... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zwischen der Betragsgrenze nach § 7b Abs 2 Nr 2 EStG aF (Baukostenobergrenze) und der förderfähigen Bemessungsgrundlage nach § 7b Abs 3 EStG aF

Rn. 92 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Zu unterscheiden waren: Rn. 93 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Diesen betragsmäßigen Unterschied nannte der Ge... mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG – einfaches Schreiben

Rz. 329 Gem. Nr. 2301 VV RVG reduziert sich die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art ­beschränkt. Die Anm. zu 2301 VV RVG definiert, was unter einem Schreiben einfacher Art zu verstehen ist, nämlich, dass es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen ... mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie... mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / V. Begrenzung gilt auch im Falle von Zuschlägen

Der BGH stellt damit klar, dass die Kappungsgrenze des § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV eine absolute Grenze darstelle. Dies gelte mithin auch für parallel wegen eines Mehraufwandes geltend gemachte Zuschläge die damit verbunden sind. Daher sei eine Mehrvergütung in einem letzten Rechenschritt in diesem Zusammenhang immer gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV auf höchstens 50 % der Fe... mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / a) Bisherige Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2300 VV)

Bis zum 30.9.2021 regelt die Anmerkung zu Nr. 2300 VV die sogenannte Schwellengebühr.[4] Weitere hierfür verwendete Bezeichnungen sind Schwellenwert, Regelgebühr oder Kappungsgrenze.[5] Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV kann eine höhere als eine 1,3-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Satzrahmengebühr

Rz. 86 Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1 RVG,[106] ihr Rahmen beträgt 0,5 bis 2,5 der vollen Gebühr. Daraus errechnet sich eine Mittelgebühr von 1,5. Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG)[107] kann eine Gebühr von mehr als 1,3 (sog. Schwellengebühr... mehr

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§ 31 Kostenrecht / ee) Anrechnung bei Mehrvergleich

Rz. 110 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden (Mehrvergleich: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, Differenz-Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG) und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenz... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten

Rz. 115 Die übliche Vergütung des Anwalts nach Abs. 1 S. 2 darf bei der Beratung oder Begutachtung für einen Verbraucher jeweils höchstens 250 EUR betragen. Die Formulierung "höchstens" verdeutlicht, dass die Vergütung im Einzelfall auch unter der gesetzlich normierten Kappungsgrenze liegen kann. Es handelt sich nicht um eine Festgebühr.[141] Abs. 1 S. 3, 2. Hs. verweist ins... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Mindest- und Höchstgebühr, Kappungsgrenze, Schwellengebühr

Rz. 20 Soweit das RVG von Mindest- oder Höchstgebühren spricht, handelt es sich nicht um selbstständige Gebühren, sondern lediglich um Mindest- oder Höchstgrenzen, innerhalb derer der Anwalt die Wahl hat, die konkrete Gebühr festzusetzen. Rz. 21 Das Gleiche gilt für die sog. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten gegenüber einem Verbraucher (250 EUR) und der sog. Erstberat... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigennützige Beauftragung und Kappungsgrenze nach § 22 Abs. 2 S. 2

Rz. 14 Eine eigennützige Beauftragung (siehe Rdn 6) durch mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit führt mindestens zu einer Erhöhung der Vergütung nach VV 1008. Sind die Auftraggeber unechte Streitgenossen (verschiedene Gegenstände) und erhält der Anwalt Wertgebühren, verdient er ebenso viel wie bei einer Einzelvertretung mit verschiedenen Gegenständen; auf die Perso... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kappungsgrenzen, Anrechnung

Rz. 82 Die Vergütung des Mediators ist nicht nach Abs. 1 S. 3 gekappt. Auch eine Anrechnung nach Abs. 2 findet nicht statt (siehe Rdn 123). mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Berechnung der Verfahrensgebühren bei Einigung mit Mehrwert

Rz. 79 Schließt der Terminsvertreter eine Einigung, in die auch Ansprüche miteinbezogen werden, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, so erhöht sich entweder der Gegenstandswert der 0,65-Verfahrensgebühr nach VV 3401 oder er erhält zusätzlich unter Beachtung des § 15 Abs. 3 eine 0,4-Verfahrensgebühr nach VV 3401, 3101 Nr. 1, 2 aus dem Mehrwert. Ist auch der Verfahrensb... mehr