Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / III. Bedarf des Kindes bei Einkommen des Unterhaltspflichtigen oberhalb der 10. Einkommensgruppe

Da eine Geltendmachung von Kindesunterhalt bezogen auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse und damit abweichend von den Tabellenwerten grundsätzlich möglich ist, kann natürlich – erst recht – Unterhalt nach konkretem Bedarf gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige ein Einkommen erzielt, welches oberhalb der 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle liegt. Die Tabe...mehr

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Hessen: Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum

Überblick Erweiterte Mietpreisbremse, gesenkte Kappungsgrenzen, verlängerte Kündigungssperrfrist – Hessen hat schon bisher viel für den Mieterschutz getan. Jetzt kommt noch ein Genehmigungsvorbehalt dazu: In 31 Kommunen kann die Bauaufsicht die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum verweigern. Aber einen Haken gibt es dabei. In Hessen können ab sofort Städte und Gemeinden...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3–6 RVG zulässig, da das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung in Höhe von 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des Arbe...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / Leitsatz

Die Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2503 Abs. 2 hat zunächst auf die Verfahrensgebühr zu erfolgen, für die Beratungshilfe geleistet worden ist. Danach erfolgt die Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.12.2019 – 2 Ta 100/19mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein hat über die Frage der teilweisen Anrechnung der im Rahmen der Beratungshilfe vorzunehmenden teilweisen Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG hinaus allgemeine Bedeutung. Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein entspricht der wohl herrschenden Auffassung in Rspr. und Literatur, teilweise für die Anrechnung nach Vorbem. ...mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3 bis 6 RVG zulässig, da das ArbG die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung i.H.v. 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des ArbG vorgenommene Verg...mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Vertreter der Klägerin gem. § 49 RVG zustehenden Rechtsanwaltsvergütung. In der Hauptsache hatte die Klägerin mit ihrer Klage Kündigungsschutzklage gegen zwei ordentliche Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses erhoben. Im Gütetermin schlossen die Beteiligten einen verfahrensbeendigenden Vergleich. Der Streitwert für die Klage wur...mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / Leitsatz

Die Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV hat zunächst auf die Verfahrensgebühr aus dem Gegenstandswert zu erfolgen, für die Beratungshilfe geleistet worden ist. Danach erfolgt die Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.12.2019 – 2 Ta 100/19mehr

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ZErb 03/2020, Schmerzensgel... / 1 Gründe

A. Die Kläger sind die Erben des bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall am 19.6.2014 gegen 11.30 Uhr schwer verletzten und am 8.4.2016 verstorbenen B. W. Gegenstand des Rechtsstreits sind noch offene Schadensersatzansprüche der Kläger als Erbengemeinschaft gegen den Beklagten zu 1) als Unfallbeteiligten und die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherung aus diesem Ver...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / II. Negatives Endvermögen und Kappungsgrenze

Konsequente Folge der Anerkennung negativen Anfangsvermögens war die Anerkennung auch negativen Endvermögens (§ 1375 Abs. 1 S. 2 BGB). Anders nämlich wäre der infolge der ehezeitlichen Tilgung eintretende Vermögenszuwachs dann nicht zu erfassen, wenn der bei Eintritt in den Güterstand verschuldete Ehegatte kein Aktivvermögen erzielt hat. In diesem Fall nämlich kann die Verri...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / III. Illoyale Vermögensverfügungen und Kappungsgrenze

Eine wesentliche Änderung aber hat der Geltungsbereich der Kappungsgrenze erfahren. Die Ausgleichsforderung ist seit 1.9.2009 dann nicht mehr auf das vorhandene Vermögen beschränkt, wenn der Ehegatte sein Vermögen illoyal vermindert hat. Hintergrund dieser Regelung ist, dass – wie schon nach altem Recht – ein unredlich verursachter Vermögensschwund dem vorhandenen Endvermöge...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Kappungsgrenzen bei Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 453 Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine Gebührenvereinbarung getroffen und gilt daher gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart, sind gesetzliche Kappungsgrenzen zu berücksichtigen. Der Anwalt darf dann nämlich gem. § 34 Abs. 1 S. 3 RVG gegenüber einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB maximal 190 EUR für ein erstes Beratun...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (4) Gebühr von 1,5 und mehr

Rz. 484 Im Gesetz heißt es, dass der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Damit ist gemeint, dass Umfang oder Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegen. Tipp Es wird von Rechtsschutzversicherern oder erstattungspflichtigen Haftpflichtversicherern gern argumentiert, eine über dem Satz von 1,3 liegende G...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / IV. Vereinheitlichung der Berechnungsstichtage für Zugewinn und Ausgleichsforderung

Bis zum 1.9.2009 fielen der Stichtag für die Berechnung des Zugewinns (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, § 1384 BGB a.F.) und der Stichtag für die Entstehung der Ausgleichsforderung (Ende des Güterstandes, § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB) auseinander. Das ermöglichte insofern Vermögensmanipulationen, als sich dem ausgleichspflichtigen Ehegatten die Gelegenheit bot, sein bei Rec...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VIII. Zugriffsmöglichkeit auf Dritte

Im Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten erweitert wurden 2009 auch dessen Zugriffsrechte auf Dritte im Falle illoyaler Vermögensminderung. Ist eine solche vorgenommen worden, so kann die Ausgleichsforderung – infolge der hier nicht geltenden Kappungsgrenze (§ 1378 Abs. 2 S. 2 BGB) – das noch vorhandene Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten übersteigen. Das i...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 2.2 Mieterhöhung

Der BGH hat in früheren Entscheidungen mehrmals zu der Frage Stellung genommen, welche Rechtsfolge bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB gilt, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche von der tatsächlichen Fläche abweicht. In den Urteilen vom 7.7.2004[1] und vom 8.7.2009[2] hat er einen Fall behandelt, in dem die im Vertrag ausgewiesene Fläche größer war als die wirkliche Wohnfl...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Gebührenbestimmung: Wieder einmal Toleranzgrenze von 20 %

Die Entscheidung des OVG Bautzen (Urteil v. 20.11.2018, 5 E 18/18) für den anwaltlichen Honorarbereich gibt Anlass, die Rechtslage – ausgehend von der Rechtsansicht des BGH – zu betrachten und die Folgen für die Toleranzgrenze des Steuerberaters aufzuzeigen. Nach VV-Nr. 2300 RVG gibt es einen vorgeschriebenen Gebührenrahmen von 0,5-2,5 für die Geschäftsgebühr. Die Regelgebühr...mehr

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§ 19 Gebühren des Anwalts / II. Geschäftsgebühr

Rz. 17 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV RVG). Mit der Geschäftsgebühr wird beispielsweise die gesamte Korrespondenz mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer abgegolten. Hat der Rechtsanwalt den Auftrag erhalten, für den Gesc...mehr

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§ 9 Familienrecht / c) Zugewinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 18 Nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft muss der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen werden. Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen jedes Ehegatten. Anfangsvermögen ist dabei das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Verheiratung vorhanden ist. Hinzugerechnet wird das Vermögen, das der Ehepartner durch Schenkung oder Erbschaft im La...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Erste und weitere Beratung eines Verbrauchers

Rz. 84 § 34 Abs. 1 S. 3 BGB schränkt den Vergütungsanspruch des Anwalts sogar noch weiter ein, wenn der Auftraggeber Verbraucher (siehe dazu § 13 BGB) ist und es sich um ein erstes Beratungsgespräch oder eine mehrfache Beratung handelte. Für das erste Beratungsgespräch beträgt die Vergütung bei einem Verbraucher maximal 190,00 EUR und für sonstige Beratungen (schriftlich und...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.2 2. Berücksichtigung von Schulden beim Endvermögen

Verbindlichkeiten sind "über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen". Damit entfällt auch hier die Kappungsgrenze Null, sodass auch ein negatives Endvermögen möglich ist. Konnte ein verschuldeter Ehegatte zwar seine bei Eingehung der Ehe vorhandenen Schulden reduzieren, ohne aber ein positives Endvermögen zu erzielen, kann dieser tatsächliche Vermögenszuwachs dazu führen, ...mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.1 Begrenzung der Ausgleichsforderung (§ 1378 Abs. 2 BGB)

Die Höhe des Anspruchs wird wie nach bisherigem Recht grundsätzlich begrenzt durch den Wert des Vermögens, das beim Ausgleichspflichtigen nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB stellt sicher, dass der ausgleichsverpflichtete Ehegatte grundsätzlich nicht mehr als den Betrag des bei Beendigung des Güterstandes t...mehr

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AGS 10/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Sowohl die Beschwerde als auch die Anschlussbeschwerde haben keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruch...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 6. Vereinbarung durch Ehevertrag

Gemäß Art. 3 Abs. 1 WZG wird die Wahlzugewinngemeinschaft durch Ehevertrag vereinbart. Dabei ist eine Vereinbarung nach deutschem Recht innerhalb der Inhaltskontrolle jederzeit möglich, während die Eheverträge nach französischem Recht gemäß Art. 1395 Code Civil regelmäßig vor der Eheschließung abgeschlossen werden müssen. Eine Vereinbarung während der Ehe unterliegt besonder...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 5. Zugewinnausgleich

Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist aus dem deutschen Recht bekannt. Die Höhe des Zugewinns entspricht der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Die unterschiedlichen Ansätze und Bewertungszeitpunkte beider Rechtsordnungen werden dahingehend kombiniert, dass nicht ehebedingte Wertsteigerungen und Minderungen unberücksichtigt bleiben. Anders als im deutschen Rec...mehr

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AGS 12/2018, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des VG, mit dem ihre Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen worden ist, ist gem. §§ 146 Abs. 1, 165, 151 VwGO zulässig. Sie erreicht den in § 146 Abs. 3 VwGO vorgeschriebenen Beschwerdewert von 200,00 EUR und wurde innerhalb der Frist des § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO eingelegt. Der Senat entscheidet üb...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / I. Allgemeines

Rz. 9 Zum 1.7.2006 ist die Neufassung des § 34 RVG in Kraft getreten. Grundlage dieser einschneidenden Änderung des § 34 RVG ist das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Artikel 5, 8.[12] Seit dem 1.7.2006 lautet die Fassung der Vorschrift des § 34 RVG wie folgt: § 34 RVG Beratung, Gutachten und Mediation (1) 1Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Kappungsgrenze

Tz. 86 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 10 AO n. F. schreibt fest, dass der einzelne Verspätungszuschlag auf volle Euro abzurunden ist und 25 000 Euro (Kappungsgrenze) nicht überschreiten darf. Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig freimehr

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FF 10/2018, Aktuelle Rechts... / 2. Keine Begrenzung

Eine Begrenzung oder ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[2] Allerdings war im ersten Referentenentwurf noch eine Kappungsgrenze von 5.000,00 EUR beabsichtigt. Dieser Betrag war als Höchstwert gedacht, falls die Kumulation mehrerer Anrechte einen höheren Betrag ergeben sollte. Dieser Höchstwert ist dann im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes wieder verworfen worde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gersch, Die Kosten des Beigeladenen, AO-StB 2001, 59; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verfahrens, AO-StB 2001, 156; Mack, Kosten im FG-Verfahren, AO-StB 2002, 321; H. Schwarz, Probleme der Streitwertermittlung, AO-StB 2003, 165; Braun/Hansens, RVG-Praxis, 1. Aufl. 2004; Dellner, Auswirkungen der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundtatbestand

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 1 AO n. F. entspricht im Grundsatz § 152 Abs. 1 AO a. F. (vgl. dazu Rz. 6 ff.). Einzig durch die neu formulierte Verschuldensregelung ist nunmehr gesetzlich festgelegt, dass der Erklärungspflichtige die Entschuldbarkeit (vgl. dazu Rz. 8 ff.) glaubhaft zu machen hat (nicht gefordert ist der Beweis). Zudem ist nunmehr in die Ve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Ermessensgrenzen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe des festzusetzenden Verspätungszuschlags ist doppelt begrenzt. Er darf höchstens 10 % der festgesetzten Steuer (und nicht des "Zahlbetrages", BFH v. 19.11.2013, XI B 50/13, BFH/NV 2014, 295) oder des festgesetzten Messbetrags und zudem höchstens 25 000 EUR betragen (§ 152 Abs. 2 Satz 1 AO). In Verfahren über die gesonderte Fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Höhe der Gebühren

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Höhe der Anwaltsgebühren bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 32 Abs. 1 RVG), im Übrigen nach dem Gegenstandswert, also nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG); zum Streitwert s. Vor § 135 FGO Rz. 23 ff. Der Rechtsanwalt kann die gerichtliche Festsetzung aus eigenem Recht betreiben (§ 32 Abs...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / III. Der Gebührenrahmen gem. § 14 RVG und die Kappungsgrenze gem. Anm. zu Nr. 2300 VV RVG

1. Allgemeines Rz. 31 Der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV RVG ist außerordentlich weit: 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen wird gem. § 14 RVG ausgefüllt. Im Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr sind Besprechungen eingeschlossen. Die Untergrenze des Gebührenrahmens kommt nur bei "denkbar einfacher außergerichtlicher Anwaltstätigkeit in Betracht". Die Höchstgebühr von 2,5 ist gerechtferti...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 2. Die Kappungsgrenze gem. Anm. zu Nr. 2300 VV RVG

Rz. 38 Eine Gebühr von mehr als 1,3 ("Schwellengebühr") kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Nach anfänglichen Unsicherheiten[36] besteht Einigkeit, dass es sich bei diesem Satz um eine Kappungsgrenze handelt. Sie greift nur dann ein, wenn die Tätigkeit weder umfangreich noch schwierig war. Die Gebührenberechnung findet also in der We...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / d) Gebührenmaßstäbe innerhalb der Kappungsgrenzen

Rz. 51 Die Kriterien des § 14 RVG sollen "entsprechend" angewendet werden. Die Formulierung ist nicht ganz klar, aber wohl so zu verstehen, dass § 14 Abs. 1 RVG auch für die Kappungsgrenze 190,00 EUR und nicht nur für die Kappungsgrenze 250,00 EUR gilt. Im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG wird berücksichtigt werden können, dass sich dieses erste Beratungsgespräch auf eine Vielzahl...mehr

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§ 3 Die Geschäftsgebühr – N... / 1. Allgemeines

Rz. 31 Der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV RVG ist außerordentlich weit: 0,5 bis 2,5. Dieser Rahmen wird gem. § 14 RVG ausgefüllt. Im Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr sind Besprechungen eingeschlossen. Die Untergrenze des Gebührenrahmens kommt nur bei "denkbar einfacher außergerichtlicher Anwaltstätigkeit in Betracht". Die Höchstgebühr von 2,5 ist gerechtfertigt "wenn der U...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 2. Auslegung des § 34 Abs. 1 S. 3 RVG

Rz. 45 Die Bestimmung lautet: "Ist… der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250,00 EUR; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190,00 EUR". Die Limitierung auf 250,00 EUR bzw. 190,00 EUR wird ganz allgemein als dopp...mehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / c) Mehrere Beratungsgespräche über denselben Beratungsgegenstand

Rz. 49 Ein zweites Gespräch kann aus den vielfältigsten Gründen geführt werden, z.B. weilmehr

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§ 2 Die Beratung, § 34 RVG / 4. Mehrere Mandanten im Beratungsgespräch

Rz. 52 Im Familienrecht kommt der Mehrvertretungszuschlag (§ 7 RVG, Nr. 1008 VV RVG) nur ausnahmsweise vor, z.B. wenn Ehegatten gemeinsam Vermieter oder Mieter sind, also Gesamtgläubiger/Gesamtschuldner, oder aber, wenn beide zusammen wegen eines Trennungs- oder Scheidungsvertrages beraten werden wollen. Wenn Ehegatten- und Kindesunterhalt geltend gemacht werden, ist das kei...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 2. Höchstwert des § 22 Abs. 2 RVG

Rz. 11 In sehr vielen Fällen bemisst sich der Gegenstandswert nach der geltend zu machenden Forderung. Ein Großteil der anwaltlichen Tätigkeit wird aufgewandt, um Geldansprüche durchzusetzen. Als Grundsatz gilt, dass die Höhe der geltend zu machenden Forderung die Höhe des Gegenstandswertes bestimmt. Allerdings gibt § 22 Abs. 2 RVG eine sog. Kappungsgrenze vor. Der Wert kann...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Rechtsbehelfsverfahren: Abrechnung des Einspruchsverfahrens – weitere Tatbestände

In HHG 4/2018 und 5/21018 hatten wir Grundsätzliches zur Abrechnung des Einspruchsverfahrens bzw. die vorangegangene Bescheidprüfung in diesem Zusammenhang dargestellt. Im Folgenden geht es nun um Gebühren für die Anfertigung einer Steuererklärung, eine Obergrenze für Gebührentatbestände sowie mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit. Steuererklärung (§§ 40 Abs. 3, 24 StB...mehr

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AGS 6/2018, Anpassung der A... / Welche Forderungen sind erhoben?

Seit November 2016 erarbeiteten die beiden RVG-Ausschüsse von DAV und BRAK ein gemeinsames Papier zur Vorlage an Ministerium und Politik. Im Dezember 2017 wurden die Beratungen abgeschlossen. Der Forderungskatalog umfasst: Hinweis Hervorzu...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Kappungsgrenze

Rz. 455 Für besonders hohe Einkommen gilt eine Sättigungsgrenze (Kappungsgrenze).[335] Rz. 456 Überdurchschnittlich hohes Einkommen ist nicht vollständig dem Familienunterhalt zuzuführen. Bei hohen Einkommen besteht aber jedenfalls eine Vermutung, dass dieses nicht vollständig verbraucht worden wäre, sondern Rücklagen gebildet werden.[336] Auch übertriebener Aufwand der Ehega...mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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AGS 10/2017, Keine Begrenzu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Allerdings richtet sich der Wert in Versorgungsausgleichssachen nicht nach 10 % des Verfahrenswertes der Ehesache, sondern nach 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten, da hier der Wert der Ehesache jedoch ohne Berücksichtigung von Vermögen mit dem dreifachen Nettoeinkommen der Eheleute berechnet worden ist, war die Festsetzung im...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 67 Nach einer Entscheidung des BGH[59] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht: die Beantwortung einer Zusatzfra...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Anrechnung bei Erhöhung

Rz. 150 Wie die Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen ist, wenn wegen Vertretung mehrerer Personen, die Auftraggeber sind und Nr. 1008 VV RVG zur Anwendung kommt, war bis zum 31.7.2013 umstritten. Fraglich war, ob die sogenannte "Regelgebühr" entsprechend der Anm. zu Nr. 2300 u. 2301 VV RVG nach Nr. 1008 VV RVG zu erhöhen war, wenn der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber ...mehr

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§ 4 Vergütung in Familiensa... / 5. Tätigkeitsumfang entscheidend

Rz. 66 Die Kappungsgrenze orientiert sich an der tatsächlich erbrachten Tätigkeit und nicht am erteilten Auftrag. Damit wird der Rechtsanwalt geschützt, dessen Auftraggeber nach einer umfangreicheren Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. weitergehende Beratungen) behauptet, er habe nur den Auftrag für eine erste Beratung erteilt.mehr