Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 64 Zuallererst denkt man bei mehreren Auftraggebern an die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. Danach gilt: Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Teilweise wird daher ...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.4 § 1368b BGB schließe den Zugewinnausgleich nicht kategorisch aus

Braeuer vertritt die Auffassung, dass Haushaltsgegenstände dem Zugewinnausgleich nicht entzogen sind.[15] Er legt dar, weshalb die Einbuchung in die Zugewinnbilanzen keineswegs immer zum gleichen Ergebnis führt wie ohne sie, insbesondere, wenn ohne die Haushaltsgegenstände der Zugewinn negativ würde. Außerdem erhöhen Haushaltsgegenstände im Endvermögen die Kappungsgrenze des...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 86 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, ist nach herrschender Meinung zuerst die Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen und erst im Anschluss die Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG zu prüfen. Es gilt de...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Nicht anhängige Ansprüche

Rz. 167 Hat der Anwalt den Auftrag, in einem gerichtlichen Verfahren auch Verhandlungen über nicht anhängige, zwischen den Parteien aber streitige Ansprüche zu führen, wirkt sich dies auch auf die Gebühren aus. Für das Führen der Verhandlungen entsteht neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG aus dem anhängigen Wert eine 0,8-Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 4.9 Beispiel 9

Gestörter Zugewinnausgleich: Im Regelfall wird sich der Weg über den Zugewinnausgleich nicht auszahlen, weil sich die Miteigentumsanteile im Endvermögen meistens rechnerisch neutralisieren. Dennoch muss die anwaltliche Vertretung prüfen, ob das im zu bearbeitenden Einzelfall auch wirklich zutrifft. Die Bewertung als "überperfektionistische … Manier"[50] ist nicht nur unsachl...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Deckelung bei Verbraucher

Rz. 79 Während man bei einem Unternehmer durch Ansatz eines angemessenen Stundensatzes möglicherweise noch zu einer adäquaten Lösung gelangen kann, stößt dies bei der Vertretung eines Verbrauchers schnell an seine Grenzen. Besonders prägnant sind hier vor allem die Situationen, in denen der Anwalt mehrere Stunden in die Beratung investiert oder es sich um hohe Gegenstandswer...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Anderweitig anhängige Ansprüche

Rz. 171 Die vorhergehende Abrechnung gilt dem Grunde nach auch, wenn in dem Verfahren Ansprüche mitverhandelt werden, die bereits in einem anderen Verfahren anhängig sind. Da der Anwalt aus demselben Gegenstand die Gebühren jedoch nicht mehrfach abrechnen kann, sondern insgesamt nur einmal, sind im RVG für den Fall, dass eine Gebühr bereits im anderen Verfahren angefallen ist...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 67 Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1005 VV geregelt. Rz. 68 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus. Sie ist sowohl im Verwaltungsverfahren möglich als au...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 12 Ist der Anwalt nur mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, richtet sich die Gebühr nach Nr. 2100 VV. Dem Anwalt steht danach ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG im Einzelfall. Insoweit will das LG Köln[14] auch ber...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Schenkung unter Auflage

Rz. 360 Die Schenkung unter Auflage[1] verknüpft die Zuwendung des Schenkers mit einer (Neben-)Leistungspflicht des Beschenkten. Typische Fälle sind die vom Beschenkten übernommene Verpflichtung zur Einräumung eines Nutzungsrechts oder die Herausgabe künftiger Nutzungen, wie sie regelmäßig bei der sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen[2] erfolgt. Zivil- und sche...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Wirkungen des Vertragseintritts

Rz. 9 Der (Haupt-)Vermieter oder neue Zwischenmieter tritt in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis mit dem Untermieter (= Dritten) ein. Ist mit der Wohnung zugleich eine auf dem Gelände liegende Garage von dem (Zwischen-)Vermieter an den Mieter vermietet worden (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil v. 7.12.2006, 10 U 179/05, GE 2007, 290; weitergehend AG Gelsenkir...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Mieterhöhungsverfahren

Rz. 15 Die vereinbarte Indexmiete ändert sich nicht automatisch, sondern muss geltend gemacht werden und zwar durch Erklärung in Textform. Abs. 3 übernimmt im Wesentlichen den bis zum 1.9.2001 geltenden § 10a Abs. 3 MHG. Wie bisher muss der Vermieter oder Mieter die Änderung des angegebenen Mietindexes sowie die sich hieraus ergebende Steigerungs- oder Senkungsrate mitteilen...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Staffelmiete und ortsübliche Vergleichsmiete

Rz. 20 Grundsätzlich gilt, dass die Miethöhe für jede einzelne Staffel von den Parteien frei vereinbart werden kann. Hinweis Kappungsgrenze unbeachtlich Die Mietertragsparteien brauchen auch bei der Vereinbarung einer Staffelmiete keine Kappungsgrenze beachten (AG Dortmund, Teilanerkenntnis- und Schlussurteil v. 15.6.2010, 425 C 142/10, NZM 2010, 863; Schmidt-Futterer/Börsting...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 4. Bemessungsgrundlage: Bruttonachlasswert

Rz. 17 Ebenso wenig war den Klägerinnen darin zu folgen, auf den Nettonachlass zzgl. eines bei 40 % gekappten Schuldenanteils als Bezugsgröße abzustellen. Hierfür fand sich keine Rechtsgrundlage. Vielmehr ist anerkannt und zutreffend, auf den vollen Bruttonachlass als Bezugsgröße für die Vergütungsberechnung in Prozentsätzen abzustellen, sofern – wie hier – die Abwicklung al...mehr

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Schell, SGB IX § 113 Leistu... / 2.5 Aufwendungen für Wohnraum (Abs. 5)

Rz. 12 Abs. 5 wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften v. 30.11.2019 (BGBl. I S. 1948) mit Wirkung zum 1.1.2020 angefügt. Rz. 13 Mit der im Rahmen des BTHG erfolgten Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den Leistungen zum Lebensunterhalt zum 1.1.2020 gehören die Kosten des Wohnens ...mehr

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§ 2 Grundlagen und aktuelle... / V. Zeithonorare

Rz. 36 Die Nachteile von Pauschalvergütungen, seien sie durch Gegenstandswerte oder durch Festbeträge bestimmt, zeigen sich immer dann, wenn der investierte Zeitaufwand gering und die Pauschalvergütung hoch ist. Aufgewandte Zeit und "verdientes" Honorar haben nach allgemeinem Verständnis in einem angemessenen Verhältnis zu stehen, ansonsten werden sie als ungerecht empfunden...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / I. Grundsätzliche Positionen von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 5 Zunächst wird der sicherlich in der Praxis erhebliche Einwand erhoben, der Bundesgerichtshof habe die Zeitvergütung ausdrücklich abgelehnt.[7] Tatsächlich hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Jahr 2005 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Frage eines Zeithonorars als Kriterium für die Angemessenheitsbestimmung im Rahmen des § 2221 BGB beschäftigt. Für...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beschränkung auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen – keine Rückwirkung

Rn. 86 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG ist zwar augenscheinlich auf Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen bezogen; jedoch gilt § 21 Abs 2 EStG auch zwischen fremden Dritten (BFH BStBl II 1997, 605). Rn. 87 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Des Weiteren kann die Anwendung des § 21 Abs 2 EStG nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass rückwirkend der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / XI. Bedeutung für die Praxis

1. Höhe der Zustellauslagen geklärt Seit dem 1.1.2021 ist ein Streit darüber entbrannt, ob im Rahmen der übertragenen Zustellungen auf den Insolvenzverwalter bei dessen geltend gemachten Auslagen für die Zustellungen ein Abzug der ersten 10 Zustellungen vorzunehmen ist oder nicht. Die Frage, ob Zustellauslagen zu gewähren sind oder nicht, insbesondere deren "Höhe", wurde zwar...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / d) Die Erhöhung bei Satzrahmengebühren

Rz. 64 Diese Art der Erhöhung kommt bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG in Betracht. Da die Art der Berechnung der Erhöhung im Gesetz nicht vorgeschrieben ist, berechnet man die Erhöhung am einfachsten zu der innerhalb des Rahmens gemäß § 14 RVG als Ausgangsgebühr konkret festgelegten Gebühr hinzu. Also rechnet man als Erhöhung z. B. bei einem weiteren Auftraggeber 0...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 6. Berechnung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern

Rz. 27 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Geschäftsgebühr gemäß § 7 RVG und Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 (siehe § 2 Rdn 32 ff.). Die Anmerkung Abs. 4 zu Nr. 1008 VV RVG besagt, dass die Kappungsgrenze von 1,3 (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG) sowie die Kappungsgrenze von 0,9 bzw. die Grenze von 1,3 (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) im Fall der mehre...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, insbesondere Anmerkung Absatz 1

Rz. 6 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um eine Satzrahmengebühr. Die Höhe des Gebührensatzes ist für jeden Einzelfall vom RA nach seinem – nachvollziehbaren – Ermessen innerhalb des von 0,5 bis 2,5 gesetzten Rahmens gemäß § 14 RVG festzulegen (vgl. § 2 Rdn 108 ff.). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten ergäbe sich rein rechnerisch als Mittelsatz...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Die Ermittlung des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr

Rz. 15 Das anwaltliche Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag ist ein in der Praxis häufig vorkommender Anwendungsfall für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Zu unterscheiden sind das Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag, das nach Nr. 2300 VV RVG abgerechnet wird, und das Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag, das nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG abgerechnet wird ...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (unbestrittene Forderungen)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Beispiele zur Berechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 23 Beispiel: RAin Rita Richtig erhält von Rudi Ratlos den Auftrag, außergerichtlich die Rückzahlung eines Privatdarlehens von 11.000,00 EUR einzufordern. Herr Ratlos gibt an, dass der Schuldner zwar ein guter Freund sei, nun aber erkläre, unter Freunden müsse man doch nicht so kleinlich sein. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ruft der Schuldner Onsorg bei Frau Rich...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Welche Gebühren werden bei mehreren Auftraggebern erhöht?

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich bei mehreren Auftraggebern nur die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren. Andere Gebühren als die Betriebsgebühren werden nicht erhöht. Als Betriebsgebühren bezeichnet man übrigens Gebühren, die der RA für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 36 Wenn ein RA mehrere Auftraggeber zuerst außergerichtlich und danach im gerichtlichen Verfahren vertritt, wird die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG sowohl für die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) als auch für die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens (Nrn. 3100 bzw. 3305 VV RVG) vorgenommen. Hinweis: Der Gebührensatz der Geschäftsgebühr darf bei durchschni...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

Rz. 50 Nach einem Verkehrsunfall sucht der Geschädigte in der Regel Rat und Hilfe bei einem Anwalt. Der RA versucht dann, die finanziellen Unfallfolgen außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des höchstwahrscheinlichen Unfallschuldigen zu regulieren. Bei jeder Unfallabwicklung muss der RA – auch schon bevor er den Schaden überhaupt beziffern kann – vielfältige Tätig...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) bei unbestrittenen Forderungen

Rz. 63 Bei unbestrittenen Forderungen kann gemäß Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 2 VV RVG in einfachen Fällen der Inkassotätigkeit nur eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 gefordert werden. Ein einfacher Fall ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung hin begleicht oder sofort eine Ratenvereinbarung abschließt und d...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wertgebühren

Rz. 3 Das Kostenrechtsänderungsgesetz passt bei den Wertgebühren linear die Tabellenwerte in den §§ 13, 49 RVG an. Bei einer Abrechnung der Gebühren erhöht sich der Gegenstandswert bei einem Wert bis 500 EUR rundungsbedingt von 45 EUR auf 49 EUR. Dies ist eine Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR um 9 %. Im Übrigen werden die Gebühren linear um 10 % erhöht, was ein...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zwischen der Betragsgrenze nach § 7b Abs 2 Nr 2 EStG (Baukostenobergrenze) und der förderfähigen Bemessungsgrundlage nach § 7b Abs 3 EStG

Rn. 92 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zu unterscheiden sind: Rn. 93 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diesen betragsmäßigen Unterschied nennt der Gesetzg...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG – einfaches Schreiben

Rz. 329 Gem. Nr. 2301 VV RVG reduziert sich die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art ­beschränkt. Die Anm. zu 2301 VV RVG definiert, was unter einem Schreiben einfacher Art zu verstehen ist, nämlich, dass es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / V. Begrenzung gilt auch im Falle von Zuschlägen

Der BGH stellt damit klar, dass die Kappungsgrenze des § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV eine absolute Grenze darstelle. Dies gelte mithin auch für parallel wegen eines Mehraufwandes geltend gemachte Zuschläge die damit verbunden sind. Daher sei eine Mehrvergütung in einem letzten Rechenschritt in diesem Zusammenhang immer gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV auf höchstens 50 % der Fe...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / a) Bisherige Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2300 VV)

Bis zum 30.9.2021 regelt die Anmerkung zu Nr. 2300 VV die sogenannte Schwellengebühr.[4] Weitere hierfür verwendete Bezeichnungen sind Schwellenwert, Regelgebühr oder Kappungsgrenze.[5] Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV kann eine höhere als eine 1,3-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 86 Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die in _____ für Wohnungen in der vergleichbaren Art und Größe verlangt werden. Zur Ortsüblichk...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _____ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherw...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ – Bekla...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 57 Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs[224] wird in zwei Schritten bestimmt: Zunächst ist der so genannte Rohausgleich zu berechnen, der sodann nach der Ausgleichshöchstgrenze des § 89b Abs. 2 HGB begrenzt wird. Die Höhe des Rohausgleiches wird durch die drei ihn konstituierenden Elemente des § 89b ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr