Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Kostenrecht / a) Satzrahmengebühr

Rz. 86 Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1 RVG,[106] ihr Rahmen beträgt 0,5 bis 2,5 der vollen Gebühr. Daraus errechnet sich eine Mittelgebühr von 1,5. Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG)[107] kann eine Gebühr von mehr als 1,3 (sog. Schwellengebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Kostenrecht / ee) Anrechnung bei Mehrvergleich

Rz. 110 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden (Mehrvergleich: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, Differenz-Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG) und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten

Rz. 115 Die übliche Vergütung des Anwalts nach Abs. 1 S. 2 darf bei der Beratung oder Begutachtung für einen Verbraucher jeweils höchstens 250 EUR betragen. Die Formulierung "höchstens" verdeutlicht, dass die Vergütung im Einzelfall auch unter der gesetzlich normierten Kappungsgrenze liegen kann. Es handelt sich nicht um eine Festgebühr.[141] Abs. 1 S. 3, 2. Hs. verweist ins...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Mindest- und Höchstgebühr, Kappungsgrenze, Schwellengebühr

Rz. 20 Soweit das RVG von Mindest- oder Höchstgebühren spricht, handelt es sich nicht um selbstständige Gebühren, sondern lediglich um Mindest- oder Höchstgrenzen, innerhalb derer der Anwalt die Wahl hat, die konkrete Gebühr festzusetzen. Rz. 21 Das Gleiche gilt für die sog. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten gegenüber einem Verbraucher (250 EUR) und der sog. Erstberat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigennützige Beauftragung und Kappungsgrenze nach § 22 Abs. 2 S. 2

Rz. 14 Eine eigennützige Beauftragung (siehe Rdn 6) durch mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit führt mindestens zu einer Erhöhung der Vergütung nach VV 1008. Sind die Auftraggeber unechte Streitgenossen (verschiedene Gegenstände) und erhält der Anwalt Wertgebühren, verdient er ebenso viel wie bei einer Einzelvertretung mit verschiedenen Gegenständen; auf die Perso...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kappungsgrenzen, Anrechnung

Rz. 82 Die Vergütung des Mediators ist nicht nach Abs. 1 S. 3 gekappt. Auch eine Anrechnung nach Abs. 2 findet nicht statt (siehe Rdn 123).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Berechnung der Verfahrensgebühren bei Einigung mit Mehrwert

Rz. 79 Schließt der Terminsvertreter eine Einigung, in die auch Ansprüche miteinbezogen werden, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, so erhöht sich entweder der Gegenstandswert der 0,65-Verfahrensgebühr nach VV 3401 oder er erhält zusätzlich unter Beachtung des § 15 Abs. 3 eine 0,4-Verfahrensgebühr nach VV 3401, 3101 Nr. 1, 2 aus dem Mehrwert. Ist auch der Verfahrensb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festgebühr der dritten Stufe (über 50.000 EUR)

Rz. 12 Bei Gegenstandswerten über 50.000 EUR verlässt die Tabelle des § 49 das Prinzip der wertbezogenen Vergütung (vgl. Rdn 4 f.) zugunsten einer Einheitsgebühr. Das entspricht der Deckelung gemäß § 22 Abs. 2[12] (siehe Rdn 17 ff.). Der Höchstsatz des Betrages, den die Staatskasse von einer 1,0-Gebühr übernimmt, ist auf 659 EUR festgelegt, auch wenn sich die Vergütung eines...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anzurechnender Betrag

Rz. 238 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr auf die (ggf. verminderte[276]) Verfahrensgebühr[277] zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird also auf einen maximalen Gebührensatz von 0,75 begrenzt. Diese Kappungsgrenze wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet. In d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begrenzung der Einstandspflicht der Staatskasse

Rz. 1 § 49 begrenzt die Einstandspflicht der Staatskasse als Hilfsschuldnerin (siehe § 45 Rdn 7) für gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR der Höhe nach und folgt damit auch gedanklich unmittelbar dem § 48, der die Einstandspflicht dem Umfang nach festlegt. Eine weitere Begrenzung erfolgte bis 31.12.2020 bei ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ermessensentscheidung

Rz. 16 Der Rechtsanwalt bestimmt bei Rahmengebühren nach § 14 Abs. 1 S. 1 die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ihm wird damit ein Ermessensspielraum einger...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 97 Entsteht zunächst die Geschäftsgebühr nach VV 2300, weil der Rechtsanwalt außergerichtlich ohne Klageauftrag tätig wird, ist diese auf die Gebühr für ein Verfahren nach VV 2303 teilweise anzurechnen. Die Vorschrift sieht grundsätzlich eine hälftige Anrechnung vor, begrenzt diese aber nach oben auf einen Satz von 0,75. Diese Kappungsgrenze spielt eine Rolle in den Fäll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 227 Abs. 4 S. 1 regelt, in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 auf Gebühren in einem späteren gerichtlichen Verfahren erfolgen muss. Grundsätzlich erfolgt eine Anrechnung zur Hälfte. Es besteht jedoch eine Kappungsgrenze: Die Geschäftsgebühr wird höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 angerechnet. Sind mehrere Gebühre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 51 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich danach, in welcher Höhe dem Anwalt der Auftrag erteilt worden ist. Dieser Wert muss sich nicht notwendigerweise mit dem Gegenstandswert des Verfahrens decken. Beispiel: Eine Klage i.H.v. 10.000 EUR wird i.H.v. 6.000 EUR in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Wegen der weiteren 4.000 EUR wird ein Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter der Abschnittsüberschrift "Außergerichtliche Beratung und Vertretung" drängt Abs. 1 S. 1 den Anwalt seit dem 1.7.2006 für den gesamten Bereich der außergerichtlichen Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Mediation, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Unterbleibt sie, richtet sich die Vergütung nun für alle drei Anwendung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Höhe der Gebühr

Rz. 34 Dem Anwalt steht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 im Einzelfall. Rz. 35 Der Höchstsatz von 1,0 rechtfertigt sich in der Regel dann, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Fall um eine rechtlich schwierige, umfangreiche Sache handelt (hier Arzth...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseits der konkrete ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Stellungnahme

Rz. 116 Die "Quotientenrechtsprechung" ist abzulehnen. Sie nimmt nicht die gebotene Differenzierung zwischen der Angemessenheit im vergütungsrechtlichen Sinne und der Sittenwidrigkeit der Vergütung im zivilrechtlichen Sinne vor (siehe Rdn 109). Vielmehr verwendet namentlich der BGH beide Begriffe ungeachtet ihrer unterschiedlichen Rechtsfolgen synonym, ohne sich um eine dogm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 41 Auf die Abschaffung der gesetzlichen Beratungsgebühren zum 1.7.2006 hat sich die Versicherungswirtschaft unterdessen eingerichtet. Bereits die ARB 2005 einiger Versicherungsgesellschaften orientieren sich an den Kappungsgrenzen des Abs. 1 S. 3. Sie beschränken die Erstattungsleistung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190 EUR und für eine weitergehende Berat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Klageverfahren

Rz. 65 Für Rechtsanwaltsgebühren, kann ein Klageverfahren nur eingeleitet werden, wennmehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.6 Kumulierung der Mehrbedarfszuschläge (Abs. 6)

Rz. 59 Die Vorschrift ist inhaltlich identisch mit § 23 Abs. 5 BSHG. Grundsätzlich sind danach die Mehrbedarfszuschläge sämtlicher Absätze nebeneinander anwendbar. Allerdings darf die Summe der Zuschläge den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen. Maximal kann damit also ein Zuschlag von 100 % gewährt werden. An dieser Deckelung nimmt jedoch der insoweit systematisch zutr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die verbilligte Vermietung ... / 7 Änderung bestehender Mietverhältnisse

Kappungsgrenze gilt nicht In den Fällen, in denen die erzielte Miete unter der 50-%-Grenze liegt, sollte die Miete unverzüglich angepasst werden. Nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht werden. Das könnte bei einer sehr billigen Wohnung dazu führen, dass die Miete nicht so erhöht werden darf, dass die 50 %-Grenze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV. Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV zugenommen.[26] Die Höhe der Gebühren richtet sich für den Wahlanwalt nach der Tabelle des § 13 RVG, für den Pflichtverteidiger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unentgeltliche Wohnungsüber... / 2.2.1 Vereinbarte Miete beträgt weniger als 66 % der ortsüblichen Miete

Beträgt der Mietzins weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete, ist die Nutzungsüberlassung nach § 21 Abs. 2 Satz 1 EStG in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Mit der Nutzungsüberlassung zusammenhängende Aufwendungen sind nur insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, als sie auf den entgeltliche...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2 Folgen der verbilligten Überlassung von Wohnraum (Rechtslage 2012 bis 2020)

§ 21 Abs. 2 EStG in der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung sah bei verbilligter Überlassung einer Wohnung zu weniger als 56 % der ortsüblichen Miete eine Aufteilung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil vor, wobei nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten von den Mieteinnahmen abge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Rationalisierungsabkommen

Rz. 45 Einige Rechtsschutzversicherer bieten Anwälten für die außergerichtliche Tätigkeit den Abschluss sog. Rationalisierungs- oder Kooperationsabkommen an, in denen die Beratung pauschal mit einem Festbetrag abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherungsunternehmen zwischen 60 und 150 EUR. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Höhe der Gebühr

Rz. 38 Der Anwalt soll auch bei der Erstberatung eines Verbrauchers zunächst auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Vorschriften des BGB und ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf höchstens 190 EUR begrenzt. Diese Kappungsgrenze bedeutet allerdings nicht, dass der Rechtsanwalt – ohne Gebührenvereinba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 287 Soweit die Neufassung der Vorbem. 1 VV RVG klarstellt, dass die Gebühren des Teil 1 VV RVG neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen können, fragt es sich, ob damit auch Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr anzuwenden ist. Rz. 288 Soweit der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebühr vereinbart, stellt sich die Frage der Erhöhung erst gar nicht. Hier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Erstberatung eines Verbrauchers

Rz. 30 Ist der Auftraggeber Verbraucher und beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts auf ein erstes Beratungsgespräch, ist die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf 190 EUR begrenzt (sog. Kappungsgrenze). Dieser Satz wurde im Zuge des Kostenrechtsänderungsgesetztes, welches seit 1.1.2021 in Kraft ist, nicht angehoben. a) Erstberatung Rz. 31 Der Auftrag muss sich auf e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Eingeschränkter Leistungsumfang nach ARB

Rz. 43 Die Vergütung für eine Beratung – mag sie nun auf einer Gebührenvereinbarung oder auf den Vorschriften des BGB beruhen – ist in erster Linie vom Mandanten zu tragen. Dieser wiederum kann seine Anwaltskosten, soweit sie nicht der Unfallgegner erstattet, bei seinem Rechtschutzversicherer geltend machen.[13] Dabei ist allerdings eine mögliche Einschränkung des Leistungsu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 33 Führt der Anwalt eine Beratung des Mandanten durch, so soll er nach § 34 Abs. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Ohne Vereinbarung erhält der Anwalt eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, so führt die fehlende Gebührenvereinbarung darüber hinaus dazu, dass für die Beratung höchstens 250 EUR berechnet werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Form

Rz. 34 Die Formvorschrift des § 3a Abs. 1 RVG ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 3a Abs. 1 S. 4 RVG auf eine Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 RVG nicht an­wendbar. Rz. 35 Die Gebührenvereinbarung unterliegt daher nicht der Textform, muss nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden und kann auch zusammen mit anderen Vereinbarungen niedergeschrieben bzw. mit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1010 Muster 2.76: Sozialplan Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und1 § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des Betriebs _________________________ der Gesellschaft, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 3. Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 117 Bei einer Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG vor, dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich die Vergütung nach den Vorschriften des BGB und ist bei Verbrauchern auf maximal 190 EUR (Erstberatung) bzw. maximal 250 EUR (Beratung) begrenzt. Wie wirkt sich nun eine solche Gebührenvereinbarung auf die Erstattu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Erstberatung

Rz. 31 Der Auftrag muss sich auf eine erste Beratung beziehen. Die Beratung kann dabei nur in einem mündlichen Rat oder in einer mündlichen Auskunft bestehen, da der Wortlaut auf ein Beratungsgespräch abstellt. Für eine schriftliche Erstberatung gegenüber einem Verbraucher – welche in der Praxis allerdings einen Ausnahmefall darstellen dürfte – ist die Kappungsgrenze von 190...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Erstattungsfragen / 2. Anspruchsumfang

Rz. 124 Der Verkehrsrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Halter oder Insasse aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge (§ 21 Abs. 1 ARB 2010, 2.1.1 ARB 2012 bzw. 2.2.1 Muster-ARB 2019). Mitversichert sind auch die berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen dieser auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge. Darüber hinaus is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Mischangelegenheiten

Rz. 39 Gerade bei der Beratung in Verkehrsunfallsachen kommt es häufig vor, dass der Anwalt nicht nur über die zivilrechtlichen Folgen des Unfalls, sondern auch über mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen berät. Bis zum 1.7.2006 fiel für die Beratung in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten eine Betragsrahmengebühr an. Im Hinblick auf eine daneben erfolg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / g) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Rz. 998 Wenngleich die Betriebsparteien bei der Ausgestaltung des Sozialplans einen weiten Gestaltungsraum haben, haben sie neben Funktion des Sozialplans und Normzweck des § 112 Abs. 1 S. 2 BetrVG auch zwingendes Gesetzesrecht zu beachten. Von besonderer Bedeutung in diesem Zusammenhang sind die Vorschriften des AGG, wenn Sozialpläne Regelungen enthalten, die Differenzierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / IV. Kappungsgrenze

Rz. 345 Die sich aus dem ausländischen Familienrecht ergebenden Rechtsfolgen der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Inland ohne Einschränkung anzuerkennen. Die – von Anfang an problematische, unsinnige und rechtspolitisch verfehlte – "Kappungsgrenze" in Art. 17b Abs. 4 EGBGB a.F. ist mit Einführung der "Ehe für alle" im Jahre 2017 aufgehoben worden. Theoretisch werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 6. Güterrechtliche Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 353 Für die güterrechtlichen Verhältnisse der Lebenspartner gilt bei Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft am oder nach dem 29.1.2019 die EUPartVO vom 24.6.2016.[434] Mangels einer vertraglichen Rechtswahl gilt gem. Art. 26 Abs. 1 EUPartVO das Recht des Staates, nach dessen Recht die Partnerschaft begründet wurde. Insoweit gilt also wie auch schon für die zuvo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / 9. Versorgungsausgleich

Rz. 363 Lange Zeit wäre ein nach ausländischem Partnerschaftsstatut angeordneter Versorgungsausgleich Opfer der Kappungsgrenze geworden. Seit 2005 ordnet § 20 LPartG diesen nun selber im deutschen Partnerschaftsrecht an. Zugleich ist eine (unabhängig davon erforderliche) kollisionsrechtliche Regelung in Art. 17b Abs. 1 S. 3 f. EGBGB nachgeholt worden. Diese Regelung verweist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 3. Anhebung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze von 30.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR (§ 49 RVG)

Bei der Beiordnung im Wege der PKH oder VKH werden die aus der Staatskasse zu zahlenden Wertgebühren in der Tabelle zu § 49 RVG bei einem Gegenstandswert von über 30.000,00 EUR gekappt mit der Folge, dass keine weitere Gebührensteigerung mehr eintritt. Eine aus der Staatskasse zu erstattende 1,0-Gebühr beträgt deshalb bei 30.000,00 EUR übersteigenden Gegenstandswerten derzei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona...mehr