Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festgebühr der dritten Stufe (über 50.000 EUR)

Rz. 12 Bei Gegenstandswerten über 50.000 EUR verlässt die Tabelle des § 49 das Prinzip der wertbezogenen Vergütung (vgl. Rdn 4 f.) zugunsten einer Einheitsgebühr. Das entspricht der Deckelung gemäß § 22 Abs. 2[12] (siehe Rdn 17 ff.). Der Höchstsatz des Betrages, den die Staatskasse von einer 1,0-Gebühr übernimmt, ist auf 659 EUR festgelegt, auch wenn sich die Vergütung eines... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anzurechnender Betrag

Rz. 238 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr auf die (ggf. verminderte[276]) Verfahrensgebühr[277] zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird also auf einen maximalen Gebührensatz von 0,75 begrenzt. Diese Kappungsgrenze wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet. In d... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ermessensentscheidung

Rz. 16 Der Rechtsanwalt bestimmt bei Rahmengebühren nach § 14 Abs. 1 S. 1 die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ihm wird damit ein Ermessensspielraum einger... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begrenzung der Einstandspflicht der Staatskasse

Rz. 1 § 49 begrenzt die Einstandspflicht der Staatskasse als Hilfsschuldnerin (siehe § 45 Rdn 7) für gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR der Höhe nach und folgt damit auch gedanklich unmittelbar dem § 48, der die Einstandspflicht dem Umfang nach festlegt. Eine weitere Begrenzung erfolgte bis 31.12.2020 bei ei... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 97 Entsteht zunächst die Geschäftsgebühr nach VV 2300, weil der Rechtsanwalt außergerichtlich ohne Klageauftrag tätig wird, ist diese auf die Gebühr für ein Verfahren nach VV 2303 teilweise anzurechnen. Die Vorschrift sieht grundsätzlich eine hälftige Anrechnung vor, begrenzt diese aber nach oben auf einen Satz von 0,75. Diese Kappungsgrenze spielt eine Rolle in den Fäll... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 227 Abs. 4 S. 1 regelt, in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 auf Gebühren in einem späteren gerichtlichen Verfahren erfolgen muss. Grundsätzlich erfolgt eine Anrechnung zur Hälfte. Es besteht jedoch eine Kappungsgrenze: Die Geschäftsgebühr wird höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 angerechnet. Sind mehrere Gebühre... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 51 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich danach, in welcher Höhe dem Anwalt der Auftrag erteilt worden ist. Dieser Wert muss sich nicht notwendigerweise mit dem Gegenstandswert des Verfahrens decken. Beispiel: Eine Klage i.H.v. 10.000 EUR wird i.H.v. 6.000 EUR in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Wegen der weiteren 4.000 EUR wird ein Ve... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter der Abschnittsüberschrift "Außergerichtliche Beratung und Vertretung" drängt Abs. 1 S. 1 den Anwalt seit dem 1.7.2006 für den gesamten Bereich der außergerichtlichen Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Mediation, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Unterbleibt sie, richtet sich die Vergütung nun für alle drei Anwendung... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Höhe der Gebühr

Rz. 34 Dem Anwalt steht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 im Einzelfall. Rz. 35 Der Höchstsatz von 1,0 rechtfertigt sich in der Regel dann, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Fall um eine rechtlich schwierige, umfangreiche Sache handelt (hier Arzth... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen: mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Stellungnahme

Rz. 116 Die "Quotientenrechtsprechung" ist abzulehnen. Sie nimmt nicht die gebotene Differenzierung zwischen der Angemessenheit im vergütungsrechtlichen Sinne und der Sittenwidrigkeit der Vergütung im zivilrechtlichen Sinne vor (siehe Rdn 109). Vielmehr verwendet namentlich der BGH beide Begriffe ungeachtet ihrer unterschiedlichen Rechtsfolgen synonym, ohne sich um eine dogm... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseits der konkrete ... mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 41 Auf die Abschaffung der gesetzlichen Beratungsgebühren zum 1.7.2006 hat sich die Versicherungswirtschaft unterdessen eingerichtet. Bereits die ARB 2005 einiger Versicherungsgesellschaften orientieren sich an den Kappungsgrenzen des Abs. 1 S. 3. Sie beschränken die Erstattungsleistung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190 EUR und für eine weitergehende Berat... mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs... mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 7 Änderung bestehender Mietverhältnisse

Kappungsgrenze gilt nicht In den Fällen, in denen die erzielte Miete unter der 50-%-Grenze liegt, sollte die Miete unverzüglich angepasst werden. Nach § 558 Abs. 3 BGB darf die Miete grundsätzlich innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht werden. Das könnte bei einer sehr billigen Wohnung dazu führen, dass die Miete nicht so erhöht werden darf, dass die 50 %-Grenze... mehr

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AGS 02/2021, Änderungen der... / 3. Anhebung der Kappungsgrenze für Wertgebühren aus der Staatskasse (§ 49 RVG)

Auch Verteidiger können Wertgebühren verdienen, und zwar nach den Nrn. 4142, 4143, 4144, 5116 VV. Nach den Änderungen der §§ 73 ff. StGB durch die Neuregelung des Rechts der Vermögensabschöpfung hat in der Praxis die Bedeutung der Nrn. 4142, 5116 VV zugenommen.[26] Die Höhe der Gebühren richtet sich für den Wahlanwalt nach der Tabelle des § 13 RVG, für den Pflichtverteidiger... mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 287 Soweit die Neufassung der Vorbem. 1 VV RVG klarstellt, dass die Gebühren des Teil 1 VV RVG neben einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG entstehen können, fragt es sich, ob damit auch Nr. 1008 VV RVG auf die Beratungsgebühr anzuwenden ist. Rz. 288 Soweit der Anwalt mit seinem Mandanten eine Gebühr vereinbart, stellt sich die Frage der Erhöhung erst gar nicht. Hier... mehr

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§ 2 Deutsches International... / IV. Kappungsgrenze

Rz. 345 Die sich aus dem ausländischen Familienrecht ergebenden Rechtsfolgen der eingetragenen Lebenspartnerschaft sind im Inland ohne Einschränkung anzuerkennen. Die – von Anfang an problematische, unsinnige und rechtspolitisch verfehlte – "Kappungsgrenze" in Art. 17b Abs. 4 EGBGB a.F. ist mit Einführung der "Ehe für alle" im Jahre 2017 aufgehoben worden. Theoretisch werden... mehr

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§ 2 Deutsches International... / 6. Güterrechtliche Wirkungen der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Rz. 353 Für die güterrechtlichen Verhältnisse der Lebenspartner gilt bei Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft am oder nach dem 29.1.2019 die EUPartVO vom 24.6.2016.[434] Mangels einer vertraglichen Rechtswahl gilt gem. Art. 26 Abs. 1 EUPartVO das Recht des Staates, nach dessen Recht die Partnerschaft begründet wurde. Insoweit gilt also wie auch schon für die zuvo... mehr

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§ 2 Deutsches International... / 9. Versorgungsausgleich

Rz. 363 Lange Zeit wäre ein nach ausländischem Partnerschaftsstatut angeordneter Versorgungsausgleich Opfer der Kappungsgrenze geworden. Seit 2005 ordnet § 20 LPartG diesen nun selber im deutschen Partnerschaftsrecht an. Zugleich ist eine (unabhängig davon erforderliche) kollisionsrechtliche Regelung in Art. 17b Abs. 1 S. 3 f. EGBGB nachgeholt worden. Diese Regelung verweist... mehr

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AGS 10/2020, Kostenrechtsän... / 3. Anhebung der PKH-/VKH-Kappungsgrenze von 30.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR (§ 49 RVG)

Bei der Beiordnung im Wege der PKH oder VKH werden die aus der Staatskasse zu zahlenden Wertgebühren in der Tabelle zu § 49 RVG bei einem Gegenstandswert von über 30.000,00 EUR gekappt mit der Folge, dass keine weitere Gebührensteigerung mehr eintritt. Eine aus der Staatskasse zu erstattende 1,0-Gebühr beträgt deshalb bei 30.000,00 EUR übersteigenden Gegenstandswerten derzei... mehr

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Versorgungsausgleich / 7.1 Eheverträge

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl durch Ehevertrag (§ 1408 Abs. 2 BGB; vgl. auch (§ 20 Abs. 3 LPartG) als auch nach §§ 6 ff. VersAusglG möglich. Ehegatten können im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages, aber auch in einer Trennungs- und Scheidungsvereinbarung Regelungen über den Versorgungsausgleich treffen. Die frühere zeitliche Kappungsgrenze, wona... mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / III. Bedarf des Kindes bei Einkommen des Unterhaltspflichtigen oberhalb der 10. Einkommensgruppe

Da eine Geltendmachung von Kindesunterhalt bezogen auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse und damit abweichend von den Tabellenwerten grundsätzlich möglich ist, kann natürlich – erst recht – Unterhalt nach konkretem Bedarf gefordert werden, wenn der Unterhaltspflichtige ein Einkommen erzielt, welches oberhalb der 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle liegt. Die Tabe... mehr

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Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG

Leitsatz Leitsätze (amtlich) 1. Die Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG hat eine Doppelfunktion. Sie dient einerseits der vollen Schadenskompensation und andererseits der Prävention, wobei jeweils der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren ist. 2. Bei der Bestimmung der angemessenen Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden nach § 15 Abs. 2 AGG steht den Tatsachengerichten nach § 287 Abs. 1 ZPO ein weiter Ermessensspielraum zu. Die Festsetzung der angemessenen Entschädigung durch ... mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3–6 RVG zulässig, da das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung in Höhe von 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des Arbe... mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / Leitsatz

Die Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2503 Abs. 2 hat zunächst auf die Verfahrensgebühr zu erfolgen, für die Beratungshilfe geleistet worden ist. Danach erfolgt die Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.12.2019 – 2 Ta 100/19 mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein hat über die Frage der teilweisen Anrechnung der im Rahmen der Beratungshilfe vorzunehmenden teilweisen Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG hinaus allgemeine Bedeutung. Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein entspricht der wohl herrschenden Auffassung in Rspr. und Literatur, teilweise für die Anrechnung nach Vorbem. ... mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3 bis 6 RVG zulässig, da das ArbG die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung i.H.v. 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des ArbG vorgenommene Verg... mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / Leitsatz

Die Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV hat zunächst auf die Verfahrensgebühr aus dem Gegenstandswert zu erfolgen, für die Beratungshilfe geleistet worden ist. Danach erfolgt die Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.12.2019 – 2 Ta 100/19 mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe der dem Vertreter der Klägerin gem. § 49 RVG zustehenden Rechtsanwaltsvergütung. In der Hauptsache hatte die Klägerin mit ihrer Klage Kündigungsschutzklage gegen zwei ordentliche Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses erhoben. Im Gütetermin schlossen die Beteiligten einen verfahrensbeendigenden Vergleich. Der Streitwert für die Klage wur... mehr

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ZErb 03/2020, Schmerzensgel... / 1 Gründe

A. Die Kläger sind die Erben des bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall am 19.6.2014 gegen 11.30 Uhr schwer verletzten und am 8.4.2016 verstorbenen B. W. Gegenstand des Rechtsstreits sind noch offene Schadensersatzansprüche der Kläger als Erbengemeinschaft gegen den Beklagten zu 1) als Unfallbeteiligten und die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherung aus diesem Ver... mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / II. Negatives Endvermögen und Kappungsgrenze

Konsequente Folge der Anerkennung negativen Anfangsvermögens war die Anerkennung auch negativen Endvermögens (§ 1375 Abs. 1 S. 2 BGB). Anders nämlich wäre der infolge der ehezeitlichen Tilgung eintretende Vermögenszuwachs dann nicht zu erfassen, wenn der bei Eintritt in den Güterstand verschuldete Ehegatte kein Aktivvermögen erzielt hat. In diesem Fall nämlich kann die Verri... mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / III. Illoyale Vermögensverfügungen und Kappungsgrenze

Eine wesentliche Änderung aber hat der Geltungsbereich der Kappungsgrenze erfahren. Die Ausgleichsforderung ist seit 1.9.2009 dann nicht mehr auf das vorhandene Vermögen beschränkt, wenn der Ehegatte sein Vermögen illoyal vermindert hat. Hintergrund dieser Regelung ist, dass – wie schon nach altem Recht – ein unredlich verursachter Vermögensschwund dem vorhandenen Endvermöge... mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / bb) Kappungsgrenzen bei Fehlen einer Gebührenvereinbarung

Rz. 453 Hat der Rechtsanwalt mit dem Mandanten keine Gebührenvereinbarung getroffen und gilt daher gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 632 Abs. 2 BGB die übliche Vergütung als vereinbart, sind gesetzliche Kappungsgrenzen zu berücksichtigen. Der Anwalt darf dann nämlich gem. § 34 Abs. 1 S. 3 RVG gegenüber einem Verbraucher i.S.d. § 13 BGB maximal 190 EUR für ein erstes Beratun... mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / IV. Vereinheitlichung der Berechnungsstichtage für Zugewinn und Ausgleichsforderung

Bis zum 1.9.2009 fielen der Stichtag für die Berechnung des Zugewinns (Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, § 1384 BGB a.F.) und der Stichtag für die Entstehung der Ausgleichsforderung (Ende des Güterstandes, § 1378 Abs. 3 S. 1 BGB) auseinander. Das ermöglichte insofern Vermögensmanipulationen, als sich dem ausgleichspflichtigen Ehegatten die Gelegenheit bot, sein bei Rec... mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VIII. Zugriffsmöglichkeit auf Dritte

Im Interesse des ausgleichsberechtigten Ehegatten erweitert wurden 2009 auch dessen Zugriffsrechte auf Dritte im Falle illoyaler Vermögensminderung. Ist eine solche vorgenommen worden, so kann die Ausgleichsforderung – infolge der hier nicht geltenden Kappungsgrenze (§ 1378 Abs. 2 S. 2 BGB) – das noch vorhandene Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehegatten übersteigen. Das i... mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / (4) Gebühr von 1,5 und mehr

Rz. 484 Im Gesetz heißt es, dass der Rechtsanwalt eine Gebühr von mehr als 1,3 nur fordern kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Damit ist gemeint, dass Umfang oder Schwierigkeit über dem Durchschnitt liegen. Tipp Es wird von Rechtsschutzversicherern oder erstattungspflichtigen Haftpflichtversicherern gern argumentiert, eine über dem Satz von 1,3 liegende G... mehr

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§ 9 Familienrecht / c) Zugewinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 18 Nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft muss der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen werden. Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen jedes Ehegatten. Anfangsvermögen ist dabei das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Verheiratung vorhanden ist. Hinzugerechnet wird das Vermögen, das der Ehepartner durch Schenkung oder Erbschaft im La... mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / 2. Erste und weitere Beratung eines Verbrauchers

Rz. 84 § 34 Abs. 1 S. 3 BGB schränkt den Vergütungsanspruch des Anwalts sogar noch weiter ein, wenn der Auftraggeber Verbraucher (siehe dazu § 13 BGB) ist und es sich um ein erstes Beratungsgespräch oder eine mehrfache Beratung handelte. Für das erste Beratungsgespräch beträgt die Vergütung bei einem Verbraucher maximal 190,00 EUR und für sonstige Beratungen (schriftlich und... mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 11 K

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.2 2. Berücksichtigung von Schulden beim Endvermögen

Verbindlichkeiten sind "über die Höhe des Vermögens hinaus abzuziehen". Damit entfällt auch hier die Kappungsgrenze Null, sodass auch ein negatives Endvermögen möglich ist. Konnte ein verschuldeter Ehegatte zwar seine bei Eingehung der Ehe vorhandenen Schulden reduzieren, ohne aber ein positives Endvermögen zu erzielen, kann dieser tatsächliche Vermögenszuwachs dazu führen, ... mehr

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Zugewinnausgleich / 1.2.1.3.1 Begrenzung der Ausgleichsforderung (§ 1378 Abs. 2 BGB)

Die Höhe des Anspruchs wird wie nach bisherigem Recht grundsätzlich begrenzt durch den Wert des Vermögens, das beim Ausgleichspflichtigen nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstandes vorhanden ist. § 1378 Abs. 2 Satz 1 BGB stellt sicher, dass der ausgleichsverpflichtete Ehegatte grundsätzlich nicht mehr als den Betrag des bei Beendigung des Güterstandes t... mehr

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AGS 10/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Sowohl die Beschwerde als auch die Anschlussbeschwerde haben keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruch... mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 6. Vereinbarung durch Ehevertrag

Gemäß Art. 3 Abs. 1 WZG wird die Wahlzugewinngemeinschaft durch Ehevertrag vereinbart. Dabei ist eine Vereinbarung nach deutschem Recht innerhalb der Inhaltskontrolle jederzeit möglich, während die Eheverträge nach französischem Recht gemäß Art. 1395 Code Civil regelmäßig vor der Eheschließung abgeschlossen werden müssen. Eine Vereinbarung während der Ehe unterliegt besonder... mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 5. Zugewinnausgleich

Die Berechnung der Ausgleichsforderung ist aus dem deutschen Recht bekannt. Die Höhe des Zugewinns entspricht der Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen. Die unterschiedlichen Ansätze und Bewertungszeitpunkte beider Rechtsordnungen werden dahingehend kombiniert, dass nicht ehebedingte Wertsteigerungen und Minderungen unberücksichtigt bleiben. Anders als im deutschen Rec... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 1... / 5.2.6 Die Höhe des Nutzungsentgelts

Rz. 92 Die Festsetzung des seitens der Mitglieder zu entrichtenden Nutzungsentgelts unterliegt grundsätzlich den Vorgaben von §§ 557 ff. BGB. Dies gilt auch bezüglich der Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 BGB. Hierbei handelt es sich nach überwiegender Auffassung um zwingendes Recht, welches im Allgemeinen weder in der Satzung noch im Nutzungsvertrag abbedungen oder modifizi... mehr

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AGS 12/2018, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des VG, mit dem ihre Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss zurückgewiesen worden ist, ist gem. §§ 146 Abs. 1, 165, 151 VwGO zulässig. Sie erreicht den in § 146 Abs. 3 VwGO vorgeschriebenen Beschwerdewert von 200,00 EUR und wurde innerhalb der Frist des § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO eingelegt. Der Senat entscheidet üb... mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Kappungsgrenze

Tz. 86 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 10 AO n. F. schreibt fest, dass der einzelne Verspätungszuschlag auf volle Euro abzurunden ist und 25 000 Euro (Kappungsgrenze) nicht überschreiten darf. Tz. 87 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 vorläufig frei mehr