Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wirksame Landesverordnung (§ 558 III 2, 3).

a) Überblick. Rn 22 Ausnw beträgt die Kappungsgrenze nur 15 vH. Dies ist der Fall, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete durch Rechtsverordnung einer Landesregierung bestimmt sind. § 558 III 3 ist § 577a II 2 nachgebildet, der ins...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 16 Anknüpfungspunkt ist jew die Miete ohne Berücksichtigung von Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen (BTDrs 19/4672, 31; aA Scheidacker GE 19, 101, 102: arg, die Nichtberücksichtigung stehe nicht im Gesetz), da sich Änderungen bei den Betriebs- und Heizkosten durch die Modernisierungsmaßnahmen nicht mit der erforderlichen Sicherheit prognostizieren lassen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ausnahmen (§ 558 IV).

1. Fehlbelegungsabgaben; Ausgleichszahlungen; einvernehmliche Mieterhöhungen nach § 559. Rn 27 Liegen die in § 558 IV 1 genannten Voraussetzungen vor, gilt die Kappungsgrenze nicht. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Belastung des Mieters mit Wohnkosten nicht wegen der Kappungsgrenze am Ende der Mietpreisbindung sinkt, obwohl eine Miete in Höhe der ortsübliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Anwendungsbereich.

Rn 24 Die Verordnungen gelten für alle Erhöhungsverlangen, die ab Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung zugegangen sind (LG München I NJW 14, 1190 [LG München I 08.01.2014 - 14 S 25592/13]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Befürchtung von Gefährdungshandlungen (Nr 2).

Rn 5 Der Tatbestand der Nr 2 beruht auf der Annahme der Gefährdung des zukünftigen Ausgleichsanspruchs als Folge der in der Norm genannten Verhaltensweisen. Rn 6 Voraussetzung ist, dass als Folge der Verfügungen oder vermögensmindernden Handlungen eine erhebliche Gefährdung der künftigen Zugewinnausgleichsforderung zu besorgen ist. Für diese Annahme ist es ausreichend, dass d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum.

Rn 23 § 558 III 3 räumt dem Verordnungsgeber bei der Beurteilung und Ermittlung für den Erlass der für eine VO maßgeblichen Umstände einen weiten wohnungsmarkt- und sozialpolitischen Beurteilungs- und Einschätzungsspielraum ein, der anhand der örtlichen Gegebenheiten ausgefüllt werden muss (BGH NJW 16, 476 Rz 103). Dies gilt für die Festlegung der relevanten Gebiete nebst de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Geringe Ausgangsmiete (§ 559 IIIa 2).

Rn 18 § 559 IIIa 2 ist auf Initiative des Rechtsausschusses ins Gesetz eingefügt worden (BTDrs 19/6153, 22). Beträgt die monatliche Miete vor der Mieterhöhung weniger als 7 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, so darf sie sich innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wohnraum vergleichbarer Größe.

Rn 12 Die Größe richtet sich nach der tatsächlichen Wohnfläche (BGH ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10). Eine davon abweichend vereinbarte kleinere oder größere Wohnungsgröße ist nach heute hM nicht maßgebend (BGH NJW-RR 21, 1237 Rz 15; ZMR 19, 574 Rz 13; NJW 16, 239 Rz 10; § 557 Rn 14). Stellt sich heraus, dass die tatsächliche Wohnfläche über der bis dahin von den Mietve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenwarnungspflicht (S 2).

Rn 10 Parteien und Gericht können die voraussichtlich entstehenden Kosten nicht immer ohne weiteres einschätzen, insb der Zeitaufwand kann zunächst unklar sein, Eingriffe in die zu begutachtende Sache können kostspielig sein. Der Auslagenvorschuss nach §§ 402, 379 (404a II) ist nicht verbindlich. Die Informationspflicht des SV ermöglicht es, das Kostenrisiko abzuschätzen und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

Rn 9 Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (§§ 556 II 1 Hs 1, 560 V, § 24 II 1 II. BV, § 20 I 2 NMV 1970) ist nach bisheriger Rspr iÜ grds unbeachtlich (BGH NJW 04, 1738, 1739 [BGH 03.03.2004 - VIII ZR 149/03]; aA LG Berlin MDR 19, 1375) und spielt nur für die Frage einer Härte iSv § 559 IV eine Rolle (Rn 23). Dies ist zu überdenken, da den Vermieter die vertragliche Nebenpfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 29 Der Pfändungsschutz ist in mehreren Schritten zu bestimmen. Als Erstes ist die Höhe der Einnahmen zu bestimmen. Dazu ist das nicht notwendig kontinuierlich fließende, möglicherweise aus mehreren Quellen stammende und evtl ungleichartige Einkommen in eine angemessene Vergleichsgröße umzurechnen. Für den Pfändungsschutz ist unerheblich, ob es sich um nicht wiederkehrend ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Ermittlung des Freibetrags

Rn. 2044 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag beträgt höchsten EUR 45 000. Er ermäßigt sich, um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR 136 000 übersteigt. Ab einem Gewinn von EUR 181 000 wird kein Freibetrag mehr gewährt, vgl die nachfolgende Grafik: Rn. 2045 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Soweit Teile des Veräußerungsgewinn wegen der Anwendung des Teileinkünfteverfah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Auskunftsanspruch (§ 558 IV 2).

Rn 28 Hat der Vermieter keine Kenntnis von der Höhe der zu zahlenden Abgabe, steht ihm nach § 558 IV 2 ein Auskunftsanspruch zu; er kann frühestens vier Monate vor Wegfall der Bindung verlangen, innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichzahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Die Verpflichtung des Mieters erstreckt sich auf die Auskunft; Belege mus...mehr

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Teilkündigung / 1 Zulässigkeit

Eine Teilkündigung ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt auch dann, wenn Wohn- und Geschäftsräume oder eine Wohnung zusammen mit einer Garage vermietet werden. Wurde die Garage zusammen mit der Wohnung mit einem gemeinsamen Mietvertrag vermietet, so handelt es sich um ein einheitliches Wohnraummietverhältnis. Das hat zur Folge, dass eine Teilkündigung der Garage unzulässig ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Grundsatz (§ 559 IIIa 1).

Rn 17 Bei Erhöhungen der jährlichen Miete nach § 559 I darf sich gem. § 559 IIIa 1 die monatliche Miete innerhalb von 6 Jahren – gerechnet vom Wirkungszeitpunkt (Herlitz jurisPR-MietR 4/19) der letzten Mieterhöhung nach § 559 I und von Erhöhungen nach § 558 oder § 560 abgesehen – nicht um mehr als 3 EUR je Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Nach Sinn und Zweck des § 559 IIIa (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 558 ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt und zuletzt mit dem Gesetz zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete v 21.12.19 (BGBl. I 2911) mWv 1.1.20 geändert worden (Rn 18; s.a. Rn 15). Die Vorgängervorschrift ist § 2 MHG (s.a. Vor § 557 Rn 1). Sein Zweck ist es, dem Vermieter zu ermöglichen,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erhöhung der Miete, II.

Rn 12 Der Vermieter kann Untermietzuschlag (Anhebung der Grundmiete und/oder der Betriebskosten; Schlosser AnwZertOnline 12/16 Anm. 1, LG Berlin Urt v 12.1.18 – 65 S 427/16) verlangen für die Erteilung der Erlaubnis, wenn ihm die Drittüberlassung anderenfalls nicht zuzumuten ist (Kunze JurisPR-MietR 11/19 Anm 3; AG Hamburg ZMR 18, 53; LG Berlin WuM 19, 373 u MM 18, Nr 5, 27)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB K

Kabotage Art 9 ROM I 17 Kaffeefahrten Art 6 ROM I 18 Kalendermäßige Befristung 620 11 Kalkulationsirrtum 119 30 offener Kalkulationsirrtum 119 32 verdeckter Kalkulationsirrtum 119 31 Kampfsportarten 254 41 Kanonisches Recht vor 2229 ff 6 Kapital- und Zahlungsverkehr Art 9 ROM I 11 Kapitalabfindung 1585 2 Abänderungsklage 843 7 Berechnung 843 7 wichtiger Grund 843 6 Kapitalanlagen Gewinne ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rechtsfolge: Vereinbarte bzw ortsübliche Miete als Entschädigung.

Rn 9 Für die Dauer der Vorenthaltung schuldet der Mieter die vereinbarte Miete einschl Nebenkosten zu den vertraglichen Bedingungen. Ist die ortsübliche Miete höher, kann der Vermieter diese verlangen – aber nur dann, wenn sich anhand konkreter Vergleichsobjekte eine höhere ortsübliche Miete ergibt. Eine rein abstrakte Berechnung ist dagegen unzulässig, weil § 546a keinen An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 Am 11.1.09 ist die ROM II-Verordnung (IPR-Anh 2) in Kraft getreten. Sie löst – im Wesentlichen durch die Regelungen in Art 10 ROM II (s dort) – das in Art 38 für die ungerechtfertigte Bereicherung niedergelegte nationale Kollisionsrecht im Rahmen ihres zeitlichen (Art 31 f ROM II) und sachlichen (Art 1 ROM II) Anwendungsbereichs ab (s dort auch Vorbemerkung vor ROM II R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übertrag des Freibetrags (Abs 1 S 3).

Rn 120 Hat der Schuldner über den unpfändbaren Teil des Guthabens nicht vollständig verfügt, wird nach Abs 1 S 3 dieser Anteil des Guthabens im folgenden Monat zusätzlich zum nach Abs 1 S 1 geschützten Betrag nicht von der Pfändung erfasst (aA AG Neubrandenburg NZI 14, 37). Hinter dieser Regelung steht ein wichtiger sozialpolitischer Gedanke. Vielfach wird der Schuldner größ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift über die Lebenspartnerschaft wurde am 1.8.01 durch das LPartG eingefügt und mit Wirkung vom 1.1.05 durch Einfügung der damaligen I S 3 und 4 (heute I S 2 und 3) aktualisiert. I wurde mit Wirkung vom 1.9.09 (Versorgungsausgleich; BGBl 09 I 700) und vom 18.6.11 (Unterhalt; BGBl 11 I 898) angepasst. Eine weitere Änderung des I S 4 aF erfolgte durch das AnpG ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auslagenersatz (S 2 und 3).

Rn 3 Auslagenersatz kann der Vermittler im nachfolgenden Umfang bei schriftlicher Vereinbarung (§ 655b I 1; MüKo/Weber Rz 7; Grote/Wellmann VuR 07, 258), AGB genügt (Karlsr NJW-RR 96, 1451, 1452; MüKo/Weber Rz 7) neben der Vergütung nach § 655c, aber auch ohne Vermittlungserfolg verlangen (Köln ZIP 93, 1541, 1542). Auslagen sind vom Vermittler nach Abschluss des Vermittlungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wertberechnung.

Rn 9 Auszugehen ist vom objektiven Marktwert und nicht vom Nutzen der Leistung gerade für den Gläubiger; insoweit bleibt der Wertersatz also ggf unter dem Schadensersatz. Für Modifikationen bei Rückabwicklung nach Widerruf s § 357 Rn 28. Rn 10 Eine Sonderregelung trifft II 2 Alt 1 für den Fall, dass der durch den Rücktritt beendete Vertrag eine Gegenleistung bestimmt hat (daz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Entschädigungsanspruch, Abs 2.

Rn 6 Insb der verschuldensunabhängige (BAG NZA 16, 1131; 888 [BAG 17.12.2015 - 8 AZR 421/14]; 10, 1129 [BAG 18.03.2010 - 8 AZR 1044/08]; 09, 945 [BAG 22.01.2009 - 8 AZR 906/07]) Anspruch auf Entschädigung gem II trägt den Forderungen des EuGH (Rn 1) nach verschuldensunabhängiger Sanktion (EuGH NZA 97, 984 – Draempahl; 91, 172 – Dekker) Rechnung. II regelt allerdings keine Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1a Mit dem Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.2.01 (BGBl I, 266) ist der Pfändungsschutz zugunsten Unterhaltsberechtigter auf Lebenspartner und frühere Lebenspartner erstreckt worden. Durch das Siebte Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen vom 13.12.01 (BGBl I, 3638) hat § 850c eine bedeutend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2.3 Kappungsgrenze

Hinweis Kappungsgrenze 20 % Die Miete darf sich innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, von Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskostenerhöhung abgesehen, nicht um mehr als 20 % erhöhen.[1] Hinweis Ausnahme wegen auslaufender Preisbindung Eine Ausnahme von der Anwendung der Kappungsgrenze besteht gemäß § 558 Abs. 4 BGB: Eine 20 %-Begrenzung tritt nicht ein, soweit die M...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 6.1 Grundsatz

Kappungsgrenze Die Höhe der Ausgleichsforderung wird durch den Wert des Vermögens begrenzt, das nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands vorhanden ist.[1] Der ausgleichsverpflichtete Ehegatte muss sich also nicht verschulden, um den Zugewinnausgleichsbetrag aufzubringen.[2] Wird auch negatives Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt, kann – anders als na...mehr

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Wartungskosten

Begriff Unter den Begriff der Wartung fallen die in regelmäßigen Abständen durchgeführten Arbeiten zur Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit. Dazu zählen Pflege, Reinigung und Einstellung der Anlage, ggf. der Austausch kleinerer Verschleißteile. Als Wartungsarbeiten sind daher anzusehen z. B. das Nachfüllen von Flüssigkeiten, Schmieren und Einfetten von be...mehr

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Zwischenvermietung - Anwend... / 2.1.10 Mieterhöhung

Hat der Mieter vor der Beendigung des Hauptmietverhältnisses eine Mieterhöhungserklärung abgegeben, so tritt der Vermieter in die sich hieraus ergebenden Rechte ein. Nach dem Vermieterwechsel kann der Vermieter ein eigenes Erhöhungsrecht geltend machen; selbstverständlich muss der Vermieter hierbei auch die Kappungsgrenze beachten.mehr

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Betriebskostenerhöhung/-erm... / 2.2 Betriebskostenerhöhung

Für den Begriff der Betriebskosten gilt § 556 Abs. 1 BGB. Eine Erhöhung liegt vor, wenn sich diese Kosten – gleich aus welchem Grund – insgesamt erhöht haben. Haben sich einzelne Betriebskosten erhöht, andere ermäßigt, so scheidet eine Umlage aus, wenn die Gesamtkosten gleichgeblieben sind. Der Grund der Erhöhung (Anhebung von Gebühren, Prämien, gestiegener Verbrauch, neue K...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskostenpauschale / 2.1.3 Erhöhung der Betriebskosten

Eine Erhöhung liegt vor, wenn sich die Betriebskosten insgesamt erhöht haben.[1] Haben sich einzelne Betriebskosten erhöht, andere ermäßigt, scheidet eine Umlage aus, wenn die Gesamtkosten gleichgeblieben sind. Der Grund der Erhöhung (z. B. Anhebung von Gebühren, Prämien, gestiegener Verbrauch, neue Kostenbelastungen aufgrund einer Modernisierung, einer Neueinführung öffentl...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 7 Ausschluss einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und bei Modernisierung

Ist eine Staffelmiete vereinbart, sind alle anderen Mieterhöhungen ausgeschlossen, außer die Anpassung bei gestiegenen Betriebskosten. Modernisiert der Vermieter dennoch, kann er die Mieterhöhung nach Ablauf der Staffelmiete nicht nachholen.[1] Auch eine Mieterhöhung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht möglich. Allerdings: Die Kappungsgrenze muss der Vermiet...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 2 Reform des Güterrechts

Zahlreiche Neuerungen Am 1.9.2009 trat das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts [1] in Kraft. Es brachte im Zugewinnausgleichsrecht einige neue Regelungen, die den Ausgleich "gerechter" machen sollen. Das bisherige Grundkonzept des Zugewinnausgleichs blieb dabei aufrechterhalten, da es sich auch in der Praxis bewährt hat. Wichtig Das hat sich beim...mehr

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Staffelmiete - Vereinbarung... / 5 Höhe der Staffelmiete

Hinsichtlich der Höhe der Staffelmiete hat der Gesetzgeber den Parteien keine besonderen Beschränkungen auferlegt. Insbesondere ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kappungsgrenze zu beachten, sich an der Höhe der ortsüblichen Miete zu orientieren, oder die Steigerungsraten der zu erwartenden Entwicklung der ortsüblichen Miete anzupassen. Die Vorschriften des § 5 WiStG gelt...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 2 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)

Aus den §§ 558 bis 558e BGB ergibt sich das Recht des Vermieters, im Zustimmungsverfahren bei Mietverhältnissen über preisfreien Wohnraum unter Einhaltung bestimmter Formalien vom Mieter innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur Kappungsgrenze auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Eine Kündigung zum Zweck der ...mehr

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Indexmiete / 1 Inhaltliche Anforderungen

Die Indexmiete nach § 557b BGB kann nur in Form einer echten Gleitklausel vereinbart werden. Man versteht hierunter eine Vereinbarung, wonach sich die Höhe der Miete mit der Änderung einer bestimmten, von den Parteien gewählten Bezugsgröße verändern soll. Die Veränderung muss dergestalt erfolgen, dass den Parteien kein Verhandlungsspielraum für die Festsetzung der Miethöhe v...mehr

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Eigentümerwechsel – Rechtsf... / 1.3.13 Mieterhöhung

Hat der Veräußerer vor dem Eigentümerwechsel eine Mieterhöhungserklärung abgegeben, tritt der Erwerber in die sich hieraus ergebenden Rechte ein. Nach dem Eigentümerwechsel kann der Erwerber ein eigenes Erhöhungsrecht geltend machen; selbstverständlich muss er hierbei auch die Kappungsgrenze beachten.[1] Im Veräußerungsvertrag kann vereinbart werden, dass dem Erwerber die Rec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mischräume / 4 Rechtsfolgen

Ob Wohnraum- oder Geschäftsraummietrecht anzuwenden ist, hat erhebliche Auswirkungen. Kündigung Ist das Recht für Wohnraum anzuwenden, bedarf die ordentliche Kündigung der Darlegung eines berechtigten Interesses. Bei einem einheitlichen Mischmietverhältnis, das wegen überwiegender Wohnnutzung als Wohnraummietvertrag anzusehen ist, braucht sich ein vom Vermieter geltend gemachte...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Indexmiete / 2 Wirkungsweise der Klausel

Gemäß § 557b Abs. 2 BGB muss die Miete jeweils mindestens 1 Jahr unverändert bleiben, bevor eine neue Anpassung aufgrund gestiegener Preise erfolgen darf. Die Jahresfrist bezieht sich nur auf die nächste Indexerhöhung. Sie bedeutet keine Sperrfrist für alle zulässigen Mieterhöhungen. Sie beginnt mit dem Mietbeginn oder dem Zeitpunkt, zu dem die letzte Mieterhöhung eingetrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1 Allgemeines

Die Möglichkeiten einer Mieterhöhung bei Wohnraum sind in den §§ 557 bis 561 BGB geregelt. Wohnräume, für die diese Vorschriften nicht gelten Ausgenommen vom sachlichen Geltungsbereich dieser Vorschriften sind preisgebundener Wohnraum, Wohnraum, der nur zu vorübergehendem Gebrauch überlassen ist, Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 4.3.2 Umfang der Bewilligung

Die Prozesskostenhilfe kann auch schon vor Durchführung eines Hauptsachverfahrens beantragt werden, indem zunächst nur Prozesskostenhilfe beantragt wird, ohne dass bereits eine Klage eingereicht wird. Mit dem KostRÄG gilt seit dem 1.1.2021, dass sich die Beiordnung des Rechtsanwalts im Fall eines Mehrvergleichs gemäß § 48 RVG n. F. auch auf alle mitgeregelten, nicht anhängige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Begründung der Mieterhöhung – Abs. 2

Rz. 6 Um Missverständnissen sogleich vorzubeugen: Die Begründung des Mieterhöhungsverlangens nach § 558 mit einem der Begründungsmittel des § 558a Abs. 2 ist Voraussetzung für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen. Wird das Mieterhöhungsverlangen nicht begründet, ist es formell unwirksam und nicht geeignet, überhaupt Grundlage für ein Zustimmungsverfahren nach § 558b Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 7.2 Förderobergrenze von 40.000 EUR

Gesamtförderung Da die Bundesregierung sich mit ihrer Förderung an alle privaten Wohnungsnutzer wendet, wurde auch berücksichtigt, dass nicht alle dieser Haushalte sofort über die Mittel verfügen, alle energetischen Maßnahmen zusammen durchzuführen. Diese Tatsache wird dadurch berücksichtigt, dass man neben den jährlichen Förderhöchstgrenzen (14.000 EUR und 12.000 EUR) eine G...mehr

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AGS 03/2023, Insolvenzverwa... / b) Übertragung auf Dritten – Abrechnung als Auslagen durch den Insolvenzverwalter

Möglich und denkbar bleibt, dass der Insolvenzverwalter Sonderaufgaben delegiert, diese dann aber selbst vorfinanziert und dann im Rahmen seiner Vergütung als besondere Auslagen geltend macht. Dieser Abrechnungsmodus ist in der Praxis aber höchst selten vorzufinden und dürfte auch nicht unproblematisch sein. Neben dem Anspruch auf Vergütung hat der Insolvenzverwalter nach § ...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG

Rz. 64 Zuallererst denkt man bei mehreren Auftraggebern an die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG. Danach gilt: Sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen Auftraggeber, erhöht sich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 oder 30 % bei Festgebühren, bei Betragsrahmengebühren erhöhen sich der Mindest- und Höchstbetrag um 30 %. Teilweise wird daher ...mehr

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FF 07+08/2023, Haushaltsgeg... / 1.4 § 1368b BGB schließe den Zugewinnausgleich nicht kategorisch aus

Braeuer vertritt die Auffassung, dass Haushaltsgegenstände dem Zugewinnausgleich nicht entzogen sind.[15] Er legt dar, weshalb die Einbuchung in die Zugewinnbilanzen keineswegs immer zum gleichen Ergebnis führt wie ohne sie, insbesondere, wenn ohne die Haushaltsgegenstände der Zugewinn negativ würde. Außerdem erhöhen Haushaltsgegenstände im Endvermögen die Kappungsgrenze des...mehr