Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 6. Anpassung der Wertgrenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und Anhebung der Kappungsgrenze

a) Wertanhebung in § 49 RVG BRAK und DAV schlagen vor, die aus der Staatskasse zu erstattenden Wertgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR statt derzeit 4.000,00 EUR (§ 49 RVG) an die Wahlanwaltsgebührentabelle in § 13 RVG anzupassen. Das wird damit begründet, dass der Auffangwert in allen Kostengesetzen sowie im RVG 5.000,00 EUR betrage und keine sachliche Rec...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / a) Wertanhebung in § 49 RVG

BRAK und DAV schlagen vor, die aus der Staatskasse zu erstattenden Wertgebühren bis zu einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR statt derzeit 4.000,00 EUR (§ 49 RVG) an die Wahlanwaltsgebührentabelle in § 13 RVG anzupassen. Das wird damit begründet, dass der Auffangwert in allen Kostengesetzen sowie im RVG 5.000,00 EUR betrage und keine sachliche Rechtfertigung bestehe, bei de...mehr

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Modernisierungsvereinbarung... / 2.3 Vereinbarungen über die künftige Höhe der Miete

Hierunter fallen alle Regelungen über die Höhe der nach der Modernisierung geschuldeten Miete einschließlich der Betriebskosten. Wird eine bestimmte Miethöhe vereinbart, richtet sich die Zulässigkeit der Vereinbarung nach § 557 Abs. 1 BGB. Die Begrenzungen des § 558 BGB (Wartefrist, Kappungsgrenze), die in §§ 558a ff. BGB geregelten Vorschriften über die Form und Begründung ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 § 558 Abs. 3 – Kappungsgrenze

Rz. 49 Die sog. Kappungsgrenze ist mit Wirkung vom 1.1.1983 durch das Gesetz zur Erhöhung des Angebots an Mietwohnungen (BGBl. 1982, I 1912) eingeführt worden und dient als weiteres (Preisbindungs-)Instrument zur Regulierung der Mietentwicklung, vor allem zum Schutz vor abrupten Mietsteigerungen. Sie gibt neben der Beschränkung auf die ortsübliche Vergleichsmiete eine zusätz...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 § 558 Abs. 4 – Kappungsgrenze nach Ende der Preisbindung

Rz. 64 Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 gilt für bestimmte Mieter bis zu einer bestimmten Höhe in bisher preisgebundenen Wohnungen nach Auslaufen der Förderung nicht. Im Einzelnen: Es muss sich um öffentlich geförderte Wohnungen i. S. d. § 1 WoBindG handeln. Der Mieter war zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe (Fehlbelegungsabgabe) nach § 1 AFWOG verpflichtet. Die Eigenschaft d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.2 Berechnung der Kappungsgrenzen

Rz. 54 Wie auch sonst in § 558 ist zur Kappungsgrenze allgemein von Miete die Rede. Die Ausgangsmiete ist mithin unabhängig von der jeweiligen Mietstruktur festzulegen. Miete ist also entweder die vereinbarte Brutto- oder Nettomiete. Bei der Inklusivmiete sind also nicht zur Berechnung der Kappungsgrenze von 20 % Betriebskostenanteile abzuziehen. Auf der anderen Seite sind b...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 50 Die Kappungsgrenze gilt nur für Mieterhöhungen nach § 558. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Mietvereinbarungen bei Neuvermietungen nicht erfasst werden. Der Gesetzgeber hat im BGB eine entsprechende gesetzliche Regelung (vgl. für die Vergangenheit z. B. § 3 GVW-Berlin und Art. 2 § 2 MÜG für den Übergang von der Preisgebundenheit zur Miete nach MHG) nicht gesc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist eine wichtige Möglichkeit für Mieterhöhungen des Vermieters im Rahmen des Vergleichsmietensystems. Sie ist § 2 MHG a. F. nachgebildet, der allerdings "entzerrt" worden ist, so dass sich Teile der bisherigen Bestimmung in den §§ 558a–e wiederfinden. Das dient sicher der Übersichtlichkeit. § 2 MHG war bisher die wichtigste Regelung zur Mieterhöhung. Da ...mehr

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Kabelempfang: Wegfall der U... / 4.2.2.2 Wirtschaftlichkeit

Bei der Modernisierungsmieterhöhung gilt die Kappungsgrenze des § 72 Abs. 2 TKG nicht. Der Vermieter kann also auch einen höheren Betrag als maximal 540 EUR auf den Mieter umlegen. Zu beachten ist allerdings das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Investitionen müssen objektiv wirtschaftlich vertretbar sein. Unzweckmäßige oder überzogene Aufwendungen können nicht zu ein...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.2.2 § 558

Rz. 68 Wer ist zur Drittmittelanrechnung verpflichtet? Bezieht sich die Anrechnungspflicht auch auf den Wohnungserwerber? Besteht die Anrechnungspflicht nur im laufenden Mietverhältnis oder gilt sie auch bei Vertragsschluss über eine schon modernisierte Wohnung? Sind die Drittmittel einmal, unbegrenzt bei jeder Mieterhöhung oder nur in dem durch den Fördervertrag vorgegebenen Z...mehr

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AGS 09/2023, Anfall der Aus... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Allgemeines Immer wieder kommt es in der Praxis zu Debatten über die Auslagenpauschale. Wegen ihres pauschalisierten Ansatzes fällt diese ab dem ersten Tag des Tätigwerdens – jährlich gerechnet – an. Hat der Verwalter daher im zweiten Tätigkeitsjahr auch nur 1 Tag für die Insolvenz gearbeitet, fällt sie in derselben Höhe an, wie wenn das gesamte Jahr über eine Befassung mi...mehr

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Kündigungsschutz – Sozialkl... / 3.3 Schätzung des Gerichts

Das Gericht hat dabei den voraussichtlichen Zeitraum, in dem ein Härtegrund bestehen wird, abzuschätzen und seiner Entscheidung zugrunde zu legen.[1] Schwierigkeiten bei der Schätzung können eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit nicht begründen. Nur wenn ungewiss ist, wann voraussichtlich die Umstände wegfallen, aufgrund derer die Beendigung des Mietverhältnisses eine Härte ...mehr

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Rückgabe der Mietsache / 6.2 Nutzungsentschädigung

Der Vermieter kann bei Vorenthaltung statt der Entschädigung in Höhe der bisherigen Miete eine solche in Höhe der Miete verlangen, die für vergleichbare Räume ortsüblich ist (§ 546a Abs. 1 BGB). Er kann also zwischen der bisher vereinbarten Miete und der ortsüblichen Miete wählen. Für diese Ersetzungsbefugnis sind die Regelungen über die Miethöhe gem. §§ 557 ff. BGB nicht anwen...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 2 Kappungsgrenze beachten

Neben der bestehenden Mieterhöhungsmöglichkeit um nur noch 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten, wurde in § 559 Abs. 3a BGB eine Kappungsgrenze eingeführt: Grundsätzlich ist der Vermieter zwar berechtigt, die jährliche Miete um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Gemäß § 559 Abs. 3a BGB darf sich aber die Miete nach Durchführung von Modernisierun...mehr

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Modernisierungsankündigung / 1 Einführung

Bereits mit dem Mietrechtsänderungsgesetz vom 1.5.2013 wurde das Recht über die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen erheblich geändert und den zeitgemäßen gesetzgeberischen Zielen bezüglich Klimaschutz und Energieeinsparung angepasst. Das Kernstück, § 555b BGB, definiert Modernisierungsmaßnahmen gesetzlich. Demnach sind dies bauliche Veränderungen, durch die in Bezug a...mehr

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Modernisierungsmieterhöhung / 8 Härteeinwand des Mieters

Gemäß § 559 Abs. 4 BGB ist die Mieterhöhung ausgeschlossen, soweit sie auch unter Berücksichtigung der voraussichtlichen künftigen Betriebskosten für den Mieter eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Im Rahmen dieses Härteeinwands hat also grundsätzlich eine Abwägung stattzufinden. Gemäß § 55...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Überblick

Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Aufwendungen,...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Anrechnung bei Erhöhung

Rz. 197 Wie die Anrechnung der Geschäftsgebühr vorzunehmen ist, wenn wegen Vertretung mehrerer Personen, die Auftraggeber sind und Nr. 1008 VV RVG zur Anwendung kommt, war bis zum 31.7.2013 umstritten. Fraglich war, ob die sogenannte "Regelgebühr" entsprechend der Anm. zu Nr. 2300 u. 2301 VV RVG nach Nr. 1008 VV RVG zu erhöhen ist, wenn der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 6. Ende der ersten Beratung

Rz. 83 Nach Entscheidung des BGH [69] handelt es sich bei einer Erstberatung um Zitat "… eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Dazu gehört nicht, dass sich der Rechtsanwalt erst sachkundig macht oder dass er die Erstberatung schriftlich zusammenfasst." Nach Ansicht der Rechtsprechung fallen unter ein erstes Beratungsgespräch nicht:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Tätigkeitsumfang entscheidend

Rz. 82 Die Kappungsgrenze orientiert sich an der tatsächlich erbrachten Tätigkeit und nicht am erteilten Beratungs-Auftrag. Damit wird der Rechtsanwalt geschützt, dessen Auftraggeber nach einer umfangreicheren Tätigkeit des Rechtsanwalts nach Inanspruchnahme der Leistungen (z.B. weitergehende Beratungen) behauptet, er habe nur den Auftrag für eine erste Beratung erteilt.mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Weitergehende oder schriftliche Beratung

Rz. 101 Berät der Rechtsanwalt nach einer ersten Beratung telefonisch oder persönlich ein oder mehrere Male zusätzlich, beträgt die Kappungsgrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG 250,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß schriftlich berät oder aber das Ergebnis der Beratung nochmals auftragsgemäß schriftlich zusammenfasst. Hat der Rechtsanwalt die erste Bera...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / IV. Gutachten

Rz. 114 Ein Gutachten ist im Gegensatz zum Rat, der oft mündlich erteilt wird, eine ausführliche, objektive, schriftliche und immer juristisch begründete Ausarbeitung des Rechtsanwalts über die Sach- und Rechtslage eines bestimmen Sachverhalts. Für die Erstellung eines Gutachtens gilt das zu § 34 Abs. 1 S. 1 bis 3 Gesagte. Nrn. 2101 u. 2103 VV RVG regeln jedoch eine Ausnahme...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Gebührenrahmen und Begrenzung auf eine 1,3 Regelgebühr

Rz. 155 Die reguläre Geschäftsgebühr (außerhalb von Inkassodienstleistungen für unbestrittene Forderungen) nach Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr mit einem Satzrahmen von 0,5 bis 2,5. Innerhalb dieses Rahmens hat der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung der in § 14 RVG genannten Kriterien seine Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen. Natürlich kann der Auftrag auc...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / V. Mediation

Rz. 116 Unter Mediation wird eine außergerichtliche Konfliktbehandlung verstanden. Der Mediator ist ein zu Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit verpflichteter Vermittler in einem Konflikt zwischen zwei oder mehreren Parteien, dem keine Entscheidungskompetenz zusteht. Formen der Mediation finden sich z.B. bei Ehesachen. Aber auch bei Vermögensauseinandersetzunge...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Folgen der fehlenden Vereinbarung

Rz. 73 Berät der Rechtsanwalt, ohne eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen zu haben, so hat dies nach § 34 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG Folgen:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 4. Beschränkung für Verbraucher

Rz. 80 Hat der Rechtsanwalt keine Gebührenvereinbarung getroffen ist er, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist, sowohl bei Beratungen als auch bei Erstellung eines Gutachtens auf netto max. 250,00 EUR und, wenn es sich um ein erstes Beratungsgespräch gehandelt hat, netto max. 190,00 EUR bei der Abrechnung beschränkt; § 14 RVG ist entsprechend anzuwenden. Die Kappungsgrenzen ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Abgrenzung Beratung zur Geschäftsgebühr

Rz. 85 Seit Einführung des RVG ist das Entwerfen einer Urkunde nicht mehr im Gesetzeswortlaut erwähnt, wobei sich aus der Gesetzesbegründung kein Hinweis ableiten lässt, dass die Geschäftsgebühr Nr. 2300 für den Entwurf einer Urkunde oder eine einseitige Willenserklärung (nicht wechselseitiger Erbvertrag!) wie z.B. ein Testament, nicht mehr gelten sollte.[77] Das OLG Nürnber...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 30 Häufig wird in der Praxis nicht zwischen Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 3a ff. RVG und Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG unterschieden. Die reine Beratungstätigkeit des Anwalts wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 31 § 34 Abs. 1 S. 1 RVG fordert in erster Linie den Abschluss einer Gebührenvereinbarung: Zitat "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 75 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[58] Sofern sich ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Höhe der Gebühren

Rz. 5 Im Rahmen des KostRÄG, welches zum 01. 01. 2021 in Kraft getreten ist, wurden nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben, sondern zugleich die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG. Danach werden weiterhin die Gebühren bis zu einem Streitwert von "bis 4 000 Euro" in der sich aus der Tabelle zu § 13 RVG ergebenden Höhe erstattet. Angehoben wurde allerdings ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / Arbeitsrecht

Die wehrdienstrechtlichen Regelungen über die Wehrübung finden sich in § 6 WPflG, die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind im Arbeitsplatzschutzgesetz geregelt. Eine Wehrübung dauert danach maximal 3 Monate, die Gesamtdauer aller Wehrübungen liegt in Abhängigkeit vom Dienstgrad zwischen 6 und 12 Monaten.[1] Während der Wehrübung ruht das Arbeitsverhältnis, d. h. die gegensei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. So wurde die Pfändungsfreigr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kappungsgrenze (§ 559 IIIa).

I. Zweck. Rn 15 § 559 IIIa ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er will die Möglichkeit der Mieterhöhung nach Modernisierung nach oben hin absolut und für Mieter vorhersehbar begrenzen (BTDrs 19/4672, 31). Die Bestimmung einer grds absoluten Kappungsgrenze, die nicht an die Höhe der b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erhaltungskosten (§ 559c I 2); Kappungsgrenze (§ 559 IIIa).

Rn 9 Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Rn 11 ff), sind nach § 559c I 2 zwingend pauschal 30 % der Kosten iSv Rn 4 abzuziehen. Die Kappungsgrenze ist, da § 559c IV 3 sie nicht ausnimmt, grds anwendbar (Artz/Börstinghaus NZM 19, 12, 19; aA Harsch MietRB 19, 242, 244).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Jahressperr- und Überlegungsfrist; Kappungsgrenze, Eintritt der Mieterhöhung.

Rn 10 Erklärungen über Jahressperrfrist, Kappungsgrenze, Zeitpunkt des Eintritts der Mieterhöhung nach § 558b I oder zur Überlegungsfrist sind nicht notwendig. Auch die Frage, ob die Begründung trägt und von einem zutreffenden Ausgangspunkt ausgeht, va, ob die zur Begründung genutzten Daten zutr sind, ist allein Frage der materiellen Berechtigung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Kappungsgrenze (§ 558 III, IV).

I. Allgemeines und Zweck. Rn 20 Der Vermieter kann eine Miete nicht bereits dann erhöhen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die Vertragsmiete. Die von ihm verlangte Miete darf auch nicht die von Verfassung wegen nicht zu beanstandende (BVerfG NJW 86, 1669; BGH ZMR 05, 184, 186) Kappungsgrenze überschreiten. Begriff und Höhe sind in § 558 III geregelt. Ihr Sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Kappungsgrenze.

Rn 31 Hat das Vollstreckungsgericht den notwendigen Unterhalt des Schuldners bestimmt, muss es eine Vergleichsrechnung nach Abs 1 S 3 vornehmen. Der dem Schuldner verbleibende Teil des Einkommens darf danach nicht den Freibetrag aus § 850c ggü nicht privilegierten Gläubigern übersteigen, sonst ist der Pfändungsfreibetrag zugrunde zu legen (LG Hamburg NJW-RR 92, 264, 265 [LG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Kappungsgrenze.

Rn 30a Erzielt der Schuldner andere nicht gepfändete Einkünfte, sind diese bei dem Unterhaltsbedarf des Schuldners zu berücksichtigen, weil und wenn sie dessen Bedarf mindern. Die anzurechnenden Beträge sind entspr den Regelungen zur Bestimmung des sozialrechtlichen Existenzminimums iSd SGB XII zu bemessen, weil dem Schuldner nicht weniger, aber auch nicht mehr belassen werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kappungsgrenzen (Abs 3).

Rn 2 Der Darlehensnehmer darf bei Allgemein-Verbraucherdarlehen durch die Ausübung seiner Rechte aus § 500 II nicht schlechter gestellt sein, als wenn er das Darlehen während der vertraglich vorgesehenen Laufzeit o (Festkredit) zu dem an sich bestimmten Termin zurückgeführt hätte (III Nr 2, vor dem 21.3.16 (§ 491 Rn 7) I 2 Nr 2; 1. Obergrenze). Weiter darf (III Nr 1, vor dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Verstoß.

Rn 29 Die Kappungsgrenze ist eine Begründetheitsvoraussetzung (Celle ZMR 96, 194, 196). Im Streitfall ist sie als negative Voraussetzung ggf nachzuweisen. Wird die Kappungsgrenze überschritten, ist nicht das gesamte Mieterhöhungsverlangen unwirksam (Celle ZMR 96, 194, 196). Nur der die Kappungsgrenze übersteigende Betrag kann nicht verlangt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Fehlbelegungsabgaben; Ausgleichszahlungen; einvernehmliche Mieterhöhungen nach § 559.

Rn 27 Liegen die in § 558 IV 1 genannten Voraussetzungen vor, gilt die Kappungsgrenze nicht. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass die Belastung des Mieters mit Wohnkosten nicht wegen der Kappungsgrenze am Ende der Mietpreisbindung sinkt, obwohl eine Miete in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete für den Mieter wirtschaftlich keine höhere Belastung bedeutet als er v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz (§ 558 III 1).

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mieterhöhungen.

Rn 26 Mieterhöhungen wegen gestiegener Kapitalkosten sind in die Kappungsgrenze einzuberechnen (BGH WuM 04, 348). Erhöhungen nach §§ 559, 560 bleiben hingegen gem § 558 III unberücksichtigt, jedenfalls sofern sie nicht älter als 3 Jahre sind (LG Berlin ZMR 98, 348). Dazu sind die Kosten zunächst auszuklammern und nach Feststellung der Kappungsgrenze wieder hinzuzurechnen (Ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 20 Der Vermieter kann eine Miete nicht bereits dann erhöhen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete höher ist als die Vertragsmiete. Die von ihm verlangte Miete darf auch nicht die von Verfassung wegen nicht zu beanstandende (BVerfG NJW 86, 1669; BGH ZMR 05, 184, 186) Kappungsgrenze überschreiten. Begriff und Höhe sind in § 558 III geregelt. Ihr Sinn besteht darin, zum Schu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Zahlungen

Rn. 2046 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Wird der Veräußerungspreis in Form wiederkehrender Zahlungen oder sonstiger Bezüge beglichen, ist wie folgt zu unterscheiden: Rn. 2047 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei Kaufpreisraten, entsteht der Veräußerungsgewinn im Zeitpunkt der Veräußerung, also der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums. Die Ratenzahlungen sind steuerlich irrelevant...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe (§ 558 III 1, 2).

1. Grundsatz (§ 558 III 1). Rn 21 Die Kappungsgrenze beträgt grds 20 vH. 2. Wirksame Landesverordnung (§ 558 III 2, 3). a) Überblick. Rn 22 Ausnw beträgt die Kappungsgrenze nur 15 vH. Dies ist der Fall, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zweck.

Rn 15 § 559 IIIa ist durch das MietAnpG v 18.12.18 (BGBl I 2648) mWv 1.1.19 in das Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er will die Möglichkeit der Mieterhöhung nach Modernisierung nach oben hin absolut und für Mieter vorhersehbar begrenzen (BTDrs 19/4672, 31). Die Bestimmung einer grds absoluten Kappungsgrenze, die nicht an die Höhe der bisherigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mietbegriff.

Rn 25 Der Berechnung der Kappungsgrenze ist gem § 558 III nicht die zuletzt geschuldete aktuelle Miete, sondern die 3 Jahre vor Wirksamwerden des Erhöhungsverlangens (§ 558b I) geltende ›Ausgangsmiete‹ zu Grunde zu legen (BGH ZMR 19, 661 Rz 20; NJW 16, 239 Rz 20). Die Ausgangsmiete wiederum bestimmt sich nicht danach, wie sie möglicherweise – fiktiv – hätte gebildet werden k...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Überblick.

Rn 22 Ausnw beträgt die Kappungsgrenze nur 15 vH. Dies ist der Fall, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete durch Rechtsverordnung einer Landesregierung bestimmt sind. § 558 III 3 ist § 577a II 2 nachgebildet, der insoweit zur Aus...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. 2Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. 3Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht ber...mehr