Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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AGkompakt 5/2015, Abrechnun... / XIV. Begrenzung bei Beratung eines Verbrauchers

Kappungsgrenzen bei Verbrauchern Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB berät (§ 34 Abs. 1 S. 3, 1. Teilsatz RVG). Beschränkt sich der Auftrag auf ein erstes Beratungsgesprächs, ist die Beratungsgebühr auf 190,00 EUR beschränkt (§ 34 Nr. 1 S. 3, 3. Teilsatz RVG). Unter einem ersten Beratungsgespräch (sog. Erstber...mehr

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ZFS 5/2015, Berechnung der ... / 2 Aus den Gründen

" … Die Kl. kann von der Bekl. Zahlung von 19.323 EUR nebst Zinsen verlangen. Die weitergehende Klage auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten ist allerdings nicht gerechtfertigt." Die Parteien haben sich – wie schon das LG angenommen hat – auf eine Rückabwicklung des Kaufvertrags aus dem Jahre 2005 geeinigt. Die Bekl. hat ausdrücklich im Verlaufe des Rechtsstreite...mehr

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FF 4/2015, Schenkung einer ... / 2 Anmerkung

"Alter Wein in neuen Schläuchen?" Der Leser der Entscheidung könnte geneigt sein, dies zu glauben. Eigentlich bestätigt der Beschluss doch nur die seit jeher vertretene Rechtsansicht des BGH, wonach die dingliche Rückforderung des zugewendeten Gegenstandes lediglich in Ausnahmefällen erfolgen konnte. Damit würde aber die Bedeutung des Beschlusses verkannt. Er hat weitreichen...mehr

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AGS 2/2015, Geltung der all... / 2 Aus den Gründen

In der Sache ist die weitere Beschwerde nicht begründet, denn das LG hat der Beschwerde zu Recht abgeholfen. 1. Zutreffend hat das LG die Beschwerde des Insolvenzverwalters für zulässig gehalten. Dabei ist es zu Recht von einer Beschwerde nach § 66 GKG ausgegangen. Denn eine Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorschusszahlung nach § 67 Abs. 1 GKG setzt einen förmlichen Geri...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / II. Höhe der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV entsteht mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5, so dass die konkrete Höhe nach den Kriterien des § 14 RVG zu bemessen ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach der Anm. zu Nr. 2300 VV eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dieser Schwellenwert führt jedoch nicht dazu,...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / 5. Kein Abgleich von Ansprüchen wegen Verletzung und Tötung

Rz. 692 Hinweis Zum Abgleich von Ansprüchen siehe auch Übersicht 2.10: Anspruchsberechtigung bei Verletzung und Tötung (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung) (vgl. Rn 121). Rz. 693 Die Ansprüche bei Verletzung und Tötung weisen Parallelen auf. Rz. 694 Übersicht 2.27: Mögliche Ersatzansprüche (Entsprechungen Verletzung – Tod) (Anspruch – Norm – Forderungsberechtigung)mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4.1 Erfasste Forderungen

Rn 27 Eine Sicherungsabtretung liegt vor, wenn der Zessionar im Außenverhältnis zwar die volle Gläubigerstellung erwirbt, er im Innenverhältnis jedoch aufgrund einer entsprechenden Zweckabrede nur eine dem Pfandgläubiger ähnliche Stellung erwerben soll.[69] Rn 28 Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist als Vorausabtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf der Sache eine be...mehr

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FF 10/2014, Zugewinnausglei... / 3 Anmerkung

1. Seit Inkrafttreten der Güterrechtsnovelle (1.9.2009) hat es nahezu fünf Jahre gedauert, bis der BGH diese in Rechtsprechung und Literatur äußerst kontrovers diskutierte Frage endgültig entschieden hat. Ursache für den Streit war die gesetzgeberische Schludrigkeit, mit der die Übergangsfälle "geregelt" worden waren. Lediglich bei der Anwendbarkeit des negativen Anfangsverm...mehr

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AGS 11/2013, Höhe der Erstb... / 2 Anmerkung

So was kommt von so was! Diese immer wieder gültige Formulierung des Präsidenten der BRAK Axel C. Filges fällt einem spontan in zweierlei Hinsicht ein, wenn man dieses Urteil und den zugrunde liegenden Sachverhalt zur Kenntnis nimmt. Zunächst einmal fehlt einem jegliches Mitleid dafür, dass der Rechtsanwalt mit 46,41 EUR nach Hause geschickt wird, nachdem er viele Jahre nach I...mehr

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FF 09/2013, Was bringt das ... / 2. Gebührenerhöhung im RVG

Die Tabellen zu §§ 13 und 49 RVG werden an die geänderte Tabelle im GNotKG angepasst. Damit ist eine Änderung der Wertsprünge bei den einzelnen Gebühren verbunden. Der Einstiegswert liegt bei 500 EUR. Bis zu einem Wert von 2.000 EUR erfolgt die Erhöhung der Gebühren in 500-Euro-Schritten. Bis 10.000 EUR sind 1.000-Euro-Schritte vorgesehen. Außerdem wurde eine lineare Anpassu...mehr

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AGS 4/2013, Anrechnung der ... / 1 Aus den Gründen

a) Die hälftige Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Verwaltungsgerichtsverfahren gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV scheitert nicht daran, dass es sich bei der Vertretung des Klägers im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren jeweils durch seinen Prozessbevollmächtigten um verschiedene Angelegenheiten i.S.v. § 17 Nr. 1 RVG handelt....mehr

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AGS 3/2013, Keine Toleranz ... / Leitsatz

Ist die Tätigkeit des Anwalts weder umfangreich noch schwierig, so kann die Kappungsgrenze der Anm. zu Nr. 2300 VV nicht mit der Begründung überschritten werden, dem Anwalt stehe ein Toleranzbereich bis zu 20 % zu. BGH, Urt. v. 5.2.2013 – VI ZR 195/12mehr

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zfs 11/2012, Vereinbarung d... / 2 Aus den Gründen:

“Die Feststellung des Erstgerichts, wonach der Kl. gegen den Bekl. ein Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 2 S. 1 BGB im begehrten Umfang zusteht, da sie im Gesamtschuldverhältnis der Parteien (§ 115 VVG) den Haftpflichtschaden des Geschädigten vollständig reguliert hat, obwohl sie im Innenverhältnis zum Bekl. nach § 28 Abs. 2, 3 VVG insoweit leistungsfrei war, hält einer Übe...mehr

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zfs 11/2012, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

“Bei einer unter 1,1 ‰ liegenden Alkoholisierung folgt die Fahruntüchtigkeit nicht allein aus dem Grad der Alkoholisierung. Hier müssen zur Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit, die etwa bei 0,3 ‰ beginnt, zusätzliche Anzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit hinzukommen, insb. alkoholtypische Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen. Der Bekl. hat sein Fahrzeu...mehr

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AGS 09/2013, Vorrang der An... / 2 Aus den Gründen

Auch wenn vorliegend kein Fall gegeben ist, dass im Kostenfestsetzungsverfahren die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr nach § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist, muss bei der Berechnung der Obergrenze nach § 15 Abs. 3 RVG die Anrechnung der Geschäftsgebühr berücksichtigt werden. Andernfalls ergäbe sich u.a. in den Fällen, in denen eine Gebühr nac...mehr

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zfs 10/2012, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[4] “I. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [5] VV-RVG Nr. 2300 sehe vor, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden könne, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig gewesen sei. Dementsprechend sei bei der vom Gericht anzustellenden Schlüssigkeitsprüfung vor Erlass eines Versäumnisurteils nicht nur zu prüfen, ob die verla...mehr

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AGS 10/2012, Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus

Der geneigte Leser wird sich daran erinnern, dass am 11.11.2011 (pünktlich zum Beginn des rheinischen Karnevals) der Referentenentwurf zum 2. KostRMoG vorgelegt worden war. Nach Stellungnahme der Länder und der beteiligten Verbände liegt nunmehr der Regierungsentwurf vor, der am 29.8.2012 vom Kabinett beschlossen worden ist. Gegenüber dem Referentenentwurf ergeben sich umfang...mehr

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AGS 8/2012, Kein Toleranzbe... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Nr. 2300 VV sehe vor, dass eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden könne, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig gewesen sei. Dementsprechend sei bei der vom Gericht anzustellenden Schlüssigkeitsprüfung vor Erlass eines Versäumnisurteils nicht nur zu prüfen, ob die verl...mehr

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AGS 6/2012, BGH bestätigt T... / 1 Anmerkung Von Rechtsprechung, Rechtserschaffung und Rechtsklarstellung

Keine Frage, verschiedene Senate des BGH haben sich um Fragen des anwaltlichen Vergütungsrechts verdient gemacht. Gerade die Einführung des RVG zum 1.7.2004 führte in Rspr. und Lit. zu Irrungen und Wirrungen, die teilweise jedenfalls für diejenigen nicht verständlich waren, die für sich in Anspruch nehmen, die deutsche Sprache zu beherrschen. Gerade der BGH war es, der – wen...mehr

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AGKompakt 6/2012, Erhöhung ... / Leitsatz

Vertritt der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich auch die Kappungsgrenzen der Anm. zu Nr. 2400 und Anm. zu Nr. 2401 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber, höchstens um 200 %. SG Fulda, Beschl. v. 2. 2. 2011 – S 40 AS 3737/09mehr

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AGKompakt 6/2012, Erhöhung ... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des SG ist zutreffend. Der gegenteiligen Auffassung des LSG Baden-Württemberg (AGS 2009, 73 = RVGreport 2010, 145) hat bereits das BSG (AGS 2012, 69 = NJW 2012, 877; AGS 2010, 373 = ASR 2010, 179 = zfs 2010, 463 = JurBüro 2010, 525 = NJW 2010, 3533 = RVGreport 2010, 258 = NZS 2010, 586) eine ausdrückliche Absage erteilt. Derzeit gelten also bei mehreren Auftr...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei Zusammentreffen einer gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorzunehmenden Anrechnung mit der nach § 15 Abs. 3 RVG gebotenen Abgleichung zunächst die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu erfolgen hat und erst hiernach festzustellen ist, ob die Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG eingreift ("Erst anrechnen, dann kürzen"):...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / 1 Sachverhalt

Die Rechtsanwältin hatte die Antragstellerin in einem vor dem FamG geführten Scheidungsverfahren – Verfahrenswert einschließlich Versorgungsausgleich 39.030,00 EUR – vertreten. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. Im Termin haben die Beteiligten sich hinsichtlich rechtshängiger Ansprüche in Höhe von 31.380,00 EUR und weiterer Ansprüche in Höhe von ...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / Leitsatz

Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen (erst anrechnen, dann kürzen); dies gilt unabhängig davon, ob die vorgericht...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / IV. Nr. 1008 VV

Nr. 1008 VV erhält eine neue Anm. Abs. 4: Hinweismehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 4. Keine eigene Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 RVG

Um Streitigkeiten über die angemessene Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr zu vermeiden, ist dazu in Anm. zu Nr. 1005 VV und Anm. Abs. 1 zu Nr. 1006 VV vorgesehen, die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr nicht nur an den Rahmen der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr anzubinden, sondern darüber hinaus auch an die im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG bestim...mehr

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§ 7 Mitwirkung / 4. Kappungsgrenze von 25 %

Rz. 18 Das Bestehen einer Krankheit oder eines Gebrechens alleine ist für die Berücksichtigung einer Mitwirkung nicht ausreichend. Im Rahmen der Ziff. 3 AUB 08/99, § 8 AUB 94/88 und § 10 (1) AUB 61 ist festgelegt, dass eine Mitwirkung der Krankheiten und Gebrechen nur dann zu berücksichtigen ist, wenn der Anteil mindestens 25 % beträgt. Wird also lediglich eine Mitwirkung vo...mehr

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§ 7 Mitwirkung / 5. Besondere Vereinbarungen

Rz. 19 Muster 1: Musterbedingung Mitwirkungsanteil Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 40 %, unterbleibt die Minderung. Zu den Kappungsgrenzen werden unterschiedliche Sondervereinbarungen angeboten. Der nicht zu berücksichtigende Mitwirkungsanteil ist in vielen neueren Bedingungswerken zugunsten des VN erhöht worden. In die Grundstruktur der Regelung wird dadurch nicht ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erste-Klasse-Bahnfahrt: Entfernungspauschale darf auf 4.500 EUR begrenzt werden

Leitsatz Eine Jahreskarte für Erste-Klasse-Bahnfahrten, philosophische Literatur und Aufwendungen für "Nichtfahrten" - die Liste der Werbungskosten eines bayerischen Steuerbeamten war lang und exotisch. Das FG Nürnberg setzte sich mit diesem Kostenkatalog auseinander und entschied unter anderem, dass die abziehbaren Kosten für die Bahnkarte auf 4.500 EUR gedeckelt werden müs...mehr

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AGS 10/2009, Erhöhung der in Nr. 2400 VV bestimmten Kappungsgrenze bei mehreren Auftraggebern

SGB X § 63; RVG §§ 3, 14, 7; RVG VV Nrn. 1008, 2400 Leitsatz Unter den Voraussetzungen der Nr. 1008 VV erhöht sich auch die in Nr. 2400 VV bestimmte Kappungsgrenze. SG Karlsruhe, Urt. v. 28.7.2009 – S 15 AS 1493/08 1 Aus den Gründen Die Klage ist zulässig und begründet. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten vom 8.2.2008 ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren R...mehr

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AGS 10/2009, Erhöhung der i... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten vom 8.2.2008 ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten. Die Kläger haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer im Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Beklagten vom 9.7.2007 entstandenen Kosten in der von ihnen beantragten Höhe von 395,08 EUR. Soweit ein Widerspruch erfolg...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 2 Aus den Gründen

Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen, denn die Kläger sind durch die angefochtenen Bescheide nicht in ihren Rechten verletzt. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten für das Vorverfahren unter Berücksichtigung einer Erhöhungsgebühr. Der Senat schließt sich nach eigener Überprüfung der Sach- und Rechtslage den überzeugenden Ausführungen des SG an und ...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Kosten für ein sog. isoliertes Vorverfahren unter Berücksichtigung der Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV zu erstatten hat. Die Kläger beziehen seit Januar 2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II). Am 10.8.2006 beantragten sie die Kostenzusage für eine andere Wohnung, wo...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / Leitsatz

Die in Nr. 2400 VV bestimmte Kappungsgrenze erhöht sich bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber nur dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dadurch umfangreich oder schwierig wird. Von Nr. 1008 VV bleibt die Kappungsgrenze unberührt. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.2008 – L 3 AS 2648/08mehr

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AGS 04/2011, Erst anrechnen... / 1 Sachverhalt

Im Berufungsverfahren des OLG hatten die Parteien über Trennungsunterhalt gestritten. Der Streitwert des Verfahrens betrug 13.478,00 EUR. Das Verfahren wurde im Termin durch Vergleich erledigt, in dem auch bisher nicht rechtshängige Ansprüche erledigt wurden. Der Mehrwert des Vergleichs betrug 28.510,00 EUR. Die Beklagtenvertreterin hatte den Beklagten bereits vor dem Berufun...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 3 Anmerkung

Dass die Entscheidung des LSG unzutreffend ist, lässt sich an Hand eines einfachen Beispiels beweisen: Der Anwalt vertritt in einer Angelegenheit, in der sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vier Auftraggeber. Damit beläuft sich bereits die Mindestgebühr der Nr. 2300 VV auf (0,5 + 0,3 + 0,3 + 0,3 =) 1,4. Nun kann es aber schlechterdings sein, dass die Schwellen...mehr

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zfs 07/2009, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung I. Berücksichtigung des Haftungsrisikos bei der Gebührenbestimmung Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der dort nicht abschließend aufgeführten Umstände nach billigem Ermessen. In erster Linie sind dies Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätig...mehr

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AGS 10/2009, Erhöhung der i... / Leitsatz

Unter den Voraussetzungen der Nr. 1008 VV erhöht sich auch die in Nr. 2400 VV bestimmte Kappungsgrenze. SG Karlsruhe, Urt. v. 28.7.2009 – S 15 AS 1493/08mehr

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zfs 05/2009, Anwaltskosten ... / 3 Anmerkung

Das amtsgerichtliche Urteil, das rechtskräftig geworden ist, gibt Anlass zu verschiedenen weder vom Gericht noch von den Parteien des Rechtsstreits erörterten Problemen. I. Freistellung oder Zahlung Die Klägerin hatte von der beklagten Haftpflichtversicherung Freistellung von den Honoraransprüchen ihrer Prozessbevollmächtigten begehrt, weil sie deren Honorarforderung offensich...mehr

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AGS 02/2011, Angemessenheit... / 2 Anmerkung

Obgleich das Urteil des AG recht knapp, aber gleichwohl hervorragend begründet ist, verdient es eine Anmerkung. Es verdient eine Anmerkung, weil es durchaus eine Seltenheit geworden ist, dass sich Gerichte dem alten Grundsatz "pacta sunt servanda" verbunden fühlen, insbesondere wenn es um Honoraransprüche von Rechtsanwälten geht. Das Urteil verdient eine Anmerkung, weil die F...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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AGS 11/2011, Kein Toleranzb... / 4 Anmerkung 1

Das OLG Koblenz darf nicht sterben! Es gibt sicherlich eine ganze Reihe von guten und kaum zu widerlegenden Gründen, für die Existenz des gefährdeten OLG Koblenz einzutreten. Mit der Entscheidung v. 5.9.2011 hat dieses Gericht, dessen Rspr. zum Gebührenrecht durchaus differenzierend zu beurteilen ist,[2] einen Beweis dafür geliefert, dass an diesem OLG auf jeden Fall festzuhal...mehr

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AGS 11/2011, Kein Toleranzb... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist teilweise begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagten gem. § 7 StVG einen Anspruch auf Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 546,68 EUR. Der Kläger ist aktivlegitimiert. Die Rechtsschutzversicherung des Klägers hat die außergerichtlichen Anwaltskosten an die Prozessbevollmächtigten des Klägers gezahlt. Die von der Versicherung übernommenen Kos...mehr

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zfs 02/2009, Julia Bettina Onderka, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

2. Aufl. 2009, 238 S., 36 EUR, Deutscher AnwaltVerlag Nur zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage wurde die Neuauflage erforderlich. Hierbei hat die Autorin eine Vielzahl von Änderungen im Anwaltsgebührenrecht, aber auch auf anderen Rechtsgebieten, wie bei den versicherungsrechtlichen Regelungen, etwa die Neufassung des VVG oder die AKB 2008, berücksichtigt. Im Rahmen der a...mehr

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AGS 03/2011, Geschäftsgebüh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zu begrüßen und zu kritisieren. Sie ist zu begrüßen, weil sie zutreffend und hervorragend begründet darstellt, dass der Rechtsanwalt, der – vermeintlich – nur in der Zwangsvollstreckung tätig wird, sich nicht immer mit einer Vergütung nach Nr. 3309 VV bescheiden muss. Es ist auch bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vielmehr genau hinzusehen.mehr

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AGS 02/2011, Angemessenheit... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist nicht begründet. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, der Klägerin die von ihr geleisteten Honorare zurückzuerstatten. … Die Vergütungsvereinbarung ist – auch was den vereinbarten Stundensatz von 120,00 EUR/Stunde betrifft – nicht zu beanstanden. In dieser Bewertung folgt das Gericht dem Gutachten der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Die Kammer führt aus, dass hinsic...mehr

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AGS 06/2009, Vergütungsvere... / 3 Anmerkung

Steine statt Brot oder: Der Gerichtssaal wird zum Spielkasino Rechtsanwälte und ihre Mandanten sind wahrlich nicht zu beneiden. Zwar mag es schon in der Vergangenheit schwierig gewesen sein, die von den Mandanten – nachvollziehbar – gewünschten Rechtsprognosen einigermaßen sicher abzugeben. Was wir in der Rspr. in den letzten Jahren allerdings erleben, macht Voraussagen fast ...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / b) Bestimmung der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr ist im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG aus dem Rahmen der Nr. 2300 VV (0,5 bis 2,5) zu bestimmen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war (Anm. zu Nr. 2300 VV). In vergaberechtlichen Angelegenheiten dürfte die Überschreitung der Schwellengebühr verhältnismäßig häufig vorkommen...mehr

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AGS 03/2009, Mitwirkung an ... / 2 Anmerkung

Während der Gesetzgeber auf der einen Seite gerne wegen unpraktikabler Vorschriften oder gesetzgeberischer Versäumnisse kritisiert wird, haben die Gerichte auf der anderen Seite manchmal auch Mühe, eine gesetzgeberische Wohltat als solche anzunehmen. Dies zeigt die hier vom BGH aufgehobene Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen der Einigungsgebühr zu eng...mehr

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Bemessung von Freibeträgen bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Bindung der Gerichte an die Durchführungsbestimmungen zum Sozialhilferecht bei der Bedürftigkeitsprüfung

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in dieser Entscheidung mit der Bemessung von Freibeträgen bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auseinandergesetzt und hierbei auf eine großzügige Einzelfallprüfung abgestellt. Sachverhalt Das AG hatte dem Beschwerdeführer für das Scheidungsverfahren zunächst ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt. Nach Beendigung des Scheidungsverfa...mehr