Rz. 19
Muster 1: Musterbedingung Mitwirkungsanteil
Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 40 %, unterbleibt die Minderung.
Zu den Kappungsgrenzen werden unterschiedliche Sondervereinbarungen angeboten. Der nicht zu berücksichtigende Mitwirkungsanteil ist in vielen neueren Bedingungswerken zugunsten des VN erhöht worden. In die Grundstruktur der Regelung wird dadurch nicht eingegriffen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen