Problem Sachverhalt Folge Entscheidung
Fachgerechtigkeit s. unter Renovierung    
Fahrlässigkeit s. unter AGB und anfänglicher Mangel    
Fahrrad (Abstellmöglichkeit)      
- Fehlen Im Hof befindet sich ein Fahrradständer. Dann fehlt eine Abstellmöglichkeit nicht (i.S.d. Mietspiegels) AG Mitte (20 C 50/14) GE 2014, 1341
- Raum entfallen M nutzt einen Fahrradabstellraum, von dem das Gericht annimmt, die Nutzung sei vertraglich vereinbart worden. Die Miete ist um 5 % gemindert, wenn VM den Raum schließt (und Ersatz im 5. OG anbietet). AG Hamburg (46 C 1/07) NZM 2007, 802, WuM 2008, 332
    wie oben Minderung 2,5 % AG Menden (4 C 407/06) WuM 2007, 190, NZM 2007, 883
Fahrstuhl      
- Abbau s. unten Entfernung    
- Ausfall M wohnt im obersten Stockwerk. Er ist gehbehindert und darum in besonderer Weise auf den Fahrstuhl angewiesen. Die Minderung bemisst sich nach allgemeinen Regeln, die besondere Betroffenheit des Mieters spielt keine Rolle. VM hatte eine Minderung in Höhe von 14 % akzeptiert - darüber hinaus ist die Miete nicht gemindert. AG Schöneberg (104 C 85/15) GE 2016, 594
    Wohnung im 2. OG. Wegen Bauarbeiten ist der Aufzug zeitweilig nicht nutzbar. Minderung 3 %, weil die Wohnung dennoch leicht erreichbar ist. AG Tempelhof-Kreuzberg (2 C 207/13) GE 2014, 751
    M hat im Studentenwohnheim ein Zimmer im 5. Stockwerk gemietet. Der Aufzug fällt aus. Minderung gegeben, abhängig vom Stockwerk, in dem M wohnt. Hier 7,5 % der Grundmiete (6,21 DM). AG Bremen WuM 1987, 383
    M wohnt im 4. OG. Der Fahrstuhl fällt aus. Minderung 10 % AG Charlottenburg GE 1990, 423
    Fahrstuhl fällt altersbedingt aus. Der Einbau eines neuen wäre zu teuer und ist VM deshalb nicht zuzumuten. M darf fristlos gem. § 542 BGB kündigen, hat jedoch keinen Schadensersatzanspruch. AG Hannover WuM 1999, 331
- Einbau, Duldungspflicht Es soll ein Fahrstuhl eingebaut werden. Dies ist nur möglich, wenn der Flur der Wohnung um 1,6 m verkürzt wird. M muss den Einbau dulden, weil die Verkürzung des Flurs keine Härte darstellt, die M nicht zugemutet werden könnte. LG Berlin (63 S 362/14) GE 2015, 916
    VM will einen Fahrstuhl einbauen lassen. Wenn die Wohnung des Mieters durch die Modernisierung nicht unmittelbar betroffen ist, darf VM die Arbeiten ausführen lassen, ohne einen Duldungstitel gegen M erwirken zu müssen. LG Hamburg (334 S 38/08), ZMR 2009, 20
- Entfernung, Neuinstallation Bei Vermietung ist ein Aufzug vorhanden. Dieser wird defekt und schließlich ausgebaut. M, wohnhaft im 4. OG, hat Anspruch auf Einbau eines neuen Aufzugs. AG München (425 C 11160/15) ZMR 2016, 466
    VM will aufstocken und einen neuen Fahrstuhl einbauen lassen. Er beruft sich auf (angebliche) Mängel des vorhandenen Aufzuges und lässt diesen ausbauen. Der Einbau des neuen Fahrstuhls verzögert sich, weil das Dach geöffnet werden muss, dies aber wegen Asbestes Probleme bereitet.

M verlangt im Wege der einstweiligen Verfügung Wiedererrichtung eines Fahrstuhls bis zu seiner Wohnung, weil er krankheitsbedingt auf einen Fahrstuhl angewiesen ist.
VM muss den Fahrstuhl sofort so weit errichten, dass M seine Wohnung erreichen kann. Dies kann VM im Wege der einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit aufgegeben werden. VM muss die Kosten für den Einbau vorschießen, damit M dies an seiner statt veranlassen kann. AG Mitte (5 C 1006/12) WuM 2013, 302 (LG Berlin 63 T 157/12)
- Halt auf halber Treppe Der geplante Aufzug hält nicht unmittelbar auf der Höhe der Wohnung, sondern auf halber Treppe, so dass M noch 33 Stufen gehen muss. Ohne Aufzug muss M 84 Stufen bewältigen Der geplante Einbau stellt eine Wertverbesserung (Modernisierung) dar. LG Berlin (63 S 426/10) GE 2011, 1555
- Lärm s. unter Lärm (Fahrstuhl)    
- Zugang zu Betriebsraum Lebensmittelmarkt ist vermietet. Dafür wird die Nutzung eines Aufzuges benötigt. M verlangt, dass VM ihm einen Schlüssel zum Raum aushändigt, in dem die Maschinen für den Aufzug sich befinden. Kein Anspruch auf den Schlüssel, aber darauf, dass VM den Aufzug ganztätig - auch an den Wochenenden - betreibt, weil M darauf angewiesen ist. OLG Düsseldorf (10 U 82/01) ZMR 2003, 107
Fassade s.a. unter Bauarbeiten am Haus sowie Substantiierung    
- beklebt Die Fassade des Hauses wird von Dritten immer wieder beklebt. VM unterlässt irgendwann die Beseitigung. An Nachbarhäusern geschieht Gleiches. Keine Minderung. KG (8 U 6289/00) GE 2002, 796
- Bewuchs, Efeu Die Fassade ist mit Efeu bewachsen. M mindert die Miete, weil er sich durch dort nistende Vögel (und ihr Geschrei) sowie Ungeziefer belästigt fühlt. Kein Mangel, keine Minderung. Man soll froh sein über Grün und Leben. AG Köpenick (12 C 384/12) GE 2013, 751, WuM 2013, 422
- Dämmung VM lässt Dämmplatten anbringen. M stört sich an dem Gerüst und dem bei den Arbeiten entstehenden Lärm und beantragt den Erlass einer einstweiligen Verfügung, mit der VM die weiteren Arbeiten untersagt werden sollen. Die Verfügung kann nicht ergehen, weil derartige Arbeiten allgemein üblich sind und die so vera...

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