Die Möglichkeit des Vermieters, nach durchgeführten Modernisierungen den Mietzins um jährlich 8 % der für die jeweilige Wohnung konkret aufgewendeten Kosten zu erhöhen, führt häufig zu Streitigkeiten vor Gericht, da anders als bei der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB eine wesentlich großzügigere Kappungsgrenze einzuhalten ist, sodass es nicht selten zu einer erheblichen Anhebung des Mietzinses kommen kann. Vor Gericht wird dabei an vielen Stellen über die Berechtigung einer sog. Modernisierungsmieterhöhung gestritten, wobei nicht selten auch über das Vorliegen eines Härtegrundes auf Seiten des Mieters Beweis erhoben werden muss. Die Folge einer streitigen Beendigung solcher Prozesse unter Nutzung des Instanzenzugs führt nicht selten zu sehr langen Verfahrensdauern und zu erheblichen Prozesskosten. Aus wirtschaftlicher Sicht ist es daher für beide Parteien regelmäßig vorteilhaft, eine vergleichsweise Beendigung unter Aufgabe der jeweiligen Maximalpositionen zu erzielen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge