Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / IV. Gerichtliches Verfahren

1. Gebühren und Auslagen Für das gerichtliche Verfahren wegen der Vollstreckbarerklärung durch das Prozessgericht (§ 796b ZPO) erhält der Anwalt Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Keine Anwendung finden die Gebühren der Nr. 3309 VV, weil es sich bei dem Verfahren nach § 796b ZPO gerade nicht um Zwangsvollstreckungsverfahren handelt.[9] Denn in diesem Verfahren hat das Gericht er...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / 4. Verhältnis zu anderen Verfahren

a) Vollstreckungsabwehrklage Die Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung ist unanfechtbar. Es kann jedoch Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben werden. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren gesondert entstehen. Für die Klage nach § 767 ZPO verdient der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) bzw. eine 0,8-Verfa...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / VI. Kostenfestsetzung

Die Kosten für den Anwaltsvergleich können nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, weil der Anwaltsvergleich, auch wenn er nach § 796b ZPO für vollstreckbar erklärt wurde, keinen vollstreckungsfähigen Titel i.S.d. § 103 Abs. 1 ZPO bildet.[16] Die Kosten des Anwaltsvergleichs müssen vielmehr im Klagewege geltend gemacht werden. Sie können a...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / b) Klauselerinnerung

Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt, kann dagegen die Klauselerinnerung nach § 732 ZPO eingelegt werden. Im Verhältnis zum Verfahren nach § 796b ZPO handelt es sich um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG). Der Anwalt verdient eine 0,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV) sowie eine 0,3-Terminsgebühr (Nr. 3310 VV), wenn tatsäc...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / 3. Gegenstandswert

Der Gegenstandswert ist nach § 23 Abs. 3 RVG zu bestimmen. Auf die Wertvorschriften des GKG kann nicht zurückgegriffen werden, weil in dem gerichtlichen Verfahren eine Festgebühr entsteht. Der Wert bestimmt sich nach dem vollen Wert des Anwaltsvergleichs, soweit dieser für vollstreckbar erklärt werden soll.[11] Es ist nur darauf abzustellen, worauf sich die Parteien geeinigt ...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / I. Verfahrensrechtliches

Ein Anwaltsvergleich kann nach § 796a ZPO auf Antrag für vollstreckbar erklärt werden, wenn Die Vollstreckbarerklärung erfolgt d...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / 2. Anrechnungsregelung

Ist der Anwalt wegen desselben Gegenstands bereits wegen der Errichtung des Anwaltsvergleichs außergerichtlich tätig geworden, hat er die Anrechnungsregelung der Vorbem. 3 Abs. 4 VV zu beachten. Danach ist die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV hälftig, jedoch höchstens mit einem 0,75-Gebührensatz auf die im gerichtlichen Verfahren entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen. Im Ü...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / 1. Gebühren und Auslagen

Für das gerichtliche Verfahren wegen der Vollstreckbarerklärung durch das Prozessgericht (§ 796b ZPO) erhält der Anwalt Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Keine Anwendung finden die Gebühren der Nr. 3309 VV, weil es sich bei dem Verfahren nach § 796b ZPO gerade nicht um Zwangsvollstreckungsverfahren handelt.[9] Denn in diesem Verfahren hat das Gericht erst noch zu prüfen, ob de...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / a) Vollstreckungsabwehrklage

Die Entscheidung über die Vollstreckbarerklärung ist unanfechtbar. Es kann jedoch Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhoben werden. Dabei handelt es sich um eine selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren gesondert entstehen. Für die Klage nach § 767 ZPO verdient der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) bzw. eine 0,8-Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) be...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / II. Außergerichtliches Verfahren

Bei dem Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs handelt es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit. Der Anwalt erhält eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Es handelt sich um eine Betragsrahmengebühr von 0,5 bis 2,5. Zu beachten ist, dass gem. der Anm. zu Nr. 2300 VV ein höherer Gebührensatz als 1,3 nur geltend gemacht werden kann, wenn die anwaltliche Tätigkeit besond...mehr

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AGS 09/2013, Einwand der un... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung ausgeführt: Der Erstattungsschuldner werde im Kostenfestsetzungsverfahren mit dem Einwand, dem Erstattungsgläubiger seien durch das Gericht zu hohe Gebühren bzw. Vorschüsse abverlangt worden, jedenfalls dann nicht gehört, wenn es ihm offen stehe, selbst gegen den Kostenansatz vorzugehen. Dass sei hier der Fall. Zwar sei der Erstatt...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / III. Beratungshilfe

Erfolgt die außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen von Beratungshilfe, erhält der Anwalt die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV von 70,00 EUR, eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV von 125,00 EUR und die Postentgeltpauschale (Nr. 7002 VV), die sich jedoch nur nach den Beratungshilfegebühren und nicht nach der Wahlanwaltsvergütung berechnet,[7] sowie die Umsatzsteuer. Beispiel Weg...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / VII. Kosten bei Vollstreckbarerklärung durch Notar

Für das Verfahren über die Vollstreckbarerklärung nach § 796c ZPO erhält der Notar eine halbe Gebühr (§ 148a Abs. 1 S. 1 KostO). Der Geschäftswert bestimmt sich nach den Ansprüchen, die Gegenstand der Vollstreckbarerklärung sind (§ 148a Abs. 2 KostO). Neben der Gebühr für das Verfahren erhält der Notar eine weitere halbe Gebühr nach § 133 KostO für die Erteilung der Vollstrec...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein Auslag... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist statthaft, §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO. Zwar ist ein Beweisbeschluss als verfahrensleitende Anordnung grundsätzlich nicht isoliert anfechtbar, sondern eine Überprüfung findet erst im Rahmen eines Rechtsmittels gegen die Endentscheidung statt (vgl. BGH NJW-RR 2009, 995; MüKo/Heinrich, ZPO, 3. Aufl. 2008, § 359 Rn 9; Zöller/Greg...mehr

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zfs 01/2013, Materiell-rech... / 3 Anmerkung:

Gerade bei länger dauernden Schadensersatzprozessen hat die Frage, ob von dem Kl. eingezahlte Gerichtskosten bereits ab ihrem Aufwand, also mit dem Zeitpunkt der Zahlung an die Gerichtskasse, oder im Obsiegensfall gem. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO erst ab Anbringung des Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen sind, erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um den Zinszeitraum bis zum Ei...mehr

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zfs 01/2013, Materiell-rech... / 2 Aus den Gründen:

“ … I. 2. a) Das LG geht davon aus, dass die Bekl. wegen Verzugs verpflichtet sei, der Kl. die auf die Gerichtskosten entfallenden Zinsen zu ersetzen. Dabei soll der Verzug der Bekl. mit der Bezahlung der Werklohnforderung ursächlich dafür sein, dass die Kl. die Gerichtskostenvorschüsse habe aufbringen müssen und entsprechende Zinsnachteile gehabt habe. Diese Auffassung des ...mehr

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AGS Nr.12/2012, Gerichtsgeb... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Vaters, mit dem er seinen Antrag auf Freistellung der gegen ihn angesetzten Gerichtskosten weiter verfolgt, ist gem. § 57 Abs. 2 FamGKG zulässig, hat aber in der Sache keinen Erfolg. Mit Recht hat das AG in dem angefochtenen Beschluss darauf hingewiesen, dass die – vom 17. Zivilsenat des KG im Beschwerdeverfahren ausdrücklich bestätigte – Kostengrundentsc...mehr

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AGS 09/2013, Einwand der un... / Leitsatz

Sollen im Kostenfestsetzungsverfahren gegenüber dem Erstattungsschuldner vom Erstattungsgläubiger gezahlte Gerichtskostenvorschüsse geltend gemacht werden, kann der Erstattungsschuldner regelmäßig einwenden, dass die Gerichtskosten nicht notwendig waren, weil der sie betreffende Kostenansatz überhöht ist, es sei denn, dass nur der Erstattungsschuldner als alleiniger Kostensc...mehr

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AGS 09/2013, Einwand der un... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte wendet sich gegen insgesamt acht Kostenfestsetzungsbeschlüsse, mit denen gegen sie Kostenerstattungsansprüche der Kläger zu 2), 4), 5), 9), 16), 17) und 24) in Höhe von jeweils 3.468,00 EUR nebst Zinsen und der Klägerin zu 23) in Höhe von 6.618,00 EUR nebst Zinsen festgesetzt wurden. Die Beklagte hatte durch gerichtlichen Vergleich im Verfahren 5 U 42/10 vor dem ...mehr

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zfs 01/2013, Materiell-rech... / Sachverhalt

Die Kl. hatte am 2.8.2006 vor dem LG K Klage über Werklohn i.H.v. 43.500 EUR nebst Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.8.2005 erhoben. Mit Klageerweiterung vom 18.8.2010 hat die Kl. ferner die Feststellung begehrt, dass die Bekl. verpflichtet sei, auf die von der Kl. für diesen Rechtsstreit eingezahlten Gerichtskosten Zinsen i.H.v. 8 Prozentpunk...mehr

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zfs 12/2012, Rechtsmissbräu... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider keine großen Gedanken gemacht, welche praktischen Auswirkungen seine auf § 242 BGB gestützte Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren haben kann. Denn nicht immer ist die Verfahrenslage halbwegs so übersichtlich, wie in dem vom BGH entschiedenen Fall. Vielmehr kann eine Vielzahl von Problemen auftreten, deren Bewältigung im Kostenfestsetzungsverfah...mehr

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AGKompakt 09/2013, Wert des... / 3 III. Der Praxistipp

Streitwertfestsetzung auch in sozialgerichtlichen Verfahren möglich Eine Streitwertfestsetzung kommt in sozialgerichtlichen Verfahren nur dann in Betracht, wenn sich die Gebühren gem. § 3 Abs. 2 RVG nach dem Streitwert richten. Wird gem. § 3 Abs. 1 RVG nach Betragsrahmen abgerechnet, kommt eine Streitwertfestsetzung – auch für den Anwalt – nicht in Betracht. Gegen die Streitwe...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 2. Anwaltskosten

Der Anwalt erhält für das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft oder wegen der Anordnung der Erzwingungshaft eine 0,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV) sowie eine 0,3-Terminsgebühr (Nr. 3310 VV). Dabei ergibt sich aus der Anm. zu Nr. 3310 VV eindeutig, dass die Terminsgebühr auch für die Teilnahme an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft entsteht. Es handelt sich b...mehr

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AGS 1/2013, Ausblick 2013

2013 ist nach dem chinesischen Horoskop das Jahr der Wasser-Schlange. Hinter ihrer ruhigen und besonnenen Oberfläche verbirgt sie ein unberechenbares Wesen. Es soll ein Jahr werden, in dem wir mit dem Unerwarteten rechnen müssen, eine Zeit, die alles verändern und auf den Kopf stellen kann. Ob die alten Chinesen dabei auch an das deutsche Gebührenrecht gedacht haben, ist nic...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 1. Gebühren

Ist durch die hilfsweise Aufrechnung eine Werterhöhung eingetreten, ist die Verfahrensgebühr (Nr. 1210 GKG-KostVerz; Nr. 1220 FamGKG-KostVerz.) neu zu berechnen. Der Ansatz von Einzelgebühren ist wegen § 35 GKG, § 29 FamGKG unzulässig.mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / Einführung

In Zivil- und Familienstreitsachen kann der Beklagte/Antragsgegner hilfsweise mit einer Gegenforderung aufrechnen, was erhebliche kostenrechtliche Auswirkungen haben kann. Die Aufrechnung kann zu einer Werterhöhung führen, die höhere Anwalts- und Gerichtsgebühren zur Folge hat. Besonderheiten ergeben sich auch für die Haftung der Gerichtskosten. Im Folgenden sollen deshalb d...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein Auslag... / Leitsatz

Für die Anwendbarkeit des § 122 Abs. 2 ZPO kommt es für die im Rahmen eines Verbundverfahrens anhängige Folgesache nur auf die jeweilige Beteiligtenrolle an. Wurde einem Antragsteller für eine Folgesache ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt, ist der Antragsgegner von der Erbringung von Gerichtskosten auch dann befreit, wenn er in der Scheidungssache selbst Antragstelle...mehr

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zfs 01/2013, Materiell-rech... / Leitsatz

1. Die Verzinsung der vom Kl. gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) ggf. auf materiell-rechtlicher Grundlage (z.B. aus Verzug) verlangt werden. 2. Auch wenn sich der Bekl. mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein solcher Zinsanspruch nicht pauschal auf § 288 Abs. 1 BG...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 2. Anwaltskosten

Der Anwalt erhält für die Tätigkeit in einem vorgenannten Verfahren eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV sowie eine 0,3-Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV. Die hierfür maßgebliche Gebührentabelle des § 13 RVG wurde durch das 2. KostRMoG gleichfalls erhöht. Es handelt sich wegen § 18 Abs. 1 Nr. 1, 6, 9, 13 RVG stets um besondere Angelegenheiten. Der Gegenstandswert bestimmt ...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 2. Vorauszahlungen

Eine Vorauszahlung für die gerichtlichen Verfahrensgebühren braucht nicht geleistet werden. Obwohl die Werterhöhung nach § 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG auf den Zeitpunkt der ersten Geltendmachung in dem Verfahren zurückwirkt, kommen § 12 Abs. 1 GKG, § 14 Abs. 1 FamGKG nicht zur Anwendung, da für den erhöhten Gebührenteil kein Antragsschuldner vorhanden ist, vgl. V. 3. D...mehr

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zfs 01/2013, Neue Allgemein... / III. Schadenminderung

Neu gefasst wird die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Minderung des Schadens in Nr. 4.1.1.4 ARB 2012:mehr

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AGS Nr.12/2012, Gerichtsgeb... / Leitsatz

Das Verfahren, mit dem ein nichtehelicher Vater aufgrund der Übergangsregelung im Beschl. des BVerfG v. 21.7.2010 – 1 BvR 420/09 (BVerfGE 127, 132 = NJW 2010, 308) den Anspruch auf Überprüfung geltend macht, ob es aus Gründen des Kindeswohls angezeigt ist, ihm zusammen mit der Mutter die Sorge für sein Kind einzuräumen oder ihm an Stelle der Mutter die Alleinsorge für das Ki...mehr

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AGKompakt 09/2013, Gesonder... / Leitsatz

Wurde dem Rechtsanwalt der Auftrag für eine einstweilige Anordnung auf Zuweisung der ehelichen Wohnung bereits vor dem 1.9.2009 erteilt, ist das gerichtliche Verfahren aber erst nach dem 31.8.2009 oder später anhängig geworden, so richtet sich der Gegenstandswert der Anwaltsgebühren nach den bis zum 31.8.2009 geltenden Wertvorschriften, während der Verfahrenswert für die Ger...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / VI. Löschung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Für die Löschung der Eintragung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e ZPO) durch das zentrale Vollstreckungsgericht entstehen keine Gerichtskosten. Der Anwalt erhält Gebühren nach Nrn. 3309, 3310 VV. Es handelt sich bei dem Verfahren nach § 882e ZPO stets um eine besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 17 RVG), sodass die Gebühren und auch Auslagen (z. B. Nr. 7002 VV) gesondert ge...mehr

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AGKompakt 1/2013, Kosten de... / V. Fazit

Da – im Gegensatz zum früheren Recht – nur noch eine einzige Terminsgebühr entsteht und im Falle der Säumnis keine gesonderte Terminsgebühr beansprucht werden kann, kann es insoweit auch keine Mehrkosten der Säumnis mehr geben. Nach derzeitigem Recht können Anwaltsgebühren niemals Mehrkosten der Säumnis sein. Mehrkosten können lediglich zusätzliche Auslagen (insbesondere Rei...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein unmitt... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) ist Rechtsschutzversicherer des früheren Klägers, über dessen Vermögen während des Rechtsstreits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Sie zahlte für den Kläger die Gerichtskosten teils mittelbar über den Anwalt und im Übrigen direkt an die Justizkasse. Nach Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich wurde die Rückzahlung der nicht verbrauchten Kosten...mehr

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AGS 1/2013, Streitwert bei ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten war im Streit, ob bei den Einkünften aus Kapitalvermögen anzusetzende Zinsen bereits in den Streitjahren (1998 bis 2001) oder erst im Jahre 2002 zugeflossen sind. Während die Klägerin, Revisionsklägerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) die Zinsen in Höhe von insgesamt 1.364.916,00 DM in ihrer Einkommensteuererklärung für 2002 ansetzte, vertrat der ...mehr

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AGS 09/2013, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte im vorliegenden Verfahren ausgesprochen, dass die volljährige Anzunehmende vom Annehmenden als Kind angenommen werde, wobei sich die Wirkungen der Annahme der Volljährigen nach den Vorschriften über die Annahme einer Minderjährigen richten. Es hat die Gerichtskosten dem Annehmenden auferlegt und den Verfahrenswert auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Die Festsetzung de...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 2. Anwaltskosten

Der Anwalt erhält für die Verfahren nach § 733 ZPO Gebühren nach Nr. 3309, 3310 VV, weil es sich um eine Vollstreckungshandlung handelt. Hingegen entstehen für die Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung (§§ 724, 725 ZPO) keine gesonderten Gebühren (§ 19 Abs. 1 Nr. 13 RVG), da in diesen Fällen nur eine mit dem Hauptverfahren zusammenhängende Tätigkeit vorliegt. Ist...mehr

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FoVo 1/2013, Haftaufschub / 3 III. Der Praxistipp

Neues Recht: gleiche Rechtsgrundlagen Die Entscheidung des LG Bremen ist noch zum alten Recht ergangen. Mit der Reform der Sachaufklärung sind die §§ 807, 899 ff. ZPO zwar aufgehoben, die sachlichen Regelungen nunmehr aber in den §§ 802c ff. ZPO aufgenommen worden. Die Regelung über die Unzulässigkeit der Haftvollstreckung ist inhaltsgleich statt in § 906 ZPO a.F. nun in § 80...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein unmitt... / Leitsatz

Der Rechtsschutzversicherer, der Gerichtskosten für seinen Versicherungsnehmer unmittelbar an die Gerichtskasse gezahlt hat und einen Rückzahlungsanspruch gegen die Justizkasse geltend macht, ist als vermeintlicher Gläubiger im Kostenansatzverfahren erinnerungs- und damit auch beschwerdeberechtigt. Entfällt nachträglich die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Zahlung d...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 5. Mögliche Kostenvorteile

Den Makel des Regierungsentwurfs (vgl. vorstehend I.), keine Anreize für eine außergerichtliche Streitbeilegung zu schaffen, kompensierte der Vermittlungsausschuss nur sehr teilweise durch die jetzt in Artikel 7 des Gesetzes vom 21.7.2012 enthaltene Ermächtigungsregelung. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass den Parteien die Gerichtskosten ganz...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Doppe... / 3 III. Praxistipp

Doppelte Pauschale geltend machen Wird der Verfahrensbeistand für verschiedene Gegenstände tätig, sollte er darauf achten, dass im Bestellungsbeschluss aufgenommen wird, welche Gegenstände von der Bestellung erfasst sind. Aber auch wenn eine solche Klarstellung unterbleibt, sollte die Vergütung für jeden Gegenstand gefordert werden. Bei Ablehnung der Zahlung kann, wenn zunäch...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg, denn der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG begegnet aus Sicht der Kammer keinen rechtlichen Bedenken. Sowohl die Absetzung der beantragten Gebühr Nr. 4141 VV als auch die der geltend gemachten Aktenversendungspauschale erfolgten im Ergebnis zu Recht. a) Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 der Nr. 4141 VV entsteht eine zusätzliche Verfahrens...mehr

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AGKompakt 1/2013, Wegfall der Gerichtskostenermäßigung als Kosten der Säumnis?

Vergleichsweise Kostenregelung kann Kosten der Säumnis austrennen Schließen die Parteien nach Erlass eines Versäumnisurteils einen Vergleich, in dem sie die Kosten des Verfahrens verhältnismäßig teilen oder gegeneinander aufheben, aber die Kosten der Säumnis entsprechend der Regelung des § 344 ZPO vorab der säumigen Partei auferlegen, so ist strittig, ob zu den Kosten der Säu...mehr

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AGKompakt 1/2013, Kosten de... / III. Kosten eines weiteren Termins

Zu den Kosten der Säumnis gehören nur die "Mehr"-Kosten, die dadurch ausgelöst worden sind, dass der Kläger im ersten Termin säumig war. Es ist also zu fragen, welche Kosten angefallen wären, wenn der Gegner von vornherein nicht säumig gewesen wäre, sondern verhandelt hätte. Hier war es so, dass im ersten Termin lediglich die 0,5-Terminsgebühr angefallen war (Nr. 3105 VV). Na...mehr

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AGS 1/2013, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. den §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 und 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig. Der Wert der Beschwer beträgt für den Beklagten 670,56 EUR (nach Teilabhilfe noch 538,80 EUR) und übersteigt damit den Beschwerdewert von 200,00 EUR. Dass die Einlegung der sofortigen Beschwerde in rechtsmissbräuchlicher und damit in unzulässiger Weise erfolgt wäre...mehr

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AGS 09/2013, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

1. Entgegen der Ansicht des Urkundsbeamten und des Erinnerungsgegners ist vorliegend eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV angefallen. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mit...mehr

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AGS 09/2013, Verfahren auf ... / 2 Aus den Gründen

1. Die zulässige, insbesondere in der Differenz der Kostenbelastung aufgrund den beiden in Rede stehenden Verfahrenswerten einen Beschwerdegegenstand mit einem Wert von (weit) mehr als 200,00 EUR aufweisende Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die geänderte Wertfestsetzung ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. 2. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Wiederh...mehr