Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 4/2013, Vollstreckung e... / Leitsatz

Für Vollstreckungen aus sozialgerichtlichen Kostenfestsetzungsbeschlüssen sind nach § 198 Abs. 1 SGG die Regelungen des Achten Buches der ZPO entsprechend anzuwenden. Eine Vollstreckung nach § 201 SGG scheidet aus. Dem steht die in § 183 SGG geregelte Kostenfreiheit des sozialgerichtlichen Verfahrens nicht entgegen, denn diese bezieht sich allein auf die Gerichtskosten des Ve...mehr

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AGS 4/2013, Anrechnung der ... / 2 Hinweis der Schriftleitung

Unter Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss ist dann später die Kostenfestsetzung im Wege der Beschwerdeentscheidung entsprechend abgeändert worden, wobei das Gericht lediglich die Berechnung der Gerichtskosten in Höhe von 1.000,00 EUR abgeändert hat, da es eine Zahlung übersehen hatte. Festgesetzt wurden 19.128,28 EUR.mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 1. Vermögensverbrauch

Eine mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit i.S.v. § 1579 Nr. 4 BGB liegt nicht vor, soweit Vermögen für trennungsbedingte Ausgaben, wie etwa Anwalts- und Gerichtskosten, verbraucht wurde, solange der Unterhaltsberechtigte sich in einem nach den Lebensverhältnissen angemessenen Rahmen hält.[60]mehr

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AGS 4/2013, Vollstreckung e... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 173 SGG form- und fristgerecht eingelegten und nach § 172 Abs. 1 SGG statthaften Beschwerden sind unbegründet. Das SG hat zu Recht die Anträge auf Festsetzung eines Zwangsgeldes abgelehnt. Kommt die Behörde in den Fällen des § 131 SGG der im Urteil auferlegten Verpflichtung nicht nach, so kann das Gericht des ersten Rechtszugs nach § 201 SGG auf Antrag unter Frists...mehr

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AGS 4/2013, Verwirkung eine... / 1 Sachverhalt

Der Verurteilte ist durch die Wirtschaftsstrafkammer des hiesigen LG am 8.5.1981 u.a. wegen Betruges verurteilt worden. Die in diesem Verfahren angefallenen Gerichtskosten i.H.v. 155.374,00 DM sind gegen den Verurteilten durch Kostenrechnung vom 7.12.1984 festgesetzt worden. Diese Kostenrechnung ist seinem damaligen Verteidiger am 14.12.1984 zugegangen. Der Angeklagte hat se...mehr

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AGS 4/2013, Keine Rechtsbes... / 2 Aus den Gründen

Eine Rechtsbeschwerde ist unzulässig. Das statthafte Rechtsmittel ist die weitere Beschwerde zum OLG. In eine solche ist das Rechtsmittel umzudeuten und die Sache ist an das zuständige OLG abzugeben. 1. Gegen die Beschwerdeentscheidung des LG über den Kostenansatz ist die Rechtsbeschwerde zum BGH nicht statthaft. Nach § 66 Abs. 3 S. 3 GKG findet eine Beschwerde an einen oberst...mehr

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AGS 4/2013, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist lediglich im Ansatz zutreffend. 1. Die Verfahrensgebühren von selbstständigem Beweisverfahren und Rechtsstreit sind aufeinander anzurechnen. 2. Auf die Reihenfolge kommt es nicht an. Eine Anrechnung findet unabhängig davon statt, ob das Beweisverfahren vor Anhängigkeit der Hauptsache oder während der Anhängigkeit der Hauptsache eingeleitet wird. 3. Hinsicht...mehr

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AGS 4/2013, Kostenhaftung d... / 2 Aus den Gründen

Es ist das bis zum 31.8.2009 geltende Kostenrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor dem 1.9.2009 eingeleitet wurde (Art. 111 Abs. 1 FGG-RG, Hartmann, KostG, 42. Aufl., Grundzüge vor § 1 FamGKG Rn 2). Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. 1. Zu Unrecht hat das AG die von der Sachverständigen geltend gemachten und ihr erstatteten Beträge in voller Höhe (6.773,93 EUR) in die Kost...mehr

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Keine Zwangsläufigkeit von Kosten einer Teilungsversteigerung

Leitsatz 1. Wer die Auflösung einer Grundstücksgemeinschaft durch Verkauf des gemeinschaftlichen, bislang vermieteten Grundstücks im Wege der Teilungsversteigerung beantragt, kann die damit verbundenen Prozess- und Anwaltskosten nicht deshalb als Werbungskosten absetzen, weil er rein hypothetisch die Möglichkeit hat, das Grundstück im Wege der Versteigerung selbst zu erwerbe...mehr

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AGS 3/2013, Umfang der Inanspruchnahme eines vermögenden Streitgenossen für Gerichtskosten bei PKH-Bewilligung für einen anderen Streitgenossen

ZPO § 122 GKG § 31 Leitsatz Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des § 122 ZPO kann der vermögende Streitgenosse wegen der Gerichtskosten von der Landeskasse nur mit dem Anteil in Anspruch genommen werden, den er auch im Innenverhältnis gegenüber der bedürftigen Partei zu tragen hat. OLG Celle, Beschl. v. 23.1.2013 – 2 W 11/13 1 Aus den Gründen Die gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG zulässi...mehr

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AGS 3/2013, Umfang der Inan... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Das als zulässiges Rechtsmittel bezeichnete Schreiben des Klägers war als Beschwerde i.S.v. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG auszulegen. 2. Die Beschwerde ist begründet. Voraussetzung für eine Zweitschuldnerhaftung nach § 31 Abs. 2 S. 1 GKG ist eine ordnungsgemäße Erstschuldnerkostenrechnung. Daran fehlt es vorliegend be...mehr

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AGS 3/2013, Umfang der Inan... / Leitsatz

Mit Rücksicht auf den Schutzzweck des § 122 ZPO kann der vermögende Streitgenosse wegen der Gerichtskosten von der Landeskasse nur mit dem Anteil in Anspruch genommen werden, den er auch im Innenverhältnis gegenüber der bedürftigen Partei zu tragen hat. OLG Celle, Beschl. v. 23.1.2013 – 2 W 11/13mehr

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AGS 3/2013, Eilmeldung der FAZ

Die FAZ meldet (http://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/justiz-honorare-fuer-rechtsanwaelte-werden-erhoeht-12124721.html): "Der Weg für eine Erhöhung der Anwaltsgebühren ist frei." Nach Angaben der FAZ haben sich Bund und Länder auf eine stärkere Anhebung der Gerichtskosten geeinigt als im Regierungsentwurf vorgesehen. Dabei ist anzumerken, dass der Regierungsentwurf gegenüber de...mehr

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AGS 3/2013, Nur eine Angele... / 2 Aus den Gründen

1. Der Klägerin steht gem. § 9 RVG ein Vorschuss für ihre Tätigkeit vor dem KG zu, dies ist zwischen den Parteien auch ebenso unstreitig wie der Umstand, dass die Klägerin berechtigt ist, zumindest eine 1,6fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung eine 1,2fache Terminsgebühr abzurechnen. 2. Die von der Klägerin vorgenommene wei...mehr

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AGS 3/2013, Streitwert bei ... / 1 Sachverhalt

Mit Beschl. v. 29.3.2012 hatte das LG gegen die Antragsgegnerin wegen Urheberrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen eine einstweilige Verfügung erlassen, deren Kosten zu 80 % der Antragsgegnerin und zu 20 % der Antragstellerin auferlegt, sowie den Streitwert auf 130.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hat die Antragsgegnerin mit Schriftsatz v. 15.6.2012 Kostenwiderspruch ei...mehr

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AGS 3/2013, Gebühr bei Zurü... / 2 Aus den Gründen

Auch die Gebühr nach Nr. 1602 FamGKG-KostVerz. wurde zutreffend mit 15,00 EUR festgesetzt. Nach dieser Ziffer wird für die Anordnung von Zwangs- oder Ordnungsmitteln je Anordnung eine Gebühr von 15,00 EUR erhoben für die Vollstreckung nach Buch 1 Abschnitt 8 FamFG, soweit das FamG zuständig ist. Der Antragsteller hatte ein Ordnungsmittel nach § 89 FamFG wegen einer angeblich...mehr

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AGS 3/2013, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat im Rahmen der nach § 63 Abs. 2 S. 1 GKG zu treffenden Streitwertentscheidung zu Unrecht den Streitwert für das Verfahren auf 3.945,74 EUR festgesetzt. Die Beschwerdeführerin beruft sich zutreffend auf die Anwendbarkeit des § 3 ZPO. Dieser ist i.V.m. § 48 Abs. 1 GKG maßgeblich zur Berechnung des Gebührenstreitwertes. Soweit das AG seine Gebührenstreitwertentscheidun...mehr

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ZErb 3/2013, Beiordnung ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat das Nachlassgericht der Mutter der Antragsteller keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt und den Beschwerdeführer nicht beigeordnet. (1.) Nach den §§ 76 ff FamFG kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht hat. Entsprechend der Vors...mehr

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AGS 3/2013, Nur eine Angele... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt Bezahlung zweier Vorschussrechnungen für die Durchführung eines Berufungsverfahrens. Der Beklagte ist Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR. Insgesamt traten dem Fond 542 Gesellschafter bei. Für die Beteiligung über den von der XY Gemeinnützige Wohnungsbau-AG initiierten Fond hatte diese einen Prospekt erstellt. De...mehr

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FF 03/2013, Anwendbarkeit d... / 1 Gründe:

I. Die beiden Beschwerdeführerinnen, jeweils Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, wenden sich mit ihren Rechtsmitteln gegen den Beschluss des Familiengerichts, mit dem dieses auf Antrag der früheren Ehefrau den im Scheidungsverfahren (Amtsgericht Charlottenburg – 158 F 9791/90) zu ihren Gunsten geregelten Versorgungsausgleich abänderte, weil der Ehezeitanteil aus der ...mehr

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AGKompakt 3/2013, Keine Vor... / 3 III. Praxishinweis

Anfall der Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug sind auseinanderzuhalten Das LAG wirft hier offensichtlich zwei Dinge durcheinander, nämlich die Frage, ob überhaupt Umsatzsteuer anfällt, und die Frage, ob bei anfallender Umsatzsteuer eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. Fällt erst gar keine Umsatzsteuer an, dann stellt sich die Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung logisc...mehr

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AGS 3/2013, Keine Anwaltsbe... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Nachlassgericht der Mutter der Antragsteller keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt und den Beschwerdeführer nicht beigeordnet. 1. Nach den §§ 76 ff. FamFG kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht hat. Entsprechend der Vorschriften der ZPO ist die Verfahrenskostenhilfe a...mehr

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Gerichts- und Anwaltskosten einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz Gerichts- und Anwaltskosten, die aus einer Ehescheidung resultieren, können bislang nur abgezogen werden, soweit sie auf die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich entfallen. Nicht begünstigt sind demgegenüber die Kosten für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung der Eheleute bzw. die Regelung des Zugewinnausgleichs. Das FG Düsseldorf hat sich nun für ein...mehr

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AGS 2/2013, Zeitpunkt der K... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Beklagten ist gem. § 11 RPflG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ZPO zulässig. Sie ist auch begründet. Gemäß §§ 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO soll die vorläufige Einstellung der Zahlungen bestimmt werden, wenn abzusehen ist, dass die Zahlungen der Partei die Kosten decken. Die Kosten im Sinne dieser Vorschrift sind diejenigen, die als Folge der Bewilligung von Prozes...mehr

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AGS 2/2013, Auslegung einer... / 2 Aus den Gründen

Der Senat interpretiert das Sachbegehren des Antragstellers anders als das LG. Richtig ist allerdings, dass der Antragsteller sich auf den ersten Blick dagegen verwahrt, dass der Verstorbenen Kosten auferlegt worden sind. Das LG hat dabei aber nicht berücksichtigt, dass der Antragsteller gegen Ende seines Schreibens Folgendes mitgeteilt hat: "Wir schließen uns der Meinung des...mehr

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AGKompakt 2/2013, Haftungsf... / 3 III. Der Praxistipp

Es ist müßig, darüber zu streiten, ob die Entscheidung zutreffend ist oder nicht. Der Anwalt hat es selbst in der Hand, das Problem zu vermeiden, indem er über die Kosten keinen Vergleich schließt, sondern eine gerichtliche Entscheidung nach § 91a ZPO ergehen und seine Partei damit zum Entscheidungsschuldner werden lässt. Dies macht dem Gericht zwar mehr Arbeit, schützt die ...mehr

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AGS 2/2013, Keine quotale K... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte dem Erinnerungsführer als Beigeladenen in einem Musterverfahren 0,075 % der Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens auferlegt. Gegen den Ansatz der Gerichtskosten hat sich der Beigeladene schriftlich gewandt und auf Nachfrage erklärt, dass er seine Eingabe als Erinnerung nach § 66 GKG gewertet wissen will. Die Erinnerung, der der nicht abgeholfen hat, hat...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Kosten

Ein Beteiligter, dem Verfahrenskostenhilfe bewilligt ist, kann gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO durch die Landeskasse grundsätzlich auch dann nicht mit Erfolg auf Gerichtskosten in Anspruch genommen werden, wenn er durch die Kostenregelung in einem gerichtlichen Vergleich teilweise Übernahmeschuldner geworden ist, aber keine Anzeichen für einen missbräuchlichen Vergleich zulaste...mehr

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AGKompakt 2/2013, Haftungsf... / 2 II. Die Entscheidung

Kläger haftet als Übernahmeschuldner Aufgrund des Prozessvergleichs hatte sich die nach Nr. 1210 GKG-KostVerz. zunächst entstandene 3,0-Gebühr für das gerichtliche Verfahren nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. auf den einfachen Gebührensatz reduziert. Der Kläger ist nach § 29 Nr. 2 GKG sog. Übernahmeschuldner der hälftigen Gerichtsgebühr, die mit 98,00 EUR zutreffend berechnet ...mehr

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FoVo 2/2013, Unterschrift a... / 3 III. Der Praxistipp

Mal wieder das LG Stuttgart Man mag versucht sein, zu sagen: Mal wieder das – von sich in dritter Person sprechende – LG Stuttgart. Es tut sich in besonderer Weise hervor, wenn es darum geht, dem Gläubiger Schwierigkeiten zu bereiten, wenn es um eine schnelle und effektive Zwangsvollstreckung geht. Diese Nachricht hat aber auch etwas Tröstliches an sich. Meist vertritt das LG...mehr

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AGS 2/2013, Zeitpunkt der K... / Leitsatz

Im Rahmen der Kostendeckung gem. § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ist Voraussetzung, dass die Gerichtskosten bereits entstanden und fällig sind. Für die Entscheidung, zu welchem Zeitpunkt die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, finanzielle Beiträge leisten soll, muss maßgeblich sein, dass es nicht zu einer Schlechterstellung gegenüber einer nicht bedürftigen Partei kom...mehr

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AGKompakt 2/2013, Haftungsf... / Leitsatz

Eine Partei, der ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist und die in einem Vergleich die Verpflichtung, Gerichtskosten zu tragen, übernimmt, ist nicht von § 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO geschützt, es sei denn, auch dem Prozessgegner ist ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt worden (Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung des Senats entgegen der Auffassung ...mehr

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AGS 2/2013, Kostenentscheid... / Leitsatz

Wird nur hinsichtlich der Gerichtskosten eine Kostenquote vereinbart, aber hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, dann kann der Streithelfer keine Kostenerstattung verlangen, sondern hat seine Kosten ebenfalls selbst zu tragen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Parteien missbräuchlich zu Lasten des Streithelfers in kollusiv...mehr

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AGS 2/2013, Auslegung einer... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller ist Erbe der 1965 geborenen und im Oktober 2010 verstorbenen A., der Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsbestimmung bewilligt war. Nach einem Sturz im Oktober 1999 wurde A. ärztlich fehlerhaft behandelt. Der deswegen geführte Rechtsstreit endete mit einem Vergleich der Hauptsache, die damit erledigt war. Über die Kosten entschied das LG durch Beschl. v. 24...mehr

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AGS 2/2013, Verfahrenswert ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit seinem Antrag die Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. In dem Beschluss ist aufgeführt, dass der Antragsgegnerin aus einer vollstreckbaren Vereinbarung des FamG folgende Ansprüche zustehen, und zwar ein Unterhaltsrückstand in Höhe von 3.008,46 EUR, ein monatlicher Trennungsunte...mehr

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AGS 2/2013, Auslegung einer... / Leitsatz

Ist die Prozesserklärung einer Partei auslegungsbedürftig und auslegungsfähig, wobei das in Betracht kommende Rechtsmittel verfristet und zudem kostenpflichtig wäre, während das erstrebte Ziel durch einen zulässigen und zudem kostenfreien Rechtsbehelf erreicht werden kann, verbietet sich die Annahme, der Antragsteller beabsichtige eine unzulässige sofortige Beschwerde gegen ...mehr

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AGS 2/2013, Keine Beiordnun... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Nachlassgericht der Mutter der Antragsteller keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt und den Beschwerdeführer nicht beigeordnet. 1. Nach den §§ 76 ff. FamFG kann einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Erfolgsaussicht hat. Entsprechend der Vorschriften der ZPO ist die Verfahrenskostenhilfe a...mehr

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AGS 2/2013, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Die beiden Kläger und die beiden Beklagten haben im Berufungsrechtszug ohne Mitwirkung der Streithelferinnen ihren Rechtsstreit durch Abschluss eines Vergleichs beendet, dessen Nr. 3 wie folgt lautet: "Von den Gerichtskosten trägt die Klägerin zu 1) 48 %, der Kläger zu 2) 26 % und die Beklagte zu 1) 26 %. Jede Partei trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst." Im Hinblick a...mehr

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Geschäftsgebühr für das Rechtsbehelfsverfahren und Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Leitsatz Eine Geschäftsgebühr von mehr als 13/10 einer vollen Gebühr kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Zudem ist die Gebühr regelmäßig zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen. Sachverhalt Der Prozessbevollmächtigte des Klägers legte am 30.11.2010 gegen einen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderten ...mehr

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Insolvenzverfahren: Geänderter Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Kommentar Mit Schreiben vom 31.1.2013 hat das BMF die Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) veröffentlicht[1]. Neben Änderungen zu einzelnen Regelungen der AO hat die Finanzverwaltung ausführlich das Insolvenzverfahren und die verfahrensrechtlichen Folgen für das Besteuerungsverfahren dargestellt. Für die Beratungspraxis sind diese Regelungen für die Frag...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Ge... / V. Gerichtskosten

Für das Verfahren nach § 796b ZPO entsteht eine Festgebühr von 50,00 EUR (Nr. 2118 GKG-KostVerz.). Die Gebühr entsteht mit Antragseingang bei Gericht. Sie kann danach nicht mehr entfallen und sich auch nicht ermäßigen, so dass es auch bei Antragsrücknahme oder Zurückweisung des Antrags bei dem vollen Gebührenbetrag verbleibt. Fälligkeit tritt gem. § 6 Abs. 1 GKG gleichfalls ...mehr

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AGS 09/2013, Keine Befreiung von bereits gezahlten Gerichtskosten

ZPO § 122 Abs. 1 GKG § 5 Abs. 4 Leitsatz Durch die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe ist die Partei nicht von den Kostenschulden befreit, die schon vor dem Zeitpunkt fällig und bezahlt worden sind, von dem an die Bewilligung wirkt. AG Koblenz, Beschl. v. 29.3.2012 – 181 F 10/11.VKH.II 1 Aus den Gründen Die Erinnerung richtet sich gegen eine Entscheidung des Urkundsbeamten na...mehr

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zfs 01/2013, Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch auf Verzinsung von Gerichtskosten

BGB § 286 Abs. 4 § 288; ZPO § 104 Abs. 1 S. 2 Leitsatz 1. Die Verzinsung der vom Kl. gezahlten Gerichtskosten kann für die Zeit vor dem Eingang des Festsetzungsantrags (vgl. § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO) ggf. auf materiell-rechtlicher Grundlage (z.B. aus Verzug) verlangt werden. 2. Auch wenn sich der Bekl. mit der Zahlung der eingeklagten Hauptforderung in Verzug befindet, kann ein so...mehr

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AGS 1/2013, Anwalts- und Gerichtskosten für die Vollstreckbarerklärung von Anwaltsvergleichen

I. Verfahrensrechtliches Ein Anwaltsvergleich kann nach § 796a ZPO auf Antrag für vollstreckbar erklärt werden, wenn Die Vollstre...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / V. Auswirkungen auf die Gerichtskosten

1. Gebühren Ist durch die hilfsweise Aufrechnung eine Werterhöhung eingetreten, ist die Verfahrensgebühr (Nr. 1210 GKG-KostVerz; Nr. 1220 FamGKG-KostVerz.) neu zu berechnen. Der Ansatz von Einzelgebühren ist wegen § 35 GKG, § 29 FamGKG unzulässig. 2. Vorauszahlungen Eine Vorauszahlung für die gerichtlichen Verfahrensgebühren braucht nicht geleistet werden. Obwohl die Werterhöhu...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 1. Gerichtskosten

Die Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung von gerichtlichen Entscheidungen oder Vergleichen bleibt gebührenfrei. Ist eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen (§ 733 ZPO), entsteht zukünftig eine Festgebühr von 20,00 EUR (Nr. 2110 GKG-KostVerz., Nr. 1600 FamGKG-KostVerz.). Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsteht seit dem 1.8.2013 für Verfa...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 1. Gerichtskosten

Mit Wirkung zum 1.8.2013 wurden die Festgebühren der Nrn. 2111 bis 2114 GKG-KostVerz. angehoben. Danach sind zukünftig 20,00 EUR zu zahlen fürmehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / a) Gerichtskosten

Handelt es sich um eine Zivilsache, entstehen für die Arrestverfahren nach §§ 916 ff. ZPO Verfahrensgebühren nach Nr. 1410 ff. GKG-KostVerz. Ist eine Familienstreitsache betroffen (§ 119 Abs. 2 FamFG), gelten die Nrn. 1420 ff. GNotKG-KostVerz. Inhaltliche Änderungen sind durch das 2. KostRMoG nicht erfolgt, jedoch haben sich die Gerichtsgebühren wegen der Anpassung der Gebüh...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / 1. Gerichtskosten

Mit dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung[6] ist mit Wirkung vom 1.1.2013 an die Stelle der eidesstattlichen Versicherung die Vermögensauskunft (§ 802c ZPO) getreten. Zuständig für deren Abnahme beim Schuldner ist der Gerichtsvollzieher. Gerichtsgebühren entstehen hierfür nicht. Muss jedoch wegen der Nichtabgabe der Vermögensauskunft die Anordnu...mehr

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AGS 09/2013, Erhebung von K... / a) Gerichtskosten

Für die Eintragung einer Arrest- oder Sicherungshypothek in das Grundbuch (§§ 867, 932 ZPO) gilt seit dem 1.8.2013 das GNotKG. Danach entsteht eine 1,0-Eintragungsgebühr nach Nr. 14121 GNotKG-KostVerz. Es gilt Tabelle B zu § 34 GNotKG. Der Geschäftswert bestimmt sich gem. § 53 Abs. 1 GNotKG nach dem Nennbetrag der Schuld. Die Eintragungskosten stellen notwendige Kosten der Z...mehr