Unter Bezugnahme auf den Hinweisbeschluss ist dann später die Kostenfestsetzung im Wege der Beschwerdeentscheidung entsprechend abgeändert worden, wobei das Gericht lediglich die Berechnung der Gerichtskosten in Höhe von 1.000,00 EUR abgeändert hat, da es eine Zahlung übersehen hatte. Festgesetzt wurden 19.128,28 EUR.

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