Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 1 Sachverhalt

Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) wendet sich gegen die Kostenrechnung für ein Beschwerdeverfahren, das er vor dem BFH gegen einen finanzgerichtlichen Beschluss geführt hatte, mit dem die vom Kostenschuldner beantragte Aufhebung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheids versagt worden war. Der BFH verwarf die Beschwerde als unzulässig, weil sie...mehr

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§ 23 ARB 2012 / II. Schadenminderungsklausel

Rz. 56 § 17 Abs. 5 c) cc) ARB 2010, wonach der Versicherungsnehmer alles zu vermeiden hatte, was eine unnötige Erhöhung der Kosten verursachen könnte, musste neu gefasst werden, weil der BGH[10] diese Regelung für intransparent erklärt hat. Die neue Regelung unter Nr. 4.1.1.4 ARB 2012 lautet: Zitat Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie – soweit möglich – dafür sorgen, ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / XII. Besonderheiten bei nur anteiliger Rechtsschutzdeckung

Rz. 237 Besteht in einem Rechtsschutzfall Anspruch nur auf teilweise Rechtsschutzdeckung, so hat die Rechtsschutzversicherung nur den entsprechenden Anteil der Kosten zu übernehmen. Zu denken ist hier etwa an den Fall teils gedeckter oder ungedeckter Straftaten sowie bei Aufrechnung oder Widerklage, also bei der Abwehr von Ansprüchen, die nicht unter Versicherungsschutz steh...mehr

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AGS 08/09/2015, Beiordnung ... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte gegen den Antragsgegner einen Mahnbescheid über eine Forderung wegen rückständigen Unterhalts gem. § 7 UVG aus übergegangenem Unterhaltsanspruchsbescheid i.H.v. 5.027,32 EUR erwirkt. Dagegen hat der Antragsgegner, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig beantragte der Prozessbevollmächtigte des Antragsgegners...mehr

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§ 7 Risikoausschlüsse / 4. Geltendmachung von Ansprüchen Dritter durch Versicherungsnehmer im eigenen Namen (§ 3 Abs. 4 lit. d ARB 2010)

Rz. 152 § 3 Abs. 4 lit. d ARB 2010 betrifft einen Ausschlusstatbestand für den Fall, dass der Versicherungsnehmer Ansprüche Dritter geltend macht. Zweck dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der nicht versicherte eigentliche Rechtsinhaber in den Genuss von Versicherungsleistungen kommt, die nur durch den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden können.[123] Rz. 153 V...mehr

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zfs 1/2015, Gerichtskostenh... / Sachverhalt

Die ASt. hatte den AG vor dem AG F – FamG – auf Ausbildungsunterhalt in Anspruch genommen. Auf die Beschwerde des AG hin haben sich die Beteiligten im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Bamberg am 8.5.2014 in der Hauptsache geeinigt. Hinsichtlich der Kosten haben sie vereinbart, dass diese in beiden Instanzen gegeneinander aufgehoben werden. Ferner hat das OLG der...mehr

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AGS 12/2014, Kostenerstattu... / 3 Anmerkung

Wären die seitens des OLG ermittelten Kosten nach Quoten verteilt worden, dann wären die gesamten Kosten ins Verhältnis zum Wert der Zugewinnausgleichssache zu setzen und insoweit dem Antragsgegner aufzuerlegen gewesen. Dann ergäbe sich folgende Berechnung der zu erstattenden Anwaltskosten: Praxis-Beispiel Nach der Diffe...mehr

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§ 27 Kooperation für effizi... / 1. Organisatorische Abwicklung

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AGS 08/09/2015, Keine Antra... / 2 Anmerkung

Der Senat lehnt ausdrücklich die Gegenauffassung ab, die zwischen dem prozessrechtlichen und dem kostenrechtlichen Rechtszug unterscheidet und den Antragsgegner zum Antragsschuldner für die weiteren Gerichtskosten machen will, wenn er seinerseits den Streitantrag stellt.[1] Die Auffassung des OLG Koblenz ist auch sachgerecht. Wird ein Antragsgegner zu Unrecht mit einem gerich...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / a) Die einzelnen Kostenpositionen

Rz. 5 Gemäß § 5 ARB 2010 trägt die Rechtsschutzversicherung folgende Kosten:mehr

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§ 2 Die Rechtsschutzsparte / 4. Kosten einer Prozessfinanzierung als Schaden?

Rz. 72 Macht ein Anspruchsteller seine Rechte geltend in Verbindung mit vereinbarter Prozessfinanzierung, so wird im Erfolgsfall der Betrag der Erfolgsbeteiligung zu seinen Lasten vom Hauptsachebetrag abgezogen, sodass der Anspruchsteller letztendlich weniger erhält, als er ohne Prozessfinanzierung erhalten würde. Dies legt die Frage nahe, ob die Erfolgsbeteiligung gegen den...mehr

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AGS 1/2015, Erstattung von ... / 1 Sachverhalt

Am 3.7.2014 war gegen den Kläger ein Kostenfestsetzungsbeschluss in Höhe von 1.560,23 EUR ergangen. Dabei hatte das Gericht irrtümlicherweise zugunsten des Beklagten anteilige Gerichtskosten i.H.v. 1.170,17 EUR berücksichtigt, die tatsächlich vom Kläger vorgelegt worden waren. Der Kläger monierte diesen Fehler. Gleichzeitig erklärte der Beklagte, dass auch er von einem Fehle...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Speziell: Die Anforderung von Gerichtskostenvorschüssen

Rz. 148 Das Gericht kann gem. §§ 10 ff. GKG Vorschüsse und Vorauszahlungen verlangen. Von der Anforderung von Kostenvorschüssen durch das Gericht hat die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer sowie die mitversicherte Person freizustellen. Dies gilt auch grundsätzlich für den Vorschuss, der im Rahmen eines Insolvenzverfahrens bei Betreiben der Zwangsvollstreckung dur...mehr

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zfs 1/2015, Fortdauer der K... / Sachverhalt

Die ASt, hatte den AG, ihren Ehemann, vor dem AG D – FamG – auf Zahlung von Trennungsunterhalt in Anspruch genommen. Das FamG hat der ASt. für dieses Verfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Durch Versäumnisbeschl. v. 4.10.2012 hat das FamG den AG antragsgemäß zur erhöhten Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet u...mehr

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§ 40 Textmuster zur Rechtss... / 1. Muster: Klageeinreichung nach außergerichtlicher Kostendeckung

Rz. 19 Muster: Klage nach außergerichtlicher Kostendeckung Schadennummer: _________________________ VN: _________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben in oben bezeichneter Angelegenheit für die außergerichtliche Tätigkeit bereits eine Deckungszusage erteilt. Die Angelegenheit konnte außergerichtlich nicht erledigt werden. Es ist somit Klageerhebung erforderlic...mehr

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§ 36 Das Schiedsverfahren s... / II. Regeln für das Schiedsverfahren

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / I. Die Thematik

Rz. 1 Für die Rechtsschutzversicherung, die Leistungen, und zwar Geldzahlungen, erbracht hat, können sich aus verschiedensten Tatbeständen Rückforderungsansprüche ergeben. Zu denken ist hierbei an den Tatbestand nachträglich festgestellter Leistungsfreiheit oder überhöhter Vorschusszahlungen sowie Überschüsse, etwa bei den Gerichtskosten oder eine Rückforderung aufgrund der ...mehr

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AGS 1/2015, Keine Pflichtve... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist hinsichtlich ihres Leistungsantrages zulässig; hinsichtlich des Feststellungsantrages indes bereits unzulässig, da der Kläger kein hierauf bezogenes berechtigtes Interesse dargelegt hat (zu I). Soweit die Klage zulässig ist, ist sie überwiegend begründet (zu II.). Zwischen den Parteien bestand ein Anwaltsvertrag, in dessen Rahmen der Kläger nicht nur das Berufun...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 4. Zeitpunkt des Eintritts der Wirkungen nach § 122 Abs. 2 ZPO

Die Wirkung des § 122 Abs. 2 ZPO tritt zu dem Zeitpunkt ein, mit dem die Entscheidung, mit der dem Kläger ratenfreie PKH bewilligt wird, wirksam wird. Dabei ist zu beachten, dass die Wirksamkeit regelmäßig auf den Zeitpunkt der ersten formgerechten Stellung des PKH-Antrags zurückwirkt. Hat der Beklagte vor diesem Zeitraum Zahlungen geleistet, erfolgt zunächst keine Rückzahlu...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / II. Einziehung der Kosten vom Gegner (§ 125 ZPO)

§ 125 Abs. 1 ZPO bestimmt, dass die Gerichtskosten von dem Gegner der PKH-Partei eingezogen werden können, wenn dieser rechtskräftig in die Kosten verurteilt wird. Darüber hinaus bestimmt § 125 Abs. 2 ZPO, dass die Kosten, von deren Zahlung der Gegner nach § 122 Abs. 2 ZPO einstweilen befreit ist, von diesem einzuziehen sind, soweit er rechtskräftig in die Prozesskosten veru...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / F. Anwaltliche Honorarvereinbarung

Rz. 59 Zum Thema Hansens "Erfolgshonorar- und Vergütungsvereinbarung ab 1.7.2008" RVGreport 2008, 282; von Seltmann "Die Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars – und was sich sonst noch ändert" BRAK-Mitt 2008, 99. Rz. 60 § 3a RVG – Vergütungsvereinbarung (1) 1Eine Vereinbarung über die Vergütung bedarf der Textform. 2Sie muss als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichb...mehr

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FoVo 1/2015, Bekanntmachung... / III. Haftkostenbeiträge

SU gibt keine Vermögensauskunft ab: Haftbefehl Wird der Schuldner inhaftiert, weil er die Vermögensauskunft nicht abgegeben hat und sich auch bei der Verhaftung weigert, diese abzugeben, oder weil gegen ihn Zwangs- oder Ordnungshaft nach den §§ 888 bzw. 890 ZPO verhängt wird, wird ein Haftkostenbeitrag fällig, den zunächst der Gläubiger vorzuschießen und dann vom Schuldner na...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Die Regelungen zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung gem. § 5 ARB 2010

Rz. 18 Die Regelung zum Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung in § 5 ARB 2010 ist in 6 Absätze gegliedert, und zwar Aufzählung der zu übernehmenden Kostenpositionen, Fälligkeit, Einschränkung des Leistungsumfanges sowie eine Regelung zu den Sorgepflichten der Rechtsschutzversicherung und schließlich Ausweitung des Leistungsumfanges für die Tätigkeit anderer Personen, ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Der Kostenbefreiungs- und Zahlungsanspruch

Rz. 9 Bei den zu übernehmenden Kosten handelt es sich im Wesentlichen um Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Rz. 10 Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Kostenübernahme wird als Befreiungsanspruch qualifiziert, solange die Kostengläubiger noch nicht befriedigt sind.[12] Der Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, seinen Versicherungsnehmer von der Vergütungsschuld gege...mehr

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FF 1/2015, Bücher im Familienrecht 2013/2014

Eine Auswahl Bergschneider, Beck'sches Formularbuch Familienrecht, 4. Aufl. 2013, C. H. Beck Verlag Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 5. Aufl. 2014, Gieseking Verlag Burhoff/Willemsen (Hrsg.), Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 4. Aufl. 2014, ZAP Verlag Erbarth, Das familienrechtliche Mandat – Ehewohnung – Haushaltssachen – Gewaltschutz, 1. Aufl. 20...mehr

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AGS 12/2014, Streitwertaddi... / 2 Aus den Gründen

Das ArbG hat den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert zutreffend auf 36.405,67 EUR festgesetzt. 1. Die Bewertung der einzelnen Anträge lässt Rechts- und/oder Ermessensfehler nicht erkennen und wird von der Beschwerde auch nicht angegriffen, so dass sich weitere Ausführungen des Beschwerdegerichts hierzu erübrigen. 2. Zutreffend hat das ArbG auch die Werte des Bestandsschu...mehr

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§ 20 Der Straf-Rechtsschutz... / II. Der Straf-Rechtsschutz bei sonstigen – nicht verkehrsrechtlichen – Vergehen – § 2i bb ARB 2010

Rz. 40 Versicherungsschutz besteht für die Verteidigung des Versicherungsnehmers oder des Mitversicherten wegen des Vorwurfs, ein nicht zum Verkehrsbereich gehörendes Vergehen begangen zu haben. Das Vergehen muss sowohl fahrlässig als auch vorsätzlich begehbar sein, wobei dem Betroffenen vorgeworfen werden muss, das Vergehen fahrlässig begangen zu haben. Nur dann besteht von...mehr

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§ 17 Anwalts- und Prozessko... / II. Zivilgerichtlicher Vergleich

Rz. 69 Wird im Verlaufe eines Prozesses ein Vergleich geschlossen, sollte der dann zu protokollierende Vergleich auch die Kostenverteilung regeln. Rz. 70 Die Kostenregelung in einem Prozessvergleich geht der gesetzlichen Regelung des § 269 III 2 ZPO vor.[74] Wird im gerichtlichen Vergleich ausdrücklich festgehalten, dass die "Kosten gegeneinander aufgehoben" werden (oder aber...mehr

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AGS 12/2014, Streitwert ein... / 2 Aus den Gründen

Für die Entscheidung über die Erinnerung ist der Senat zuständig. § 149 FGO enthält für Erinnerungen gegen die Festsetzung des Kostenerstattungsanspruchs – anders als § 66 GKG für Erinnerungen gegen den Ansatz der Gerichtskosten – keine ausdrückliche Zuweisung an den Einzelrichter. Die gesetzliche Zuständigkeit des Berichterstatters für die Entscheidung über Kosten (§ 79a Abs....mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Geric... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten einen Vergleich geschlossen und daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Hinsichtlich der Kosten des Verfahrens einigten sie sich dahin gehend, dass das Gericht entsprechend § 91a ZPO entscheiden solle. Beide Parteien verzichteten hinsichtlich der Kostenentscheidung auf eine Begründung und auf Rechtsmittel. Das AG...mehr

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AGS 08/09/2015, Funktionell... / 1 Aus den Gründen

Der Senat hat die Rechtsbeschwerde des Schuldners als unzulässig verworfen. Gegen den Ansatz der Gerichtskosten mit Kostenrechnung hat sich der Schuldner mit mehreren Eingaben schriftlich gewandt. Der Kostenbeamte hat die Beanstandungen als Erinnerung nach § 66 GKG gewertet und dieser nicht abgeholfen. Die Eingaben des Schuldners sind als Erinnerung gegen den Kostenansatz aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.3 Kostenbegriff

Rz. 3 Der Kostenbegriff des Prozesskostenhilferechts ist enger als der des § 139 Abs. 1 FGO. Er umfasst die rückständigen, gleichzeitig und zukünftig entstehenden Gerichtskosten sowie die Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts oder Steuerberaters.[1] Damit deckt die Prozesskostenhilfe nicht das gesamte Kostenrisiko des Rechtsstreits ab. So hat nach § 123 ZPO die Bewilligu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Scheidungskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen (agB)

Leitsatz Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind Prozesskosten, die laut § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG nicht als agB zu berücksichtigen sind. Die Vorschrift des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Art. 2 und 6 GG dadurch, dass die Scheidungskosten dann abziehbar sind, wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verl...mehr

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AGS 11/2014, Kostensanktion... / 3 Anmerkung

In der Sache ist die Entscheidung des OLG Celle zutreffend und sehr gut begründet. Unzutreffend sind die Ausführungen dagegen zum Verfahrenswert. Woher das OLG überhaupt eine Veranlassung nimmt, den Verfahrenswert festzusetzen, ist nicht ersichtlich. Das OLG hat sich darüber auch offenbar gar keine Gedanken gemacht. Nach § 55 Abs. 1 FamGKG hat das Gericht den Verfahrenswert fes...mehr

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AGS 11/2014, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle 2015. Mit praxisorientierter Kommentierung des Schmerzensgeldrechts. Von Rechtsanwalt Andreas Slizyk. 11. überarbeitete und aktualisierte Aufl. 2015. Verlag C.H. Beck, München. XIII 845 S., 99 EUR.

Die Beck´sche Schmerzensgeldtabelle von Slizyk hat sich zwischenzeitlich mit ihren elf Auflagen in der Praxis etabliert. Das Werk wendet sich an alle Berufsgruppen, also an Rechtsanwälte, die beauftragt sind, das Schmerzensgeld durchzusetzen, an Schadensbearbeiter der Versicherer, die Schmerzensgeldansprüche zu regulieren und an die Richter, die über das Schmerzensgeld zu en...mehr

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AGS 11/2014, Die Aktenversendungspauschale – eine never ending story

Bei kaum einem anderen Gebührentatbestand steht der Umfang der Rechtsprechung und der rechtlichen Probleme in einem solch krassen Missverhältnis zum Ertrag wie bei der Aktenversendungspauschale der Nr. 9003 GKG-KostVerz. = Nr. 9002 GKG-KostVerz. a.F. (gleichlautend Nr. 2002 FamGKG-KostVerz. u. Nr. 31003 GNotKG-KostVerz.). Für derzeit ganze 12,00 EUR wurde bislang (gefühlt) e...mehr

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AGS 11/2014, Kostensanktion... / 2 Aus den Gründen

Im Streitfall gebietet § 81 Abs. 2 Nr. 4 FamFG die vollständige Auferlegung der Kosten auf die Antragsgegnerin. a) Die nach den besonderen Bestimmungen des FamFG zu treffenden Kostenentscheidungen gem. § 81 FamFG (bzw. entsprechend §§ 150, 243 FamFG) beruhen durchwegs auf einer ausdrücklich dem Tatrichter übertragenen Ermessensausübung und unterliegen daher hinsichtlich diese...mehr

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FF 11/2014, Bemessung des U... / 1 Gründe:

[1] I. Die im Januar 1995 und Dezember 1996 geborenen und in Deutschland lebenden Antragsteller begehren von ihrem in der Schweiz lebenden, wiederverheirateten Vater, dem Antragsgegner, in Abänderung bereits bestehender Jugendamtsurkunden höheren Kindesunterhalt. [2] Ausweislich der Jugendamtsurkunden vom 6.10.2005 ist der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller jewe...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / VI. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012) - Stand Juni 2013

Rz. 6 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Die unverbindlichen ...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / g) Notwendige prozessuale Maßnahmen

Rz. 29 Kann eine Klage wegen der noch ausstehenden Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist erhoben werden, so muss der Anwalt eine Entschließung des Mandanten darüber herbeiführen, ob er zunächst auf eigenes Kostenrisiko klagen will. Zu einer verspäteten Klage (mit der Möglichkeit der Wiedereinsetzung) kann er nicht ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / I. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2008/II) - Stand April 2008

Rz. 1 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / IV. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) - Stand September 2010

Rz. 4 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. Inhalt der Versic...mehr

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Anfechtungsklage: Finanzierung von Vorschüssen

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Gerichtskosten

Rn 18 Zu den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren gehören zunächst die Gerichtsgebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, § 58 GKG (KV-Nrn. 2310, 2311 sowie 2320–2322 und 2330–2340). Rn 19 Für die Schätzung der Gerichtskosten ist auf die im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zunächst erfolgte Ermittlung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.8 Endgültige Abrechnung der Gerichtskosten

Rn 35 Sobald die Kosten für die Veröffentlichung der Aufhebung des Insolvenzverfahrens feststehen, können die Gerichtskosten abschließend festgesetzt werden. Ein dabei entstehender Überschuss kann – soweit wegen Geringfügigkeit keine Nachtragsverteilung an die Gläubiger erfolgt – als (geringe) zusätzliche Vergütung beim Insolvenzverwalter verbleiben.[51]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzgericht

Rn 18 Nach Abs. 2 hat das Insolvenzgericht vor der Gläubigerversammlung die Schlussrechnung des Verwalters zu prüfen. Damit konkretisiert die InsO einen Prüfungsauftrag des Gerichts erstmals in einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Daraus dürfte sich jetzt also eine Amtspflicht des Insolvenzgerichts i. S. d. § 839 BGB insbesondere gegenüber den am Verfahren beteiligten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.2.1 Vergütung des Insolvenzverwalters, §§ 1–9

Rn 34 Zentrale Bedeutung entfaltet die Verordnung für die Vergütung des Insolvenzverwalters im eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Dieser Bedeutung entsprechend bilden die Regelungen in den §§ 1–9 den Kernbereich der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung. Sie wird aber auch für diesen Verfahrensabschnitt nicht erst bei dessen Beendigung relevant, sondern ist während der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Kosten des Verfahrens

Rn 14 Dem Wert der ermittelten, voraussichtlichen Insolvenzmasse sind die Kosten des Verfahrens gegenüberzustellen, da zumindest diese durch die Insolvenzmasse gedeckt sein müssen. Rn 15 Was zu den Verfahrenskosten im Sinne des § 26 Abs. 1 gehört, ergibt sich aus § 54, der die Definition der Kosten des Insolvenzverfahrens enthält. Rn 16 Die Kosten beschränken sich auf die Geri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1 Bestimmung der Verfahrenskosten

Rn 2 Das positive Tatbestandsmerkmal der Kosten des Verfahrens ist in § 54 definiert. Danach sind für die Einstellung mangels Masse lediglich die Gerichtskosten (Kostenverzeichnis, Teil 4; vgl. dazu § 54 Rn. 22 ff.) sowie die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 63 Satz 1), des Insolvenzverwalters (§ 63 Satz 1) und der Mitgl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung,Unterhaltsrückständen und Steuerschulden (§ 302 Nr. 1 n. F.)

Rn 6 Dem Gesetzgeber ist es als unbillig erschienen, dass einem Schuldner Restschuldbefreiung auch gegenüber einem Gläubiger erteilt wird, den er vorsätzlich geschädigt hat. Die Schadensfolge muss bei der unerlaubten Handlung vom Vorsatz umfasst sein. Es genügt nicht, dass eine vorsätzliche Handlung adäquat kausal zu einem Schaden geführt hat. Ansprüche aus Gefährdungshaftun...mehr