Rz. 14

Mandatsempfehlung durch Rechtsschutzversicherung

Informationen zum empfohlenen Mandat werden per Fax übermittelt
Auch telefonisch
Evtl. auch Weiterschaltung an empfohlenen Mandanten bereits zur Terminvereinbarung
Wenn gewünscht, Kontaktaufnahme seitens der Kooperationskanzlei mit empfohlenen Mandanten innerhalb festgelegtem Zeitrahmen

Meldung Rechtsschutzfall durch Anwaltskanzlei

Festgelegter Standard der Meldung
Teilweise auch telefonisch möglich mit gleichzeitiger Deckungsbestätigung seitens der Rechtsschutzversicherung

Korrespondenz bei Mandatsführung

Weitgehender Verzicht auf Information über Bearbeitung und Bearbeitungsstand
Lediglich Information über Abschluss einer Instanz mit Liquidation

Inhaltliche Besonderheiten

Verzicht auf Ausschlusstatbestand der mangelnden Erfolgsaussicht sowie
Verzicht auf Ausschlusstatbestand des nicht angemessenen Verhältnisses der Kostenverteilung zwischen Obsiegen und Unterliegen

Finanzielle Abwicklung

Erstattung vorzulegender Gerichtskosten
Keine Vorschussanforderung
Bei Rahmengebühren festgelegte Gebührenbeträge
Spezielle Handhabung bei Vergütungsvereinbarung bei Erstberatung

Teilweise werden Kostengarantien gegeben mit folgenden Punkten

  • Gebührenanspruch gegen Rechtsschutz bei Deckungszusage mit Vorsatzvorbehalt
  • Kostenübernahme bei Anwaltswechsel
  • Kein Abzug von Selbstbehalten in Beratungs- und Abratefällen.

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